Überblick Unterhalt

Wann wird Kindesunterhalt geleistet?

Auch Kindesunterhalt ist ab dem Tag der Trennung zu zahlen, wenn die Kinder dann bei dem anderen Elternteil im Wesentlichen leben. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils der zahlen muss. Hieraus wird nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle der zu zahlende Unterhaltsbetrag ermittelt.

   Inhaltsverzeichnis:

  • Wann wird Kindesunterhalt geleistet?
  • Ab wann gibt es Trennungsunterhalt?
  • Wann haben Sie Anspruch auf nachehelichem Unterhalt ?
  • Kann ich den Unterhalt absetzen von der Steuer?
  • Wie können Unterhaltsleistungen reduziert werden?
  • Hier zwei Beispiele aus der Rechtsprechung:
  • Wichtige Tipps, die Sie beachten sollten:
  • Was Ihr Anwalt / Ihr Beratungsnetzwerk für Sie tun kann:

Ab wann gibt es Trennungsunterhalt?

Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach folgenden Grundlagen

  • Der Bedarf ab dem Tag der Trennung
  • Die Bedürftigkeit eines Ehepartners
  • die Anzahl der Kinder
  • die Zahlungsverpflichtungen aus der Ehe
  • dem Einkommen beider Ehegatten

Im Rahmen unseres Beratungsnetzwerks bieten wir Ihnen Entscheidungshilfen. Wir erstellen für Sie Modellberechnungen, diese geben Ihnen Klarheit über:

  • Wie viel darf meine neue Wohnung in Erlangen kosten?
  • Kann ich meinen Partner auszahlen bei Hausübernahme?
  • Ist die monatliche Abtragung für die Hausfinanzierung noch zahlbar?
  • Wie sieht mein zukünftiger Lebensstandard aus nach der Scheidung?
  • Etc.

Sie möchten Unterhalt einfordern, wir prüfen für Sie.

Sie müssen Unterhalt zahlen, wir wehren unberechtigte Unterhaltsforderungen ab.

Der Unterhaltsanspruch berechnet sich aus den Einkommensverhältnissen beider Ehegatten. Dazu werden Belege und Nachweise über die finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen und –berechtigten eingeholt. Eine Unterhaltsberechnung ist erst möglich, wenn die Einkommensverhältnisse bekannt sind und die monatlichen Belastungen offengelegt wurden.

Der Unterhaltsberechtigte kann einen Unterhaltstitel fordern, insbesondere wenn der Unterhaltszahlende seinen Pflichten nicht nachkommt.

Wir berechnen Ihren Trennungsunterhalt und machen ihn für Sie geltend

  • Wir wehren unberechtigte Forderung ab
  • Wir klären Sie auf über Trennungsunterhalt und den entsprechenden Steuerklassenwechsel.
  • Bei Nichtbeachtung drohen Nachzahlungen beim Finanzamt
  • Wir vertreten Sie in allen Unterhaltsverfahren vor Gericht in Erlangen

Wann haben Sie Anspruch auf nachehelichem Unterhalt ?

Der Anspruch auf nachehelichem Unterhalt richtet sich nach den geforderten Voraussetzungen vom Gesetz. Ist noch ein Kind in Ihrer Obhut, haben Sie auch Anspruch auf Kindesunterhalt.

Weiterhin spielen bei der Berechnung auch ehebedingte Nachteile eine Rolle, wie z.B.:

  • Sie befinden sich noch in einer Ausbildung
  • Sie können aus krankheits- oder Altersgründen nicht mehr arbeiten
  • Ihr eigenes Einkommen reicht nicht aus
  • Sie haben Ihr berufliches Weiterkommen für die Familie zurückgesteckt.

Hier ist immer zu prüfen, ob Sie auch nach Beendigung der Ehe noch Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben.

Wichtig hier ist: die Ansprüche können befristet bzw. der Höhe nach begrenzt werden.

Kann nachehelicher Unterhalt mit einer Abfindung geregelt werden? Ja, dies ist im Einvernehmen der Ehegatten möglich und frei verhandelbar. So wird Ruhe für die Zukunft geschaffen. Für beide Seiten kann dies eine interessante Gestaltungsmöglichkeit sein.

Wann wird kein nachehelicher Unterhalt geleistet? Nachehelicher Unterhalt ist zu leisten, wenn die hier maßgeblichen gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, wie z. B. lange Ehe, Betreuung von Kindern, Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit, ehebedingte Nachteile.

Was wir für Sie tun können:

  • Wir prüfen für Sie, ob Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben
  • Überhöhte Unterhaltsforderungen wehren wir ab, wenn sie nicht berechtigt ist.
  • Wir beraten zu unterhaltsrechtlichen Regelungen in notariellen Verträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Bei einer umfassenden und frühzeitigen Erstberatung klären wir mit Ihnen zusammen, was zu tun ist.

Strategische Planung

Wie Sie bei Ihrer Scheidungsplanung richtig vorgehen Bei einer Trennung oder Scheidung gilt es, verschiedene Aspekte zu…

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen zu den Themen Unterhaltsrecht:

  • Trennungsunterhalt
  • Unterhalt nach der Scheidung
  • Unterhalt von nicht verheirateten Partnern
  • Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder

Grundsätzliches:

Zunächst wird geklärt, ob ein Unterhaltsanspruch besteht. Bei Unterhaltsanspruch prüfen wir im nächsten Schritt, ob der zum Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig ist. Sein Einkommen muss insoweit ausreichen, dass dem Unterhaltspflichtigen die Zahlung möglich ist.

Höhe des Einkommens:

Bei einem Angestellten wird die Höhe des Einkommens der letzten 12 Monate berücksichtigt; bei einem Selbständigen ist das durchschnittliche Einkommen der letzten 3 Jahre ausschlaggebend.

Sie haben Schulden, andere Belastungen oder zusätzlichen Aufwand für Ihre Altersvorsorge, dies alles wirkt sich mindernd auf Ihr Einkommen aus. Auch Mietkosten können unter Umständen bei der Unterhaltsberechnung abzugsfähig sein.

Wie können Unterhaltsleistungen reduziert werden?

Durch entsprechende hohe monatliche Sparraten können Unterhaltspflichtige den Unterhaltsbetrag senken. Jedoch müssen die monatlichen Sparraten schon in der Ehe erfolgt sein.
Hier zwei Beispiele aus der Rechtsprechung:

„Soweit Einkommensteile der Vermögensbildung vorbehalten bleiben, dienen sie nicht der Befriedigung der laufenden Lebensbedürfnisse und sind somit grundsätzlich der Unterhaltsbemessung entzogen“ (OLG Stuttgart, 16 UF 285/12, NJW Spezial, 2014, 100).

und

„Haben Eheleute während der ehelichen Lebensgemeinschaft einen Anteil von ca. 25% ihres Einkommens für die Vermögensbildung eingesetzt, so ist bei Bestimmung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen dieser Anteil nicht zu berücksichtigen, sofern die verbleibenden Einkünfte zu einer angemessenen Bedarfsdeckung ausreichen, was bei Gesamteinkünften von monatlich mehr als 7.300,00 € gewährleistet ist.“ (OLG Stuttgart, FamRZ 2013, 1988).

Sie können nachehelichen Unterhalt steuerlich geltend machen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie in unserer unverbindlichen Erstberatung. Melden Sie sich bei uns. Wir schauen uns gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Situation an!
Wichtige Tipps, die Sie beachten sollten:

Wichtige Tipps, die Sie beachten sollten:

Bei der Trennung ist das Steuerjahr zu beachten. Es erfolgt ein Steuerklassenwechsel bei Beginn des neuen Kalnderjahres, bei Nichtbeachtung drohen Nachzahlungen beim Finanzamt.
Der Unterhaltsberechtigte sollte möglichst zeitnah seine Unterhaltsansprüche geltend machen. Rückwirkend kann Unterhalt nicht gefordert werden.

Was Ihr Anwalt / Ihr Beratungsnetzwerk für Sie tun kann:

  • wir berechnen Ihren Unterhalt und machen ihn für Sie geltend
  • wir überprüfen Unterhaltsberechnungen und weisen überhöhte Forderungen zurück
  • mit unseren Modellberechnungen geben wir Ihnen einen Gesamtüberblick über Ihren
  • zukünftigen Lebensstandard im Hinblick auf Unterhalt, Hausfinanzierung und vieles mehr.
  • wir beraten Sie zu unterhaltsrechtlichen Regelungen in notariellen Verträgen und
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • wir vertreten Sie in allen Unterhaltsverfahren vor Gericht in Erlangen

Hier erfahren Sie noch mehr über das Unterhaltsverfahren:

Vereinbaren Sie einen Termin unter 0911-27411511 zur unverbindlichen Erstberatung. Sie erhalten kurzfristig einen Termin.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

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Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 21. Januar 2020