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Anwaltskosten – gibt es hier Unterschiede?

Anwaltskosten – gibt es hier Unterschiede?

Im Rahmen einer Scheidung oder Trennung spielen unterschiedliche Kostenfaktoren eine Rolle. Die Kosten fallen unterschiedlich aus, abhängig ob Sie sich im einvernehmlichen Rahmen oder im Streit scheiden lassen. Neben den Honorarkosten für den Anwalt können noch weitere Kosten entstehen. Für nähere Informationen empfehlen wir Ihnen möglichst frühzeitig einen Erstberatungstermin zu vereinbaren.

Gibt es billige oder teure Rechtsanwälte?

Das Honorar für den Rechtsanwalt richtet sich bei der Scheidung nach dem Streitwert und Verfahrenswert.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hat die hierbei anfallenden Kosten dementsprechend bindend für jeden Rechtsanwalt fixiert. Alle Rechtsanwälte müssen dieses Gesetz gleichermaßen anwenden, um ihre Kosten abzurechnen.

Man kann daher nicht zwischen billigen oder teuren Rechtsanwälten unterscheiden, da sie nicht existieren.

Die Höhe des Kostenaufwands für die Scheidung richtet sich zu großen Teilen danach, wie viele Punkte juristisch behandelt werden müssen und insbesondere auch danach, ob dies außergerichtlich oder gerichtlich geschehen soll.

Finanzierung Ihrer Scheidung in Raten

Gerne bieten wir Ihnen für die Anwaltskosten nach vorheriger Vereinbarung eine Ratenzahlung an. Gerne informieren wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.

Wo sind Kosteneinsparungen möglich?

Bei vorzeitiger Kündigung des Hauskredites berechnen Banken hohe Gebühren. Wir wissen aus Erfahrung, dass die Bankgebühren häufig unrechtmäßig und viel zu hoch sind (vierstellige Beträge!). Hier raten wir Ihnen, zeitnah uns zu kontaktieren, um diese Forderungen zu überprüfen. Damit können wir Ihnen einen tragfähigen Zukunftsplan gewährleisten. Nur so können wir Bankgebühren, die ungerechtfertigt verlangt werden, fristgerecht zurückweisen und vermeiden.

Rechtsschutzversicherung und Verfahrenshilfe

In vielen Rechtsschutzversicherungsverträgen ist die Übernahme der Kosten für die Erstberatung inbegriffen. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie diesbezüglich Fragen haben. Sollte weder die Rechtsschutzversicherung zahlen noch Sie in der Lage sein, die Kosten zu finanzieren, können Sie auch Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungskostenhilfe beantragen. Dies ist eine staatliche Hilfe, d.h. die Staatskasse springt hier ein. Gerne beraten wir Sie in unserem Erstberatungstermin, wer diese Hilfe laut Gesetz wie in Anspruch nehmen kann.

Unverbindlicher Erstberatungstermin

In der Regel bieten Ihnen einen Erstberatungstermin innerhalb von 48 Stunden – zusammen mit unserem Anwalt und Trennungsberater – an. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte unter Tel. 0911-27411511 oder per E-Mail, damit wir das informative Erstgespräch (120 Euro) mit Ihnen vereinbaren können. Kommen Sie bereits bei Trennungsgedanken zu uns!

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