Was passiert bei Trennung mit unserem Familieneigenheim?

Eine gemeinsame Immobilie bedeutet neben dem wirtschaftlichen Wert eine emotionale Bindung. Hierbei handelt es sich um eine sehr komplexe Thematik. Gerade um einen Zwangsverkauf der Immobilie zu vermeiden, ist es wichtig, Unterhalts- und Kreditfragen frühzeitig zu klären. Wir finden mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung.

Es gibt viele Fragen:

  • Wer übernimmt die Immobilie?
  • Wer bedient die Raten für die Immobilienfinanzierung?
  • Kann ich einen Notverkauf der eigenen Immobilie vermeiden?
  • Wie viel muss ich dem anderen Ehegatten auszahlen?
  • Bekomme ich eine Kreditzusage der Bank?
  • Welches ist für mich die wirtschaftlich beste Lösung?

Des Weiteren:

  • Was ist die Immobilie heute wert?
  • Kann ich mir das Haus in der Zukunft leisten?
  • Welchen Einfluss haben Unterhaltsleistungen auf die Hauskreditfinanzierung?
  • Wie lassen sich hohe Vorfälligkeitsgebühren der Banken vermeiden?
  • Welche steuerlichen Aspekte muss ich beachten?
  • Kann ich bereits im Trennungsjahr eine verbindliche Regelung zu der Immobilie treffen?

Im Rahmen einer Scheidung in Bezug auf Ihre Immobilie sind wir für Sie da:

Steht eine Trennung an oder Sie sind bereits getrennt, sollten Sie sich umgehend zu den finanziellen Fragen und Unterhaltsleistungen rechtlich beraten lassen. Unser Scheidungsnetzwerk erweitern wir auf Wunsch noch mit weiteren Fachleuten. Wir geben Ihnen rasch Klarheit über die Immobilien- und zukünftige Wohnsituation.

Wir bieten Ihnen Klarheit mit unseren Modellberechnungen:

Mit diversen Modellberechnungen bieten wir Ihnen Entscheidungshilfen, ob das Haus gehalten werden kann oder verkauft werden muss. Durch eine Budgetplanung erhalten Sie rasch einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben. In unseren Modellberechnungen werden auch Szenarien wie langfristige Erkrankungen oder fehlende Unterhaltsleistungen berücksichtigt.
Fehlentscheidungen erkennen wir frühzeitig und solche werden dadurch vermieden. Wir beraten Sie zu dem Thema Familieneigenheim und Scheidung und erarbeiten mit Ihnen zusammen ein Konzept für eine schnelle Lösung.

Kostenersparnis durch einen Bankenvergleich

Übernimmt einer der Partner die bestehende Immobilie, ist meist eine neue Finanzierung erforderlich. Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes bietet unser Fachmann einen Überblick von Hauskrediten bei über 60 Banken. Durch diesen Vergleich profitieren Sie je nach Finanzierungshöhe und Dauer von einer Kostenersparnis bis zu einem 4-stelligen Bereich. Eine verbindliche Zusage der Bank erhalten Sie in der Regel erst, wenn ein Scheidungsurteil oder eine Scheidungsvereinbarung vorliegt.

Ihre Vorteile bei uns:

Sie erhalten Kompetenz durch unseren Anwalt für Familienrecht in finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.
Um die genauen Konsequenzen für Ihre individuelle Gesamtsituation abschätzen zu können, benötigen Sie eine wirtschaftliche Gesamtberechnung für den Fall einer möglichen zukünftigen Scheidung. Hierauf sind wir spezialisiert.

Beispiel:

  • Familie aus Erlangen mit drei minderjährigen Kindern
  • Hauskauf in Höhe von 350.000 Euro
  • Hauskredit (beide Eheleute sind Kreditnehmer): 290.000 Euro
  • Monatliche Belastung: 1400 Euro Zins und Tilgung
  • Das Paar trennt sich nach 7 Jahren.

Verlauf der Trennung:

  • Ehemann zieht nach Streit aus und die Ehefrau bleibt mit den Kindern im Haus.
  • Durch die hohen Unterhaltszahlungen und die Kosten für die neue Wohnung stellt der Mann die Ratenzahlungen für das Haus ein.
  • Ehefrau ist wirtschaftlich nicht in der Lage, die Raten alleine aufzubringen.
  • Beide können sich nicht einigen, wer die Ratenzahlungen weiter bedient.
  • Die Bank rät zum Verkauf der Immobilie.
  • Für die Ehefrau erweist es sich als schwierig, auf die Schnelle eine adäquate Wohnung zu finden.
  • Während dieser Übergangsphase kommt es bei beiden Partnern zu finanziellen Engpässen.
  • Die Immobilie in Erlangen wird zu einem schlechteren Wert verkauft. Es verbleiben Restschulden.
  • Durch frühzeitige Kündigung des Hauskredites kommt es zu hohen Vorfälligkeitsgebühren seitens der Bank.
  • Ehemann zieht nach Streit aus und die Ehefrau bleibt mit den Kindern im Haus.
  • Durch die hohen Unterhaltszahlungen und die Kosten für die neue Wohnung stellt der Mann die Ratenzahlungen für das Haus ein.
  • Ehefrau ist wirtschaftlich nicht in der Lage, die Raten alleine aufzubringen.
  • Beide können sich nicht einigen, wer die Ratenzahlungen weiter bedient.
  • Die Bank rät zum Verkauf der Immobilie.
  • Für die Ehefrau erweist es sich als schwierig, auf die Schnelle eine adäquate Wohnung zu finden.
  • Während dieser Übergangsphase kommt es bei beiden Partnern zu finanziellen Engpässen.
  • Die Immobilie in Erlangen wird zu einem schlechteren Wert verkauft. Es verbleiben Restschulden.
  • Durch frühzeitige Kündigung des Hauskredites kommt es zu hohen Vorfälligkeitsgebühren seitens der Bank.

Alternative Lösungswege von uns:

Scheidungsberatung AnwaltUnser Rechtsanwalt und Trennungsberater entwickelt gemeinsam mit Ihnen verschiedene Lösungswege. Unter Berücksichtigung von Unterhalts- und Steuerfragen prüfen wir dies anhand von unterschiedlichen Modellberechnungen. Unser Ziel ist es, für Sie die optimale Lösung zu erreichen.

Was wir für Sie tun:

  • Wir geben Ihnen bereits im Trennungsjahr Klarheit über ihre Wohnsituation
  • Wir erstellen verschiedene Modellberechnungen für Ihre zukünftige finanzielle Situation
  • Wir unterstützen Sie bei einem Finanzierungsvergleich für Ihre Immobilie
  • Wir bieten Ihnen Struktur und Klarheit bereits im Trennungsjahr durch außergerichtliche Einigungen
  • Wir beraten Sie zu Scheidungsvereinbarungen

Wollen Sie noch mehr zu dem Thema Scheidung und Familieneigenheim erfahren?

Vereinbaren Sie mit uns ein Gespräch zu einer unverbindlichen Erstberatung. (Unser Honorar beträgt 120,00 €.)

In einem kostengünstigen Erstberatungsgespräch nehmen wir uns ausreichend Zeit für Sie.

Rufen Sie uns an: Tel. 0911 / 27 411 511 oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice über das Kontaktformular.

Modifiziert am 21. Juni 2023Veröffentlicht am 21. Juni 2023