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Hausfinanzierung bei Trennung – Was ist zu tun?

Hausfinanzierung bei Trennung – Was ist zu tun?

Bei Rechtsanwalt Wolfgang Pasch in Nürnberg erfahren Sie in einem unverbindlichen Informationsgespräch mehr über das Thema Trennung und Hausfinanzierung:

Meist trennt man sich, bevor der Hauskredit abbezahlt ist. Bei der Bank sind beide Partner für die Rückzahlung der Schulden haftbar, auch bei einer Trennung oder Scheidung. Hier stellt sich die Frage, inwieweit das in Trennung lebende Paar Möglichkeiten hat, die monatlichen Raten untereinander auszugleichen. Eine frühzeitige Beratung ist hier erforderlich. Eine Menge Fragen tauchen hier auf:

Was passiert mit unserem Eigenheim?

  • Inwieweit kann ich mir zukünftig den Hauskredit noch leisten?
  • Wie wirkt sich die Scheidung auf den Immobilienkredit aus?
  • Wie hoch ist der aktuelle Marktwert unserer gemeinsamen Immobilie?
  • Wie hoch sind die Schadensersatzansprüche bei vorzeitiger Kündigung unseres Hauskredits?
  • Gibt es Alternativen, um hohe Forderungen der Bank im Falle eines Hausverkaufs zu vermeiden?
  • Gibt es eine Möglichkeit – und wenn ja – wie nach der Scheidung aus der Haftung für den Kredit befreit zu werden?
  • Kann ich mir das Haus/die Hausfinanzierung nach der Scheidung finanziell leisten?

So unterstützen wir Sie bei all diesen Fragen:

  • wir überprüfen die Schadensersatzansprüche bei vorzeitiger Kündigung Ihrer Hausfinanzierung
  • wir berechnen die Unterhaltsleistungen bei Berücksichtigung Ihres Hauskredits
  • wir geben Ihnen Entscheidungshilfen zusammen mit Modellberechnungen, ob es sich lohnt Ihre Immobilie zu halten oder zu verkaufen
  • wir regeln verbindlich neben der Hauskreditfinanzierung Ihre Wohnsituation und eventuelle Unterhaltsleistungen für die Zukunft

Zusammenfassung

Mit der Scheidung ändert sich an der Haftungssituation für den Immobilienkredit zunächst nichts. Sie haben infolge Ihrer Trennung und Scheidung keinen Anspruch darauf, dass die Bank Sie aus der Haftung für den Hauskredit entlässt. Dabei spielt auch keine Rolle, ob Sie eigenes Geld verdienen oder nicht. Entscheidend ist allein, dass Sie den Hauskreditvertrag unterzeichnet haben.

Wir erklären, was mit dem Haus passiert und welche Alternativen es zum Verkauf gibt.

Wir sind Ihnen dabei behilflich, selbst Lösungen zu erarbeiten und nicht das Gericht entscheiden zu lassen. Wir helfen Ihnen, die Kosten zu kontrollieren, den Konflikt einzudämmen und die Kontrolle zu behalten. Nutzungsentschädigung, Wohnvorteil und Darlehnsraten können ganz erheblichen Einfluss auf die Höhe des Ehegatten- und Kindesunterhalts haben.

Unverbindliche Erstberatung in Nürnberg

Vereinbaren einen Termin bei uns für eine kostengünstige Informationsgespräch. Dann erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen und wir entwickeln gemeinsam an einem Tisch einen Plan, wie es weitergeht.

In der Regel erhalten Sie hierzu schnell einen Termin bei uns. Sie erreichen uns unter 0911- 27411511 oder senden Sie uns eine Nachricht.

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Familieneigenheim nach der Scheidung – Wir beantworten Ihre Fragen

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