Schulden: ein lösbares Problem
Rechtsanwalt bietet kostengünstige Erstberatung zu Ausweg aus Schulden und Verbraucherinsolvenz auch im Fall der Scheidung – kurzfristige Terminvergabe möglich
So regeln Sie Ihre Schulden bei Trennung und Scheidung
Ein Ehepaar nimmt häufig Kredite für Wohnungseinrichtung, PKW, Urlaube auf oder um die gemeinsame Immobilie bzw. das gemeinsame Haus in Nürnberg zu finanzieren. Kommt es danach zu einer Trennung und Scheidung, können die Kreditraten nicht mehr bezahlt werden, da Kosten für die zweite Wohnung entstehen, das Ehegattensplitting wegfällt und Trennungsunterhalt geleistet werden muss. Es kommt zu langfristigen finanziellen Engpässen, einer Insolvenz oder Konkurs. Können Sie Ihre Schulden mit Beginn der Trennung bzw. Scheidung nicht mehr bezahlen? Unser Scheidungsnetzwerk hielt Ihnen aus der Krise und zeigt Ihnen entsprechende Wege auf.
Schuldenfrei durch Verbraucherinsolvenz
Im Falle einer Überschuldung hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Privatinsolvenz vorgesehen. Ziel der Verbraucherinsolvenz ist es, dass die Verbindlichkeiten mit der Unterstützung unseres Rechtsanwalts Pasch aus Nürnberg geregelt werden. Der Betroffene führt durch unsere Beratung und Tätigkeit wieder ein sorgenfreies Leben.
Klarheit durch frühzeitige Beratung
Welche Voraussetzungen in Ihrem persönlichen Fall erfüllen müssen und wie ein solches Privatinsolvenzverfahren in Ihrem Fall aussieht, können wir Ihnen gerne in einem Erstberatungsgespräch in Nürnberg aufzeigen. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenz bei Ihnen nicht gegeben sind, zeigen wir Ihnen im Einzelfall alternative Lösungen bei der Beratung in unserer Beratungsstelle auf. Wir prüfen alle Bedingungen für Sie. Im Einzelfall kann eine Insolvenz auch vermieden werden.
Kostengünstige Informationsgespräch in Nürnberg
Informieren Sie sich rechtzeitig bei uns, auch wenn Sie sich zu einer Scheidung noch nicht endgültig entscheiden haben. Sie erhalten durch unsere Beratung von Anfang an Klarheit für Ihre Zukunft und Ihre persönliche Lebenssituation. Im Rahmen unserer Erstberatung beantworten wir Ihre Fragen zu z. B. Trennungsunterhalt und Sorgerecht und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen Trennungsleitfaden.
Für den Fall, dass Sie sich keinen Scheidungsanwalt leisten können, werden wir für Sie auch im der Rahmen der Prozeßkostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe tätig. Sprechen Sie uns darauf an. Vereinbaren Sie ein unverbindliches kostengünstiges Erstgespräch in Nürnberg mit unserem Rechtsanwalt Wolfgang Pasch: Tel. 0911-27411511