Sofortmaßnahmen bei Trennung – was ist zu beachten?
Manche Dinge sind nun schnell zu klären, um erhebliche finanzielle oder sonstige Nachteile zu vermeiden. Im Rahmen einer Erstberatung kann Ihnen unser erfahrener Rechtsanwalt Hilfestellung geben. So erfahren Sie, was sofort bei einer Trennung geregelt werden sollte. Hier einige Beispiele:
- Unterhalt bei Trennung
- Verwirkung von Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Finanzielle Hilfen
- Kontroll-Auskunft zu Ehevermögen bei Trennung
- Klärung der gemeinschaftlichen Bankkonten
- Regelung bei der Bank (Hausfinanzierung) und Vermieter herbeiführen
- Trennungsleitfaden
- Unverbindliche Erstberatung
Unterhalt bei Trennung
Der sogenannte Trennungsunterhalt für einen Ehegatten kann erst beansprucht werden, wenn Sie „von Tisch und Bett“ getrennt leben. Es wird eine Trennung im gesetzestechnischen Sinn vorausgesetzt. Eine solche Trennung erfolgt z. B. dadurch, dass ein Ehegatte aus der bisher gemeinsamen Wohnung auszieht. Eine Trennung ist aber auch möglich, wenn beide Ehegatten weiterhin in einem Haus oder einer (gemieteten) Wohnung leben.
Die Ehegatten müssen sich dann aber so verhalten, als wenn sie (in verschiedenen Wohnungen getrennt leben. Es darf keine Gemeinsamkeiten mehr geben, jeder hat also sein Schlafzimmer, jeder kocht oder wäscht für sich, es wird nicht mehr gemeinsam ferngesehen, es gibt keine gemeinsamen Unternehmungen mehr.
Im Rahmen einer Erstberatung kann bereits ein Trennungsunterhaltsanspruch zumindest überschlagsmäßig ausgerechnet werden, zudem kann geklärt werden, ob ein solcher Anspruch überhaupt besteht. In der Regel ist es dann sinnvoll und erforderlich, dass Sie einen spezialisierten Anwalt unseres Scheidungsnetzwerkes beauftragen, den Unterhalt gegenüber dem Ehepartner schriftlich geltend zu machen.
Denn es ist wichtig und zu beachten, dass der Ehepartner in den sogenannten Zahlungsverzug gesetzt wird. Erst ab diesem Zeitpunkt ist der Unterhalt für die Zukunft zu leisten. Ohne eine solche Aufforderung kann ein Unterhaltsrückstand (für die Vergangenheit) nie mehr verlangt werden.
Wichtig: Unterhalt gibt es nur, wenn hierzu nachweisbar aufgefordert wurde
Unterhalt kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden“
Verwirkung von Unterhalt
Des Weiteren ist zu beachten, dass man einen Unterhaltsanspruch für immer verlieren kann, wenn man ihn für lange Zeit nicht geltend. Die Juristen sprechen hier von Verwirkung. Eine solche kann gegeben sein, wenn Unterhalt für die Dauer von einem Jahr nicht geltend gemacht wurde. Der andere Ehepartner konnte sich dann vielleicht darauf einstellen, keine Zahlungen mehr leisten zu müssen. Unterhalt kann dann oft nicht mehr geltend gemacht werden.
Daher ist es wichtig, sämtliche Unterhaltsfragen (auch bzgl. Kindesunterhalt und Geschiedenen-Unterhalt sofort bei der Trennung mit einen spezialisierten Rechtsanwalt zu besprechen, zu klären und Unterhalt von ihm rechtswirksam geltend zu machen.
Kindesunterhalt
Auch für den Kindesunterhalt ist es wichtig, diesen rechtzeitig für die Zukunft geltend zu machen, da auch hier eine Zahlung für die Vergangenheit meist ausgeschlossen ist. Zahlt der andere Elternteil nicht oder kann er nicht zahlen, kann das Jugendamt u. U. einen sogenannten Unterhaltsvorschuss bezahlen, allerdings nur für Kinder, die noch nicht 12 Jahre alt sind. Auch hier ist es jedoch wichtig, diesen rechtzeitig geltend zu machen.
Finanzielle Hilfen
Manchmal sind Unterhaltszahlungen nicht ausreichend, um den finanziellen Lebensstandard zu sichern. Daher ist gegebenenfalls ein Antrag auf Elterngeld, Kindergeld, Kindergeldzuschuss, Harz IV, Wohnkostenzuschuss, Unterhaltsvorschuss etc. zu stellen. Im Falle dass Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, gibt es auch hier stattliche Unterstützung durch Beratungskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe.
Somit ist dem finanziell schwächeren Ehepartner auch wirtschaftlich eine Trennung möglich.
Kontroll-Auskunft zu Ehevermögen bei Trennung
Neben dem Unterhalt sind bei einer Scheidung auch vermögensrechtliche Fragen zu klären. Da solch eine Vermögensauseinandersetzung oft sehr lange dauern kann, sieht das Gesetz auch vor, dass sich die Ehegatten bereits zum Zeitpunkt der Trennung Auskunft über ihr Vermögen erteilen.
Wenn Sie eine Trennung erwägen, ist daher oft sinnvoll und hilfreich, wenn Sie sich rechtzeitig zu Ihrer speziellen Vermögenssituation durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.
Klärung der gemeinschaftlichen Bankkonten
In naher Zukunft entstehen zwei Haushalte und Unterhaltsfragen sind zu regeln. Daher empfiehlt es sich, wenn auch die gemeinsamen Konten rasch geklärt oder auseinandergesetzt werden.
Regelung bei der Bank (Hausfinanzierung) und Vermieter herbeiführen
Bei der Trennung muss die künftige Wohnsituation geklärt werden. Es müssen evtl. Gespräche mit dem Vermieter über die Fortsetzung des Mietvertrages geführt werden. Ist die Wohnung oder das Haus gekauft und müssen monatliche Hypothekenraten bezahlt werden, muss auch mit der Bank die weitere Bezahlung dieser Raten abgestimmt werden.
Trennungsleitfaden
Der im Netzwerk tätige Trennungsberater erarbeitet mit Ihnen auf Wunsch auch einen Trennungsleitfaden. Hier können z. B. die Wohnsituation oder finanzielle Auswirkungen der Trennung geklärt werden und ebenso komplexe finanzielle Situationen (Finanzierung des Hauses, wie sieht mein Lebensstandard aus, wenn sich Steuerbelastungen ändern und Unterhaltsleistungen erbracht werden müssen, kann das Haus nach Auszug eines Partners gehalten werden?
Unverbindliche Erstberatung
Sie haben Beratungsbedarf zu Ihrer Trennung und Scheidung.
Sie benötigen noch mehr Informationen zu Unterhaltsleistungen in der Trennungsphase, Ihre zukünftige Wohnsituation und die Regelung der Besuchszeiten. Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie von Anfang an und geben Ihnen Sicherheit und Klarheit für Ihre weitere Zukunft.
Wir bieten Ihnen:
– umfassende Beratung durch unseren Rechtsanwalt und Trennungsberater
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Falls Sie noch Fragen zu Ihrer persönlichen Lebenssituation haben, bieten wir Ihnen einen kurzfristigen Termin für ein kostengünstiges Erstberatungsgespräch an. Sie erreichen uns unter der kostenfreien Tel. 0800 / 81 81 333 oder 0151-27 411 511
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