Scheidung? – Persönliche Erstberatung in München
Es ist wichtig, schon frühzeitig, auch bereits beim ersten Trennungsgedanken, einen Beratungstermin mit unserem Rechtsanwalt für Familienrecht zu beanspruchen. In der Regel erhalten Sie kurzfristig, meist schon binnen 48 Std. einen Termin. In unserer Kanzlei in München analysiert unser Rechtsanwalt Ihre aktuelle Situation und sucht mit Ihnen gemeinsam die bestmöglichste Lösung. Sie erteilen uns ein Mandat für Ihre Scheidung oder sonstige Familienangelegenheit, dann ist die Erstberatung für Sie kostenlos. Im Anschluss geben wir Ihnen unsere umfangreiche Trennungsbroschüre mit, in der nochmals die wichtigsten Punkte zusammengefasst sind.
Diese Vorteile finden Sie mit unserem Rechtsanwalt in München:
– unser Fokus liegt auf Familienrecht
– durch unsere langjährige Erfahrung erhalten Sie viele nützliche Tipps
– Beratung durch kompetente und erfahrenen Rechtsanwälte
– Finanzanalysen durch unseren Trennungsberater
– Modellberechnungen – Entscheidungshilfen für Ihre Zukunft
– staatliche Hilfen ausschöpfen schon ab Trennung
– kostengünstig – wir halten Ihre Scheidungskosten gering
– Steuerliche Beratung bei Scheidung
Zeitnahe Terminvereinbarung in München
Vereinbaren Sie mit uns eine kostengünstige Erstberatung
Sie erreichen uns unter XXXXXXX
Telefonische Terminvereinbarung Mo – Fr 8 – 20 Uhr Notdienst Samstag 9 – 14 Uhr
Scheidungsnetzwerk – Ihre Vorteile
Unser Ziel ist es, Sie während der Trennungs- und Scheidungsphase zu begleiten und mit unserem Know-how und unserer langjährigen Erfahrung zu unterstützen. Mit unserem Scheidungsnetzwerk in München erhalten Sie zu allen Themen wie Trennungsjahr, Unterhalt, Vermögensteilung, Sorgerecht und Steuerklassenänderung kompetente Beratung und Klarheit für Ihre Zukunft. Wir bestehen aus verschiedenen Fachleuten wie Rechtsanwalt, Steuerberater und Trennungsberater, die Sie auf Wunsch auch gerne beraten. Sie profitieren von einer schnellen und einfachen Abwicklung Ihrer Scheidung, bei der wir die Scheidungsfolgekosten so gering wie möglich halten.
Block Trennung
Schon bei dem ersten Gedanken der Trennung ist es wichtig, zeitnah mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht alles zu regeln. Mit Hilfe unserer finanziellen Analysen können wir die steuerlichen und unterhaltsrechtlichen Wechselwirkungen frühzeitig einschätzen. Wir bieten Ihnen Modellberechnungen an, anhand denen Sie Ihre finanzielle Zukunft erkennen. Ihr Vorteil dadurch ist, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Mit Hilfe einer Scheidungsvereinbarung können Sie Ihre Scheidung auf das Notwendigste reduzieren. Haben Sie noch mehr Fragen dazu, dann beraten wir Sie gerne in unserer Rechtsanwaltskanzlei in München.
Block
Block
Wir zeigen Ihnen in unserer Beratung auf, wie sie die Scheidungsfolgekosten so gering wie möglich halten können.
Unterhaltsleistungen
Bei der Frage der Unterhaltsleistungen von Trennungs-, Kindes- und Geschiedenenunterhalt prüft unser Rechtsanwalt für Familienrecht die Höhe und ob ein Anspruch berechtigt ist.
Wir beraten Sie in unserer Kanzlei in München unter anderem zu folgenden Themen:
– Unterhaltshöhe für Ihr Kind/Ihre Kinder
– Unterhaltsanspruch während des Trennungsjahres
– Höhe des Unterhalts nach der Scheidung
– Unterschied zwischen Nachehelichem Unterhalt, Trennungs- und Ehegattenunterhalt
– Steuerliche Auswirkung durch eine Trennung
– Unterhalt steuerlich geltend machen
Schnelle Scheidung
Die Voraussetzungen für eine schnelle Scheidung sind:
– Es wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt
– Sie sind sich einig
– Trennung von „Tisch und Bett“
Ca. 8 Wochen vor Ende des Trennungsjahres ist es möglich, die Scheidung einzureichen. Das gerichtliche Scheidungsverfahren in München wird auf das Notwendigste reduziert. Empfehlenswert ist es, im Vorfeld schon alles Wichtige im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung mit einem Rechtsanwalt festzulegen: Unterhaltsfragen, Immobilien, Besuchszeiten der Kinder usw.
Hausfinanzierung für die Zukunft
Sie möchten sich trennen und besitzen eine gemeinsame Immobilie in München?
Hier stellen sich oft die Fragen, wie z.B.:
– Kann das Haus in Zukunft weiter finanziert werden?
– Die aktuelle Wertermittlung der Immobilie und wie wird der Wert anschließend geteilt
– Wie wirkt sich die Finanzierungsrate auf die Unterhaltsleistung aus?
– Gibt es eine Ersparnis der Kosten durch einen Bankenvergleich?
Unser Fachanwalt für Familienrecht klärt Sie in einem unverbindlichen Beratungsgespräch dazu auf.
1. Tipp:Durch Zinsvergleich bei der Umfinanzierung bis zu vierstellige Summen einsparen
Gerne prüfen wir, ob es im Falle einer Trennung möglich ist, durch günstige Zinskonditionen, den Hausanteil zu übernehmen. Oft ergibt sich durch einen Zinsvergleich bei einer Differenz von 0,2 % eine Ersparnis von bis zu vierstellige Summen. Unser Scheidungsanwalt in München vermittelt Ihnen gerne einen Hypothekendarlehensmakler, der für Sie den Zinsvergleich überprüft. Verfügen Sie über eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Scheidungsbeschluss, erhalten Sie in der Regel von der Bank eine verbindliche Kreditzusage. In einer Beratung können wir Ihre Situation schnellstmöglich klären und wir geben Ihnen Planungssicherheit.
2. Tipp: Widerrufsrecht bei Altverträgen von Immobilienfinanzierungen
Unser Rechtsanwalt in München prüft für Sie, ob das Widerrufsrecht bei Ihrem Vertrag fehlerhaft formuliert ist, so kann nach BGH- und EUGH- Urteilen der Vertrag evtl. widerrufen werden. Sie können dann günstiger neu finanzieren oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung das Haus verkaufen.
Sollte Ihre Widerrufsbelehrung nicht fehlerhaft sein, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, wie Sie Geld sparen können. Das liegt daran, dass bei den meisten Bank-Darlehen die Vorfälligkeitsentschädigung viel zu hoch angesetzt wird.
Bei Kündigung von Altverträgen verlangen Banken oft sehr hohe Gebühren
Kaum zu glauben, aber wahr: Nach unserer Erfahrung sind bei 3/4 aller geprüften Kreditverträge die Bankgebühren zu hoch angesetzt worden. Unsere Kunden sind deshalb so zufrieden, da Sie durch unsere Prüfung oft bis zu vierstellige Summen einsparen können.
3. Tipp: Haus und Steuer bei der Scheidung
Ein Ehepaar besitzt eine Immobilie, dabei wird eine Haushälfte im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung vom anderen Ehegatten übernommen. Die steuerlichen Konsequenzen und damit verbundenen steuerlichen Nachteile sind unterschiedlich zu betrachten, sobald die Immobilie vermietet oder selbst bewohnt wird.
Es ist daher sinnvoll, sich bei einer Scheidung so früh wie möglich mit Ihrem Rechtsanwalt in München abzusprechen. Eine frühzeitige Beurteilung der Sachlage und die richtigen Schritte vermeiden eine Fehlentscheidung mit finanziellen und steuerlichen Konsequenzen.
Tipp 4: Kostenersparnis durch einen gemeinsamen Anwalt in München
Sie sind sich einig in Ihrer Scheidung, dann haben Sie die Möglichkeit, dass nur ein Partner einen Anwalt in Anspruch nehmen muss. Somit werden die anfallenden Scheidungskosten und Gebühren wie Gerichts-, Notar- und Gutachterkosten geringer ausfallen und können auch geteilt werden. Sollten Streitigkeiten auftreten ist es doch nötig, dass jeder einen eigenen Scheidungsanwalt beauftragt.
Tipp 5: Minimieren der Kosten mit einer Scheidungsvereinbarung
Es macht Sinn, bei einer einvernehmlichen Scheidung schon frühzeitig eine Scheidungsvereinbarung mit Hilfe eines Rechtsanwalts für Familienrecht zu treffen. Hier werden bereits alle Fragen zu Vermögen, Unterhalt, Sorgerecht, Wohnsituation usw. verbindlich geregelt.
Weiterhin ist zu beachten, dass bei einer vorzeitigen Kündigung der Hausfinanzierung die Bank hohe Gebühren in Rechnung stellen kann.
Wir prüfen die Forderung und suchen für beide Partner alternative, wirtschaftlich ausgewogene Lösungen. Schon mit Beginn der Trennung beraten wir Sie dazu in unserer Rechtsanwaltskanzlei in München. Diese wird dann in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung rechtssicher festgehalten.
Tipp 6: Kostenvorteil durch einvernehmliche Scheidung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung in München können Sie die Anwaltskosten reduzieren. Je weniger Streitpunkte Sie vor Gericht haben und sich über die Scheidungsfolgesachen einig sind, desto weniger Gerichtskosten fallen an. Bereits nach dem Trennungsjahr kann ein Ehepartner die Scheidung einreichen und Sie sparen sich das Geld für den zweiten Anwalt.
Tipp 7: Ist der Unterhalt steuerlich absetzbar?
Bei einer Trennung / Scheidung in München ist es meistens so, dass ein Partner an den anderen Unterhalt zahlen muss. Bei hohem Einkommen sind die Unterhaltszahlungen sehr hoch, können aber bis zu bestimmten Freibeträgen teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Gerne besprechen wir weitere Details in einer Erstberatung in unserer Kanzlei in München.
Wann zahlt der Staat die Kosten für eine Scheidung?
Generell ist Prozesskostenhilfe möglich, wenn z. B. …
… Sie über ein niedriges Einkommen verfügen oder
….Sie ein mittleres Einkommen haben und Ihre Verbindlichkeiten sehr hoch bzw. Sie gegenüber dem Partner und den Kindern Unterhaltsleistungen zu zahlen haben.
Wir prüfen in einem Erstberatungsgespräch in München, ob Sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.
Die Prozesskostenhilfe kann in gerichtlichen Verfahren z. B. verwendet werden:
– für die Klärung der Unterhaltsfrage für die Zeit ab der Trennung
– für gerichtliche Regelung und vieles mehr.
Eine Prüfung lohnt sich häufig.
Aufgrund unserer sozialen Verantwortung hilft unser Rechtsanwalt in München gerne auch Ihnen, wenn Sie diese staatlichen Hilfen (außergerichtlich gibt es die sogenannte Beratungshilfe) in Anspruch nehmen. Für uns ist es wichtig, dass alle Betroffenen ihre Rechte in Anspruch nehmen können.
Absetzen von Unterhaltsleistungen
Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden Ehegatten können bei der Steuer abgesetzt. Hierzu stellt das Finanzamt die sogenannte „Anlage U“ zur Verfügung. Der Ehegatte, der Unterhalt bezieht, ist auch verpflichtet, bei der Erstellung dieser Steuererklärung mitzuwirken.
Wenn Sie Fragen haben zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, dann sprechen Sie uns gerne an.
Wie sieht der Lebensstandard nach der Scheidung aus?
Mit unseren verschiedenen Modellberechnungen geben wir Ihnen einen individuellen Überblick für Ihre Zukunft, entdecken Fehler und korrigieren sie frühzeitig. Wir geben Ihnen Sicherheit und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine für Sie passende Strategie bei Ihrer Trennung. Auch zeigen wir Ihnen die wirtschaftlichen Veränderungen auf, wenn eine Immobilie vorhanden ist und regeln die Unterhaltsfrage. Sie erhalten von uns Entscheidungshilfen bei Unsicherheit, ob überhaupt eine Scheidung für Sie in Frage kommt.
Die beste Lösung – Immobilie verkaufen oder behalten?
Sie sind Scheidungsbetroffener in München und besitzen eine gemeinsame Immobilie. Sind die Kreditraten langfristig bezahlbar? In einem gemeinsamen Gespräch erfahren Sie, welche weiteren Lösungen sich für Ihre Immobilie anbieten. Mit unseren wirtschaftlichen Analysen geben wir Ihnen Klarheit für die Zukunft.
Familieneigenheim und Scheidung
Sie sind Scheidungsbetroffener in München und besitzen eine gemeinsame Immobilie. Sind die Kreditraten langfristig bezahlbar? In einem gemeinsamen Gespräch erfahren Sie, welche weiteren Lösungen sich für Ihre Immobilie anbieten. Mit unseren wirtschaftlichen Analysen geben wir Ihnen Klarheit für die Zukunft.
Prozesskostenhilfe – Wann zahlt der Staat Ihre Scheidung?
Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir, ob Sie einen Anspruch auf staatliche Hilfen haben. In der Regel haben circa 2/3 der Betroffenen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, somit ist die Scheidung für den Betroffenen oft kostenlos. In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie mehr darüber.
Unverbindliche Erstberatung
Wir empfehlen Ihnen, schon bei ersten familiären Konflikten uns zu kontaktieren. Suchen Sie hilfreiche Tipps und eine Einschätzung Ihrer Situation durch unsere Experten? Wir finden gute Lösungen und Strategien, damit Sie positiv in die Zukunft blicken können.
- Schnelle Terminvergabe
- Umfassende Beratung durch Trennungsberater und Rechtsanwalt
- Vertrauliche Beratung in ruhiger Gesprächsatmosphäre – kostengünstige Erstberatung
- Wir geben Ihnen nützliche Steuertipps rund um Ihre Scheidung
Mit unserem Trennungsleitfaden sowie der Berechnung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse können Sie genau planen
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Bei Mandatserteilung ist der Erstberatungstermin kostenlos. Sie erreichen uns unter der kostenlosen Rufnummer aus dem dt. 0800 – 81 81 333 oder Mobil 0163 – 48 13 868
Modifiziert am 31. Mai 2022Veröffentlicht am 31. Mai 2022