Überblick Unterhalt

Wann wird Kindesunterhalt geleistet?

Auch Kindesunterhalt ist ab dem Tag der Trennung zu zahlen, wenn die Kinder dann bei dem anderen Elternteil im Wesentlichen leben. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils der zahlen muss. Hieraus wird nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle der zu zahlende Unterhaltsbetrag ermittelt.

   Inhaltsverzeichnis:

  • Wann wird Kindesunterhalt geleistet?
  • Ab wann gibt es Trennungsunterhalt?
  • Wann haben Sie Anspruch auf nachehelichem Unterhalt ?
  • Kann ich den Unterhalt absetzen von der Steuer?
  • Wie können Unterhaltsleistungen reduziert werden?
  • Hier zwei Beispiele aus der Rechtsprechung:
  • Wichtige Tipps, die Sie beachten sollten:
  • Was Ihr Anwalt / Ihr Beratungsnetzwerk für Sie tun kann:

Ab wann gibt es Trennungsunterhalt?

Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach folgenden Grundlagen

  • Der Bedarf ab dem Tag der Trennung
  • Die Bedürftigkeit eines Ehepartners
  • die Anzahl der Kinder
  • die Zahlungsverpflichtungen aus der Ehe
  • dem Einkommen beider Ehegatten

Im Rahmen unseres Beratungsnetzwerks bieten wir Ihnen Entscheidungshilfen. Wir erstellen für Sie Modellberechnungen, diese geben Ihnen Klarheit über:

  • Wie viel darf meine neue Wohnung in Erlangen kosten?
  • Kann ich meinen Partner auszahlen bei Hausübernahme?
  • Ist die monatliche Abtragung für die Hausfinanzierung noch zahlbar?
  • Wie sieht mein zukünftiger Lebensstandard aus nach der Scheidung?
  • Etc.

Sie möchten Unterhalt einfordern, wir prüfen für Sie.

Sie müssen Unterhalt zahlen, wir wehren unberechtigte Unterhaltsforderungen ab.

Der Unterhaltsanspruch berechnet sich aus den Einkommensverhältnissen beider Ehegatten. Dazu werden Belege und Nachweise über die finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen und –berechtigten eingeholt. Eine Unterhaltsberechnung ist erst möglich, wenn die Einkommensverhältnisse bekannt sind und die monatlichen Belastungen offengelegt wurden.

Der Unterhaltsberechtigte kann einen Unterhaltstitel fordern, insbesondere wenn der Unterhaltszahlende seinen Pflichten nicht nachkommt.

Wir berechnen Ihren Trennungsunterhalt und machen ihn für Sie geltend

  • Wir wehren unberechtigte Forderung ab
  • Wir klären Sie auf über Trennungsunterhalt und den entsprechenden Steuerklassenwechsel.
  • Bei Nichtbeachtung drohen Nachzahlungen beim Finanzamt
  • Wir vertreten Sie in allen Unterhaltsverfahren vor Gericht in Erlangen

Wann haben Sie Anspruch auf nachehelichem Unterhalt ?

Der Anspruch auf nachehelichem Unterhalt richtet sich nach den geforderten Voraussetzungen vom Gesetz. Ist noch ein Kind in Ihrer Obhut, haben Sie auch Anspruch auf Kindesunterhalt.

Weiterhin spielen bei der Berechnung auch ehebedingte Nachteile eine Rolle, wie z.B.:

  • Sie befinden sich noch in einer Ausbildung
  • Sie können aus krankheits- oder Altersgründen nicht mehr arbeiten
  • Ihr eigenes Einkommen reicht nicht aus
  • Sie haben Ihr berufliches Weiterkommen für die Familie zurückgesteckt.

Hier ist immer zu prüfen, ob Sie auch nach Beendigung der Ehe noch Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben.

Wichtig hier ist: die Ansprüche können befristet bzw. der Höhe nach begrenzt werden.

Kann nachehelicher Unterhalt mit einer Abfindung geregelt werden? Ja, dies ist im Einvernehmen der Ehegatten möglich und frei verhandelbar. So wird Ruhe für die Zukunft geschaffen. Für beide Seiten kann dies eine interessante Gestaltungsmöglichkeit sein.

Wann wird kein nachehelicher Unterhalt geleistet? Nachehelicher Unterhalt ist zu leisten, wenn die hier maßgeblichen gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, wie z. B. lange Ehe, Betreuung von Kindern, Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit, ehebedingte Nachteile.

Was wir für Sie tun können:

  • Wir prüfen für Sie, ob Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben
  • Überhöhte Unterhaltsforderungen wehren wir ab, wenn sie nicht berechtigt ist.
  • Wir beraten zu unterhaltsrechtlichen Regelungen in notariellen Verträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Bei einer umfassenden und frühzeitigen Erstberatung klären wir mit Ihnen zusammen, was zu tun ist.

Strategische Planung

Wie Sie bei Ihrer Scheidungsplanung richtig vorgehen Bei einer Trennung oder Scheidung gilt es, verschiedene Aspekte zu…

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen zu den Themen Unterhaltsrecht:

  • Trennungsunterhalt
  • Unterhalt nach der Scheidung
  • Unterhalt von nicht verheirateten Partnern
  • Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder

Grundsätzliches:

Zunächst wird geklärt, ob ein Unterhaltsanspruch besteht. Bei Unterhaltsanspruch prüfen wir im nächsten Schritt, ob der zum Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig ist. Sein Einkommen muss insoweit ausreichen, dass dem Unterhaltspflichtigen die Zahlung möglich ist.

Höhe des Einkommens:

Bei einem Angestellten wird die Höhe des Einkommens der letzten 12 Monate berücksichtigt; bei einem Selbständigen ist das durchschnittliche Einkommen der letzten 3 Jahre ausschlaggebend.

Sie haben Schulden, andere Belastungen oder zusätzlichen Aufwand für Ihre Altersvorsorge, dies alles wirkt sich mindernd auf Ihr Einkommen aus. Auch Mietkosten können unter Umständen bei der Unterhaltsberechnung abzugsfähig sein.

Wie können Unterhaltsleistungen reduziert werden?

Durch entsprechende hohe monatliche Sparraten können Unterhaltspflichtige den Unterhaltsbetrag senken. Jedoch müssen die monatlichen Sparraten schon in der Ehe erfolgt sein.
Hier zwei Beispiele aus der Rechtsprechung:

„Soweit Einkommensteile der Vermögensbildung vorbehalten bleiben, dienen sie nicht der Befriedigung der laufenden Lebensbedürfnisse und sind somit grundsätzlich der Unterhaltsbemessung entzogen“ (OLG Stuttgart, 16 UF 285/12, NJW Spezial, 2014, 100).

und

„Haben Eheleute während der ehelichen Lebensgemeinschaft einen Anteil von ca. 25% ihres Einkommens für die Vermögensbildung eingesetzt, so ist bei Bestimmung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen dieser Anteil nicht zu berücksichtigen, sofern die verbleibenden Einkünfte zu einer angemessenen Bedarfsdeckung ausreichen, was bei Gesamteinkünften von monatlich mehr als 7.300,00 € gewährleistet ist.“ (OLG Stuttgart, FamRZ 2013, 1988).

Sie können nachehelichen Unterhalt steuerlich geltend machen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie in unserer unverbindlichen Erstberatung. Melden Sie sich bei uns. Wir schauen uns gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Situation an!
Wichtige Tipps, die Sie beachten sollten:

Wichtige Tipps, die Sie beachten sollten:

Bei der Trennung ist das Steuerjahr zu beachten. Es erfolgt ein Steuerklassenwechsel bei Beginn des neuen Kalnderjahres, bei Nichtbeachtung drohen Nachzahlungen beim Finanzamt.
Der Unterhaltsberechtigte sollte möglichst zeitnah seine Unterhaltsansprüche geltend machen. Rückwirkend kann Unterhalt nicht gefordert werden.

Was Ihr Anwalt / Ihr Beratungsnetzwerk für Sie tun kann:

  • wir berechnen Ihren Unterhalt und machen ihn für Sie geltend
  • wir überprüfen Unterhaltsberechnungen und weisen überhöhte Forderungen zurück
  • mit unseren Modellberechnungen geben wir Ihnen einen Gesamtüberblick über Ihren
  • zukünftigen Lebensstandard im Hinblick auf Unterhalt, Hausfinanzierung und vieles mehr.
  • wir beraten Sie zu unterhaltsrechtlichen Regelungen in notariellen Verträgen und
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • wir vertreten Sie in allen Unterhaltsverfahren vor Gericht in Erlangen

Hier erfahren Sie noch mehr über das Unterhaltsverfahren:

Vereinbaren Sie einen Termin unter 0911-27411511 zur unverbindlichen Erstberatung. Sie erhalten kurzfristig einen Termin.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Scheidungwirhelfen.com Ihr Scheidungsnetzwerk in der Metropolregion Erlangen Fürth Nürnberg

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 21. Januar 2020

Strategische Planung

Wie Sie bei Ihrer Scheidungsplanung richtig vorgehen

Bei einer Trennung oder Scheidung gilt es, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Gleichzeitig kommt es zu einem entscheidenden Umbruch im Leben der Betroffenen. Plötzlich stellen sich einem zahlreiche Fragen aus unterschiedlichen Lebensbereichen, die man für sich beantworten muss. Und auch deren Auswirkungen muss man in die eigene Planung mit einbeziehen, so zum Beispiel im Hinblick auf Wohnen, Finanzierung oder Steuern.

Nur allzu oft kommt es vor, dass die Scheidung einen oder beide der Ex-Ehepartner in ein finanzielles Fiasko bringt, das zu einem echten Notfall werden kann. Da wir über viel Erfahrung bei Scheidungen verfügen, können wir Sie zu den entscheidenden Weichenstellungen rund um Ihre Scheidung so beraten, dass Sie häufige frühe Fehler für sich ausschließen können. Die meisten Betroffenen erleben die Trennung als psychische Belastung.

Wenn die Ehepartner sich dauerhaft streiten, kann die Scheidung sogar über Jahre hinweg andauern. Man sollte daher mit der strategischen Planung früh beginnen, damit man keine Fehler macht und die Scheidung an sich so klein wie möglich hält. Zudem kann man dann die vor einem liegenden Streitfragen schnellstmöglich klären.

Denn entgegen der Meinung vieler Betroffener kann man schon während des Jahres der vorgeschriebenen Trennung das meiste verbindlich regeln. Sie überlegen nun, was als erstes zu tun ist, um die Trennung optimal zu planen? Sie finden in uns Partner zum Entwickeln folgender Handlungsschritte:

  • Gemeinsames Planen eines Trennungsleitfadens
  • Aufzeigen der zukünftigen Wohnmöglichkeit
  • Überprüfen einiger, sogar in finanzieller Hinsicht guter Lösungsvarianten
  • Erörtern der gegenseitigen Abhängigkeit von Unterhalt und Wohnkredit
  • Überprüfen der Frage, wo das Wohneigentum verbleibt oder ob es künftig entfällt
  • Zusammenhang zwischen Unterhaltshöhe und künftigem sozialen Status
  • Klären, ob laufende Kredite in Zukunft in jeder Lebenslage noch bedient werden können
  • Erstellen des Trennungsleitfadens
  • Optional: Ausarbeiten einer außergerichtlichen Abwicklung der Scheidungsfragen

Fazit: Wer strategisch vorgeht, kann seine Scheidung auf ein Minimum reduzieren. Sie können zügig und mit guten Ergebnissen voranschreiten. Gleichzeitig minimieren Sie so die Scheidungsfolgekosten erheblich. Sofern Sie sich noch in der Entscheidungsphase befinden, in der Sie erst klären möchten, ob eine Scheidung für Sie finanziell überhaupt tragbar ist, helfen wir Ihnen bei der Überprüfung: Durch finanzielle modellhafte Berechnung zeigen wir Ihnen, welche Lösungen in Ihrem Fall denkbar sind und welche der Lösungen sich wie genau auf Ihren künftigen Lebensstandard auswirken würde. So verschaffen Sie sich Klarheit und können selbst entscheiden. Fehlkalkulationen können Sie so sicher vermeiden.

Sie können dann in Ruhe für sich einen Entschluss treffen, ob eine Trennung oder Scheidung für Sie eine Option ist und wenn ja, wie Ihr Lebensalltag danach aussehen wird. Wenn Sie zu uns zum Erstberatungsgespräch kommen, können wir gerne mit Ihnen die denkbaren ersten Schritte auf dem Weg zu einer effektiven Strategieplanung für eine Scheidung durchsprechen. Diese Informationseinholung lohnt sich unserer Erfahrung nach auch, wenn es zunächst nur zu einigen familiären Problemen gekommen ist und man sich noch im Unklaren darüber ist, was nun eigentlich zu tun ist. Auf alle Sie möglicherweise erwartenden Eventualitäten können wir Sie gut vorbereiten, denn unsere Strategieplanung beschäftigt sich genau mit diesen Aspekten einer Trennung.

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Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 13. Januar 2020