Wie wirken sich steuerliche und wirtschaftliche Veränderungen auf mein Leben nach der Scheidung aus?

Diese existentielle Frage beschäftigt viele Betroffene. Gerade steuerlich und wirtschaftlich ungeklärte Fragen können prägend und belastend bei Ehevermögen und Arbeitseinkommen für den künftigen Lebensstandard sein. Es empfiehlt sich daher, sich bereits in der Trennungsphase der Scheidung über steuerliche Veränderungen und Auswirkungen bei uns zu informieren. Es stellen sich viele Fragen und Probleme wie z. B.

  • Welche steuerliche Veränderungen und Wechselwirkungen kommen bei einer Scheidung auf mich zu
  • Welche Fristen sind in Steuerangelegenheiten bei einer Scheidung zu beachten
  • Wann muss ich in welche Steuerklasse wechseln und welche finanziellen Auswirkungen hat dies für mich
  • Welche Kosten kann ich im Rahmen meiner Scheidung von der Steuer absetzen
  • Kann ich das Haus unter Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen und steuerlichen Veränderungen halten bzw. muss ich es verkaufen
  • Wie sieht mein Lebensstandard nach der Scheidung aus
  • Welcher Lösungsweg ist für mich am kostengünstigsten
  • Wie kann ich Folgekosten bei einer Scheidung reduzieren
  • Wie kann ich die Scheidung auf die kostengünstigste Art und Weise durchführen
  • Unter welchen Bedingungen erhalte ich staatliche Hilfen im Falle einer Trennung
  • Finanzierungsvergleich

Künftige steuerliche Änderungen sind prägend für den Lebensstandard und beeinflussen den Unterhalt. Um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, ist es auch wichtig, sich über steuerliche Fristen frühzeitig zu informieren und die vorgenannten Fragen kompetent beantworten zu lassen.

Auch falls Sie sich unsicher sind, ob Sie sich wirklich trennen wollen, können wir im Vorfeld Modellberechnungen für Sie durchführen und Ihnen so verschiedene wirtschaftliche Szenarien für die Zukunft aufzeigen, um evtl. finanzielle Fehlentscheidungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Wir sind der Überzeugung, dass durch eine gute und rechtzeitige Planung finanzielle Klarheit geschaffen wird.

Besuchen Sie uns bereits bei familiären Konflikten, da auch so frühzeitig positive Wege aufgezeigt werden können.

In dem Fall, dass Sie das gemeinsame Haus übernehmen wollen und Ihren Partner auszahlen müssen, muss häufig ein entsprechender Kredit aufgenommen werden. Die Fachleute in unserem Netzwerk können Sie dabei unterstützen und durch einen Finanzierungsvergleich können bis zu vierstellige Summen eingespart werden. Wir prüfen für Sie die Tragfähigkeit von Unterhalt, Steuern und Kreditbelastung.

Autor: Wolfgang Pasch, Rechtsanwalt in München

Modifiziert am 31. Mai 2022Veröffentlicht am 16. Juli 2020

München: Was ist bei einer Trennung zu beachten?

Die Wohnungssituation in München ist seit langer Zeit schwierig. Viele Ehegatten, die sich scheiden lassen, stehen vor der Frage, wie sie künftige Wohnungssituation planen.

Unser Beraternetzwerk hat sich zur Aufgabe gemacht, praktische Lösungen mit Ihnen zu entwickeln. Oft gibt es z. B. ungelöste Fragen zum Familieneigenheim bzw. zu Unterhaltsansprüchen und zu Krediten. Viele wünschen sich hier bereits im Trennungsjahr Planungssicherheit. Hierzu geben wir Ihnen entsprechende Unterstützung, in dem wir Ihre Situation gemeinsam analysieren. Wir geben Ihnen mit Hilfe von Modellberechnungen für Ihren zukünftigen Lebensstandard Entscheidungshilfen mit. Unsere Modellberechnungen stellen Ihre zukünftigen Einnahmen und Ausgaben nach der Scheidung gegenüber. Wir prüfen hierdurch verschiedene Lösungswege und Sie erhalten Klarheit über Ihre Situation.

Weiter klären wir gemeinsam mit Ihnen und bei Bedarf mit unseren Fachleuten kompetent Probleme wie Hauskredite und steuerliche Veränderungen im Rahmen der Scheidung.

Bei dem gesetzlich geforderten Trennungsjahr spielt die Festlegung der Wohnsituation für alle Beteiligten, auch die Kinder, eine sehr wichtige Rolle. Hierbei ist es auch wichtig zu beachten, dass bereits ab Anfang der Trennung, Unterhaltsprobleme und -ansprüche zu lösen bzw. festzulegen sind; dies ist auch dann von Bedeutung, wenn die Trennung in einer Wohnung durchgeführt wird („Trennung von Tisch und Bett“). Zudem ist zu regeln, ob derjenige, der in der Wohnung bleibt, auch die Miete Hauskreditrate bezahlen kann. Wir geben Ihnen folgend Antworten auf viele dieser Fragen.

Autor: Rechtsanwalt Pasch, Rechtsanwalt in München

Inhaltsverzeichnis:

Planung einer Trennung

Die einvernehmliche Trennung: Ein Ehegatte zieht aus

Gerichtlicher Antrag auf Wohnungszuweisung

Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung

Gewaltschutz: Verweis aus Wohnung

Gemeinsames Haus: Zwangsversteigerung

Rechtliche Beratung und praktische Tipps

Planung einer Trennung

Der Münchner Wohnungsmarkt ist seit langer Zeit angespannt, empfiehlt es sich, bereits vor oder während der Trennung zu verschaffen über die Fragen der Wohnsituation oder des weiteren Besitzes der Immobilie. Die Eheleute haben die Möglichkeit bereits im Trennungsjahr, viele Fragen rund um die Scheidung, z. B. über Unterhalt, Besuchszeiten der Kinder, Ehevermögen, einvernehmlich und verbindlich klären.

Was wir für Sie tun können, wie können wir Sie unterstützen:

  • Planung der jetzigen und zukünftigen Wohnsituation
  • Klärung der Unterhaltsleistungen i. V. m Hauskrediten
  • Wirtschaftliche Modellberechnung: z. B. Klärung dieser Fragen: wie teuer darf die zukünftige Wohnung sein. Kann ich das Haus nach der Scheidung halten (wie hoch kann die künftige Kreditrate sein) oder kommt es zum Notverkauf?
  • Durch außergerichtliche Regelungen besteht die Möglichkeit die Scheidung auf das Notwendige zu reduzieren
  • Senkung der Scheidungsfolgekosten
  • Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung: verbindliche Scheidungsvereinbarung im Trennungsjahr treffen

So erhalten Sie rasch Klarheit und Struktur im (neuen) Alltag.

Die einvernehmliche Trennung

Beide Ehegatten stimmen bei den Fragen der Wohnsituation überein. Es ist festgelegt, wer in der Wohnung bleibt, zudem sind alle Unterhaltsansprüche geregelt. Mit Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag bei dem Familiengericht eingereicht werden. Gerichtlicher Antrag auf Wohnungszuweisung

Wenn sich die Eheleute uneins über die eheliche Wohnung sind, kann und muss im Zweifelsfall der Familienrichter hierüber entscheiden. Für diesen ist es nach der Rechtsprechung erst einmal ohne Bedeutung, wem das Haus gehört. Der Richter entscheidet, wer ausziehen muss.

Nach unserer Meinung empfiehlt es sich, im Vorfeld zuerst den außergerichtlichen Weg zu wählen, da dieser in der Regel schneller, kostengünstiger und deeskalierender ist.

Unser Netzwerk bietet auch hier unterstützende Wege. Bei gemeinsamen Gesprächen mit beiden Ehegatten wird die beste Lösung gesucht.

Denn das Familiengericht muss nach sogenannten Härtefallgesichtspunkten entscheiden. So ein Härtefall kann z. B. vorliegen, wenn es einem Ehegatten, der die Kinder betreut, aufgrund der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt in München nicht möglich ist, eine andere Wohnung zu finden.

Sie möchten wissen, ob in Ihrer persönlichen Situation so ein Härtefall gegeben ist? Dies können wir gerne mit Ihnen im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs mit Ihnen klären. Wie berücksichtigen auch, wie sich Unterhaltsleistungen im Trennungsjahr insoweit auswirken können, damit Sie auch finanzielle Klarheit haben.

Was wir hier für Sie tun können:

  • Wir beantragen für Sie die gerichtliche Wohnungszuweisung
  • Wir informieren Sie über unterhaltsrechtliche Fragen
  • Wir beraten Sie zu Sorge- und Besuchsrecht

Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung

Das Gesetz erlaubt auch eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung bzw. dem gemeinsamen Haus. Da der Münchner Wohnungsmarkt anspannt ist, kann man den Umzug hinausschieben, bis eine passende und finanzierbare Wohnung gefunden ist. Dennoch kann man das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung bereits leben und muss nicht bis zum Auszug eines Partners warten.

Expertentipp:

  • Unterhalt klären bereits mit Beginn der Trennung
  • Unterhaltsleistungen neu mit Auszug prüfen
  • Steuerklassenwechsel beachten

 

Wenn Sie knapp bei Kasse sind:

Für den Fall, dass man sich keinen Umzug oder keine eigene Wohnung leisten kann und man auch zu wenig Unterhaltsleistungen hat, um ausziehen zu können, prüfen wir in einem Erstberatungsgespräch auch, ob hierfür staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden können. Dies gilt natürlich auch für die staatliche Kostenübernahme im Scheidungsverfahren (Verfahrenskostenhilfe in München). Auch dies prüfen wir bereits bei einem Erstberatungsgespräch.

Trennung innerhalb der Wohnung

Sie möchten sich auch räumlich trennen, aber auf dem angespannten Wohnungsmarkt ist nicht sofort eine geeignete Wohnung zu finden. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das auch die Scheidung regelt, sieht vor, dass es auch möglich ist, sich innerhalb der Wohnung / des Hauses zu trennen („Trennung von Tisch und Bett“), auch wenn es psychisch belastend sein kann, wenn das Ehepaar sich weiter in einer Wohnung zusammen aufhält und man sich quasi täglich sieht. Soweit es zu einem Getrenntleben in einer Wohnung kommt, gilt folgendes zu berücksichtigen:

  • Keine gemeinsamen Unternehmungen
  • Trennung von Tisch und Bett
  • Keine wirtschaftlichen gegenseitigen Leistungen, keine gemeinsame Haushaltsführung

Dies sind nur wenige Punkte, die Sie beachten sollten.

Fristen beachten bei Trennung

]Auch bei einer Trennung nur in der Wohnung ist der der Unterhalt bereits am Anfang der Trennung zu regeln und festzulegen, denn rückwirkend ist Unterhalt nicht zu bezahlen, wenn dieser nicht eingefordert wurde.

Auch sollte geklärt werden, wie weit staatliche Hilfen für einen Umzug in Frage kommen. Dieses Thema kann bei der Besprechung von Unterhaltsfragen geklärt werden.

Gewaltschutz: Verweis aus Wohnung

Manchmal kommt es im Rahmen von Trennungsstreitigkeiten auch zu häuslicher Gewalt. In solchen Fällen kann nach den gesetzlichen Regelungen zuerst die Polizei einem Ehepartner für die Dauer von zwei Wochen verbieten, in der Wohnung zu bleiben und Kontakt zu dem anderen zu haben. Danach kann das Familiengericht für bis zu weiteren sechs Monaten nach den Regelungen des sogenannten Gewaltschutzgesetzes dieses Kontaktverbot verlängern und festlegen, wer in der Wohnung alleine leben kann.

Wir prüfen, ob so ein Anspruch besteht und stellen gegebenenfalls den gerichtlichen Antrag für Sie. Sollte der Vorwurf sich gegen Sie richten, wehren wir unberechtigte Ansprüche (auch vor Gericht) ab.

Soweit Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben, so wenden Sie sich im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung an uns.

 

Gemeinsame Immobilienkredite werden nicht bezahlt – Zwangsversteigerung

Oft kann es bei einer Trennung passieren, dass die gemeinsamen Immobilienkredite nicht mehr bezahlt werden können. Sollte dieser Fall eintreten, kann die Bank die Kredite kündigen und wird dann anschließend auch die Zwangsversteigerung der Immobilie einleiten.

Oft wird es unterschätzt, dass aufgrund von Unterhaltsleistungen und Lohnsteuerklassenwechsel weniger Liquidität zur Verfügung steht. Es ist daher wichtig, sich schon mit Beginn des Trennungsjahres über die Unterhaltsleistungen zu informieren. Unser Netzwerk erstellt Ihnen hierzu Modellberechnungen. Damit erhalten Sie Klarheit, ob die Finanzierung langfristig gewährleistet ist.

So können Sie eine Zwangsversteigerung durch die Bank vermeiden, die oft mit hohen Verlusten verbunden ist. Sie können rechtzeitig reagieren und den selbst den notwendigen Verkauf Ihrer Immobilie vornehmen.

Sollten Sie und Ihr Ehepartner keine einvernehmliche Lösung finden, wie mit der gemeinsamen Immobilie verfahren wird, kann jeder der Ehegatten die Teilungsversteigerung beantragen.

Über die Auswirkungen und Möglichkeiten beraten wir Sie umfassend bei einem entsprechenden Beratungsgespräch.

Rechtliche Beratung und praktische Tipps

Wir raten Ihnen, sich schon bei ersten familiären Konflikten an uns zu wenden und im Rahmen einer Erstberatung alles Wissenswerte und Notwendige für eine Trennung und Scheidung zu erfahren.

Unser Netzwerk bietet Ihnen z. B. Modellberechnungen an, bei welchen Ihre finanzielle Situation unter Berücksichtigung von z. B. Unterhaltsleistungen, Wegfall des Ehegattensplittings, Kosten für zweiten Haushalt ermittelt wird.

So erhalten Sie Klarheit über Ihre künftige finanzielle Situation und auch zu Ihrer Wohnsituation: Wie teuer darf die neue Wohnung sein? Kann ich das Haus halten, wenn ich den Partner auszahlen muss.

Es gibt keine Standartlösungen. Stets ist der Einzelfall zu berücksichtigen, auch bei Ihnen. Wir halten Ihre Situation fest und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste für Sie passende Lösung.

Melden Sie sich bei uns und vereinbaren einen Termin zu einer unverbindlichen und kostengünstigen Erstberatung.

Modifiziert am 23. September 2022Veröffentlicht am 7. Juli 2020

Unverbindliche Erstberatung

Sie fühlen sich in Ihrer Ehe nicht mehr wohl und tragen sich mit dem Gedanken zu einer Trennung oder haben sich hierzu bereits sogar entschlossen. Dies stellt eine persönliche, emotionale und finanzielle Belastung dar, die mit starken Unsicherheiten verbunden ist, meist ist diese neue Situation völlig fremd. Sie wissen nicht, was alles auf Sie zukommt, was zu tun ist und welche Vorbereitungen zu treffen sind. Fehlentscheidungen drohen.

Eine Scheidungs- oder Trennungsabsicht hat starke finanzielle Wechselwirkungen.

Um diese Unsicherheiten rasch zu beseitigen und damit Sie Ihre Rechte kennenlernen, ist es wichtig, dass Sie frühzeitig einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht zu einem Erstberatungsgespräch aufsuchen. Durch eine zeitnahe kompetente Beratung erhalten Sie einen Überblick und können die nächsten wichtigen Schritte vorbereiten und gehen. Auch erfahren Sie, ob und wann Fristen für Sie von Bedeutung sind, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Kommen Sie auch, wenn Sie bei familiären Konflikten nur Rat suchen und sich erst einmal nur informieren wollen. Wir geben Ihnen auch eine Broschüre mit weiteren Informationen mit, wie Sie Ihre Scheidung wirtschaftlich besser bewältigen können. Wenn Sie kein Geld für eine Scheidung haben, zeigen wir Ihnen auch staatliche Hilfen auf.

Scheidung – wir helfen

Unser Scheidungsnetzwerk in München unterstützt Sie auf allen Ebenen einer Trennung. Über 20 Jahre Erfahrung im Familienrecht führen zu Ihrem Erfolg. Wir beschränken uns jedoch nicht nur auf das Familienrecht, sondern berücksichtigen darüber hinaus auch die weiteren mit einer Scheidung verbundenen Belange, insbesondere steuerlicher und wirtschaftlicher Art. Steuerliche Veränderungen bei einer Trennung und beim Besitz von Immobilien sind z. B. zu beachten. Unser Trennungsberater erstellt zudem für Sie auf Wunsch wirtschaftliche Modellberechnungen, auch so können Sie Fehlentscheidungen erkennen und vermeiden. So unterstützen wir Sie beim Ausloten mehrerer verschiedener Lösungswege, um den für Sie passenden Weg zu finden.

Kostengünstige Erstberatung

Verschaffen Sie sich frühzeitig Klarheit – Vermeiden Sie finanzielle Nachteile

Machen sich nicht unnötig lange schwere und zweifelnde Gedanken, da Sie Ihre Situation nicht kennen. Lernen Sie durch eine Erstberatung schnell Ihre Rechte kennen und Ihre Situation einzuschätzen. Unsere schnelle und unbürokratische Erstberatung verschafft Ihnen rasch Klarheit und Planungssicherheit. Zu einer Ihrer weiteren Information geben wir Ihnen auch eine umfangreiche Broschüre mit. Wir beraten Sie von Anfang an kompetent.

Rufen Sie uns umgehend der kostenlosen Rufnummer aus dem dt. 0800 – 81 81 333 oder Mobil 0163 – 48 13 868 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular für die Vereinbarung eines Beratungstermins. In der Regel erhalten Sie einen Termin bei uns binnen 48 Stunden.

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 23. April 2020