Wie wirken sich steuerliche und wirtschaftliche Veränderungen auf mein Leben nach der Scheidung aus?

Diese existentielle Frage beschäftigt viele Betroffene. Gerade steuerlich und wirtschaftlich ungeklärte Fragen können prägend und belastend bei Ehevermögen und Arbeitseinkommen für den künftigen Lebensstandard sein. Maßgebend sind hier auch Unterhaltsleistungen; auch deren Höhe wird von steuerlichen Veränderungen, die mit der Trennung / Scheidung einhergehen, stark beeinflusst. Muss ein Ehegatte nach der Trennung z. B. von Steuerklasse III in Steuerklasse I wechseln, muss dieser Ehepartner mehr an Steuern bezahlen und es bleibt der Familie schlichtweg weniger Geld zum Leben.
Es empfiehlt sich daher, sich bereits in der Trennungsphase der Scheidung über steuerliche Veränderungen und Auswirkungen bei uns zu informieren. Es stellen sich viele Fragen und Probleme wie z. B.

  • Welche steuerliche Veränderungen und Wechselwirkungen kommen bei einer Scheidung auf mich zu? Bereits im Trennungsjahr sind steuerliche Veränderungen, z. B. durch den Wegfall des Ehegattensplittings, zu beachten, die auch den Unterhalt beeinflussen. Im Rahmen einer Erstberatung können wir gemeinsam mit Ihnen dieses Thema aufgreifen.
  • Welche Fristen sind in Steuerangelegenheiten bei einer Scheidung zu beachten? Bereits vor Ablauf des Trennungsjahres oder im Rahmen einer Immobilienübertragung kann die Nichtbeachtung steuerlicher Fristen zu erheblichen Nachteilen führen. Wir beraten Sie für die in Ihrem speziellen Einzelfall zu beachtenden Fristen.
  • Wann muss ich in welche Steuerklasse wechseln und welche finanziellen Auswirkungen hat dies für mich? Bereits vor Ablauf des Trennungsjahres kann es nach dem Einkommenssteuerrecht gefordert werden, die Steuerklasse zu wechseln, was meist mit finanziellen Einbußen verbunden ist.
    Es empfiehlt sich daher, schon zu Beginn einer Trennung hierzu anwaltliche Beratung einzuholen, um Klarheit und damit Sicherheit zu erhalten.
  • Welche Kosten kann ich im Rahmen meiner Scheidung von der Steuer absetzen? Es ist denkbar, Unterhaltsleistungen von der Steuer abzusetzen. Wir können Ihnen gerne im Rahmen einer steuerlichen und unterhaltsrechtlichen Beratung die hier möglichen Wege aufzeigen.
  • Kann ich das Haus unter Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen und steuerlichen Veränderungen halten bzw. muss ich es verkaufen? Wir erstellen für Sie besonders von uns entwickelte Modellberechnungen. Hiermit erhalten Sie einen Überblick über ihre jetzige, aber auch ihre künftige finanzielle Situation und können so für sich die Entscheidung treffen, ob Sie sich Ihr Haus künftig weiterhin leisten können oder wollen.
  • Wie sieht mein Lebensstandard nach der Scheidung aus? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab wie z. B. Unterhaltsleistungen, Wohnen in der eigenen Immobilie, Belastung durch Verbindlichkeiten und Steuern. Wir können Ihnen anhand von uns für Sie erstellten Modellberechnungen, bei welchem wir Ihre Zahlungen berücksichtigen.
  • Welcher Lösungsweg ist für mich am kostengünstigsten? Unserer Auffassung nach sind die Kosten einer Scheidung am geringsten, soweit sich das Paar einigt. Einvernehmliche Lösungen ersparen langwierige und teure Verhandlungen und Streitigkeiten, insbesondere vor Gericht. Wir unterstützen Sie, vernünftige und angemessene Vereinbarungen zu entwickeln und zu treffen.
  • Wie kann ich Folgekosten bei einer Scheidung reduzieren? Wenn Sie recht- und frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, können von Anfang an Fehler vermieden und finanzielle Nachteile erkannt werden. Diesen kann so entgegengewirkt werden. Durch eine steuerliche Planung und der Entwicklung für Sie passender Strategien können die Scheidung auf das Notwendigste reduziert und Kosten reduziert werden.
  • Wie kann ich die Scheidung auf die kostengünstigste Art und Weise durchführen? Durchaus gibt es auch einvernehmliche Scheidungen, bei welchen mit nur einen Rechtsanwalt anstehende Fragen und das Scheidungsverfahren geklärt und durchgeführt werden können. So entstehen geringere Kosten, die man sich auch teilen kann. Wir zeigen Ihnen auf, wie eine Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt möglich sein kann.
  • Unter welchen Bedingungen erhalte ich staatliche Hilfen im Falle einer Trennung? Durchaus gibt es auch einvernehmliche Scheidungen, bei welchen mit nur einen Rechtsanwalt anstehende Fragen und das Scheidungsverfahren geklärt und durchgeführt werden können. So entstehen geringere Kosten, die man sich auch teilen kann. Wir zeigen Ihnen auf, wie eine Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt möglich sein kann.
  • Unter welchen Bedingungen erhalte ich staatliche Hilfen im Falle einer Trennung? Wenn Sie knapp bei Kasse sind, übernimmt der Saat u. U. die Kosten Ihrer Scheidung. Wir prüfen für Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Gewährung dieser sogenannten Verfahrenskostenhilfe erhalten. Sollte Ihnen dies Hilfe nicht gewährt werden können, ist bei uns auch eine für Sie passende Ratenzahlung möglich.

Künftige steuerliche Änderungen sind prägend für den Lebensstandard und beeinflussen den Unterhalt. Um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, ist es auch wichtig, sich über steuerliche Fristen frühzeitig zu informieren und die vorgenannten Fragen kompetent beantworten zu lassen.

Auch falls Sie sich unsicher sind, ob Sie sich wirklich trennen wollen, können wir im Vorfeld Modellberechnungen für Sie durchführen und Ihnen so verschiedene wirtschaftliche Szenarien für die Zukunft aufzeigen, um evtl. finanzielle Fehlentscheidungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Wir sind der Überzeugung, dass durch eine gute und rechtzeitige Planung finanzielle Klarheit geschaffen wird.

Besuchen Sie uns bereits bei familiären Konflikten, da auch so frühzeitig positive Wege aufgezeigt werden können.

In dem Fall, dass Sie das gemeinsame Haus übernehmen wollen und Ihren Partner auszahlen müssen, muss häufig ein entsprechender Kredit aufgenommen werden. Die Fachleute in unserem Netzwerk können Sie dabei unterstützen und durch einen Finanzierungsvergleich können bis zu vierstellige Summen eingespart werden. Wir prüfen für Sie die Tragfähigkeit von Unterhalt, Steuern und Kreditbelastung.

Autor: Wolfgang Pasch, Rechtsanwalt in München

Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am 11. September 2023

Scheidung – Schwabing

Denken Sie über eine mögliche Scheidung oder Trennung nach? Eine Beratung durch unseren Rechtsanwalt steht Ihnen in verschiedenen Regionen zur Verfügung. Wir bieten unsere Dienstleistungen in München-Schwabing an. Unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten hilft Ihnen dabei, all Ihre Fragen rund um das Thema Scheidung und Trennung zu beantworten. Dabei gehen wir auch auf Aspekte wie beispielsweise die Aufteilung des Vermögens, Unterhaltszahlungen oder die Aufteilung der gemeinsamen Immobilie ein. Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung helfen wir Ihnen gerne dabei, Klarheit und Planungssicherheit für Ihre Zukunft zu erhalten, indem wir verschiedene Lösungswege mit Ihnen besprechen.

Trennung und Scheidung München – Schwabing

Eine Scheidung bedeutet immer auch die Veränderung der aktuellen Lebenssituation, weshalb anfangs viele ungeklärte Fragen im Raum stehen. In unserem Erstberatungsgespräch prüfen wir automatisch, ob Sie Anspruch auf Scheidungskostenhilfe haben. Das heißt, dass die Kosten für Anwalt und Gericht in Ihrem Fall vom Staat übernommen werden. Unsere langjährige Erfahrung zeigt hierbei, dass dies bei rund 2/3 der Scheidungsbetroffenen der Fall ist. Selbst Personen mit höherem Einkommen können unter bestimmten Umständen Anspruch auf Scheidungskostenhilfe erhalten. Weitere Fragen klären wir gerne mit Ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Scheidung – Schwabing

Oft lassen sich konfliktreiche Themen bereits vor der eigentlichen Scheidung klären und in einer außergerichtlichen Scheidungsvereinbarung nachhaltig festhalten. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch sehr viel Geld. Deshalb ist eine einvernehmliche Scheidung besonders erstrebenswert. Unser Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen sowohl bei außergerichtlichen einvernehmlichen Lösungen als auch vor Gericht. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne über all Ihre individuellen Möglichkeiten.

Rechtsanwalt für Familienrecht in – Schwabing

Unser Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Scheidung im Raum München-Schwabing. Hierbei erhalten Sie präzise Informationen und juristischen Beistand in all Ihren Fragen und Anliegen. Da eine Scheidung sehr komplex sein kann, werden Sie von unserem Rechtsanwalt durch den gesamten Scheidungsprozess hinweg begleitet, insbesondere wenn wichtige Themen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Ehevermögen besprochen werden müssen. Wir stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten werden, weshalb es umso wichtiger für Sie ist, sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen. Vereinbaren Sie deshalb gerne ein unverbindliches Erstberatungsgespräch mit uns, um sich mit unserem Anwalt vertraut zu machen.

Schwabing

Schwabing ist ein Stadtteil der oberbayrischen Landeshauptstadt München, der für sein lebhaftes und vielseitiges Flair berühmt ist. Die berühmte Leopoldstraße ist das Herzstück des Stadtteils und bietet eine Vielzahl an Boutiquen, Cafés und Restaurants. Schwabing besitzt viele kulturelle Orte, darunter das Lenbachhaus mit seiner eindrucksvollen Sammlung von Blauen Reitern, einem Künstlerkreis, der dort in der Vergangenheit tätig war. Auch die Alte Pinakothek und die Pinakothek der Moderne bereichern das kulturelle Angebot weiter. Etwas Besonderes ist das Klinikum Schwabing am Kölner Platz, das nicht nur optisch das wahrscheinlich schönste Krankenhaus Münchens ist, sondern ebenfalls zu den modernsten Rettungshäusern Europas gehört. Nach einem langen Tag ist der Englische Garten ein Ort, an dem man sowohl entspannen, als auch Radfahren, Picknicken und Sport treiben kann. Aber auch der Luitpoldpark mit dem Obelisken im Zentrum ist ein besonderer Ort, der zum Verweilen und Entspannen einlädt.

Informatives Erstberatungsgespräch

Im Rahmen eines unverbindlichen Erstberatungsgesprächs helfen wir Ihnen dabei, all Ihre Fragen zum Thema Scheidung und Trennung umfassend zu beantworten. Außerdem prüft unser Rechtsanwalt, ob Sie Anspruch auf staatliche Hilfen wie beispielsweise die Scheidungskostenhilfe haben und gibt Ihnen die Möglichkeit, individuelle Fragen zu Scheidung und Trennung zu stellen. Für ein unverbindliches Beratungsgespräch können Sie sich gerne bei uns unter der Telefonnummer 0163 – 48 13 868 oder kostenfrei aus dem deutschen Festnetz 0800 – 81 81 333 melden.

Ihre Vorteile:
• Kompetente und ausführliche Beratung im Familienrecht
• Kostenlose Scheidung durch Scheidungskostenhilfe
• Kostenfreie Erstberatung bei Mandatierung
• Unterstützung durch erfahrenen Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung
• Fachlich fundierte Beratung für Ihre Scheidung
• Telefonische Erstberatung für 79,00 €
• Ratenzahlung des Honorars möglich
• Schnelle Terminvergabe – in der Regel innerhalb von 48 Stunden




Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am

Trennung und Scheidung – Hadern

Eine Scheidung bedeutet immer auch eine grundsätzliche Veränderung der aktuellen Lebenssituation. Deshalb stehen erstmal viele unbeantwortete Fragen im Raum – besonders die, die sich mit der zukünftigen finanziellen Lage beschäftigen. In unserem Erstberatungsgespräch prüfen wir deshalb automatisch, ob Sie Anspruch auf Scheidungskostenhilfe haben. Das heißt, dass die Kosten für Anwalt und Gericht in Ihrem Fall vom Staat übernommen werden. Unsere langjährige Erfahrung zeigt hierbei, dass dies bei rund 2/3 der Scheidungsbetroffenen der Fall ist. Selbst Personen mit höherem Einkommen können bei hohen Ausgaben unter bestimmten Umständen Anspruch auf Scheidungskostenhilfe erhalten. Weitere Fragen klären wir gerne mit Ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Rechtsanwalt für Familienrecht München – Hadern

Unser Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Scheidung im Raum Hadern. Hierbei erhalten Sie präzise Informationen und juristischen Beistand. Da eine Scheidung sehr komplex sein kann, werden Sie von unserem Rechtsanwalt durch den gesamten Scheidungsprozess hindurch begleitet, besonders wenn schwierige Themen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Ehevermögen besprochen werden müssen. Wir stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten werden, weshalb es umso wichtiger für Sie ist, sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen. Vereinbaren Sie deshalb gerne ein unverbindliches Erstberatungsgespräch mit uns, um sich mit unserem Anwalt vertraut zu machen.

Scheidung – Hadern

Oft lassen sich konfliktreiche Themen bereits vor der eigentlichen Scheidung klären und in einer außergerichtlichen Scheidungsvereinbarung nachhaltig festhalten. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch sehr viel Geld. Deshalb ist eine einvernehmliche Scheidung besonders erstrebenswert. Andererseits vertritt unser Rechtsanwalt Ihre Interessen sowohl bei außergerichtlichen einvernehmlichen Lösungen als auch vor Gericht. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne über all Ihre individuellen Möglichkeiten.

Hadern

Hadern ist ein lebendiger Stadtteil im Südwesten der oberbayrischen Landeshauptstadt München, der dank seines urbanen Flairs und der grünen Natur ein beliebtes Zuhause für Familien und Studenten ist. Die zahlreichen Parks und Grünflächen laden zum Entspannen und Erholen ein, während es zudem auch zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten gibt, die einen entspannten Einkaufsbummel durch die Straßen des Stadtviertels ermöglichen. Auch für Kulturliebhaber gibt es vielfältige Angebote für Jedermann: von gemütlichen Cafés und Restaurants bis hin zu kulturellen Veranstaltungen und Festivals.
Besonders bekannt ist Hadern für seine Forschungseinrichtungen und das Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität, welches der größte Krankenhauskomplex Münchens ist.


Unverbindliches Erstberatungsgespräch

Im Rahmen eines unverbindlichen Erstberatungsgesprächs helfen wir Ihnen dabei, all Ihre Fragen zum Thema Scheidung und Trennung umfassend zu beantworten. Außerdem prüft unser Rechtsanwalt, ob Sie Anspruch auf staatliche Hilfen wie beispielsweise die Scheidungskostenhilfe haben und gibt Ihnen die Möglichkeit, individuelle Fragen zu Scheidung und Trennung zu stellen. Für ein unverbindliches Beratungsgespräch können Sie sich gerne bei uns unter der Telefonnummer 0163 – 48 13 868 oder oder kostenfrei aus dem deutschen Festnetz 0800 – 81 81 333 melden.

Ihre Vorteile:

  •     Kompetente und ausführliche Beratung im Familienrecht
  •     Kostenlose Scheidung durch Scheidungskostenhilfe
  •     Kostenfreie Erstberatung bei Mandatierung
  •     Unterstützung durch erfahrenen Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung
  •     Fachlich fundierte Beratung für Ihre Scheidung
  •     Telefonische Erstberatung für 79,00 €
  •     Ratenzahlung des Honorars möglich
  •     Schnelle Terminvergabe – in der Regel innerhalb von 48 Stunden
Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am

Scheidung – Feldmoching

Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Scheidung

Denken Sie über eine Scheidung oder Trennung nach? Oder suchen Sie bereits nach einem erfahrenen Fachanwalt für Trennung und Scheidung in München? Unsere Kanzlei bietet Ihnen in München-Feldmoching kompetente Rechtsvertretung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte, die über fundiertes Wissen und umfangreiche Berufserfahrung verfügen. Unser erfahrener Rechtsanwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist, informiert Sie ausführlich über alle relevanten Themen im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung. Diese sind beispielsweise Trennung, Unterhalt, Ehevermögen und die Aufteilung von Immobilien. Wir beantworten all Ihre Fragen. Außerdem können Sie als Betroffener aus München-Feldmoching gerne einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch ausmachen, damit wir Ihre Situation analysieren und davon ausgehend eine passende Handlungsstrategie für Ihre finanzielle Zukunft entwickeln können.

Trennung und Scheidung in München-Feldmoching

Eine Scheidung ist oftmals mit vielen Fragen verbunden: Wie wird das Ehevermögen aufgeteilt? Wie wird die gemeinsame Immobilie aufgeteilt? Und wie hoch ist die Unterhaltszahlung und wer muss überhaupt Unterhalt zahlen? Als spezialisierte Rechtsanwälte für Familienrecht können wir Ihnen individuell angepasste Informationen zu all Ihren Fragen geben. Unsere Kanzlei arbeitet für Anfragen aus München-Feldmoching eng mit einem Team zusammen, das unter anderem einen Trennungsberater für Finanzpläne, einen Steuerberater und bei Bedarf Notare umfasst. Mithilfe des Finanzplans, den unser Trennungsberater für Sie erstellt, erhalten Sie einen Überblick über vergangene und gegenwärtige Einnahmen und Ausgaben. Damit helfen wir Ihnen dabei, Ihr finanzielles Interesse zu schützen und die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation, auch Ihre künftige finanzielle Situation zu finden. Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung, um sich mit unserer Arbeitsweise vertraut zu machen.

Rechtsanwalt mit Fachwissen im Familienrecht

Wir helfen Ihnen dabei, eine erfolgreiche Strategie für Ihre individuelle Scheidung zu entwickeln. Außerdem begleiten wir Sie bei jedem Schritt ihrer Scheidung – Sie können sich also auf uns verlassen. Mit unserem Fachwissen und unserer Berufserfahrung versuchen wir gemeinsam, die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Wir vertreten Sie deshalb sowohl bei außergerichtlichen Vereinbarungen, als auch vor Gericht.

Scheidung in Feldmoching

Wenn Sie bereits für sich entschieden haben, dass die Trennung oder Scheidung der richtige Schritt ist, helfen wir Ihnen gerne bei der Beantwortung aller aufkommenden Fragen weiter. Natürlich können Sie auch zu uns kommen, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob eine Scheidung das Richtige ist. Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen die Vor- und Nachteile vor. Unser Rechtsanwalt hilft Ihnen in Feldmoching dabei, Planungssicherheit und Klarheit für Ihre Zukunft zu erlangen.  

Feldmoching

Feldmoching ist ein Stadtteil im Nordwesten der bayerischen Landeshauptstadt München. Die Siedlung namens Fasanerie wird oftmals als „das heimliche Grünwald“ betitelt, da sie direkt am Fasaneriesee liegt und eine riesige Grünfläche zu bieten hat, in der man Zeit zur Entspannung und zur Erholung finden kann. Damit bietet Feldmoching eine willkommene Abwechslung vom hektischen Stadtleben. Das Wahrzeichen des Viertels ist zweifellos das Schloss Feldmoching, ein historisches Juwel, das von einem gepflegten Schlosspark umgeben ist und ein beliebtes Ziel für Spaziergänger und Geschichtsinteressierte darstellt.
Für Kunst- und Kulturliebhaber gibt es außerdem viele lokale Museen und Ausstellungen, welche die traditionsreiche Geschichte von Feldmoching darstellen. 
Für Naturliebhaber bietet der nahegelegene Feldmochinger See eine entspannte Umgebung zum Radfahren, Joggen oder einfach nur zum Entspannen am Ufer.

Unser Angebot: Erstberatungsgespräch

Erstberatungsgespräch kennenzulernen. In der Erstberatung unterstützen wir Sie auch gerne dabei, Ihre Lage einzuschätzen und Ihnen verschiedene Lösungswege aufzuzeigen, damit Sie die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation finden können. Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstberatungsgespräch in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer 0000.

Ihre Vorteile:

  • Professionelle und lösungsorientierte Beratung im Familienrecht durch erfahrenen Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung
  • Solide Entscheidungsgrundlage und Sicherheit für Ihr weiteres Vorgehen
  • Kostenloses Verfahren im Rahmen der Scheidungskostenhilfe
  • Bei Mandatserteilung ist die Erstberatung kostenlos
  • Telefonische Erstberatung für 79,00 €
  • Ratenzahlung möglich
  • Schnelle Terminvergabe: in der Regel innerhalb von 48 Stunden
Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am

Fachkundige Unterstützung im Familienrecht bei Trennung und Scheidung

Sie benötigen Unterstützung bei einer Trennung oder Scheidung? Unser Rechtsanwalt ist seit über 20 Jahren als Fachanwalt für Familienrecht tätig und verfügt deshalb über Fachwissen und langjährige Erfahrung, die bei der Beratung und Beurteilung Ihrer Situation von großer Bedeutung sind. Im Rahmen eines unverbindlichen Erstberatungsgesprächs hilft Ihnen unser Rechtsanwalt, sich einen fundierten Überblick über Ihre individuelle Situation zu machen und Klarheit für Ihre Zukunft zu erhalten. Unser Rechtsanwalt informiert Sie ausführlich über Themen wie Scheidung, Trennung, Ehevermögen, Unterhalt und andere finanzielle Aspekte einer Scheidung.

Trennung und Scheidung in München-Bogenhausen

Eine Scheidung ist oftmals mit vielen Fragen verbunden: Wie wird das Ehevermögen aufgeteilt? Wie wird die gemeinsame Immobilie aufgeteilt? Und wie hoch ist die Unterhaltszahlung und wer muss überhaupt Unterhalt zahlen? Als spezialisierte Rechtsanwälte für Familienrecht können wir Ihnen individuell angepasste Informationen zu all Ihren Fragen geben. Unsere Kanzlei in München-Bogenhausen arbeitet eng mit einem Team zusammen, das unter anderem einen Trennungsberater für Finanzpläne, einen Steuerberater und bei Bedarf Notare umfasst. Mithilfe des Finanzplans, den unser Trennungsberater für Sie erstellt, erhalten Sie einen Überblick über vergangene und gegenwärtige Einnahmen und Ausgaben. Damit helfen wir Ihnen dabei, Ihnen einen finanziellen Überblick zu geben sowie eine Prognose, wie sich Ihr zukünftiger Lebensstandard entwickelt. So helfen wir Ihnen, die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung, um sich mit unserer Arbeitsweise vertraut zu machen.

Scheidung in München-Bogenhausen

Wenn Sie sich bereits sicher sind, dass eine Scheidung oder Trennung die richtige Option für Sie ist, berät unser Rechtsanwalt Betroffene aus Bogenhausen zu allen wichtigen Aspekten, die beachtet werden müssen. Diese umfassen beispielsweise die Aufteilung der Immobilie, den möglichen Auszug oder die zukünftige Finanzierung. Auch bei Unsicherheit helfen wir Ihnen gerne weiter und zeigen Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten auf, damit Sie Klarheit für Ihre Zukunft erhalten.

Rechtsanwalt mit Fachwissen im Familienrecht

Wir helfen Ihnen dabei, eine erfolgreiche Strategie für Ihre individuelle Scheidung zu entwickeln. Außerdem begleiten wir Sie bei jedem Schritt ihrer Scheidung – Sie können sich also auf uns verlassen. Mit unserem Fachwissen und unserer Berufserfahrung versuchen wir gemeinsam, die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Wir vertreten Sie deshalb sowohl bei außergerichtlichen Vereinbarungen, als auch for Gericht.

Bogenhausen

Bogenhausen ist ein bezaubernder Stadtteil im Osten der bayerischen Landeshauptstadt München, der für seinen einzigartigen Charme und seine Geschichte bekannt ist. Die Architektur in Bogenhausen reicht vom Jugendstil hin bis zu modernen Gebäuden.
Das Herzstück des Stadtteils ist der Friedensengel, der in den Maximiliansanlagen in Richtung Prinzregentenstraße blickt. Vorbild für die goldene, sechs Meter große Statue war die griechische Siegesgöttin Nike. Im Sommer kommen hier viele Münchner zusammen, um den Sonnenuntergang anzuschauen. Auch der englische Garten bietet einen Ort für Erholung und Entspannung und bietet sich sehr gut für ein Picknick, einen Spaziergang oder eine Radtour an. In der Prinzregentenstraße befinden sich schöne Cafés und Restaurants, die zum Einkaufen und Genießen einladen. Auch Kunst- und Kulturliebhaber kommen im Villa Stuck Museum auf ihre Kosten, das interessante Ausstellungen und Veranstaltungen bietet.

Informatives Erstberatungsgespräch

Im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs haben Sie die Möglichkeit, unseren Rechtsanwalt kennenzulernen und Antworten auf all Ihre Fragen zu erhalten. Unser Rechtsanwalt in Bogenhausen hilft Ihnen dabei, sich einen Überblick über wichtige Aspekte der Scheidung zu verschaffen. Wir schlagen Ihnen verschiedene Lösungswege vor, mit deren Hilfe Sie einen Einblick in Ihre Zukunft erlangen. Somit können Sie eine fundierte Entscheidung treffen und Planungssicherheit erhalten. Gerne können Sie dafür einen unverbindlichen Termin unter der Telefonnummer 0163 – 48 13 868 oder kostenfrei aus dem deutschen Festnetz 0800 – 81 81 333. bei uns vereinbaren.  

Ihre Vorteile:

  • Kompetente und ausführliche Beratung im Familienrecht
  • Kostenlose Scheidung durch Prozesskostenhilfe
  • Erstberatung bleibt kostenlos bei Erteilung des Mandats
  • Unterstützung durch erfahrenen Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung
  • Fachlich fundierte Beratung zu Ihrer Scheidung
  • Telefonische Erstberatung für 79,00 €
  • Bezahlung des Honorars auch in Raten möglich
  • Schnelle Terminvergabe – in der Regel innerhalb von 48 Stunden

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung

Vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung. In der Regel erhalten Sie einen Termin innerhalb von 48 Stunden. Melden Sie sich einfach unter der Telefonnummer 0163 – 48 13 868 oder kostenfrei aus dem deutschen Festnetz 0800 – 81 81 333

Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am

Was sind die Vorteile der Trennung ohne Scheidung für Senioren?

Eine Scheidung ist nicht immer die einzige Antwort auf eine unglückliche Ehe im Seniorenalter. Es gibt Alternativen, die es den Partnern ermöglichen, getrennt zu leben und dennoch eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten. Um die Strapazen eines langen Scheidungsprozesses zu umgehen, entscheiden sich viele ältere Paare, die lange Zeit verheiratet waren, für eine Trennung ohne Scheidung. Auf diese Weise ist es nicht notwendig, die Ehe vor Gericht zu beenden.

Denkbar ist es, dass Rentenansprüche erhalten bleiben und Vermögen, z. B. auch für die Kinder, bewahrt werden. Durch die Trennung erhalten beide Partner ihre Unabhängigkeit zurück. Unser Rechtsanwalt unterstützt bei der außergerichtlichen Regelung, sodass alle wichtigen Aspekte berücksichtigt werden. Obwohl keine eigentliche Scheidung erfolgt, ist es beispielsweise wichtig, sich über die Themen Unterhalt und finanzielle Absicherung einig zu werden.

Die positiven Seiten einer Senioren-Trennung

Durch eine Trennung ohne Scheidung erhalten beide Ehepartner Chancen auf persönliches Glück und Selbstverwirklichung. Viele Senioren haben den Wunsch, ihre eigenen Bedürfnisse und Träume zu verwirklichen. Die Trennung eröffnet die Möglichkeit, neue Wege zu beschreiten, persönliche Interessen zu entdecken und individuelle Ziele zu verfolgen.

Die Entscheidung, eine langfristige Ehe zu beenden, erfordert Mut und markiert oft den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Unser Trennungsberater begleitet Sie bei ersten Schritten in ein neues Leben und erleichtert durch mentale Unterstützung die Übergangsphase. Er unterstützt Sie bei der Kommunikation mit dem Expartner, sodass Sie gestärkt in die Zukunft blicken können. Sie erhalten eine Finanzübersicht, damit Sie Ihre Finanzen kennen.

Durch Verhandlungen mit dem Ehepartner erhalten Sie wirtschaftliche Sicherheit durch Unterhaltszahlungen. Senioren können den Übergang in ein eigenständiges Leben mit größerem Vertrauen angehen. Im Rahmen einer Trennungsberatung in München nehmen sich unser Rechtsanwalt und Trennungsberater ausreichend Zeit, um auf Ihre Sorgen einzugehen und Sie bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Selbstverwirklichung durch Trennungsvereinbarung

Unser Trennungsberater und Rechtsanwalt unterstützen Sie außerdem dabei, Einigungen mit Ihrem Ehepartner zu finden, sodass Konflikte vermieden werden können. Um getroffene Entscheidungen und Ergebnisse der Verhandlungen verbindlich festzuhalten, erstellt unser Rechtsanwalt eine Trennungsvereinbarung, die Sicherheit für alle wichtigen Themen bietet.

Wie bei einer Scheidung wird die Trennung mit Aufteilung von Vermögen, Unterhalt und getrennter Wohnsituation, thematisiert. Bei einem persönlichen Gespräch in München erörtern wir Lösungswege, die zu Ihrer Trennung passen. Auch ohne gerichtliche Scheidung wird eine unabhängige Lebensführung durch die Trennungsvereinbarung gewährleistet.

Sicher in die Zukunft mit Modellberechnungen

Damit beide Ehepartner abgesichert sind, werden Unterhaltsleistungen vereinbart, um den Lebensstandard zu erhalten. Dabei wird auch die Höhe der Rente berücksichtigt. Auch die Wohnsituation in München muss geklärt werden. Nach der Trennung führen beide Ehepartner einen getrennten Haushalt. Ob eine Trennung ohne Scheidung wirtschaftlich machbar ist, berechnet unser Trennungsberater in mathematischen Modellberechnungen. Dabei werden verschiedene Szenarien analysiert, die verschiedene Lösungsansätze behandeln, z. B. ob eine Scheidung einreicht oder nur eine dauerhafte Trennung herbeiführt: Die jeweiligen Vor- und Nachteile werden Ihnen so veranschaulicht und geben Ihnen ein Fundament für Ihre wichtige Entscheidung.

Durch unsere Modellberechnungen wird Ihnen beispielsweise deutlich, wie teuer eine neue Mietwohnung bei Umzug sein darf oder wie sich Unterhaltsleistungen auf Ihren finanziellen Spielraum auswirken. So erfahren Sie, welche finanziellen Entscheidungen zu treffen sind. Aufgrund der detaillierten Berechnungen wird schon im Vorfeld der Trennung Planungssicherheit möglich. Sie erhalten eine Prognose für die Zukunft und das Leben nach der Trennung.

Durch die Beratung unseres Rechtsanwalts und Trennungsberaters haben Sie Klarheit von Anfang an, wodurch der Stress der Trennung reduziert wird. Sie genau wissen, worauf Sie sich einstellen können. Ein reibungsloser Ablauf der Trennung wird durch zielgerichtete Planung vorbereitet. Alle wichtigen Entscheidungen können von unserem Trennungsberater wirtschaftlich eingeordnet werden, woraus klare Handlungsempfehlungen entstehen. Sie erhalten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Trennung. Sie haben Gewissheit, dass kein Aspekt vergessen wird.

Trennungsberatung und unverbindliche Erstberatung in München

Da ältere Ehepaare, die lange verheiratet sind, oft ein gemeinsames Umfeld und Freunde haben, kann es einfacher sein, trotz Trennung verheiratet zu bleiben, um Beziehungen zu Familie und Freunden aufrecht zu erhalten. Es besteht die Chance, ein neues Leben zu beginnen und sich selbst zu verwirklichen. Die Trennung birgt viele positive Aspekte und Chancen auf persönliches Glück und Selbstverwirklichung. Eine einvernehmliche Trennung kann wesentlich schneller durchgeführt werden als eine Scheidung mit Verhandlungen vor Gericht.

Daher kann die Trennung reibungslos gestaltet werden, wenn beide Partner bereit sind, proaktiv zu den Verhandlungen beizutragen. Unser Rechtsanwalt und Trennungsberater unterstützen Sie durch eine persönliche Trennungsberatung in München, um verschiedene Möglichkeiten zu erklären und das Vorgehen auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Sie erhalten eine fachkundige Einschätzung Ihrer Situation und eine klare Handlungsempfehlung. Sie können Fragen zu Trennung, Unterhalt, Immobilien, Finanzen usw. stellen und erfahren, ob die Trennung ohne Scheidung eine Option für Sie ist.

Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung in München, um den Beginn eines neuen Lebensabschnitts zu planen. Unser Rechtsanwalt und Trennungsberater nehmen sich Zeit, um Ihre Fragen ausführlich zu klären und Sie umfassend zu informieren. Termine erhalten Sie in der Regel kurzfristig binnen 48 Stunden. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0163 – 48 13 868 oder kostenfrei aus dem deutschen Festnetz 0800 – 81 81 333.

Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am

Checkliste – Was sind die wichtigen Schritte, um finanzielle Angelegenheiten bei einer Scheidung zu klären?

Die Trennung oder Scheidung ist oft eine emotionale Phase, die zahlreiche Herausforderungen wie Ehegattenunterhalt, Wohnsituation und Kredite mit sich bringt. Dieser Bericht beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die bei der Bewältigung dieser Situation berücksichtigt werden müssen. Damit erhalten Sie eine Checkliste, die Ihnen dabei hilft, Ihre finanziellen Angelegenheiten während der Scheidung erfolgreich zu regeln:

  1. Trennung und Kinder:
    • Klären Sie Ihre Wohnsituation: Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner, ob die gemeinsame Wohnung von einer Partei gehalten werden soll und wer auszieht. Unser Rechtsanwalt in München hilft Ihnen dabei, zu ermitteln, ob Sie die finanziellen Mittel besitzen um die gemeinsame Wohnung zu halten oder sich eine neue suchen sollten. Außerdem zeigen wir Ihnen verschiedene Lösungswege auf, denn beispielsweise können Sie auch mit staatlicher Unterstützung eine Planungssicherheit für Ihre zukünftige Wohnung erlangen. 
    • Kindesunterhalt: Die finanziellen Bedürfnisse Ihrer Kinder sollten angemessen berücksichtigt werden. Deshalb ist es auch sehr wichtig zu wissen, dass Sie Kindesunterhalt schon ab dem 1. Tag der Trennung fordernkönnen. 
    • Trennungsunterhalt: Klären Sie außerdem Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf finanzielle Unterstützung während der Trennungsphase. Auch hier ist es von großer Bedeutung, dass Trennungsunterhalt schon ab dem 1. Tag der Trennung beantragt werden kann. Unser Rechtsanwalt und Trennungsberater in München helfen Ihnen dabei, Ihre finanziellen Interesse zu schützen, damit Sie Klarheit für die Zukunft erhalten.
    • Verfahrenskostenhilfe: Mithilfe von Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie finanzielle Unterstützung vom Staat, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können. Circa 2/3 der Betroffenen haben Anspruch auf diese. Gerne prüft deshalb unser Rechtsanwalt im Rahmen der Erstberatung, ob auch Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. 
  2. Finanzielle Angelegenheiten:
    • Klären Sie steuerliche Fragen: Auf Wunsch kann Sie unser Steuerberater aus unserem Scheidungsnetzwerk beraten, damit wir gemeinsam sicherstellen können, dass Sie alle steuerlichen Auswirkungen der Scheidung verstehen und richtig handhaben. 
    • Sammeln Sie genaue Informationen: Tragen Sie alle relevanten finanziellen Unterlagen, wie beispielsweise Bankkonten, Versicherungspolicen, Investitionen und Schulden, sorgfältig zusammen, damit Ihnen unser Rechtsanwalt dabei helfen kann, Ihre finanziellen Interessen zu schützen und mögliche zukünftige Lebensstandards aufzuzeigen.
    • Finanzplanung: Unser Trennungsberater in München erstellt Ihnen auf Wunsch einen Finanzplan, mit dessen Hilfe Sie fundierte und individuelle Entscheidungen über Ihre finanzielle Zukunft treffen können. Auch hierbei unterstützen wir Sie dabei, Klarheit für die Zukunft zu erlangen und Ihre finanziellen Interessen zu schützen.
    • Lösungserarbeitung: Nutzen Sie die Unterstützung unseres Trennungsberaters, um gemeinsam an Lösungsmöglichkeiten für die potenziellen finanziellen Herausforderungen zu arbeiten und diese schrittweise mit unserer Hilfe umzusetzen. 
  3. Professionelle Beratung:
    • Kostengünstige Erstberatung: Im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung bei unserem Rechtsanwalt und Trennungsberater in München unterstützen wir Sie dabei, alle Fragen und Anliegen ausführlich zu besprechen und zu klären, damit Sie Planungssicherheit für Ihre Zukunft erhalten. 
    • Berechnung des Trennungsunterhalts: Im Rahmen der Beratung bei unserem Rechtsanwalt und Trennungsberater kann auf Wunsch eine Berechnung des Trennungsunterhalts durchgeführt werden. Dies hilft Ihnen dabei, die finanziellen Aspekte der Trennung besser zu verstehen und Ihre finanziellen Interessen zu schützen.
    • Terminvereinbarung: Für eine kurzfristige Terminvereinbarung können Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0163 – 48 13 868 oder kostenfrei aus dem deutschen Festnetz 0800 – 81 81 333 kontaktieren. 

Die finanzielle Regelung bei einer Scheidung erfordert gute Informationen und kluge Entscheidungen. Unser Rechtsanwalt und Trennungsberater in München unterstützen Sie in dieser schweren Zeit, damit Sie Ihre finanzielle Zukunft erfolgreich gestalten und die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation finden können. 

Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am 6. September 2023

Aussergerichtliche Scheidungsvereinbarung oder Familiengericht: Was ist sinnvoll?


Eine Scheidung ist nie eine einfache Entscheidung und es gibt viele Aspekte, die berücksichtigt werden müssen – besonders wenn es um die Frage geht, ob eine außergerichtliche Scheidungsvereinbarung oder ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist.
Eine außergerichtliche Scheidungsvereinbarung bietet viele Vorteile.

Zum einen ist sie weitaus schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Zum anderen können die Ehepartner ihre Angelegenheiten selbst regeln und müssen nicht auf ein Urteil des Familiengerichts warten. Unser Rechtsanwalt in München hilft Ihnen hierbei, die Gespräche zu erleichtern und mögliche Konflikte zu lösen. Mithilfe von „Runden Tischgesprächen“ helfen wir Ihnen dabei eine Einigung mit Ihrem Ehepartner zu erzielen und eine gemeinsame Lösung zu finden, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Scheidung: Vor- und Nachteile von Vereinbarungen und Gerichtsverfahren

Allerdings bringt eine außergerichtliche Scheidungsvereinbarung auch mögliche Risiken mit sich. Wenn sich die Ehepartner nicht einigen können, kann es schwierig sein, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Außerdem kann es passieren, dass eine Vereinbarung später von einem Gericht abgelehnt wird, wenn sie nicht rechtens ist oder gegen bestimmte Gesetze verstößt.
Ein Gerichtsverfahren kann hingegen zeitaufwendiger und teurer sein, insbesondere wenn es zu langwierigen Gerichtsverhandlungen kommt. Wenn eine Einigung allerdings nicht möglich ist, kann ein Gerichtsverfahren notwendig sein. Dies kann auch zu einer unangenehmen Situation führen, da den Ehepartnern nicht klar ist, wie sich das Gericht entscheiden wird. Auch die Entscheidung des Gerichts entspricht hierbei oftmals nicht den individuellen Bedürfnissen der Ehepartner. Unser Rechtsanwalt in München hilft Ihnen dabei, die bestmögliche Strategie zu entwickeln und Ihre individuellen Interessen bestmöglich zu vertreten und zu schützen.
Deshalb ist es ratsam, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Vor- und Nachteile einer außergerichtlichen Vereinbarung oder eines Gerichtsverfahrens zu erörtern. Im Rahmen unserer persönlichen Beratung helfen wir Ihnen dabei, Ihre individuelle Situation zu prüfen und zu klären, ob eine Scheidungsvereinbarung für Sie sinnvoll ist.

Individuelle Scheidungsvereinbarungen und professionelle Beratung

Außerdem erstellen wir Ihnen bei Bedarf eine Scheidungsvereinbarung, bei der wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche eingehen und Lösungen finden, die sowohl für Sie als auch für Ihren Ehepartner akzeptabel sind.
Letztendlich hängt die Wahl zwischen einer außergerichtlichen Scheidungsvereinbarung und einem Gerichtsverfahren von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn die Ehepartner in der Lage sind, eine Vereinbarung zu treffen und diese auch umzusetzen, ist eine außergerichtliche Scheidungsvereinbarung nicht nur sinnvoll, sondern auch eine Zeit- und Kostenersparnis. In jedem Fall ist es wichtig, dass eine professionelle Beratung in Anspruch genommen wird, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Wenden Sie sich deshalb gerne an unseren Rechtsanwalt in München, der Ihnen dabei hilft, die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Melden Sie sich gerne unter der Telefonnummer 0163 – 48 13 868 oder kostenfrei aus dem deutschen Festnetz 0800 – 81 81 333.

Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am

Prozesskostenhilfe in München

Prozesskostenhilfe NürnbergEs kann sein, dass man an eine Scheidung denkt, aber der Meinung ist, dass eine Scheidung teuer ist und man das Geld hierfür nicht aufbringen kann.

Für solche Fälle werden jedoch häufig staatliche Hilfen schon zu Beginn einer Trennung und das folgende Scheidungsverfahren gewährt. Wir prüfen für Sie schon zu nichts verpflichtend bei einem frühen Beratungstermin, on bei Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine staatliche Kostenübernahme gegeben sind. Die Bewilligung staatlicher Hilfen tritt häufig ein, denn gemäß unserer langjährigen Erfahrung können ca. zwei Drittel der Ehegatten, die eine Scheidung Ihrer Ehe wollen, diese staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen.

 

Gemäß unserer langjährigen Erkennntnis stehen Scheidungsbetroffenen bei kleinen und manchmal auch bei mittleren Einkommen bis zu 3.000,00 € netto monatlich die Gewährung von Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe zu, und dies zudem für Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren ab Anfang der Trennung, insbesondere dann, wenn große Ausgaben zu leisten sind.

 

Bereits im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung prüfen und beantworten wir für Sie z. B. folgende Fragen klären:

  • Worum handelt es sich bei Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)?
  • Wie muss ich vorgehen, um Verfahrenskostenhilfe richtig zu beantragen?
  • Wo bekomme ich das Antragsformular für Verfahrenskostenhilfe?
  • Steht mir Verfahrenskostenhilfe schon bei der Trennungsphase zu?
  • Gibt es zu der Verfahrenskostenhilfe zusätzliche staatliche Hilfen?

Diese Fragen stellen nur einen kleinen Ausschnitt der zu behandelnden Fragen dar. Nach Ihren speziellen Fall werden evtl. weiter anstehende Belange besprochen und geklärt.

Verfahrenskostenhilfe kann daher von jedem Scheidungsbetroffenen mit hohen Chancen beantragt werden, auch von solchen Personen, denen sogar bei mittleren Einkünften aus gut nachvollziehbaren Anlass letztendlich wenig Geld zum Leben verbleibt und man so Kosten eines familienrechtlichen Streits nicht selbst aufbringen kann. Hieran kann man sogar bei gut verdienenden Personen, die hohe feste Ausgaben haben, denken.

Eine Klärung dieser Angelegenheit kann sich im wahrsten Sinne des Wortes häufig auszahlen.

Für uns ist es wichtig, dass Sie Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen können. Daher unterstützen wir Sie und stehen Ihnen zur Seite. Wir beantragen gemeinsam mit Ihnen diese staatlichen Hilfen. Kommen Sie auf uns schon bei familiären Problemen auf uns zu.

Wichtig: Es ist möglich, dass Verfahrenskostenhilfe bereits ab Anfang einer Trennung, z. B. bei einer Kontroverse wegen Unterhalt oder Sorgerechtsproblemen, bewilligt wird.

Wie wir Sie unterstützen:

  • Wir klären schon bei einer ersten Beratung, ob Sie die Bedingungen für die Gewährung Verfahrenskostenhilfe unter Einbeziehung der gesetzlichen Regelungen erfüllen
  • Wir füllen gemeinsam mit Ihnen den Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe aus und teilen Ihnen mit, was für Belege Sie mit dem Antrag einreichen müssen
  • Wir nehme Ihre Interessen vor Gericht für Sie wahr.

Möchten Sie mehr über Prozesskostenhilfe wissen? Dann suchen Sie uns in unserer Kanzlei schon bei familiären Konflikten auf. Wir informieren Sie bei einem umfassenden Erstberatungsgesprächs ohne Verpflichtungen über die rechtlichen Gegebenheiten in Ihrem besonderen Fall. Machen Sie zeitnah einen Termin bei uns aus.

Häufig gestellte Fragen:

Rechtliche Beratung bei familienrechtlichen Streitigkeiten durch Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in München

Kein Geld für die Scheidung oder einen Rechtsanwalt? Gibt es hierfür staatliche Hilfen? Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH) in München.

Ja, oft werden staatliche Hilfen und zwar bereits zu Beginn der Trennung und einen nachfolgenden gerichtlichen Scheidungsprozess gewährt. Wir unterrichten Sie ohne jede Verpflichtung im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs, in wie weit Sie die Voraussetzungen für eine finanzielle staatliche Unterstützung erfüllen. Solche staatlichen Hilfen werden oft bewilligt, unserer langjährigen Erfahrung nachkönnen ca. zwei Drittel der Scheidungsbetroffenen staatliche Unterstützung bei Trennung- und Scheidung erhalten.

Unsere langjährige Berufserfahrung zeigt uns, dass bei geringen und auch bei mittleren Einkünften bis zu 3.000,00 € netto im Monat eine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe denkbar ist, bereits für Differenzen und Regelungen ab Beginn der Trennung. Dies ist auch bei großen Ausgaben, soweit diese nachvollziehbar sind, möglich.

Oft werden die Kosten gerichtlicher Verfahren für Geringverdiener und HartzIV-Bezieher in München und Umgebung von der Staatskasse übernommen.

Wir setzen uns auch für Sie ein, falls Sie uns einen Beratungshilfeschein vorlegen.

Wir empfehlen Ihnen, sich schon bei Beginn familiärer Probleme über die rechtlichen Konsequenzen einer Trennung oder Scheidung bei uns hierüber zu informieren. Im Rahmen eines Erstberatungstermins klären wir Sie z. B. über folgende Positionen auf:

  • vorgerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Rechte
  • Prüfung von Unterhaltsansprüchen schon zu Anfang der Trennung
  • Klärung der Wohnsituation und Durchführung des Scheidungsverfahrens
  • Sorge- und Besuchsrecht bei den gemeinsamen Kindern

Hier zählen wir nur wenige Problempunkte auf, die wir mit Ihnen klären können.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Bürger sein Recht vor Gericht mit einem Rechtsanwalt durchsetzen lassen kann, gleich on man geringes oder hohes Einkommen hat. Wer kein Geld für einen Anwalt hat, dem gewährt das Gericht Prozesskostenhilfe. Diese Prozeßkostenhilfe (PKH), in Familiensachen wird sie als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet, will auch den Betroffenen die Scheidung der Ehe möglich machen, auch soweit sie selbst hierfür kein Geld haben. Die Staatskasse trägt bei Betroffenen Menschen mit geringen Einkommen die Scheidungsgebühren.

Hierauf gibt die Zivilprozeßordnung Antwort:

„Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“

Staatliche Hilfen für gerichtliche Streitigkeiten (oder eine außergerichtliche anwaltliche Vertretung) erhalten die Betroffenen, die entsprechend dieser Vorschriften arm sind.

Diese Frage ist für viele Scheidungsbetroffene in München von Bedeutung. Soweit das Familiengericht Prozeßkostenhilfe (PKH) gewährt, so trägt die Staatskasse die anfallenden Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes. Sollten Ihr Einkommen etwas zu hoch sein, das Gesetz setzt hier Grenzen), ist es möglich, dass das Gericht eine Ratenzahlung anordnet.

Wichtig ist zu wissen, dass die Kosten des Rechtsanwaltes der anderen Seite nicht von der Staatskasse bezahlt werden, wenn der gerichtliche Streit, evtl. ein Unterhaltsverfahren, verloren wird. In diesem Fall sind diese Kosten des anderen Rechtsanwaltes selbst bezahlen.

Hierfür ist ein gerichtliches Antragsformular auszufüllen und mit Belegen bei dem maßgeblichen Familiengericht einzureichen. Insoweit helfe ich Ihnen. Wir füllen zusammen das Antragsformular aus und ich erkläre Ihnen, was für Belege (Gehaltsabrechnungen, Bescheid vom Jobcenter, Kontoauszüge, Mietvertrag) wir dem Formular beifügen müssen. Das Weitere kläre ich mit dem Gericht. Sie haben meist nichts weiter mehr hierfür zu tun.

Auch hierfür biete ich Ihnen Lösungen an. Ich setzte mich für Ihren Fall ein und arbeite für Sie vor Gericht. Sie sollen Ihr Recht bekommen. Sie können meine Gebühren in bequemen monatlichen Raten an mich bezahlen.

Vereinbaren Sie ein zu nichts verpflichtendes erstes Beratungsgespräch mit mir, wir besprechen hierbei all Ihre (Scheidungs-) Probleme zusammen und Sie erfahren rasch, wie sich Ihre Situation rechtlich darstellt, zudem suchen wir gemeinsam auch nach außergerichtlichen einvernehmlichen Lösungen. Vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 0800 / 81 81 333 oder 0163 – 48 13 868 einen Termin bei mir. Auch können Sie mich per Email erreichen. Soweit Sie mich mit der Vertretung Ihrer Scheidungsangelegenheit beauftragen, bekommen Sie von mir bei weiteren Kosten die Erstberatungsgebühr verrechnet. Auch berechne und kläre ich auf Wunsch für Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe erfüllen.

Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am 23. Juni 2022

München: Was ist bei einer Trennung zu beachten?

Die Wohnungssituation in München ist seit langer Zeit schwierig. Viele Ehegatten, die sich scheiden lassen, stehen vor der Frage, wie sie künftige Wohnungssituation planen.

Unser Beraternetzwerk hat sich zur Aufgabe gemacht, praktische Lösungen mit Ihnen zu entwickeln. Oft gibt es z. B. ungelöste Fragen zum Familieneigenheim bzw. zu Unterhaltsansprüchen und zu Krediten. Viele wünschen sich hier bereits im Trennungsjahr Planungssicherheit. Hierzu geben wir Ihnen entsprechende Unterstützung, in dem wir Ihre Situation gemeinsam analysieren. Wir geben Ihnen mit Hilfe von Modellberechnungen für Ihren zukünftigen Lebensstandard Entscheidungshilfen mit. Unsere Modellberechnungen stellen Ihre zukünftigen Einnahmen und Ausgaben nach der Scheidung gegenüber. Wir prüfen hierdurch verschiedene Lösungswege und Sie erhalten Klarheit über Ihre Situation.

Weiter klären wir gemeinsam mit Ihnen und bei Bedarf mit unseren Fachleuten kompetent Probleme wie Hauskredite und steuerliche Veränderungen im Rahmen der Scheidung.

Bei dem gesetzlich geforderten Trennungsjahr spielt die Festlegung der Wohnsituation für alle Beteiligten, auch die Kinder, eine sehr wichtige Rolle. Hierbei ist es auch wichtig zu beachten, dass bereits ab Anfang der Trennung, Unterhaltsprobleme und -ansprüche zu lösen bzw. festzulegen sind; dies ist auch dann von Bedeutung, wenn die Trennung in einer Wohnung durchgeführt wird („Trennung von Tisch und Bett“). Zudem ist zu regeln, ob derjenige, der in der Wohnung bleibt, auch die Miete Hauskreditrate bezahlen kann. Wir geben Ihnen folgend Antworten auf viele dieser Fragen.

Autor: Rechtsanwalt Pasch, Rechtsanwalt in München

Inhaltsverzeichnis:

Planung einer Trennung

Die einvernehmliche Trennung: Ein Ehegatte zieht aus

Gerichtlicher Antrag auf Wohnungszuweisung

Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung

Gewaltschutz: Verweis aus Wohnung

Gemeinsames Haus: Zwangsversteigerung

Rechtliche Beratung und praktische Tipps

Planung einer Trennung

Der Münchner Wohnungsmarkt ist seit langer Zeit angespannt, empfiehlt es sich, bereits vor oder während der Trennung zu verschaffen über die Fragen der Wohnsituation oder des weiteren Besitzes der Immobilie. Die Eheleute haben die Möglichkeit bereits im Trennungsjahr, viele Fragen rund um die Scheidung, z. B. über Unterhalt, Besuchszeiten der Kinder, Ehevermögen, einvernehmlich und verbindlich klären.

Was wir für Sie tun können, wie können wir Sie unterstützen:

  • Planung der jetzigen und zukünftigen Wohnsituation
  • Klärung der Unterhaltsleistungen i. V. m Hauskrediten
  • Wirtschaftliche Modellberechnung: z. B. Klärung dieser Fragen: wie teuer darf die zukünftige Wohnung sein. Kann ich das Haus nach der Scheidung halten (wie hoch kann die künftige Kreditrate sein) oder kommt es zum Notverkauf?
  • Durch außergerichtliche Regelungen besteht die Möglichkeit die Scheidung auf das Notwendige zu reduzieren
  • Senkung der Scheidungsfolgekosten
  • Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung: verbindliche Scheidungsvereinbarung im Trennungsjahr treffen

So erhalten Sie rasch Klarheit und Struktur im (neuen) Alltag.

Die einvernehmliche Trennung

Beide Ehegatten stimmen bei den Fragen der Wohnsituation überein. Es ist festgelegt, wer in der Wohnung bleibt, zudem sind alle Unterhaltsansprüche geregelt. Mit Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag bei dem Familiengericht eingereicht werden. Gerichtlicher Antrag auf Wohnungszuweisung

Wenn sich die Eheleute uneins über die eheliche Wohnung sind, kann und muss im Zweifelsfall der Familienrichter hierüber entscheiden. Für diesen ist es nach der Rechtsprechung erst einmal ohne Bedeutung, wem das Haus gehört. Der Richter entscheidet, wer ausziehen muss.

Nach unserer Meinung empfiehlt es sich, im Vorfeld zuerst den außergerichtlichen Weg zu wählen, da dieser in der Regel schneller, kostengünstiger und deeskalierender ist.

Unser Netzwerk bietet auch hier unterstützende Wege. Bei gemeinsamen Gesprächen mit beiden Ehegatten wird die beste Lösung gesucht.

Denn das Familiengericht muss nach sogenannten Härtefallgesichtspunkten entscheiden. So ein Härtefall kann z. B. vorliegen, wenn es einem Ehegatten, der die Kinder betreut, aufgrund der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt in München nicht möglich ist, eine andere Wohnung zu finden.

Sie möchten wissen, ob in Ihrer persönlichen Situation so ein Härtefall gegeben ist? Dies können wir gerne mit Ihnen im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs mit Ihnen klären. Wie berücksichtigen auch, wie sich Unterhaltsleistungen im Trennungsjahr insoweit auswirken können, damit Sie auch finanzielle Klarheit haben.

Was wir hier für Sie tun können:

  • Wir beantragen für Sie die gerichtliche Wohnungszuweisung
  • Wir informieren Sie über unterhaltsrechtliche Fragen
  • Wir beraten Sie zu Sorge- und Besuchsrecht

Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung

Das Gesetz erlaubt auch eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung bzw. dem gemeinsamen Haus. Da der Münchner Wohnungsmarkt anspannt ist, kann man den Umzug hinausschieben, bis eine passende und finanzierbare Wohnung gefunden ist. Dennoch kann man das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung bereits leben und muss nicht bis zum Auszug eines Partners warten.

Expertentipp:

  • Unterhalt klären bereits mit Beginn der Trennung
  • Unterhaltsleistungen neu mit Auszug prüfen
  • Steuerklassenwechsel beachten

 

Wenn Sie knapp bei Kasse sind:

Für den Fall, dass man sich keinen Umzug oder keine eigene Wohnung leisten kann und man auch zu wenig Unterhaltsleistungen hat, um ausziehen zu können, prüfen wir in einem Erstberatungsgespräch auch, ob hierfür staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden können. Dies gilt natürlich auch für die staatliche Kostenübernahme im Scheidungsverfahren (Verfahrenskostenhilfe in München). Auch dies prüfen wir bereits bei einem Erstberatungsgespräch.

Trennung innerhalb der Wohnung

Sie möchten sich auch räumlich trennen, aber auf dem angespannten Wohnungsmarkt ist nicht sofort eine geeignete Wohnung zu finden. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das auch die Scheidung regelt, sieht vor, dass es auch möglich ist, sich innerhalb der Wohnung / des Hauses zu trennen („Trennung von Tisch und Bett“), auch wenn es psychisch belastend sein kann, wenn das Ehepaar sich weiter in einer Wohnung zusammen aufhält und man sich quasi täglich sieht. Soweit es zu einem Getrenntleben in einer Wohnung kommt, gilt folgendes zu berücksichtigen:

  • Keine gemeinsamen Unternehmungen
  • Trennung von Tisch und Bett
  • Keine wirtschaftlichen gegenseitigen Leistungen, keine gemeinsame Haushaltsführung

Dies sind nur wenige Punkte, die Sie beachten sollten.

Fristen beachten bei Trennung

]Auch bei einer Trennung nur in der Wohnung ist der der Unterhalt bereits am Anfang der Trennung zu regeln und festzulegen, denn rückwirkend ist Unterhalt nicht zu bezahlen, wenn dieser nicht eingefordert wurde.

Auch sollte geklärt werden, wie weit staatliche Hilfen für einen Umzug in Frage kommen. Dieses Thema kann bei der Besprechung von Unterhaltsfragen geklärt werden.

Gewaltschutz: Verweis aus Wohnung

Manchmal kommt es im Rahmen von Trennungsstreitigkeiten auch zu häuslicher Gewalt. In solchen Fällen kann nach den gesetzlichen Regelungen zuerst die Polizei einem Ehepartner für die Dauer von zwei Wochen verbieten, in der Wohnung zu bleiben und Kontakt zu dem anderen zu haben. Danach kann das Familiengericht für bis zu weiteren sechs Monaten nach den Regelungen des sogenannten Gewaltschutzgesetzes dieses Kontaktverbot verlängern und festlegen, wer in der Wohnung alleine leben kann.

Wir prüfen, ob so ein Anspruch besteht und stellen gegebenenfalls den gerichtlichen Antrag für Sie. Sollte der Vorwurf sich gegen Sie richten, wehren wir unberechtigte Ansprüche (auch vor Gericht) ab.

Soweit Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben, so wenden Sie sich im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung an uns.

 

Gemeinsame Immobilienkredite werden nicht bezahlt – Zwangsversteigerung

Oft kann es bei einer Trennung passieren, dass die gemeinsamen Immobilienkredite nicht mehr bezahlt werden können. Sollte dieser Fall eintreten, kann die Bank die Kredite kündigen und wird dann anschließend auch die Zwangsversteigerung der Immobilie einleiten.

Oft wird es unterschätzt, dass aufgrund von Unterhaltsleistungen und Lohnsteuerklassenwechsel weniger Liquidität zur Verfügung steht. Es ist daher wichtig, sich schon mit Beginn des Trennungsjahres über die Unterhaltsleistungen zu informieren. Unser Netzwerk erstellt Ihnen hierzu Modellberechnungen. Damit erhalten Sie Klarheit, ob die Finanzierung langfristig gewährleistet ist.

So können Sie eine Zwangsversteigerung durch die Bank vermeiden, die oft mit hohen Verlusten verbunden ist. Sie können rechtzeitig reagieren und den selbst den notwendigen Verkauf Ihrer Immobilie vornehmen.

Sollten Sie und Ihr Ehepartner keine einvernehmliche Lösung finden, wie mit der gemeinsamen Immobilie verfahren wird, kann jeder der Ehegatten die Teilungsversteigerung beantragen.

Über die Auswirkungen und Möglichkeiten beraten wir Sie umfassend bei einem entsprechenden Beratungsgespräch.

Rechtliche Beratung und praktische Tipps

Wir raten Ihnen, sich schon bei ersten familiären Konflikten an uns zu wenden und im Rahmen einer Erstberatung alles Wissenswerte und Notwendige für eine Trennung und Scheidung zu erfahren.

Unser Netzwerk bietet Ihnen z. B. Modellberechnungen an, bei welchen Ihre finanzielle Situation unter Berücksichtigung von z. B. Unterhaltsleistungen, Wegfall des Ehegattensplittings, Kosten für zweiten Haushalt ermittelt wird.

So erhalten Sie Klarheit über Ihre künftige finanzielle Situation und auch zu Ihrer Wohnsituation: Wie teuer darf die neue Wohnung sein? Kann ich das Haus halten, wenn ich den Partner auszahlen muss.

Es gibt keine Standartlösungen. Stets ist der Einzelfall zu berücksichtigen, auch bei Ihnen. Wir halten Ihre Situation fest und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste für Sie passende Lösung.

Melden Sie sich bei uns und vereinbaren einen Termin zu einer unverbindlichen und kostengünstigen Erstberatung.

Modifiziert am 23. September 2022Veröffentlicht am 7. Juli 2020