Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg erklärt: So funktioniert das Unterhaltsrecht

 

Das Unterhaltsrecht ist ein viel diskutiertes Thema, wenn es um eine Trennung oder Scheidung geht. Bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruches sind verschiedene Faktoren, wie z.B. die Einkommenssituation, zu berücksichtigen. Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren erfahrenen Anwälten für Familienrecht, damit wir Sie in einem unverbindlichen und individuellen Gespräch informieren können. Unsere Kanzlei in Nürnberg berät kompetent zu sämtlichen relevanten Punkten und vertritt Sie in allen Fragen rund um das Unterhaltsrecht, z.B.:

  • Trennungsunterhalt
  • Unterhalt nach der Scheidung
  • Unterhalt bei nichtverheirateten Paaren
  • Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
  • Unterhalt für volljährige Kinder

Besteht ein Anspruch auf Unterhalt?

Zu Beginn der Beratung klären wir, ob überhaupt Unterhaltsansprüche bestehen. Dabei ist es relevant, ob es um den temporären Trennungsunterhalt geht oder um langfristige Zahlungen nach einer Scheidung. Wir prüfen, ob der unterhaltsberechtige Partner bedürftig ist, d.h. kein ausreichendes eigenes Einkommen erzielt, mit dem er einen angemessenen Lebensstandard erhalten kann. Als erfahrene Anwälte für Familienrecht kennen wir die gesetzlichen Regelungen bezüglich Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Krankheit, Altersunterhalt, Aufstockungsunterhalt sowie anderen individuellen Situationen.

Zudem beschäftigen wir uns mit der Frage, ob der unterhaltspflichtige Partner überhaupt in der Lage ist, Unterhaltszahlungen zu leisten. Das bedeutet, dass das Einkommen eine Zahlung nach Abzug vom Selbstbehalt ermöglicht.

 

Unterhaltsansprüche bei minderjährigen Kindern

Gehören gemeinsame Kinder zur Familie, gibt es besonderen Klärungsbedarf bei einer Trennung oder Scheidung. Leben beide Elternteile mit den minderjährigen Kindern noch in der Ehewohnung, wird die Unterhaltspflicht durch den sogenannten Betreuungsunterhalt geregelt. Sobald die Trennung aber auch räumlich vollzogen wird, besteht eine Barunterhaltspflicht für den Elternteil, der nicht mehr bei dem minderjährigen Kind wohnt.

Wie hoch die zu leistenden Zahlungen sind, richtet sich nach dem aktuellen Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie dem Alter der Kinder. Grundlage für die Berechnung der Leistungen ist die Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2020). Unser erfahrener Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Nürnberg hilft Ihnen gerne bei der Ermittlung der zu erwartenden individuellen Unterhaltsleistungen.

 

Welche Sonderregelungen gibt es beim Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder

Auch wenn die Unterhaltsfrage grundsätzlich geklärt ist, gibt es Situationen, die Einfluss auf die Zahlungen nehmen können. Unsere Kanzlei für Familienrecht in Nürnbergund Umgebung verfügt über erfahrene Experten, die mit Ihnen diese zusätzlichen Kosten bei einem persönlichen und individuellen Beratungstermin besprechen und prüfen. Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen für unregelmäßige Mehrkosten als Sonderbedarf bzw. regelmäßige Mehrkosten bei einem gesteigerten Bedarf. Mit unserer fachlichen Beratung bekommen Sie Planungssicherheit und werden über Ihre Rechte und Pflichten informiert.

Befindet sich Ihr minderjähriges Kind in einer Ausbildung, verringern sich die Unterhaltsleistungen möglicherweise. Zunächst wird von der Ausbildungsvergütung ein Pauschalbetrag von 100 € zur Deckung der mit der Ausbildung entstehenden Kosten abgezogen. Der Restbetrag wird zu 50 % auf den fälligen Barunterhalt für das minderjährige Kind angerechnet.

 

Unterhalt für volljährige Kinder

Bei minderjährigen Kindern besteht für den Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammen lebt eine Barunterhaltspflicht. Der betreuende Elternteil erfüllt die Unterhaltspflichten dagegen durch die Pflege und Betreuung des Kindes und muss keine Zahlungen leisten. Das ist bei volljährigen Kindern anders. Hier sind beide Elternteile in der Regel barunterhaltspflichtig.

Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. Hat das Kind das 21. Lebensjahr noch nicht beendet, lebt im Haushalt eines Elternteils und hat die allgemeine Schulausbildung noch nicht abgeschlossen, ist der betreuende Elternteil von der Barunterhaltspflicht ausgenommen.

Hat ein Kind die Volljährigkeit erreicht, dann bleiben zuvor festgestellte Unterhaltsansprüche bestehen. Gab es also einen sogenannten Unterhaltstitel bevor das Kind 18 Jahre alt wurde, gilt dieser auch nach Erreichen der Volljährigkeit. Ausnahmen gibt es allerdings, falls der Unterhaltstitel zuvor zeitlich befristet wurde. Für den Unterhaltsschuldner ist es bei diesem komplexen Thema nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht aus unserer Kanzlei in Nürnberg berät Sie daher gerne und unterstützt Sie bei der Überprüfung des Unterhaltstitels nach Erreichen der Volljährigkeit Ihrer Kinder.

 

Änderungen der Unterhaltshöhe

Möglicherweise hat sich der Unterhaltsbedarf in der Zwischenzeit verringert bzw. erhöht. Falls wir eine Änderung des Bedarfs ermitteln, stellen wir einen Abänderungsantrag. Versäumt der Unterhaltsschuldner die Einreichung des Antrages, bleibt die Zahlungsverpflichtung unverändert bestehen. Zu viel gezahlte Beträge können dabei in der Regel später nicht zurückgefordert werden.

 

Steuerliches Absetzen der Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen können bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings muss dann dem anderen Ehegatten, der die erhaltenen Unterhaltszahlungen versteuern muss, diese auf den Unterhalt entfallenden Steuer erstattet werden. Gerade bei größeren Einkommensunterscheiden kann so dennoch Steuer gespart werden.

 

Kompetente Beratung in allen Fragen rund um das Unterhaltsrecht

Haben Sie noch Fragen zu Ihrer persönlichen Situation und zu Unterhaltsfragen, dann vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch in Nürnberg unter der Tel.-Nr. 0911-27 411 511

Modifiziert am 21. Januar 2022Veröffentlicht am 17. Juni 2021

Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

Im Familienrecht werden alle Fragen wie z. B. zu Unterhalt, Sorgerecht und Scheidung geregelt. Mit dem heutigen Gesellschaftsbild der Ehe und der gesetzlich festgelegten Eigenverantwortung empfiehlt es sich, schon bei Beginn der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen. Für den Fall, dass kein Ehevertrag vorliegt, können bereits bei Trennung viele wichtige Fragen im Trennungsjahr geregelt werden. Eine Trennungs-und Scheidungsvereinbarung gibt den Betroffenen Rechts- und Planungssicherheit. Im Scheidungsnetzwerk scheidungwirhelfen.com bietet unser Rechtsanwalt eine kompetente und zuverlässige Beratung an. Wir begleiten Sie bis zum Ende des Scheidungsverfahren.

 

Wie wir Sie unterstützen:

  • Schnelle Erstberatung – in Notfällen innerhalb 48 Stunden
  • Nachhaltige Lösungen zum Wohle aller Beteiligten
  • Solide Entscheidungsgrundlage für Ihre nächsten Schritte
  • Kompetente und umfassende Beratung im Familienrecht
  • Struktur und Sicherheit durch erfahrenen Anwalt

 

 

Unverbindliches Informationsgespräch vereinbaren

Telefon 0911 – 27411511

 

Bei Erteilung eines Mandats ist die Erstberatung kostenlos.

 

Erfahrung & Spezialisierung

Neben persönlicher Beratung, bieten wir Ihnen auch telefonische Rechtsberatung in Nürnberg an. Unser Rechtsanwalt hat über 20 Jahre Berufserfahrung im Familienrecht und bietet Ihnen eine sichere Struktur auf dem Weg zu Ihrer Scheidung.

 

Häufig gestellte Fragen:

Was ist das Familienrecht?

Das Familienrecht wird benötigt, sobald eine Trennung oder Scheidung ansteht. Hier werden Fragen geklärt zu Unterhalt, Sorgerecht, Ehevermögen etc. Wenn eine Scheidung oder Trennung vollzogen wird, wendet man das Familienrecht an.

 

Was beinhaltet das Familienrecht?

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, dass die Rechtverhältnisse durch die Ehe, Familie, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft und zusammen gehörende Personen regelt.

 

Wer trägt die Scheidungskosten?

Jeder Ehepartner trägt seine Anwaltskosten allein. Prinzipiell werden die Kosten einer Scheidung nur von der Person gezahlt, die sie einreicht, die Gerichtskosten werden in der Reegel aber immer geteilt. Für den Fall, dass Sie sich keinen eigenen Anwalt leisten können, gibt es vom Staat finanzielle Hilfen. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung, benötigen Sie nur einen Anwalt und die Kosten können dafür geteilt werden.

 

Wer bekommt laut Familienrecht bei Trennung oder Scheidung die Kinder?

Werden sich die Eltern nicht einig, wo die gemeinsamen Kinder in Zukunft leben, wird im Rahmen des Familiengerichts über den Aufenthaltsort entschieden. Hier wird immer zum größtmöglichen Wohl der Kinder entschieden.
Kinder haben ab einem bestimmten Alter Mitbestimmung bei der Wahl des Aufenthalts.

 

Inwieweit sind die Kosten für Anwalt und Gericht laut Familienrecht geregelt?

Die Anwaltskosten sind von der Person zu zahlen, die den Anwalt
beauftragt hat. Ein Anwalt wird auch benötigt, damit eine Scheidung
bei Gericht eingereicht werden kann. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, einen Anwalt beauftragt; der andere Ehegatte muss keinen eigenen Rechtsanwalt haben, wenn er der Scheidung zustimmt. Jedoch muss hierbei die Person zunächst die Kosten übernehmen, die die Scheidung eingereicht hat. Im Anschluss werden dann die entstandenen Gerichtskosten aufgrund des Scheidungsurteils auf beide Eheleute geteilt und wenn sich das Paar einig ist, auch die Kosten des einen Rechtsanwaltes.

Unser Leitspruch:
Unser Interesse ist es, Sie schon bei Beginn der Trennung bis zu Ihrer Scheidung mit unserem Know-How in Familienrecht zu begleiten. Wir erzielen mit Hilfe unserer Erfahrung das auf Sie abgestimmte und bestmögliche Ergebnis.

 

Erstberatungstermin

Sie benötigen noch mehr Informationen zu Ihrer persönlichen Situation zum Thema familienrechtliche Fragen? Vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen und kostengünstigen Erstberatungstermin mit unserem Rechtsanwalt und Trennungsberater. In einem gemeinsamen Gespräch geben wir Ihnen mit Hilfe unserer für Sie entwickelten Lösungen Klarheit und Struktur.

In der Regel bieten Ihnen einen Erstberatungstermin innerhalb von 48 Stunden – zusammen mit unserem Anwalt und Trennungsberater – an. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte unter Tel. 0911-27411511 oder per E-Mail, damit wir das informative Erstgespräch (120 Euro) mit Ihnen vereinbaren können. Kommen Sie bereits bei Trennungsgedanken zu uns!

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 8. Oktober 2020

Anwaltskosten – gibt es hier Unterschiede?

Wenn ein Ehepaar sich trennt, wird in der Regel ein neuer zweiter Haushalt gegründet, es entstehen erhebliche Mehrkosten. Daher ist der einkommensschwächere Ehegatte meist darauf angewiesen, von dem anderen Ehegatten Unterhalt zu verlangen und zu bekommen. Für den Ehegatten, der sich trennen will, sind solche Unterhaltsleistungen oft notwendig, damit er überhaupt den neuen Weg gehen und sich trennen kann. Denn wenn kein oder wenig Unterhalt geleistet wird, dann kann u. U, staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Sollte der Unterhaltspflichtige sich seiner Verantwortung verweigern, besteht die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung.

Kindesunterhaltsanspruch

Neben dem Unterhalt für Ehegatten besteht für Kinder ein eigener Kindesunterhaltsanspruch. In dringenden Fällen bietet das Jugendamt hier auch Hilfe und erbringt Leistungen für die Kinder nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Auskunftspflicht

Für die Berechnung des Unterhaltes muss der zahlungspflichtige Ehegatte Auskunft über sein Einkommen (in der Regel der letzten 12 Monate) erteilen und Belege vorweisen.

Unterhaltsberechnung bei Trennung

Bereits bei dem Gedanken der Trennung sollten Unterhaltsanspruch des Ehepartners und der Kinder durch eine anwaltliche Beratung geklärt werden. Hier gibt es viele Wechselwirkungen – z.B. Steuerrecht oder dynamische Veränderung der Lebens- und Wohnverhältnisse – die berücksichtigt werden müssen.

Nachehelichen Unterhalt

Auch für die Zeit nach der Scheidung gibt es grundsätzlich Unterhalt. Wichtig hier: lassen Sie es rechtzeitig prüfen, um Klarheit für die künftige finanzielle Situation zu erhalten.
Unterhaltsleistungen haben große Auswirkungen z.B. auf die Frage, ob man bestehende Kredite weiter bezahlen kann.
Auch ist insoweit von Bedeutung, dass Unterhalt für einen Ehegatten steuerlich absetzbar ist. Dadurch sparen Sie sich u. U. viel Geld. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Erstberatungsgespräch hierzu.

Unverbindliches Informationsgespräch in Nürnberg

Es empfiehlt sich daher, bereits bei familiären Konflikten zu einer Erstberatung zu Ihrem Rechtsanwalt Herrn Wolfgang Pasch zu kommen. Ein Grund dafür ist es, z.B. um finanzielle Nachteile bzgl. Steuern zu vermeiden

Für den Unterhaltsempfänger ist es sinnvoll, möglichst gleich zu Beginn der Trennung den Anspruch durch Ihren Rechtsanwalt in Nürnberg prüfen zu lassen und geltend zu machen. Es ist zu beachten, dass es Probleme geben kann, wenn Unterhalt für die Vergangenheit gefordert wird; auch können Unterhaltsansprüche verwirkt werden.

Sie möchten wissen, wie die Unterhaltsleistungen sich in Ihrer persönlichen individuellen Situation darstellen?

Wir geben Ihnen Auskunft bereits im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung! Wir geben Ihnen eine erste überschlagsmäßige Auskunft zur monatlichen Unterhaltshöhe und beraten Sie entsprechend.

In der Regel vergeben wir zu all diesen wichtigen Themen schnell einen Termin. Sie erreichen uns in Nürnberg unter 0911- 27411511

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 23. April 2020

Prozesskostenhilfe in Nürnberg

Ihr Geld reicht nicht für die Scheidung – wir zeigen Ihnen Wege auf

Inhaltsverzeichnis:
  • Sie sind knapp bei Kasse für eine evtl. Scheidung?
  • Prozesskostenhilfe – Was wir für Sie tun können
  • Terminanfrage für eine unverbindliche Erstberatung
  • FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sie sind knapp bei Kasse für eine evtl. Scheidung?

Manchmal ist der Wunsch da, sich scheiden zu lassen, aber Sie glauben, sich eine Scheidung derzeit finanziell nicht leisten zu können. Hierfür gibt es jedoch oft staatliche Hilfen bereits am Anfang der Trennung und das spätere Scheidungsverfahren. Wir klären für Sie bereits unverbindlich bei einem ersten Beratungsgespräch, in wie weit Sie die Voraussetzungen für eine staatliche Kostenübernahme erfüllen. Diese Gewährung von staatlicher Hilfe ist oft möglich, da unserer Erfahrung nach ca. zwei Drittel der Personen, die eine Scheidung durchführen, solche staatlichen Hilfen beanspruchen können.

Unsere Praxis hat uns gezeigt, dass bei geringen und häufig oft auch bei mittleren Einkommen bis zu 3.000,00 € netto im Monat ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe denkbar, auch für Probleme oder gerichtliche Verfahren ab Beginn der Trennung, wenn Sie hohe Ausgaben zu zahlen haben.

Auf Ihren Wunsch hin können wir bei einer unverbindlichen Erstberatung z. B. folgende Fragen klären:

  • Was ist Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)?
  • Wie erhalte ich Verfahrenskostenhilfe?
  • Wo erhalte ich Verfahrenskostenhilfe?
  • Kann ich Verfahrenskostenhilfe bereits bei einer Trennungssituation erhalten?
  • Sind neben der Verfahrenskostenhilfe noch weitere staatliche Hilfen in Aussicht?

Die beispielhaft aufgezählten Fragen sind nicht abschließend, sondern können nach Ihren individuellen Wünschen erweitert werden.

Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe kann somit von jedem mit großen Chancen gestellt werden, der auch bei höherem Einkommens aus guten Gründen knapp bei Kasse ist, und deshalb die Gebühren für ein Scheidungsverfahren oder eines anderen familienrechtlichen Streits nicht selbst zahlen kann. Dies ist selbst bei Gutverdienern mit großen Ausgaben denkbar.

Eine Prüfung lohnt sich sehr oft.

Uns ist es ein großes Anliegen, dass Sie Ihr Recht bekommen. Deshalb helfen wir Ihnen bei der Vertretung Ihrer Rechte und beantragen mit Ihnen zusammen diese staatlichen Hilfen. Nehmen Sie unsere Hilfe bereits bei familiären Problemen in Anspruch.

Wichtig: Verfahrenskostenhilfe kann schon ab Beginn der Trennung, z. B. bei einem Streit um Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen, gewährt werden“

Prozesskostenhilfe – Was wir für Sie tun können

  • Wir prüfen bereits im Rahmen der Erstberatung, wie Ihre Chancen auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen sind
  • Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Antrage auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie beifügen müssen
  • Wir vertreten Sie vor Gericht

Sie wollen mehr über Prozesskostenhilfe erfahren?

Kommen Sie auch bereits bei familiären Konflikten auf uns zu. Wir beraten Sie im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs unverbindlich. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns 0911-27 411 511.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Welche Hilfen gibt es für Geringverdiener und HartzIV-Bezieher in Nürnberg

Häufig keine Kosten für Geringverdiener und HartzIV-Bezieher in Nürnberg und Umgebung
Wir bearbeiten Ihren Fall auch dann, wenn Sie einen Beratungshilfeschein für uns haben.
Wir raten Ihnen, dass Sie sich bereits am Anfang familiärer Konflikte über die rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung von uns beraten lassen. Bei einer Erstberatung unterrichten wir Sie z. B. über folgende Punkte:

  • Gerichtliche und außergerichtliche Interessenwahrnehmung
  • Klärung Ihrer Unterhaltsfragen ab Beginn der Trennung
  • Prüfung der Wohnsituation oder Ablauf eines Scheidungsverfahrens
  • Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht mit den eigenen Kindern
  • Dies sind nur wenige Bespiele Ihrer Probleme, die wir mit Ihnen lösen.

Rechtsberatung in Familienrechtsangelegenheiten
von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

Kein Geld für einen Anwalt? Bestehen hier staatliche Hilfen? Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Nürnberg.

Ja, es existieren oft staatliche Hilfen und zwar sogar bereits bei Trennungsbeginn und das anschließende gerichtliche Scheidungsverfahren. Wir informieren Sie unverbindlich bei einem ersten Beratungstermin, ob bei Ihnen die Bedingungen für eine staatliche Kostengewährung gegeben sind. Diese staatliche Unterstützung gibt es oft, da entsprechende unserer Kenntnis ca. zwei Drittel der Scheidungsbetroffenen, staatliche Hilfen für ihr Trennungs- und Scheidungsverfahren bekommen können.

Unsere Erfahrung hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass bei kleinen und sogar bei mittleren Einkommen bis zu 3.000,00 € netto monatlich die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe erreichbar ist, auch für Streitigkeiten und Lösungen ab Anfang der Trennung, wenn hohe Ausgaben nachvollziehbar zu zahlen sind.

Die Gesetzgebung sieht vor, dass sich jeder Bürger bei Gericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann. Wer sich keinen Anwalt leisten kann, dem kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Die Prozeßkostenhilfe (PKH), in Familiensachen bezeichnet man diese als Verfahrenskostenhilfe (VKH), soll auch den Personen eine Scheidung ihrer Ehe ermöglichen,wenn sie über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen. Der Staat übernimmt bei Menschen mit geringen Einkommen die Kosten.

Wem steht Prozeßkostenhilfe (PKH) zu?“

Diese Frage beantwortet die Zivilprozeßordnung: „Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“ Unterstützung für gerichtliche Verfahren (oder eine außergerichtliche rechtliche Tätigkeit) erhalten die Personen, die nach dieser Zivilprozeßordnung arm sind.

Welche Kosten werden im Rahmen der Prozeßkostenhilfe getragen – Sind dann keine Anwaltskosten zu zahlen?“

Dies interessiert viele in Nürnberg Scheidungsbetroffene. Gewährt das Familiengericht Prozeßkostenhilfe (PKH), übernimmt das Gericht die entstehenden Gerichtskosten und die Gebühren des eigenen Rechtsanwaltes. Soweit Sie etwas zu viel verdienen, als das Gesetz erlaubt, kann es sein, dass sie Raten an das Gericht zahlen müssen. Bedeutsam ist, dass die Gebühren des Rechtsanwaltes der Gegenseite nicht im Rahmen der Prozeßkostenhilfe übernommen werden, wenn man einen Prozess, z. B. ein Unterhaltsverfahren, verliert. Dann muss man diese Gebühren des anderen Rechtsanwaltes selbst bezahlen.

Wie beantrage ich Prozeßkostenhilfe?“

Dafür stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Familiengericht. Hierbei unterstütze ich Sie gerne. Wir füllen gemeinsam das hierfür erforderliche Formular aus und ich sage Ihnen genau, welche Unterlagen (z. B. Einkommensnachweis, Kontoauszüge, Mietvertrag) Sie mir geben müssen. Anschließend regle ich alles Weitere mit dem Gericht. Sie müssen in der Regel nichts weiter mehr machen.

Was ist, wenn die staatliche Kostenübernahme nicht bewilligt wird?

Auch in diesem Fall unterstütze ich Sie gerne und nehme Ihre Interessen bei Gericht wahr. Ich will, dass Sie Ihr Recht bekommen. Meine Kosten können Sie dann in bequemen monatlichen Raten bezahlen. Kommen Sie zu einem unverbindlichen Erstgespräch zu mir, wir können dann all Ihre (Scheidungs-) Belange gemeinsam besprechen und Sie erhalten schnell Klarheit über Ihre Situation. Rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 0911 / 27411511 an. Ich bin für Sie auch per Email erreichbar. Sollten Sie mich mit der Bearbeitung Ihres Scheidungsverfahrens beauftragen, erhalten Sie von mir bei weiteren Kosten die Erstberatungsgebühr anrechnet. Auch prüfe ich für Sie, ob die Bedingungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe bei Ihnen vorliegen

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 28. Januar 2020

Hausfinanzierung bei Trennung – Was ist zu tun?

Bei Rechtsanwalt Wolfgang Pasch in Nürnberg erfahren Sie in einem unverbindlichen Informationsgespräch mehr über das Thema Trennung und Hausfinanzierung:

Meist trennt man sich, bevor der Hauskredit abbezahlt ist. Bei der Bank sind beide Partner für die Rückzahlung der Schulden haftbar, auch bei einer Trennung oder Scheidung. Hier stellt sich die Frage, inwieweit das in Trennung lebende Paar Möglichkeiten hat, die monatlichen Raten untereinander auszugleichen. Eine frühzeitige Beratung ist hier erforderlich. Eine Menge Fragen tauchen hier auf:

Was passiert mit unserem Eigenheim?

  • Inwieweit kann ich mir zukünftig den Hauskredit noch leisten?
  • Wie wirkt sich die Scheidung auf den Immobilienkredit aus?
  • Wie hoch ist der aktuelle Marktwert unserer gemeinsamen Immobilie?
  • Wie hoch sind die Schadensersatzansprüche bei vorzeitiger Kündigung unseres Hauskredits?
  • Gibt es Alternativen, um hohe Forderungen der Bank im Falle eines Hausverkaufs zu vermeiden?
  • Gibt es eine Möglichkeit – und wenn ja – wie nach der Scheidung aus der Haftung für den Kredit befreit zu werden?
  • Kann ich mir das Haus/die Hausfinanzierung nach der Scheidung finanziell leisten?

So unterstützen wir Sie bei all diesen Fragen:

  • wir überprüfen die Schadensersatzansprüche bei vorzeitiger Kündigung Ihrer Hausfinanzierung
  • wir berechnen die Unterhaltsleistungen bei Berücksichtigung Ihres Hauskredits
  • wir geben Ihnen Entscheidungshilfen zusammen mit Modellberechnungen, ob es sich lohnt Ihre Immobilie zu halten oder zu verkaufen
  • wir regeln verbindlich neben der Hauskreditfinanzierung Ihre Wohnsituation und eventuelle Unterhaltsleistungen für die Zukunft

Zusammenfassung

Mit der Scheidung ändert sich an der Haftungssituation für den Immobilienkredit zunächst nichts. Sie haben infolge Ihrer Trennung und Scheidung keinen Anspruch darauf, dass die Bank Sie aus der Haftung für den Hauskredit entlässt. Dabei spielt auch keine Rolle, ob Sie eigenes Geld verdienen oder nicht. Entscheidend ist allein, dass Sie den Hauskreditvertrag unterzeichnet haben.

Wir erklären, was mit dem Haus passiert und welche Alternativen es zum Verkauf gibt.

Wir sind Ihnen dabei behilflich, selbst Lösungen zu erarbeiten und nicht das Gericht entscheiden zu lassen. Wir helfen Ihnen, die Kosten zu kontrollieren, den Konflikt einzudämmen und die Kontrolle zu behalten. Nutzungsentschädigung, Wohnvorteil und Darlehnsraten können ganz erheblichen Einfluss auf die Höhe des Ehegatten- und Kindesunterhalts haben.

Unverbindliche Erstberatung in Nürnberg

Vereinbaren einen Termin bei uns für eine kostengünstige Informationsgespräch. Dann erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen und wir entwickeln gemeinsam an einem Tisch einen Plan, wie es weitergeht.

In der Regel erhalten Sie hierzu schnell einen Termin bei uns. Sie erreichen uns unter 0911- 27411511 oder senden Sie uns eine Nachricht.

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 27. Januar 2020

Familieneigenheim nach der Scheidung – Wir beantworten Ihre Fragen

Rechtsanwalt Pasch aus Nürnberg, Fachanwalt für Familienrecht gibt Tipps zum Thema Familieneigenheim und Scheidung:

Mit Beginn der Trennung stellt sich der Betroffene oft die Frage, ob das Familieneigenheim nach der Scheidung „gehalten“ werden kann oder verkauft werden soll.

Es kommt oft zu vielen Unsicherheitsfaktoren, wie Unterhaltsrecht, Steuerrecht, Zugewinn oder Erbschaft, die als belastend empfunden werden und zu Unsicherheiten führen. Wegen der Komplexität dieser Fragen fühlt sich der Betroffene oft überfordert. Konflikte mit dem Ehepartner erschweren dies noch zusätzlich. Oft wünscht sich der Betroffene bereits bei Beginn der Trennung Klarheit und Rechtssicherheit zu seiner künftigen Wohnsituation. Unter Betrachtung des deutschen Familienrechts ist zu bedenken, dass diese Probleme bereits im Trennungsjahr verbindlich geregelt werden können.Überblick vor der Scheidung gewinnen

Bei Beginn einer Trennung können Fragen geklärt werden, wie z. B. zu Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, steuerlichen Änderungen oder Wohnwert. Diese Punkte haben starke Wechselwirkungen, die oft auch unterschätzt werden. Häufig übersieht der Laie die entsprechende Problematik, mit einem Blick in die Düsseldorfer Tabelle ist es meist nicht getan. In der Praxis kommt es immer auf den besonderen Einzelfall an.

Kreditkündigung – Unser Rechtsanwalt in Nürnberg prüft überhöhte Bankgebühren

Im Falle, dass nicht genügend Liquidität vorhanden ist, steht ein Verkauf oder gar ein Notverkauf der Immobilie im Raum mit der Konsequenz, dass der Hauskreditvertrag vorzeitig gekündigt werden muss; in diesem Fall wird die finanzierende Bank Regressforderungen stellen und Schadensersatz fordern. Leider mussten wir aufgrund unserer Erfahrung bereits oft feststellen, dass aufgrund undurchsichtiger Gebührenstrukturen überhöhte Bankgebühren gefordert werden.

Durch unsere Überprüfungen konnten bis zu vierstelligen Summen zugunsten unserer Mandanten eingespart werden. Es gibt auch verbraucherfreundliche Urteile, die auch bestehende Hauskreditverträge wegen fehlerhafter Verbraucheraufklärung leichter und ohne Kosten auflösen lassen. Im Rahmen des Scheidungsnetzwerkes können wir auch auf diese Problematik eingehen.

Unverbindliche Erstberatung in Nürnberg

Im Rahmen einer preisgünstigen und umfangreichen Erstberatung (und einer späteren Scheidungsbegleitung) zeigen wir Ihnen die ersten Schritte auf und geben Ihnen viele Tipps. Bei einer Mandatserteilung erstellen wir Ihnen durch unseren Trennungsberater unterschiedliche Modellberechnungen, die Ihnen wertvolle Entscheidungshilfen geben. Somit gewinnen Sie mehr Klarheit und Sicherheit.

Die Frage, ob das Haus behalten werden kann oder verkauft werden muss, hängt von vielen Faktoren Ihres besonderen Einzelfalles ab. Wir entwickeln hier gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für Ihre Zukunft. Bereits im Trennungsjahr klären wir viele offene Fragen im Bereich des Familienrechts.

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am

Kündigung Ihres Hauskredits bei Trennung

Schuldenberatung Nürnberg AnwaltWenn ein Ehepaar sich trennt, ist es diesem oft nicht möglich, die bisher gemeinsam finanzierte Immobilie in Nürnberg zu behalten. Hier ist es wichtig, sich bereits während der Trennung im Vorfeld der eigentlichen Scheidung über die wirtschaftlichen Konsequenzen zu informieren und beraten zu lassen. Wird das Haus verkauft oder ein Ehegatte übernimmt es allein, muss der Kreditvertrag vorzeitig gekündigt werden und die Banken fordern hohen Schadensersatz, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese hohe Forderung kann in manchen Fällen existenzbedrohend sein. Eine frühzeitige Beratung ist daher wichtig.

Der Bundesgerichtshof hat hier zugunsten der Verbraucher entschieden, dass solche Vorfälligkeitsentschädigungen im Einzelfall nicht verlangt werden dürfen. Denn bei Abschluss des Kreditvertrages muss der Kunde von der Bank oder Sparkasse über das sogenannte Widerrufsrecht vollständig informiert werden.

Ist die Belehrung nicht erfolgt oder fehlerhaft gewesen, gilt der Vertrag u. U. als von Anfang an als nicht geschlossen und es kann evtl. keine Vorfälligkeitsentschädigung gefordert werden.

Der Bundesgerichtshof hat hier zugunsten der Verbraucher entschieden, dass solche Vorfälligkeitsentschädigungen im Einzelfall nicht verlangt werden dürfen. Denn bei Abschluss des Kreditvertrages muss der Kunde von der Bank oder Sparkasse über das sogenannte Widerrufsrecht vollständig informiert werden.

Im Rahmen des Scheidungsnetzwerkes überprüfen wir gegen Bezahlung eines geringen Pauschalbetrages, ob in Ihrem Fall diese Schadensersatzforderung überhaupt begründet ist. Manchmal entfällt diese Forderung dann vollständig, wenn der Kreditvertrag widerrufen werden kann. Teilweise ist es aber auch möglich, zumindest die Forderung durch eine zutreffende richtige Berechnung erheblich zu reduzieren, ein Betrag in bis zu vierstelliger Höhe kann nicht selten eingespart werden.

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am