Prozesskostenhilfe in Nürnberg

Ihr Geld reicht nicht für die Scheidung – wir zeigen Ihnen Wege auf

Inhaltsverzeichnis:
  • Sie sind knapp bei Kasse für eine evtl. Scheidung?
  • Prozesskostenhilfe – Was wir für Sie tun können
  • Terminanfrage für eine unverbindliche Erstberatung
  • FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sie sind knapp bei Kasse für eine evtl. Scheidung?

Manchmal ist der Wunsch da, sich scheiden zu lassen, aber Sie glauben, sich eine Scheidung derzeit finanziell nicht leisten zu können. Hierfür gibt es jedoch oft staatliche Hilfen bereits am Anfang der Trennung und das spätere Scheidungsverfahren. Wir klären für Sie bereits unverbindlich bei einem ersten Beratungsgespräch, in wie weit Sie die Voraussetzungen für eine staatliche Kostenübernahme erfüllen. Diese Gewährung von staatlicher Hilfe ist oft möglich, da unserer Erfahrung nach ca. zwei Drittel der Personen, die eine Scheidung durchführen, solche staatlichen Hilfen beanspruchen können.

Unsere Praxis hat uns gezeigt, dass bei geringen und häufig oft auch bei mittleren Einkommen bis zu 3.000,00 € netto im Monat ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe denkbar, auch für Probleme oder gerichtliche Verfahren ab Beginn der Trennung, wenn Sie hohe Ausgaben zu zahlen haben.

Auf Ihren Wunsch hin können wir bei einer unverbindlichen Erstberatung z. B. folgende Fragen klären:

  • Was ist Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)?
  • Wie erhalte ich Verfahrenskostenhilfe?
  • Wo erhalte ich Verfahrenskostenhilfe?
  • Kann ich Verfahrenskostenhilfe bereits bei einer Trennungssituation erhalten?
  • Sind neben der Verfahrenskostenhilfe noch weitere staatliche Hilfen in Aussicht?

Die beispielhaft aufgezählten Fragen sind nicht abschließend, sondern können nach Ihren individuellen Wünschen erweitert werden.

Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe kann somit von jedem mit großen Chancen gestellt werden, der auch bei höherem Einkommens aus guten Gründen knapp bei Kasse ist, und deshalb die Gebühren für ein Scheidungsverfahren oder eines anderen familienrechtlichen Streits nicht selbst zahlen kann. Dies ist selbst bei Gutverdienern mit großen Ausgaben denkbar.

Eine Prüfung lohnt sich sehr oft.

Uns ist es ein großes Anliegen, dass Sie Ihr Recht bekommen. Deshalb helfen wir Ihnen bei der Vertretung Ihrer Rechte und beantragen mit Ihnen zusammen diese staatlichen Hilfen. Nehmen Sie unsere Hilfe bereits bei familiären Problemen in Anspruch.

Wichtig: Verfahrenskostenhilfe kann schon ab Beginn der Trennung, z. B. bei einem Streit um Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen, gewährt werden“

Prozesskostenhilfe – Was wir für Sie tun können

  • Wir prüfen bereits im Rahmen der Erstberatung, wie Ihre Chancen auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen sind
  • Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Antrage auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie beifügen müssen
  • Wir vertreten Sie vor Gericht

Sie wollen mehr über Prozesskostenhilfe erfahren?

Kommen Sie auch bereits bei familiären Konflikten auf uns zu. Wir beraten Sie im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs unverbindlich. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns 0911-27 411 511.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Welche Hilfen gibt es für Geringverdiener und HartzIV-Bezieher in Nürnberg

Häufig keine Kosten für Geringverdiener und HartzIV-Bezieher in Nürnberg und Umgebung
Wir bearbeiten Ihren Fall auch dann, wenn Sie einen Beratungshilfeschein für uns haben.
Wir raten Ihnen, dass Sie sich bereits am Anfang familiärer Konflikte über die rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung von uns beraten lassen. Bei einer Erstberatung unterrichten wir Sie z. B. über folgende Punkte:

  • Gerichtliche und außergerichtliche Interessenwahrnehmung
  • Klärung Ihrer Unterhaltsfragen ab Beginn der Trennung
  • Prüfung der Wohnsituation oder Ablauf eines Scheidungsverfahrens
  • Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht mit den eigenen Kindern
  • Dies sind nur wenige Bespiele Ihrer Probleme, die wir mit Ihnen lösen.

Rechtsberatung in Familienrechtsangelegenheiten
von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

Kein Geld für einen Anwalt? Bestehen hier staatliche Hilfen? Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Nürnberg.

Ja, es existieren oft staatliche Hilfen und zwar sogar bereits bei Trennungsbeginn und das anschließende gerichtliche Scheidungsverfahren. Wir informieren Sie unverbindlich bei einem ersten Beratungstermin, ob bei Ihnen die Bedingungen für eine staatliche Kostengewährung gegeben sind. Diese staatliche Unterstützung gibt es oft, da entsprechende unserer Kenntnis ca. zwei Drittel der Scheidungsbetroffenen, staatliche Hilfen für ihr Trennungs- und Scheidungsverfahren bekommen können.

Unsere Erfahrung hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass bei kleinen und sogar bei mittleren Einkommen bis zu 3.000,00 € netto monatlich die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe erreichbar ist, auch für Streitigkeiten und Lösungen ab Anfang der Trennung, wenn hohe Ausgaben nachvollziehbar zu zahlen sind.

Die Gesetzgebung sieht vor, dass sich jeder Bürger bei Gericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann. Wer sich keinen Anwalt leisten kann, dem kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Die Prozeßkostenhilfe (PKH), in Familiensachen bezeichnet man diese als Verfahrenskostenhilfe (VKH), soll auch den Personen eine Scheidung ihrer Ehe ermöglichen,wenn sie über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen. Der Staat übernimmt bei Menschen mit geringen Einkommen die Kosten.

Wem steht Prozeßkostenhilfe (PKH) zu?“

Diese Frage beantwortet die Zivilprozeßordnung: „Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“ Unterstützung für gerichtliche Verfahren (oder eine außergerichtliche rechtliche Tätigkeit) erhalten die Personen, die nach dieser Zivilprozeßordnung arm sind.

Welche Kosten werden im Rahmen der Prozeßkostenhilfe getragen – Sind dann keine Anwaltskosten zu zahlen?“

Dies interessiert viele in Nürnberg Scheidungsbetroffene. Gewährt das Familiengericht Prozeßkostenhilfe (PKH), übernimmt das Gericht die entstehenden Gerichtskosten und die Gebühren des eigenen Rechtsanwaltes. Soweit Sie etwas zu viel verdienen, als das Gesetz erlaubt, kann es sein, dass sie Raten an das Gericht zahlen müssen. Bedeutsam ist, dass die Gebühren des Rechtsanwaltes der Gegenseite nicht im Rahmen der Prozeßkostenhilfe übernommen werden, wenn man einen Prozess, z. B. ein Unterhaltsverfahren, verliert. Dann muss man diese Gebühren des anderen Rechtsanwaltes selbst bezahlen.

Wie beantrage ich Prozeßkostenhilfe?“

Dafür stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Familiengericht. Hierbei unterstütze ich Sie gerne. Wir füllen gemeinsam das hierfür erforderliche Formular aus und ich sage Ihnen genau, welche Unterlagen (z. B. Einkommensnachweis, Kontoauszüge, Mietvertrag) Sie mir geben müssen. Anschließend regle ich alles Weitere mit dem Gericht. Sie müssen in der Regel nichts weiter mehr machen.

Was ist, wenn die staatliche Kostenübernahme nicht bewilligt wird?

Auch in diesem Fall unterstütze ich Sie gerne und nehme Ihre Interessen bei Gericht wahr. Ich will, dass Sie Ihr Recht bekommen. Meine Kosten können Sie dann in bequemen monatlichen Raten bezahlen. Kommen Sie zu einem unverbindlichen Erstgespräch zu mir, wir können dann all Ihre (Scheidungs-) Belange gemeinsam besprechen und Sie erhalten schnell Klarheit über Ihre Situation. Rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 0911 / 27411511 an. Ich bin für Sie auch per Email erreichbar. Sollten Sie mich mit der Bearbeitung Ihres Scheidungsverfahrens beauftragen, erhalten Sie von mir bei weiteren Kosten die Erstberatungsgebühr anrechnet. Auch prüfe ich für Sie, ob die Bedingungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe bei Ihnen vorliegen

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 28. Januar 2020