Prozesskostenhilfe in Nürnberg
Ihr Geld reicht nicht für die Scheidung – wir zeigen Ihnen Wege auf
Inhaltsverzeichnis:
- Sie sind knapp bei Kasse für eine evtl. Scheidung?
- Prozesskostenhilfe – Was wir für Sie tun können
- Terminanfrage für eine unverbindliche Erstberatung
- FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie sind knapp bei Kasse für eine evtl. Scheidung?
Manchmal ist der Wunsch da, sich scheiden zu lassen, aber Sie glauben, sich eine Scheidung derzeit finanziell nicht leisten zu können. Hierfür gibt es jedoch oft staatliche Hilfen bereits am Anfang der Trennung und das spätere Scheidungsverfahren. Wir klären für Sie bereits unverbindlich bei einem ersten Beratungsgespräch, in wie weit Sie die Voraussetzungen für eine staatliche Kostenübernahme erfüllen. Diese Gewährung von staatlicher Hilfe ist oft möglich, da unserer Erfahrung nach ca. zwei Drittel der Personen, die eine Scheidung durchführen, solche staatlichen Hilfen beanspruchen können.
Unsere Praxis hat uns gezeigt, dass bei geringen und häufig oft auch bei mittleren Einkommen bis zu 3.000,00 € netto im Monat ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe denkbar, auch für Probleme oder gerichtliche Verfahren ab Beginn der Trennung, wenn Sie hohe Ausgaben zu zahlen haben.
Auf Ihren Wunsch hin können wir bei einer unverbindlichen Erstberatung z. B. folgende Fragen klären:
- Was ist Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)?
- Wie erhalte ich Verfahrenskostenhilfe?
- Wo erhalte ich Verfahrenskostenhilfe?
- Kann ich Verfahrenskostenhilfe bereits bei einer Trennungssituation erhalten?
- Sind neben der Verfahrenskostenhilfe noch weitere staatliche Hilfen in Aussicht?
Die beispielhaft aufgezählten Fragen sind nicht abschließend, sondern können nach Ihren individuellen Wünschen erweitert werden.
Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe kann somit von jedem mit großen Chancen gestellt werden, der auch bei höherem Einkommens aus guten Gründen knapp bei Kasse ist, und deshalb die Gebühren für ein Scheidungsverfahren oder eines anderen familienrechtlichen Streits nicht selbst zahlen kann. Dies ist selbst bei Gutverdienern mit großen Ausgaben denkbar.
Eine Prüfung lohnt sich sehr oft.
Uns ist es ein großes Anliegen, dass Sie Ihr Recht bekommen. Deshalb helfen wir Ihnen bei der Vertretung Ihrer Rechte und beantragen mit Ihnen zusammen diese staatlichen Hilfen. Nehmen Sie unsere Hilfe bereits bei familiären Problemen in Anspruch.
Wichtig: Verfahrenskostenhilfe kann schon ab Beginn der Trennung, z. B. bei einem Streit um Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen, gewährt werden”
Prozesskostenhilfe – Was wir für Sie tun können
- Wir prüfen bereits im Rahmen der Erstberatung, wie Ihre Chancen auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen sind
- Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Antrage auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie beifügen müssen
- Wir vertreten Sie vor Gericht
Sie wollen mehr über Prozesskostenhilfe erfahren?
Kommen Sie auch bereits bei familiären Konflikten auf uns zu. Wir beraten Sie im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs unverbindlich. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns 0911-27 411 511.