Scheidung und Immobilienfinanzierung – So reduzieren Sie die monatliche Zinsbelastung für Ihr Haus

Scheidungsbetroffene stehen oft vor der Problematik, dass sie ihren Hauskredit neu regeln möchten, um die zurzeit sehr günstigen Zinskonditionen zu nutzen, Banken verlangen bei vorzeitiger Kreditauflösung aber oft sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigungen von bis zu 30.000.- € und mehr. Doch diese müssen nicht immer bezahlt werden! Verbraucherfreundliche Gerichtsurteile ermöglichen Ihnen jetzt häufig einen kostengünstigen Ausstieg aus Ihrem Alt-Kreditvertrag.

Egal ob man den Hauskredit ändern möchte, weil man verkaufen oder nur die besseren Zinskonditionen nutzen möchte oder aus sonst einem Grund, immer muss man zuerst aus dem alten Vertrag heraus. Aber die Banken fordern meist sehr hohe Gebühren (pro 100.000.- € Restschuld ca. 14.000.- € – Stand August 2014), wenn ein Kredit vorzeitig gekündigt werden soll. Sie begründen diese Forderungen damit, dass der Bank durch die nun ausbleibenden Zinsen Geld verliert.

Diesen Verlust soll nun der Bankkunde ausgleichen. Doch die Forderungen sind oft sehr hoch und kommen noch zu der ohnehin finanziell schon sehr belastenden Situation der Scheidung (Wechsel der Steuerklasse, eventuelle Unterhaltszahlungen, neu gegründeter zweiter Hausstand, zweite Wohnung, Auszahlen des Ehepartners usw.) hinzu. Die Scheidungsbetroffenen laufen so Gefahr in die Schuldenfalle abzurutschen.

Ein Beispiel:

Thomas und Susanne sind seit 10 Jahren miteinander verheiratet. Sie sind Eigentümer eines gemeinsamen Hauses, das noch finanziert ist. Nun steht die Scheidung der Ehe an und Susanne möchte das Haus für sich und die beiden Kinder übernehmen. Sie muss Thomas nun auszahlen und will daher neu finanzieren, um von den zurzeit sehr guten Zinskonditionen zu profitieren. Das Ehepaar hatte gemeinsam 180.000.- € noch in der Hochzinsphase mit beinahe 6% finanziert.

Heute könnte Susanne zu einem wesentlich geringeren Zinssatz von ca. 2% finanzieren! Ihre monatliche Belastung würde so von 850.- € auf ca. 400.- € sinken.

Natürlich möchte sie diese hervorragende Möglichkeit Geld zu sparen nutzen und geht zur Bank um ihren Kredit zu kündigen und einen neuen Vertrag auszusetzen. Doch als sie dies mit ihrer Bank bespricht fordert diese eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung von 13.817.- €. Susanne ist verzweifelt und weiß nicht, wie sie diese hohe Summe zusätzlich zu den anderen durch die Scheidung entstandenen Kosten aufbringen soll. Doch sie tut das einzig Richtige in dieser Situation und bittet ihren Rechtsanwalt um Rat. Dieser erklärt ihr, dass die von der Bank geforderten Vorfälligkeitsentschädigungen erstens oft viel zu hoch berechnet oder zweitens gar völlig ungerechtfertigt sind. Er überprüft Susannes Vertrag und erkennt, dass bei ihr der zweite Fall zutrifft. Sie muss die Forderungen gar nicht bezahlen!

Wir prüfen kurzfristig auch ihren Kreditvertrag gegen eine Pauschale von 50.-€

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 10. September 2019