Stuttgart Rechtsanwalt: Unterhaltsrecht im Überblick

Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten bzw. Pflichten, Unterhalt zu bekommen oder zu zahlen. Wir beraten Sie umfassend zu folgenden Themen:

Trennungsunterhalt
Unterhalt nach der Scheidung
Unterhalt von nicht verheirateten Partnern
Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder

Zunächst klären wir für Sie ab, ob ein Unterhaltsanspruch besteht bzw. Unterhalt geleistet werden muss. Wir zeigen Ihnen in einer Beratung auf, wie Ihr Lebensstandard während und nach der Scheidung aussieht?

  • Zu klären gilt, ob auch bereits bei Trennung Unterhaltsleistungen beansprucht werden können bzw. ob Ihr Partner leistungsfähig ist
  • Für den Fall, dass Sie Unterhalt leisten müssen, gilt zu prüfen, ob der Anspruch rechtens oder unberechtigt ist. Bei unberechtigten Ansprüchen unterstützen wir Sie, diese abzuwehren.

Unser Rechtsanwalt in Stuttgart unterstützt Sie optimal, um offene Fragen zu klären.

 

Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes

Leben die Eltern mit dem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt, besteht kein Anspruch auf Unterhalt oder Barunterhaltspflicht, da der Betreuungsunterhalt gewährleistet ist.
Für den Fall, dass ein Elternteil mit den Kindern aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind/Kinder.
Der im Haushalt verbleibende Elternteil erfüllt durch Betreuung und Pflege des minderjährigen Kindes seine Unterhaltspflicht.
Gemäß der sogenannten Düsseldorfer Tabelle wird das aktuelle Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes für die Berechnung der Höhe des Unterhalts herangezogen. Bei Zusatz- und Mehrkosten kann man diese vom Unterhaltsverpflichteten als Sonderbedarf einfordern.
Verfügt ein minderjähriges Kind durch seine Ausbildung über eigenes Einkommen, werden die ausbildungsbegleitenden Kosten pauschal mit 100,00 Euro von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Der verbleibende Rest auf den Barunterhalt des minderjährigen Kindes wird nur zur Hälfte angerechnet.
Gerne prüfen wir die Unterhaltsfragen mit unserem erfahrenen Rechtsanwalt in Stuttgart.

 

Rechtsanwalt Stuttgart zum Volljährigenunterhalt gemäß Unterhaltsrecht

Beide Elternteile sind beim Volljährigenunterhalt für ein gemeinsames Kind bar unterhaltspflichtig. Allerdings mit einer Ausnahme: Lebt das Kind im Haushalt eines Elternteils und befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und hat ferner noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet, gilt diese Barunterhaltspflicht für beide Elternteile nicht.
Besteht bereits seit der Minderjährigkeit des Kindes ein Unterhaltstitel, besteht dieser mit Ausnahme einer zeitlichen Befristung nach dem Eintritt der Volljährigkeit fort. Verändert sich der Bedarf an Unterhalt, kann der zahlungspflichtige Elternteil einen sogenannten Abänderungsantrag bei Gericht stellen. Das ist eine Überprüfung des Unterhaltstitels, die wir gerne für Sie durchführen. Bleibt eine Abänderung aus, gilt der festgesetzte Unterhalt ohne Möglichkeit auf eine Rückforderung von zu viel gezahlten Beträgen.

Düsseldorfer Tabelle

Gerne stellen wir Ihnen hier die Düsseldorfer Tabelle kostenlos zum praktischen PDF Download zur Verfügung. Damit gewinnen Sie eine ungefähre Vorstellung, wie sich das Unterhaltsrecht auf Ihre Unterhaltsforderung bzw. Ihre mögliche Unterhaltpflicht darstellt.

 

Tipp vom Rechtsanwalt aus Stuttgart zum Trennungsunterhalt:

Wer ist unterhaltspflichtig und ab wann? Diese Fragen sorgen oftmals für Verunsicherung. Wir helfen Ihnen, die Situation klarer zu sehen.
Trennungsunterhalt: Wer muss wie viel zahlen

Wenn sich ein Ehepaar trennt, besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Eine Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung/Haus erfolgen. Ab dem Zeitpunkt der Trennung gibt es sofort den Anspruch auf Unterhaltsleistung. Bedürftig ist ein Partner, wenn er nicht über ausreichend eigenes Einkommen verfügt oder kein Einkommen hat.
Haben Sie noch mehr Fragen zu diesem Thema und / oder steuerlichen Änderungen , vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit uns.

Maßgeschneiderte Modellberechnungen

Unsere Modellberechnungen ermöglichen anhand Ihrer konkreten Daten ein realistisches Bild rund um Ihre Fragestellungen zu Trennung, Unterhaltsanspruch und Unterhaltshöhe, z. B.:

  • Wie sieht mein Lebensstandard in den nächsten Jahren aus?
  • Wie teuer darf die neue Mietwohnung sein?
  • Wie hoch sollte mein neuer Hauskredit maximal sein?
  • Kann ich mir eine Trennung leisten?
  • Wie schlägt sich das Kurzarbeitergeld auf meine bestehende Unterhaltspflicht aus?

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine Erstberatung bei uns und gewinnen Sie durch unsere Modellberechnungen eine klare Strategie, wie eine Trennung bestmöglich für alle Beteiligten erfolgen kann.

 

Unterhalt trotz Kurzarbeit – bestehende Unterhaltszahlungen kürzen?

Das Kurzarbeitergeld stellt für viele Partner eine finanzielle Herausforderung dar. Deshalb prüfen wir für Sie auch, ob eine bestehende Unterhaltszahlung während der Kurzarbeit gesenkt werden kann. Das Unterhaltsrecht ist komplex, nutzen Sie daher unsere kompetente Unterstützung.
Unverbindliche Erstberatung in Stuttgart
Was wir für Sie tun können:

  • Klärung von Kindes- und Partnerunterhaltsleistungen
  • Wir besprechen mit Ihnen die Unterhaltsansprüche während der Trennung und nach der Scheidung.
  • Klärung der Lohnsteuerklassenänderung bei Trennung
  • Wirtschaftliche Modellberechnungen mit Unterhaltsleistungen

So erfahren Sie umfassend und direkt mehr über das Unterhaltsverfahren in Ihrer individuellen Situation. Bei Erteilung eines Mandats ist die Erstberatung für Sie kostenlos. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Kostenlosen Rufnummer aus dem
dt. 0800 – 81 81 333 oder Mobil 0163 – 48 13 868

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 8. Oktober 2020