Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

Im Familienrecht werden alle Fragen wie z. B. zu Unterhalt, Sorgerecht und Scheidung geregelt. Mit dem heutigen Gesellschaftsbild der Ehe und der gesetzlich festgelegten Eigenverantwortung empfiehlt es sich, schon bei Beginn der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen. Für den Fall, dass kein Ehevertrag vorliegt, können bereits bei Trennung viele wichtige Fragen im Trennungsjahr geregelt werden. Eine Trennungs-und Scheidungsvereinbarung gibt den Betroffenen Rechts- und Planungssicherheit. Im Scheidungsnetzwerk scheidungwirhelfen.com bietet unser Rechtsanwalt eine kompetente und zuverlässige Beratung an. Wir begleiten Sie bis zum Ende des Scheidungsverfahren.

 

Wie wir Sie unterstützen:

  • Schnelle Erstberatung – in Notfällen innerhalb 48 Stunden
  • Nachhaltige Lösungen zum Wohle aller Beteiligten
  • Solide Entscheidungsgrundlage für Ihre nächsten Schritte
  • Kompetente und umfassende Beratung im Familienrecht
  • Struktur und Sicherheit durch erfahrenen Anwalt

 

 

Unverbindliches Informationsgespräch vereinbaren

Telefon 0911 – 27411511

 

Bei Erteilung eines Mandats ist die Erstberatung kostenlos.

 

Erfahrung & Spezialisierung

Neben persönlicher Beratung, bieten wir Ihnen auch telefonische Rechtsberatung in Nürnberg an. Unser Rechtsanwalt hat über 20 Jahre Berufserfahrung im Familienrecht und bietet Ihnen eine sichere Struktur auf dem Weg zu Ihrer Scheidung.

 

Häufig gestellte Fragen:

Was ist das Familienrecht?

Das Familienrecht wird benötigt, sobald eine Trennung oder Scheidung ansteht. Hier werden Fragen geklärt zu Unterhalt, Sorgerecht, Ehevermögen etc. Wenn eine Scheidung oder Trennung vollzogen wird, wendet man das Familienrecht an.

 

Was beinhaltet das Familienrecht?

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, dass die Rechtverhältnisse durch die Ehe, Familie, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft und zusammen gehörende Personen regelt.

 

Wer trägt die Scheidungskosten?

Jeder Ehepartner trägt seine Anwaltskosten allein. Prinzipiell werden die Kosten einer Scheidung nur von der Person gezahlt, die sie einreicht, die Gerichtskosten werden in der Reegel aber immer geteilt. Für den Fall, dass Sie sich keinen eigenen Anwalt leisten können, gibt es vom Staat finanzielle Hilfen. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung, benötigen Sie nur einen Anwalt und die Kosten können dafür geteilt werden.

 

Wer bekommt laut Familienrecht bei Trennung oder Scheidung die Kinder?

Werden sich die Eltern nicht einig, wo die gemeinsamen Kinder in Zukunft leben, wird im Rahmen des Familiengerichts über den Aufenthaltsort entschieden. Hier wird immer zum größtmöglichen Wohl der Kinder entschieden.
Kinder haben ab einem bestimmten Alter Mitbestimmung bei der Wahl des Aufenthalts.

 

Inwieweit sind die Kosten für Anwalt und Gericht laut Familienrecht geregelt?

Die Anwaltskosten sind von der Person zu zahlen, die den Anwalt
beauftragt hat. Ein Anwalt wird auch benötigt, damit eine Scheidung
bei Gericht eingereicht werden kann. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, einen Anwalt beauftragt; der andere Ehegatte muss keinen eigenen Rechtsanwalt haben, wenn er der Scheidung zustimmt. Jedoch muss hierbei die Person zunächst die Kosten übernehmen, die die Scheidung eingereicht hat. Im Anschluss werden dann die entstandenen Gerichtskosten aufgrund des Scheidungsurteils auf beide Eheleute geteilt und wenn sich das Paar einig ist, auch die Kosten des einen Rechtsanwaltes.

Unser Leitspruch:
Unser Interesse ist es, Sie schon bei Beginn der Trennung bis zu Ihrer Scheidung mit unserem Know-How in Familienrecht zu begleiten. Wir erzielen mit Hilfe unserer Erfahrung das auf Sie abgestimmte und bestmögliche Ergebnis.

 

Erstberatungstermin

Sie benötigen noch mehr Informationen zu Ihrer persönlichen Situation zum Thema familienrechtliche Fragen? Vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen und kostengünstigen Erstberatungstermin mit unserem Rechtsanwalt und Trennungsberater. In einem gemeinsamen Gespräch geben wir Ihnen mit Hilfe unserer für Sie entwickelten Lösungen Klarheit und Struktur.

In der Regel bieten Ihnen einen Erstberatungstermin innerhalb von 48 Stunden – zusammen mit unserem Anwalt und Trennungsberater – an. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte unter Tel. 0911-27411511 oder per E-Mail, damit wir das informative Erstgespräch (120 Euro) mit Ihnen vereinbaren können. Kommen Sie bereits bei Trennungsgedanken zu uns!

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 8. Oktober 2020