Hauskredite bei Scheidung – so regeln Sie alle wichtigen Fragen
Was passiert mit dem Hauskredit bei einer Scheidung?
Gibt es ein Familieneigenheim, stellen sich bei einer Trennung viele Fragen, besonders wenn das Haus finanziert ist, ein gemeinsamer Hauskredit aufgenommen wurde und das Haus noch nicht abbezahlt ist, also noch eine Restschuld besteht. Hierzu bieten wir Ihnen viele Antworten und Lösungen, auch wenn es sich um ein sehr komplexes Thema handelt. Denn hier sind nicht nur die Ehegatten beteiligt, sondern auch die finanzierende Bank, die auch ihre Interessen in den Vordergrund stellt; der Bank ist es erst einmal egal, ob Sie sich scheiden lassen oder nicht. Die Bank will, dass Sie den Kreditvertrag für die Hausfinanzierung einhalten und die vereinbarten Raten und Tilgung pünktlich abbezahlen. Bei Nicht-Bedienen der Kredite kann bereits nach ca. 8 Wochen eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie eingeleitet werden.
Autor: Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht, München
Inhaltsverzeichnis:
- Wer muss nach Trennung oder Scheidung die Hauskredite weiter bedienen?
- Wie wirken sich die monatl. Belastungen für den Hauskredit auf den Unterhalt aus?
- Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie durch Kreditvergleich Ihres Hauskredits bis zu 4-stelligen Summen einsparen können
- Wann gibt die Bank eine verbindliche Zusage?
- Wer haftet nach der Scheidung für den Hauskredit, und was ist bei Altverträgen zu beachten?
- Die Ehegatten sind sich einig, die Immobilie gemeinsam zu verkaufen. Was ist hier zu beachten?
- Widerruf von Kreditverträgen – Wie lässt sich die Vorfälligkeitsgebühr der Bank bei vorzeitiger Kündigung vermeiden?
- Kann ich mir das Haus langfristig mit dem neuen Hauskredit leisten?
- Wann droht die Zwangsversteigerung?
- Ab wann ist die Kreditzusage der Bank bei Trennung möglich?
- Prozesskostenhilfe – wann zahlt der Staat Kosten von Streitigkeiten bei der Scheidung
- Kostengünstige und unverbindliche Erstberatung
Wer muss nach Trennung oder Scheidung die Hauskredite weiter bedienen?
Übernahme der Immobilie durch einen Ehepartner
Die Ehegatten sind sich einig, dass ein Ehegatte das Haus übernimmt. Nun sind insbesondere die Hauskredite und der Auszahlungsbetrag zu klären.
Hauskredit umschreiben nach der Scheidung
Als erstes ist nun der Wert der Immobilie festzulegen. Oft sind die Eheleute über diesen Wert uneins. Daher empfiehlt es sich häufig, ein Kurzgutachten erstellen lassen; im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes können Ihnen wir einen geeigneten Gutachter vorschlagen. Im Gegensatz zu einer einem gerichtlich erstellten Gutachten können so erhebliche Kosten eingespart werden, zumal so ein Kurzgutachten in der Regel ausreichend ist, den Wert der Immobilie zu bestimmen. Weiter stellt diese Vorgehensweise eine Zeitersparnis dar, so dass Sie Ihre Belange schneller einvernehmlich regeln können.
Steht der Wert der Immobilie fest, kann der Auszahlungsbetrag ermittelt werden. Hierfür ist zum einen auch die noch offene Kreditschuld bzw. Restschuld maßgebend, wenn das Haus noch nicht abbezahlt ist, und die Frage, wie das Haus finanziert ist, zum anderen auch denkbare Zugewinnausgleichsansprüche, die gesondert berechnet werden müssen. Auch können Schenkungen der Eltern oder Erbschaften, die in die Immobilie geflossen sind, von großer Bedeutung sein.
Wie wirken sich die monatl. Belastungen für den Hauskredit auf den Unterhalt aus?
Für den Fall, dass Sie einen gemeinsamen Hauskredit allein abzahlen und/oder einen neuen Kredit aufnehmen müssen, um den anderen Ehegatten auszuzahlen, stellt sich bei der Bank die Frage der Bonität, also die Frage, ob Sie den Kredit bzw. die Hypothek abbezahlen und die monatlichen Raten leisten können. Hier sind einerseits die Höhe des Einkommens von Bedeutung, andererseits auch die Höhe von Unterhaltsleistungen. Dies führt oft zu einem Spannungsfeld. Um Sie hier zu unterstützen und um eine Versteigerung zu vermeiden, erstellen wir für Sie wirtschaftliche Modellberechnungen, die verschiedene Szenarien zu verschiedenen Unterhaltsleistungen für die Zukunft darstellen. So erhalten Sie einen langfristigen Überblick über Ihre künftige finanzielle Situation, an Hand der Sie besser entscheiden können, welche Hausfinanzierung und Tilgung Sie tragen können. Zu beachten ist stets, dass bereits ab dem ersten Tag der Trennung der Unterhalt mit dem Hauskredit in Verbindung steht und daher möglichst bald diese beiden Punkte zu klären sind. Wichtig ist auch hier, dass Unterhalt nicht für die Vergangenheit gefordert werden kann.
Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie durch Kreditvergleich Ihres Hauskredits bis zu 4-stelligen Summen einsparen können
Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes haben wir spezialisierte Fachleute, die einen neutralen Bankenvergleich zu Zinskonditionen und Kreditvertrag durchführen. So können Sie den für Sie günstigsten Zinssatz erfahren und festlegen. Auf diese Weise halten Sie zum einen Ihre Belastung geringer und zum anderen können Sie über die lange Laufzeit von Hypothekendarlehen gesehen oft bis zu vierstellige Summen sparen.
Wann gibt die Bank eine verbindliche Zusage?
Die Bank prüft erstmal Ihre Bonität. Hier sind für die Bank insbesondere die Höhe der Hypothek und auch Ihre zukünftigen Unterhaltsleistungen maßgebend. Anschließend fordert die Bank eine klare Entscheidung zu Immobilienübernahme, Hausfinanzierung und Vermögensaufteilung. Diese kann nachgewiesen werden durch
- eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung
oder
- ein gerichtliches Urteil.
Danach ist bei positiver Entscheidung der Bank die Hausübernahme rechtssicher möglich.
Wer haftet nach der Scheidung für den Hauskredit, und was ist bei Altverträgen zu beachten?
Meist haben die Ehegatten den ursprünglichen Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben, also einen gemeinsamen Kredit / Hypothek aufgenommen, und beide haften für diese Immobilienschulden. Wenn jetzt ein Ehegatte das Haus übernimmt, will der andere Ehegatte zu Recht diese Schulden nicht mehr abbezahlen und hier für nicht mehr haften, wenn das Haus noch nicht abbezahlt ist.
Im Rahmen eine Scheidungsfolgenvereinbarung regeln wir dieses Thema für Sie. Unser Ziel ist es, dass zum einen Ihr Ehegatte alle Schulden und die Tilgung übernimmt sowie Sie von der Haftung freistellt. Zudem soll auch die Bank verbindlich bestätigen, dass Sie für die bisherigen Hausschulden künftig nicht mehr haften.
Falls Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben, können wir diese bei einer Erstberatung bereits beantworten und klären.
Die Ehegatten sind sich einig, die Immobilie gemeinsam zu verkaufen. Was ist hier zu beachten?
Die Ehegatten wollen das Haus gemeinsam verkaufen. Hier unterstützen wir Sie bei der Ermittlung des Verkaufspreises, damit Sie zum einen einen möglichst hohen Gewinn erzielen, aber auch damit Sie wissen, welchen Preis Sie mindestens erzielen müssen, damit Sie alle Schulden, die auf der Immobilie lasten, bezahlen können. Dies ist besonders bei relativ neuen Immobilien von Bedeutung, da oft in den ersten Jahren nach dem Kauf nur wenig der Schulden getilgt, sondern oft nur Zinsen gezahlt wurden, so dass die Restschuld meist noch sehr hoch ist.
Haben die Ehepartner einen Käufer gemeinsam für Ihre Immobilie gefunden, muss mit Ihrer Bank die vorzeitige Beendigung des Kreditvertrages geklärt werden. Die Bank wird dann ausrechnen, welche Restschuld besteht und welche Kosten durch die Kündigung des Kreditvertrages entstehen. Hier unterstützen wir Sie.
Denn wir haben oft erfahren, dass die hier geforderten Bankgebühren und Vorfälligkeitsentschädigungen unzutreffend berechnet sind und zu hoch angesetzt werden.
Wir prüfen für Sie die oft intransparente Berechnung dieser Kosten für Kosten von 99,00 € und setzten uns für Sie ein, falls hier zu hohe Beträge von Ihnen gefordert werden. Hier konnten wir Mandanten oft zu bis zu vierstelligen Reduzierungen dieser Kosten und Einsparungen verhelfen.
Widerruf von Kreditverträgen
Wie lässt sich die Vorfälligkeitsgebühr der Bank bei vorzeitiger Kündigung vermeiden?
Unabhängig ob Sie ein Haus verkaufen wollen oder neu finanzieren wollen, kann ein Widerruf Ihres bisherigen Kreditvertrages äußerst positive Folgen und hohe Ersparnisse für Sie bedeuten:
Denn der Europäische Gerichtshof hat eine aktuelle Entscheidung zu dem Widerruf von Kreditverträgen, die nach Juni 2010 bis März 2016 geschlossen wurden, verkündet. Danach können solche Kreditverträge oft widerrufen werden.
Dies kann für Sie bedeuten, dass Sie Ihren alten Kreditvertrag widerrufen und so vorzeitig aus Ihrem teuren Baukredit mit hohen Zinsen auszusteigen können. Dann ist hier gar keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Haben Sie z. B. im Jahr 2012 eine Finanzierung mit einem Zinssatz von vier Prozent vorgenommen, können Sie nun einen neune Vertrag mit einem Zinssatz von aktuell ca. einem Prozent abschließen. So können Sie u. U. mehr als 10.000,00 Euro sparen.
Im Rahmen Ihrer Scheidung begleiten wir Sie auch bzgl. dieser Angelegenheit und können mit Hilfe unserer Fachleute in unserem Scheidungsnetzwerk Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls umsetzen.
Kann ich mir das Haus langfristig mit dem neuen Hauskredit leisten?
Die Antwort hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, z. B.
- Höhe der Unterhaltsleistungen
- Dauer der Unterhaltsleistungen
- Zeitraum der Hausfinanzierung
- Höhe der monatlichen Tilgung
- Restschuld
- Bonität
- Einkommenssituation
- Alter der Kinder
- usw.
Wir bieten Ihnen computergestützte Modellberechnungen, die zukünftige Veränderungen und Unterhaltsleistungen bereits heute berücksichtigen und erfassen. So erhalten Sie bereits jetzt einen Überblick über Ihre mögliche künftige Finanzsituation, wenn das Haus finanziert ist, und damit eine besondere Entscheidungshilfe zu der Frage, ob Sie das Haus langfristig halten können und wollen.
Wann droht die Zwangsversteigerung?
Diese droht, wenn aufgrund der Trennung z. B. aufgrund von Unterhaltszahlungen die Hauskreditraten nicht mehr bezahlt werden können. Dann wird die Bank bereits nach einigen Wochen die Zwangsvollstreckung einleiten und den Antrag auf Zwangsversteigerung stellen. Ebenso kann ein Ehegatte die Versteigerung beantragen, wenn sich die Eheleute über den Verkauf des Hauses nicht einigen können oder ein Ehegatte einen Hausverkauf blockiert. Es empfiehlt sich, sich bereits möglichst frühzeitig mit den Wechselwirkungen der Zahlung der Kreditraten und Unterhaltsleistungen auseinanderzusetzen, um eine Versteigerung und Zwangsvollstreckung zu vermeiden.
Ab wann ist die Kreditzusage der Bank bei Trennung möglich?
Der Partner, der den anderen Partner auszahlen möchte, benötigt die Kreditzusage für die Hausfinanzierung der Bank. In der Regel gibt die Bank erst dann eine verbindliche Zusage, wenn eine Scheidungsbeschluss (Urteil) oder eine Scheidungsvereinbarung vorliegt. Bei dem Wunsch einer schnellen Regelung, können wir Sie gerne bei einer aussergerichtlichen Lösung unterstützen. In einer Scheidungsvereinbarung können wir die Entlassung aus der Kredithaftung berücksichtigen.
Prozesskostenhilfe – wann zahlt der Staat Kosten von Streitigkeiten bei der Scheidung
Für den Fall, dass Uneinigkeit über den Hausverkauf oder die Aufteilung von Krediten besteht und man sich keinen Rechtsanwalt leisten kann, besteht auch die Möglichkeit, für einen gerichtlichen Streit Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Wann droht die Zwangsversteigerung?
Diese droht, wenn aufgrund der Trennung z. B. aufgrund von Unterhaltszahlungen die Hauskreditraten nicht mehr bezahlt werden können. Dann wird die Bank bereits nach einigen Wochen die Zwangsvollstreckung einleiten und den Antrag auf Zwangsversteigerung stellen. Ebenso kann ein Ehegatte die Versteigerung beantragen, wenn sich die Eheleute über den Verkauf des Hauses nicht einigen können oder ein Ehegatte einen Hausverkauf blockiert. Es empfiehlt sich, sich bereits möglichst frühzeitig mit den Wechselwirkungen der Zahlung der Kreditraten und Unterhaltsleistungen auseinanderzusetzen, um eine Versteigerung und Zwangsvollstreckung zu vermeiden.
Kostengünstige und unverbindliche Erstberatung
Wir besprechen hierbei mit Ihnen z. B. Ihre Fragen zu
- wie regele ich das Trennungsjahr?
- wie viel bezahle / erhalte ich an Unterhaltsleistungen ?
- wie wird das Ehevermögen verteilt?
- wie regele ich die zukünftige Wohnsituation?
- wie und wann löse ich gemeinsame Konten auf?
- wie wirkt sich der Hauskredit auf Unterhaltsleistungen aus?
- wie kann ich bereits im Trennungsjahr verbindliche Vereinbarungen treffen?
Gerne beantworten wir Ihre persönlichen Fragen zu Ihrer speziellen Trennungs- und Scheidungssituation.
Kommen Sie bereits bei ersten familiären Konflikten auf uns zu. Wir können bereits mit der Trennung verschiedene Lösungswege bei Ihren Hauskrediten aufzeigen. Sie erhalten so Klarheit und Struktur für Ihr künftiges Leben.
Sie erreichen uns unter der kostenlosen Rufnummer aus dem dt. 0800 – 81 81 333 oder Mobil 0163 – 48 13 868. Sie erhalten bei uns kurzfristig einen Termin. Eine Terminvergabe ist bei uns schnell möglich.
Geschützt: Test
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