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Haus – Scheidung: So regeln Sie alle Ihre wichtigen Fragen

Haus – Scheidung: So regeln Sie alle Ihre wichtigen Fragen

Informationen zum Thema Scheidung und Haus von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht, München

Oft ist bei einer Scheidung die Frage zu klären, ob man das Haus halten kann oder verkaufen muss. Häufig ist es hierbei auch so, dass sich die Eheleute über den Wert der Immobilie uneins sind. Es stellen sich z. B. folgende Fragen:

  • Wer steht im Grundbuch als Eigentümer?
  • Stimmen beide Ehepartner dem Hausverkauf oder der Übernahme zu?
  • Was passiert, wenn ein Ehepartner den Verkauf / Übernahme verweigert – Teilungsversteigerung?
  • Wie hoch muss der Mindestverkaufspreis sein, um eine Überschuldung zu vermeiden?
  • Wie kann ich das Haus auszahlen?

Wir klären gemeinsam mit Ihnen diese Punkte und rechnen die finanziellen Auswirkungen für Sie durch. Weiter überprüfen wir, ob eine Spekulationssteuer zu zahlen sein wird.

Bei einem vorzeitigem Hausverkauf und der damit verbundenen vorzeitigen Kreditrückzahlung fordert die Bank meist relativ hohe Bankkosten. Zum Teil verlangen Banken zu hohe Vorfälligkeitsgebühren. Wir überprüfen die Richtigkeit der geforderten Beträge durch einen Gutachter und können auf Wunsch ein Kurzgutachten (für nur 99 Euro) erstellen. Eine Überprüfung und Neu-Berechnung der Bankkosten kann häufig zu Einsparungen von bis zu 4-stelligen Summen für Sie führen.

Inhaltsverzeichnis:

  • Wie kann ich eine Trennung im gemeinsamen Haus vollziehen?
  • Inwieweit ist nach der Scheidung die Immobilie noch finanzierbar?
  • Besteht die Möglichkeit, bestehende Hauskredite zu widerrufen und so Geld zu sparen?
  • Versteigerung – Wie kann man mit Hilfe einer Teilversteigerung seine Rechte durchsetzen bzw. den Hausverkauf erzwingen?
  • Schuldenfrei nach der Scheidung
  • Welche Auswirkungen hat der Hausverkauf auf den Unterhalt?
  • Was kann ich bereits im Trennungsjahr verbindlich regeln?
  • Fazit
  • Kostengünstige und unverbindliche Erstberatung

Wie kann ich eine Trennung im gemeinsamen Haus vollziehen?

Das Gesetz fordert vor der Scheidung, dass das Ehepaar ein Jahr getrennt gelebt hat. Dieses Getrenntleben kann auch in einem Haus erfolgen, das Gesetz spricht hier von Trennung von Tisch und Bett. Das Ehepaar muss also getrennt schlafen, jeder kocht und wäscht für sich, es darf keine gemeinsamen Unternehmungen mehr geben. Man muss sich im Grunde wie in einer Wohngemeinschaft verhalten. Auch die Aufteilung des Einkommens muss getrennt werden.

Inwieweit ist nach der Scheidung die Immobilie noch finanzierbar?

Die Beantwortung dieser Frage hängt von vielen Faktoren ab. Insbesondere ist zu beachten, ob genügend Einkommen zur Verfügung steht. Hierzu erstellen wir für Sie spezielle Modellberechnungen, die Ihnen Ihre wirtschaftliche und finanzielle Situation jetzt und in der Zukunft aufzeigen; so erhalten Sie Klarheit, ob Sie die Immobilie langfristig finanzieren können.

Weitere Aspekte sind:

  • Bonitätsprüfung seitens der Bank
  • Unterhaltsberechnung
  • Dauer der Unterhaltsleistungen
  • Auszahlen des Ehegatten.

Sind all diese Punkte z. B. während der Trennung oder nach der Scheidung verbindlich geregelt, so kann dies in einer verbindlichen Einigung schriftlich festgehalten werden.

Haben Sie noch Fragen hierzu, können wir diese in einer unverbindlichen Erstberatung besprechen.

Kostenlose Checkliste - Haus und Scheidung

Besteht die Möglichkeit, bestehende Hauskredite zu widerrufen und so Geld zu sparen?

Ein Widerruf Ihres bestehenden Kreditvertrages kann große finanzielle Vorteile für Sie haben. Hier kommt es nicht auf die Frage an, ob Sie Ihr Haus verkaufen oder behalten wollen.

Der Europäische Gerichtshof hat erst kürzlich und aktuell entschieden, dass Hauskredit  möglicherweise widerrufen werden kann, wenn dieser in der Zeit von Juni 2010 bis März 2016 abgeschlossen worden ist.

So ein Widerruf kann dazu führen, dass Ihr bisheriger Kreditvertrag nicht mehr verbindlich ist. So können evtl. schnell einen teuren Baukredit mit hohen Zinsen “loswerden”.

In Fall eines berechtigten Widerrufs müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Sie haben so die Möglichkeit, teure Zinsen und so viel Geld zu sparen. Wenn Sie z. B. im Jahr 2011 einen Kreditvertrag mit einem Zinssatz von 3,9 Prozent geschlossen haben, haben Sie die Möglichkeit, jetzt viel günstiger mit einem Zinssatz von derzeit nur ca. 1 Prozent zu finanzieren. Es können so Zinsen und Beträge von evtl. mehr als 10.000,00 Euro gespart werden.

Bei der Beratung und Bearbeitung Ihrer Scheidung beachten wir auch diesen Aspekt und unterstützen Sie mit den Fachleuten unseres Scheidungsnetzwerks Ihren Kreditvertrag zu widerrufen und so viel Geld zu sparen.

Versteigerung – Wie kann man mit Hilfe einer Teilversteigerung seine Rechte durchsetzen bzw. den Hausverkauf erzwingen?

Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Ehegatten, bleibt letztendlich nur der Weg der Teilungsversteigerung. Hierzu muss dann ein Ehegatte bei dem zuständigen Amtsgericht den Antrag auf Zwangsversteigerung stellen. Das Gericht beauftragt einen Gutachter, der den Wert der Immobilie feststellt und führt mit diesem Gutachten das Zwangsversteigerungsverfahren durch. Ist die Zwangsversteigerung erfolgt, werden von dem Erlös Gerichtskosten und offene Hausschulden beglichen, der verbleibende Rest wird zwischen den Ehegatten aufgeteilt. So kann kein Ehegatte den Hausverkauf letztendlich verhindern, sondern nur bedingt verzögern.

Zu einer Zwangsversteigerung kann es auch kommen, wenn beide Ehegatten nicht mehr in der Lage sind, die Kreditraten zu bezahlen. In diesem Fall wird die Bank, die das Haus finanziert hat, ebenfalls die Zwangsversteigerung beantragen.

Um die Gefahr einer Zwangsversteigerung zu vermeiden, ist es wichtig, finanzielle Fragen, insbesondere zu Unterhaltsleistungen, bereits frühzeitig bei Beginn der Trennung zu klären.

Schuldenfrei nach der Scheidung

Für den Fall, dass ein Ehegatte das Haus übernimmt, ist es für den anderen Ehepartner wichtig, aus der Haftung für bestehende Hauskredite entlassen zu werden, so dass ihn diese Schulden nichts mehr angehen. Wir helfen Ihnen, diese Haftungsbefreiung herbeizuführen; wir führen hierzu bereits während der Trennungszeit Verhandlungen mit Ihrem Ehegatten und / oder der Bank mit dem Ziel, dass diese Schulden Sie nicht mehr belasten.

Im Falle einer wirtschaftlichen Krise besteht manchmal die Gefahr, dass man sich durch einen Hausverkauf überschuldet. Der Verkaufserlös reicht nicht aus, um die Schulden zu bezahlen. Im Rahmen unseres Netzwerkes bieten wir hierzu bundesweit eine Schuldnerberatung an. Wenn dann eine Privatinsolvenz durchgeführt wird, sind Sie spätestens nach sechs Jahren wieder schuldenfrei. Bei uns bekommen Sie in der Regel einen schnellen Beratungstermin.

Welche Auswirkungen hat der Hausverkauf auf den Unterhalt?

Unterhalt Kredite HausBei einer Trennung oder Scheidung von Ehegatten stellt sich oft die Frage, ob ein Ehegatte dem anderen Ehegatten und / oder den Kindern monatlichen Unterhalt bezahlen muss. Die Höhe dieses Unterhalts hängt auch von zu zahlenden Hausbelastungen ab.

Für den Fall, dass das Haus verkauft werden soll oder muss, erstellen wir für Sie eine Unterhaltsberechnung, die diesen Fall, insbesondere den Wegfall von Kreditbelastungen, prognostiziert und berücksichtigt. Erfahren Sie bereits heute mit unserem speziellen Berechnungsprogramm, welche unterhaltsrechtlichen Auswirkungen eintreten, so haben Sie ihre künftige Finanzsituation besser vor Augen. Sie wissen dann besser wie z. B. die Höhe Ihrer zukünftige Wohnungsmiete sein darf und kennen Ihren künftigen Lebensstandard.

Kostenlose Checkliste - Haus und Scheidung

Was kann ich bereits im Trennungsjahr verbindlich regeln?

Eine Scheidung ist meist mit vielen persönlichen Problemen belastet, aber es gibt auch zahlreiche rechtliche Punkte zu klären und zu lösen. Hilfreich und wichtig ist, einen gemeinsamen abgestimmten Fahrplan zu haben. Es ist oft der Wunsch gegeben, z. B. folgende Punkte, um Spannungsfelder zu vermeiden, rasch und einvernehmlich zu klären:

  • wann soll das Haus verkauft werden?
  • wer übernimmt das Haus?
  • wann wird eine Wohnung angemietet?
  • wie wird der Erlös aufgeteilt?
  • wer bezahlt verbleibende Schulden?
  • wie werden künftige Unterhaltsleistungen bei Trennung und Scheidung geregelt?

Um hier Spannungsfelder zu vermeiden, klären wir mit diese Punkte gemeinsam mit Ihnen am runden Tisch. In einer Scheidungsvereinbarung können im Vorfeld einer Scheidung alle wichtigen Fragen zum Unterhalt, Verbindlichkeiten etc. festgelegt werden. Auch kann hier eine Speziallösung gefunden werden, wenn z. B. ein Ehegatte mit den Kindern noch einige Zeit im Haus leben will.

Durch eine frühzeitige Planung können Spannungsfelder und Scheidungsfolgekosten erheblich reduziert werden.

Unterhaltsberechnungen für die Zeit nach dem Hausverkauf, die wir für Sie erstellen, geben Ihnen rasch Planungssicherheit für die Zukunft, denn Sie erfahren hierdurch, wie die Unterhaltsleistungen in der Zukunft aussehen. Unser Ziel ist es, Ihnen möglichst frühzeitig Klarheit und Struktur für Ihre Scheidungssituation, aber auch Ihr künftiges Leben zu geben. Duch eine Scheidungsvereinbarung erhalten Sie Rechtssicherheit und Planungssicherheit. Somit haben Sie bereits im Vorfeld der Scheidung alle wichtigen Fragen geregelt.

Wir klären insbesondere mit Ihnen und für Sie:

  • wann der Hausverkauf stattfinden soll (finden einer Mietwohnung)
  • wie hoch muss Mindestverkaufspreis sein, damit Ihnen keine Verluste entstehen
  • Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt
  • Aufteilung von Ehevermögen und Schulden
  • alternativer Lösungsweg, z. B. Hausverkauf erst zu späteren Zeitpunkt
  • alle weiteren Fragen wie Sorgerecht, Besuchszeiten etc.

Fazit

Ein Hausverkauf oder die Übernahme des Hauses durch einen Ehepartner ist oft mit verschiedensten Probleme verbunden, z. B. ein Ehepartner blockiert den Hausverkauf, durch eine frühzeitige Kündigung eines Hauskredites können sehr hohe Kosten anfallen, steuerliche u. unterhaltsrechtliche Aspekte werden übersehen ebenso die Bonität.

Wie bereits schon erwähnt, gibt es viele Punkte zu berücksichtigen, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Deshalb ist es hier besonders wichtig, dass Sie schon frühzeitig mit uns einen Beratungstermin vereinbaren. Wir entwickeln mit Ihnen Lösungen; durch unsere Modellberechnungen können wir Ihnen verschiedene Lösungswege aufzeigen. Sie können so abwägen und entscheiden, welcher Weg für Sie am sinnvollsten ist bzw. was für Sie finanziell machbar und tragbar ist.

Ihre Devise sollte sein, Ihre Immobilie vor dem Zugriff der Banken zu schützen und den Vermögenswert zu erhalten. Bei vorzeitiger Kündigung entstehen hohe Kosten Es empfiehlt sich daher, sich möglichst frühzeitig im Rahmen einer Erstberatung zu informieren und eine einvernehmliche Verständigung zu finden und mit unserer Hilfe Lösungswege zu erarbeiten. Aus unserer Erfahrung ergeben sich häufig brauchbare Lösungen. Unsere Beratung und Begleitung vor dem Scheidungstermin verschafft Ihnen einen besseren Überblick – Sie können so auch die Scheidungsfolgekosten reduzieren.

Kostengünstige und unverbindliche Erstberatung

Eine gute Vorbereitung in der Trennungsphase kann den Scheidungsverlauf auf das Notwendige reduzieren sowie die Scheidungsfolgekosten stark reduzieren.

Daher klären wir hierbei mit Ihnen z. B. Ihre Fragen zu

  • wer zahlt zukünftig die Hauskredite?
  • wie komme ich aus der Kredithaftung?
  • wie regele das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus?
  • mit welcher Unterhaltshöhe ist zu rechnen, auch wenn ich nicht ausziehe?
  • kann man einen Kreditvertrag widerrufen?
  • wie kann ich schuldenfrei werden?
  • wie regele ich verbindlich meine Kredite und die Scheidung bereits im Trennungsjahr?
  • Gerne beantworten wir Ihre persönlichen Fragen zu Ihrer speziellen Trennungs- und Scheidungssituation.

Sprechen Sie und bereits bei ersten familiären Konflikten an. Wir werden Ihnen bereits mit der Trennung verschiedene Lösungswege zum Thema Haus und Scheidung aufzeigen. Sie erhalten so Klarheit und Struktur für Ihr künftiges Leben.

Sie erreichen uns unter der kostenlosen Rufnummer aus dem dt. 0800 – 81 81 333 oder Mobil 0163 – 48 13 868. Eine Terminvergabe ist bei uns schnell möglich.

Unverbindliche Erstberatung in folgenden Städten:

Das Beraternetzwerk finden Sie in München, Nürnberg, Berlin, Düsseldorf und in vielen weiteren Städten gemäß der untenstehenden Liste …

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Nutzen Sie unser vorübergehendes Angebot einer telefonische Erstberatung für die Dauer einer Stunde (79 Euro). Dieses Angebot bieten wir bis zum 30.04.2021 an. Bei Erteilung eines Mandats ist die Erstberatung kostenlos. Wir freuen uns über Ihren Anruf!

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