Prozesskostenhilfe Berlin – Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung
Wann trägt der Staat die Kosten für eine Scheidung?
Wer nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, die Gerichtskosten und einen Rechtsanwalt in Berlin zu bezahlen, kann Prozesskostenhilfe (im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe) beantragen. Allgemein wird Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe bei niedrigen und mittleren Einkommen bewilligt. In diesem Bereich liegen Einkünfte bis zu 3.000. – €. Die Option der Prozesskostenhilfe besteht außerdem, wenn Sie für hohe Kreditraten oder Unterhaltszahlungen an den Ehegatten oder mögliche Kinder zahlen müssen.
Generell hat also jeder Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, der auch bei hohem Einkommen durch besondere Umstände finanziell auf die Unterstützung angewiesen ist und die Scheidungskosten nicht allein bewältigen kann. Außerdem werden u.a. folgende Streitfragen unterstützt:
- Regelung des Umgangsrechtes mit Kindern
- Klärung der anfallenden Unterhaltszahlungen ab der Trennung
- Beratung zur Gestaltung einer Scheidung
- Veränderung der Wohnsituation durch eine Scheidung
In einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch prüfen wir automatisch, ob auch in Ihrem Fall Anspruch auf Prozesskostenhilfe und somit die staatliche Kostenunterstützung besteht, sodass Sie alle Möglichkeiten nutzen können, denn nach unserer Erfahrung haben ca. 2/3 aller Scheidungsbetroffenen Anspruch auf diese staatliche Kostenübernahme.
Sie haben ein relativ hohes Einkommen? Wir prüfen für Sie, ob Sie dennoch Anspruch auf eine Prozesskostenhilfe haben. Diese finanzielle Unterstützung ist im Trennungsjahr eine Erleichterung, da in dieser Zeit viele Kosten auf Sie zukommen.
Kontaktieren Sie uns also frühzeitig, damit die Finanzierung Ihrer Scheidung schnellstmöglich geklärt werden kann.
Genauere Informationen, z.B. welche Kriterien erfüllt werden müssen, damit Prozesskostenhilfe bewilligt wird oder wie das Antragstellen aussieht, finden Sie auf dieser Seite.
Wenn Sie knapp bei Kasse sind, beantragen Sie staatliche Hilfe!
Corona: Wir beraten Sie weiterhin – auch gerne telefonisch für 79.- €
Klärung von Fragen beispielsweise zu Trennung, Unterhalt, Scheidung, etc.
Tel. 030 – 417 08 500
Des Weiteren nehmen wir auch Ihren Beratungshilfeschein an.
Erreichbarkeit: Montags bis Freitags 08:00 – 19:00 Uhr
Wichtige Informationen zur Prozesskostenhilfe
Selbst in einem bereits laufenden oder geplanten Scheidungsverfahren können Sie gemäß §§ 114 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) eine entsprechende Eingabe auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellen. Bei Bedarf kann Sie unser Rechtsanwalt Christian Lassonczyk in Berlin gerne bei der Antragstellung für diese finanzielle Unterstützung begleiten. Damit sind Sie vor Gericht in Berlin optimal betreut und profitieren von unserer langjährigen Erfahrung.
In der kostenlosen Checkliste Prozesskostenhilfe von Rechtsanwalt Christian Lassonczyk finden Sie alle relevanten Informationen Schritt für Schritt erklärt. Klicken Sie HIER zum kostenlosen Download.
Erfolgsaussichten Prozesskostenhilfe
Entscheidend für die Bewilligung Ihres Antrags auf diese finanzielle Unterstützung ist Ihre finanzielle Situation und die Erfolgsaussicht des Verfahrens, welche vom Gericht geprüft wird oder das Erwirken von Unterhaltszahlungen.
Unser Berliner Rechtsanwalt berät Sie gerne über die Begrifflichkeiten bei Gericht. Sollte der Antrag gerichtlich abgelehnt werden, bieten wir wahlweise eine Ratenzahlung für auftretende Kosten an.
Um einen enttäuschenden Ausgang für Scheidungsbetroffene zu vermeiden, raten wir im Zweifel zu einem sogenannten Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren. Sollte diese summarische Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten vor Gericht nicht ausreichend für einen Antrag sein, bieten wir gerne eine günstige Ratenzahlung an, um Ihr Scheidungsverfahren erfolgreich abzuschließen.
Wirtschaftliche Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe
Für das Ersuchen um finanzielle Unterstützung beim Prozess müssen Sie bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise bestimmte wirtschaftliche Rahmenbedingungen erfüllen. Rechtsanwalt Christian Lassonczyk in Berlin berät Sie auch zu diesem Thema umfassend. Falls Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um eine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung in einem gerichtlichen Verfahren anzustreben und die Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Prozesskostenhilfe.
Meist wird Prozesskostenhilfe gewährt, wenn man Sozialhilfe oder Hartz IV bezieht. In diesen Fällen ist das verfügbare Monatseinkommen gering. Aber auch, wenn man eine Arbeitsstelle vorweisen kann, ist ein geringes Einkommen möglich oder kann durch die Bezahlung von Schulden oder Unterhaltsleistungen so gering werden, dass Verfahrenskostenhilfe gewährt wird. Ihr Anspruch auf Prozesskostenhilfe wird in einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch mit Rechtsanwalt Christian Lassonczyk erörtert.
Beispiele für Verfahrenskostenhilfe
Stefan, 32 Jahre, ist von Beruf KFZ-Mechaniker und verdient netto 1.700 € monatlich.
Stefan ist verheiratet und hat ein sechsjähriges Kind. Seine Frau, Bürokauffrau in Teilzeit, verdient 800,- € monatlich netto. Für ihr Haus zahlt die Familie monatlich eine Hypothek von 950.- € sowie eine monatliche Verbraucher-Kreditrate von 150.- €. Stefan strebt eine Scheidung an. Aufgrund seines Einkommens und der Ausgaben wird ihm vom Gericht Prozesskostenhilfe gewährt. Das bedeutet, dass Stefan für seine Scheidung nichts bezahlen muss.
Weitere Beispiele:
Martin, 44 Jahre, ist Abteilungsleiter und verdient ca. 3.000 € monatlich netto. Das Paar streitet wegen des Umgangsrechts für die Kinder.
Martin lebt seit der Trennung allein in Berlin-Zehlendorf. Er bezahlt Unterhalt für seine Frau und die beiden gemeinsamen Kinder, 3 und 5 Jahre alt. Neben der Unterhaltszahlung übernimmt er auch noch die monatlichen Schulden für das Haus von 1.100 €. Damit bleiben ihm ca. 1.000 €. Das Paar streitet wegen des Umgangsrechts für die Kinder, da Martin seine Kinder öfter sehen möchte. Da eine außergerichtliche Lösung nicht möglich scheint, will Martin mehr Besuchsrechte einklagen. Aufgrund des geringen verbleibenden Einkommens, mit dem er auch die laufende Miete bezahlen muss, gewährt das Familiengericht Martin dafür eine Verfahrenskostenhilfe.Gudrun, Anfang 50, war während ihrer Ehe Hausfrau. Streit um das Ehevermögen.
Nach der Trennung sucht Gudrun einen neuen Arbeitsplatz und arbeitet bis dahin in einem Minijob. Das Haus in Berlin-Charlottenburg hat ihr Mann in die Ehe eingebracht, gemeinsam haben sie es mit viel Geld renoviert. Nun gehört ihm das Haus allein. Gudruns Anwalt hat einen Zugewinnausgleichsanspruch von ca. 50.000.- € für Gudrun errechnet. Da ihr Mann den Anspruch als zu hoch empfindet und nicht zahlen will, möchte Gudrun klagen. Weil sie zu wenig Einkommen und kein Vermögen hat, gewährt das Gericht zu Gudruns Gunsten für eine Geltendmachung des Zugewinnanspruchs Verfahrenskostenhilfe. So kann Gudrun nun vor Gericht ihren Zugewinnanspruch geltend machen. Ihr ist jedoch bewusst, dass sie im Falle eines positiven Ausgangs des Verfahrens die Kosten selbst bezahlen muss. Dazu ist sie bereit, da sie im Erfolgsfall genügend Geld hat.Heinz-Jürgen und Isabelle leben in Scheidung und streiten über den nachehelichen Unterhalt für Isabelle.
Beide Ehegatten werden sich über die Dauer des Geschiedenenunterhalts nicht einig. Isabelle hat ihren Beruf für die Erziehung der Kinder und für ihre Ehe zurückgestellt, sie befürchtet große Nachteile und kaum Chancen für eine Rückkehr in den alten Beruf. Deshalb fordert sie langfristig Unterhalt von Heinz-Jürgen. Ihr Einkommen aus dem Teilzeitjob reicht nicht, um die Kosten für eine Unterhaltsklage zu bezahlen. IsabelleThomas H., 45 Jahre und Sabine H., 43 Jahre lassen sich scheiden. Thomas verdient 2.000.-€ netto
Thomas H. verdient 2.000.- € netto und zahlt 600.- € Miete für seine neue Wohnung in Berlin-Weissensee. Außerdem leistet er monatliche Ratenzahlungen von 350.- € für einen Autokredit und 400.- € für einen Konsumentenkredit. Sabine H. verdient in ihrem Teilzeitjob 1.100.- € monatlich netto. Obwohl Thomas H. gut verdient, bleibt ihm nach Abzug aller Schulden und der Miete so wenig Einkommen, dass er alle Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt. Im Scheidungsverfahren erhält Thomas H. diese Bewilligung für sein Verfahren vor Gericht gewährt. Diese Regel käme auch dann zum Einsatz, wenn Thomas H. an Sabine H. sowie die Kinder Unterhaltszahlungen leisten müsste. Verbleiben Sabine H. nach Zahlung von Miete oder Schulden weniger als der Freibetrag bei Arbeitnehmern in Höhe von 700.- €, kann auch >kostenlosen Checkliste ProzesskostenhilfeDie Rückzahlung der Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
Die Verfahrenskostenhilfe ist abhängig von der Einkommenshöhe des Rechtssuchenden und wird u. U. so bewilligt, dass Sie Zahlungen oder Teilzahlungen in Raten leisten müssen. Das einzusetzende Einkommen wird nach den bereits definierten gesetzlichen Regeln ermittelt, sodass maximal 48 Monatsraten zu leisten sind. Diese monatlichen Raten gelten unabhängig von der Zahl der Rechtszüge. Ein etwaiger Restbetrag geht zu Lasten der Staatskasse. Die monatlichen Raten orientieren sich an 50 Prozent des verbleibenden Einkommens, das zugrunde gelegt wird. Die Höhe einer Ratenzahlung basiert auf Ihren Angaben und wird in einem Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Christian Lassonczyk besprochen.Corona: Wir beraten Sie weiterhin – auch gerne telefonisch für 79.- €
Des Weiteren nehmen wir auch Ihren Beratungshilfeschein an.
Klärung von Fragen beispielsweise zu Trennung, Unterhalt, Scheidung, etc.
Tel. 030 – 417 08 500
Erreichbarkeit: Montags bis Freitags 08:00 – 19:00 Uhr
Podcast
In unserem Podcast zum Thema Prozesskostenhilfe erklärt Rechtsanwalt Christian Lassonczyk alle relevanten Aspekte. Hörzeit: 4 Minuten
Kostenlose Checkliste
Hier finden Sie unsere kostenlose Checkliste (Pdf) zum Download. Erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie über die Prozesskostenhilfe wissen müssen und wie Sie diese beantragen können.
Was, wann der Prozesskostenhilfeantrag vor Gericht abgelehnt wird?
Wie Sie an den obigen Beispielen ersehen können, werden die meisten Anträge vor Gericht auf Prozesskostenhilfe in Berlin bewilligt. Sollte die Prüfung in Ihrem Fall tatsächlich negativ ausfallen, bieten wir Ihnen gerne nach vorheriger Absprache eine günstige Ratenzahlung an. Haben Sie noch Fragen zur Prozesskostenhilfe? Unser Rechtsanwalt in Berlin ist auf Familienrecht spezialisiert und kann Sie gerne beraten. Wir unterstützen Sie auch gerne beim Ausfüllen der Anträge auf Prozesskostenhilfe.
Die Erfolgsaussichten sind vielversprechend. Erfahrungsgemäß erhalten zwei Drittel aller scheidungsbetroffenen Antragsteller die Zusage für eine Verfahrenkostenhilfe.
Wir prüfen für Sie im Rahmen unserer Erstberatung unverbindlich, ob Sie eine staatliche Kostenübernahme erhalten können.
Unverbindliche Erstberatung
Schnelle Terminvergabe innerhalb von 48 Stunden
- auch telefonische Erstberatung für 79.-€ pro halbe Stunde
- ausführliches, persönliches Beratungsgespräch für 150.-€ möglich
Rufen Sie Rechtsanwalt Christian Lassonczyk einfach an unter der Tel. 030 – 417 08 500 und nutzen Sie unsere kostenlose Checkliste zum Thema Prozesskostenhilfe zum Download. HIER erfahren Sie Schritt für Schritt, worauf Sie achten müssen und wie der Prozess für die Beantragung dieser finanziellen Unterstützung abläuft.
Kontaktdaten:
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