Familieneigenheim halten oder verkaufen?

Einige Fragen stellen sich sofort, wenn es im Rahmen einer Scheidung um das gemeinsame Familieneigenheim geht. Gerne geben wir Ihnen in unserem Erstberatungsgespräch hierauf die entsprechenden Antworten:

  • Was ist nun am wichtigsten?
  • Muss man sinnvollerweise in jedem Fall die Immobilie verkaufen?
  • Kann ich wirtschaftlich gesehen in der Zukunft meinen Ehepartner wirklich auszahlen?
  • Was passiert mit den noch bestehenden Schulden für die Immobilie? Hafte ich auch?
  • Ist es möglich, dass eine Partei auch zukünftig in der Immobilie wohnen bleibt?
  • Was gibt es außer dem Verkauf der Immobilie sowie dem Behalten der Immobilie an weiteren Möglichkeiten?
  • Wie wirkt sich die Unterhaltsleistung auf die Finanzierung der Immobilie steuerlich aus?

Diese typischen Fragen stellen sich im Rahmen einer Scheidung täglich in unserem Beratungsalltag. Gerne beantworten wir Ihre persönlichen Fragen und zeigen Ihnen weitere Alternativen auf, wenn Sie zu uns zur Beratung kommen.

Leider muss man oft beobachten, dass gerade die wirtschaftlich wichtigen Problemfragen während der Trennungsphase, beispielsweise rund um den Unterhalt oder die Immobilienfinanzierung, nicht rechtzeitig genug abgeklärt werden.

Damit entsteht das weitere Problem, dass Banken meist keine Zusage für eine Finanzierung von Haus oder Wohnung geben, wenn diese Sachverhalte nicht zunächst klar gelöst wurden“

 Ungerechterweise zu hoch geforderte Bankgebühren

Vorzeitige Kündigung bei Hauskrediten

Ein folgenschweres Problem entsteht auch, wenn die Bank im Fall des Immobilienverkaufs unberechtigten Schadenersatz in erheblicher Höhe verlangt. Viele Bankkunden wissen dies nicht und zahlen hier viel zu hohe Summen. Wir überprüfen für Sie, ob der Hauskreditvertrag widerrufen werden kann bzw. ob zu hohe Gebühren verlangt werden. Weiteres erläutern wir Ihnen gerne in unserem Erstberatungsgespräch.

Nicht wenige Scheidungswillige verursachen zusätzliche Folgestreitigkeiten und erhebliche Scheidungskosten, nur weil sie diese Problemgebiete nicht gleich frühzeitig angehen und lösen.

Erfahrungsgemäß ist es günstig, wenn man sich die Trennung so früh wie möglich einmal in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht durch unser Scheidungsnetzwerk durchrechnen lässt. Diese Analyse hilft Ihnen dabei, dass wir Ihnen Planungssicherheit und Sicherheit für das weitere Vorgehen und die Zukunft verschaffen können.

Wie können wir dieses Ziel umsetzen?

  • Eine außergerichtliche und einvernehmliche Scheidungslösung wird schon für das Trennungsjahr angepeilt
  • Die Scheidung wird auf das Minimum begrenzt
  • Ihre jetzige und zukünftige wirtschaftliche Lage wird anhand von modellhafter Berechnung klar analysiert
  • Bei einem Finanzierungsvorhaben erstellen wir intern Vergleichsberechnungen, so dass häufig bis zu vierstellige Summen gespart werden können
  • Die möglichen Lösungen für Ihre Scheidung werden erläutert und Sie suchen gemeinsam mit uns die für Sie geeignetste aus
  • Ihre eigenen Ziele und Wünsche werden von uns mit herangezogen und umgesetzt, wenn diese für Sie wirtschaftlich gangbar sind
  • Wir minimieren die gefürchteten Scheidungsfolgekosten so weit wie möglich und überprüfen zu hoch geforderte Bankgebühren.

Wenn Ihnen Ihre derzeitige oder zukünftige Lage noch unklar ist oder Sie sich in einer familiär schwierigen Situation befinden, sollten Sie frühzeitig Beratung zu Hilfe ziehen. Wir können mit Ihnen hierzu zeitnah eine preiswerte Erstberatung vereinbaren. Auf Wunsch können wir diesen Termin gerne mit Ihrer Rechtschutzversicherung abrechnen. Sie erhalten außerdem von uns nach dem Beratungsgespräch unseren ausführlichen Ratgeber-Leitfaden „Haus und Scheidung“ mit auf den Weg.

Für eine Terminvereinbarung

Bitte kontaktieren Sie uns bereits bei dem Gedanken an eine Trennung telefonisch unter 0911 – 99 099 327 oder verwenden Sie einfach das untenstehende Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren. Normalerweise können wir Ihnen innerhalb von 48 Stunden ein Erstberatungsgespräch anbieten.

Modifiziert am 14. November 2023Veröffentlicht am 18. Februar 2020