Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg erklärt: So funktioniert das Unterhaltsrecht

 

Das Unterhaltsrecht ist ein viel diskutiertes Thema, wenn es um eine Trennung oder Scheidung geht. Bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruches sind verschiedene Faktoren, wie z.B. die Einkommenssituation, zu berücksichtigen. Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren erfahrenen Anwälten für Familienrecht, damit wir Sie in einem unverbindlichen und individuellen Gespräch informieren können. Unsere Kanzlei in Nürnberg berät kompetent zu sämtlichen relevanten Punkten und vertritt Sie in allen Fragen rund um das Unterhaltsrecht, z.B.:

  • Trennungsunterhalt
  • Unterhalt nach der Scheidung
  • Unterhalt bei nichtverheirateten Paaren
  • Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
  • Unterhalt für volljährige Kinder

Besteht ein Anspruch auf Unterhalt?

Zu Beginn der Beratung klären wir, ob überhaupt Unterhaltsansprüche bestehen. Dabei ist es relevant, ob es um den temporären Trennungsunterhalt geht oder um langfristige Zahlungen nach einer Scheidung. Wir prüfen, ob der unterhaltsberechtige Partner bedürftig ist, d.h. kein ausreichendes eigenes Einkommen erzielt, mit dem er einen angemessenen Lebensstandard erhalten kann. Als erfahrene Anwälte für Familienrecht kennen wir die gesetzlichen Regelungen bezüglich Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Krankheit, Altersunterhalt, Aufstockungsunterhalt sowie anderen individuellen Situationen.

Zudem beschäftigen wir uns mit der Frage, ob der unterhaltspflichtige Partner überhaupt in der Lage ist, Unterhaltszahlungen zu leisten. Das bedeutet, dass das Einkommen eine Zahlung nach Abzug vom Selbstbehalt ermöglicht.

 

Unterhaltsansprüche bei minderjährigen Kindern

Gehören gemeinsame Kinder zur Familie, gibt es besonderen Klärungsbedarf bei einer Trennung oder Scheidung. Leben beide Elternteile mit den minderjährigen Kindern noch in der Ehewohnung, wird die Unterhaltspflicht durch den sogenannten Betreuungsunterhalt geregelt. Sobald die Trennung aber auch räumlich vollzogen wird, besteht eine Barunterhaltspflicht für den Elternteil, der nicht mehr bei dem minderjährigen Kind wohnt.

Wie hoch die zu leistenden Zahlungen sind, richtet sich nach dem aktuellen Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie dem Alter der Kinder. Grundlage für die Berechnung der Leistungen ist die Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2020). Unser erfahrener Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Nürnberg hilft Ihnen gerne bei der Ermittlung der zu erwartenden individuellen Unterhaltsleistungen.

 

Welche Sonderregelungen gibt es beim Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder

Auch wenn die Unterhaltsfrage grundsätzlich geklärt ist, gibt es Situationen, die Einfluss auf die Zahlungen nehmen können. Unsere Kanzlei für Familienrecht in Nürnbergund Umgebung verfügt über erfahrene Experten, die mit Ihnen diese zusätzlichen Kosten bei einem persönlichen und individuellen Beratungstermin besprechen und prüfen. Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen für unregelmäßige Mehrkosten als Sonderbedarf bzw. regelmäßige Mehrkosten bei einem gesteigerten Bedarf. Mit unserer fachlichen Beratung bekommen Sie Planungssicherheit und werden über Ihre Rechte und Pflichten informiert.

Befindet sich Ihr minderjähriges Kind in einer Ausbildung, verringern sich die Unterhaltsleistungen möglicherweise. Zunächst wird von der Ausbildungsvergütung ein Pauschalbetrag von 100 € zur Deckung der mit der Ausbildung entstehenden Kosten abgezogen. Der Restbetrag wird zu 50 % auf den fälligen Barunterhalt für das minderjährige Kind angerechnet.

 

Unterhalt für volljährige Kinder

Bei minderjährigen Kindern besteht für den Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammen lebt eine Barunterhaltspflicht. Der betreuende Elternteil erfüllt die Unterhaltspflichten dagegen durch die Pflege und Betreuung des Kindes und muss keine Zahlungen leisten. Das ist bei volljährigen Kindern anders. Hier sind beide Elternteile in der Regel barunterhaltspflichtig.

Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. Hat das Kind das 21. Lebensjahr noch nicht beendet, lebt im Haushalt eines Elternteils und hat die allgemeine Schulausbildung noch nicht abgeschlossen, ist der betreuende Elternteil von der Barunterhaltspflicht ausgenommen.

Hat ein Kind die Volljährigkeit erreicht, dann bleiben zuvor festgestellte Unterhaltsansprüche bestehen. Gab es also einen sogenannten Unterhaltstitel bevor das Kind 18 Jahre alt wurde, gilt dieser auch nach Erreichen der Volljährigkeit. Ausnahmen gibt es allerdings, falls der Unterhaltstitel zuvor zeitlich befristet wurde. Für den Unterhaltsschuldner ist es bei diesem komplexen Thema nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht aus unserer Kanzlei in Nürnberg berät Sie daher gerne und unterstützt Sie bei der Überprüfung des Unterhaltstitels nach Erreichen der Volljährigkeit Ihrer Kinder.

 

Änderungen der Unterhaltshöhe

Möglicherweise hat sich der Unterhaltsbedarf in der Zwischenzeit verringert bzw. erhöht. Falls wir eine Änderung des Bedarfs ermitteln, stellen wir einen Abänderungsantrag. Versäumt der Unterhaltsschuldner die Einreichung des Antrages, bleibt die Zahlungsverpflichtung unverändert bestehen. Zu viel gezahlte Beträge können dabei in der Regel später nicht zurückgefordert werden.

 

Steuerliches Absetzen der Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen können bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings muss dann dem anderen Ehegatten, der die erhaltenen Unterhaltszahlungen versteuern muss, diese auf den Unterhalt entfallenden Steuer erstattet werden. Gerade bei größeren Einkommensunterscheiden kann so dennoch Steuer gespart werden.

 

Kompetente Beratung in allen Fragen rund um das Unterhaltsrecht

Haben Sie noch Fragen zu Ihrer persönlichen Situation und zu Unterhaltsfragen, dann vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch in Nürnberg unter der Tel.-Nr. 0911-27 411 511

Modifiziert am 21. Januar 2022Veröffentlicht am 17. Juni 2021