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Home Trennungsjahr

Unterhalt bei Trennung im Trennungsjahr

Unterhalt bei Trennung im Trennungsjahr

Mit Beginn der Trennung kommt es neben den emotionalen Belastungen häufig auch zu finanziellen Problemen. Viele Angelegenheiten müssen bis zur endgültigen Scheidung geregelt werden.

Zum Beispiel:

  • Wohnsituation
  • Fortzahlung der Miete oder die monatliche Kreditbelastung für das Haus
  • Krankenversicherung
  • Gründung des zweiten Haushaltes
  • Lohnsteuerklassenänderung
  • Umzugskosten
  • Zugewinn

In vielen Fällen ist es außerdem so, dass ein Ehepartner deutlich mehr oder weniger verdient als der andere. Im Falle einer Trennung muss aber auch der weniger verdienende Partner in der Lage sein, seine Lebenshaltungskosten aufzubringen. Dies wird im Familienrecht mit dem Trennungsunterhalt bzw. dem nachehelichen Unterhalt geregelt. Es empfiehlt sich daher schon zu Beginn der Trennung, eine anwaltliche Erstberatung aufzusuchen, um die unterhaltsrechtlichen Leistungen in Erfahrung zu bringen.

Denn mit Beginn der Trennung beginnt das Trennungsjahr und zeitgleich die Unterhaltspflicht. Dieser muss aber nicht rückwirkend gezahlt werden.

Um finanzielle Nachteile zu vermeiden ist, es daher notwendig, dass Sie Ihren Anspruch auf Unterhalt so früh wie möglich geltend machen. Sollten gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sein, so ist auch der Kindesunterhalt mit Beginn der Trennung zu leisten.

Da das Unterhaltsrecht durch verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel das Einkommen der Ehepartner, die Anzahl der Kinder und die Steuerklassenänderung, beeinflusst wird, entstehen bereits hier starke Wechselwirkungen. Es ist daher ratsam, die Auswirkungen der Trennung auf Ihre Finanzen möglichst früh zu erkennen, um so weitere Planungen im Bezug auf Ihre Wohnsituation oder Kreditverbindlichkeiten tätigen zu können.

Hinsichtlich des Ehegattenunterhalts kam es im Jahr 2008 zu einer großen Reform und in den letzten Jahren kamen noch weitere Änderungen durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung hinzu. Das hatte zur Folge, dass die Unterhaltssituation des Unterhaltsberechtigten nun individuell beurteilt wird. Pauschallösungen wie vor der Reform 2008 werden nicht mehr getätigt.

Für den Unterhaltsleistenden bzw. den Unterhaltsempfänger ist es daher wichtig, möglichst früh die wirtschaftlichen Konsequenzen der verschiedenen Unterhaltsaspekte über den gesamten Scheidungsverlauf hinweg zu erkennen und rechtzeitig wichtige Entscheidungen für sich selbst treffen zu können.

Diese dynamischen Prozesse sind für den Laien sehr unübersichtlich und es gelingt diesen in der Regel nur schwer, den Überblick zu behalten.

Deshalb empfiehlt es sich, durch einen Rechtsanwalt eine Unterhaltsberechnung aufstellen zu lassen, welche dann in die anschließend vom Trennungsberater aufgestellte wirtschaftliche Modellberechnung einfließen kann. So haben Sie zu jedem Zeitpunkt Ihrer Trennung Klarheit über Ihre finanzielle Situation. Dies erleichtert das Treffen von wichtigen Entscheidungen, wie zum Beispiel über die Kreditfinanzierung Ihres Eigenheims, über Ihre zukünftige Wohnsituation und vieles weitere mehr.

Wie Sie sehen ist, es außerordentlich wichtig sich in Sachen Unterhalt frühzeitig Klarheit zu verschaffen. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, im Rahmen eines kostengünstigen Erstberatungsgesprächs Ihre Fragen zu stellen und Übersicht über die eigenen Möglichkeiten zu erlangen.

Es ist außerordentlich wichtig sich in Sachen Unterhalt frühzeitig Klarheit zu verschaffen. Nutzen Sie im Rahmen eines kostengünstigen Erstberatungsgesprächs, Ihre Fragen zu stellen und Übersicht über die eigenen Möglichkeiten zu erlangen.

Lassen Sie sich informieren u.a. über:

  • Unterhaltshöhe im Trennungsjahr
  • wer bezahlt die zukünftige Rate der Immobilie
  • Gründung eines zweiten Haushalts
  • Lohnsteuerklassenänderung
  • Wer muss die Schulden zahlen

Auch in den Städten wie z. B. Stuttgart, München, Berlin und Hamburg bieten wir Ihnen Informationsgespräche zu dem Thema Trennungsunterhalt und Scheidung an. Rufen Sie uns umgehend unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 81 81 333 oder 0151-27 411 511 an. In der Liste weiter unten finden Sie noch weitere Städte, in denen wir Ihnen Termine anbieten.

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