Haus nach der Trennung „halten“ oder verkaufen?

Informationen zum Thema Scheidungsrecht und Haus von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht, München

Scheidung Haus halten oder verkaufenMit der Scheidung stellt sich die Frage, ob das Haus gehalten werden kann und wenn ja, vom wem und wie. Um diese Frage beantworten zu können, müssen insbesondere Zahlungsverpflichtungen, Darlehensverbindlichkeiten, das monatlich zur Verfügung stehende Einkommen, Änderung der Steuerklasse sowie bestehende Unterhaltsverpflichtungen geprüft werden.
Sie wollen das Haus für ihr Vermögen erhalten oder verkaufen und vor evtl. hohen Forderungen der Bank schützen, dann ist bereits möglichst früh mit unserer Unterstützung bei einer Trennung eine einvernehmliche Lösung vorteilhaft.

Worauf Sie achten sollten – hier einige Beispiele:

Haftungsfrage und Schulden: Diese Punkte sollten Sie möglichst früh in der Trennungszeit klären – so vermeiden Sie Nachteile

Wert der Immobilie: Dieser ist maßgebend für Ihre Planungen und gibt Ihnen Gewissheit
Partner wird ausbezahlt: Sie können durch Zinsvergleiche Ihre Kosten erheblich senken

Unterhalt klären: Sie kennen dann Ihre jetzigen und künftigen Unterhaltsleistungen, so erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihre künftige finanzielle Situation
Steuerliche Wechselwirkungen erfahren und beachten, so vermeiden Sie Nachteile

Wirtschaftlichkeit prüfen: Modellberechnungen geben Ihnen Planungssicherheit
Nutzen Sie außergerichtliche Lösungen bereits im Trennungsjahr, so vermeiden Sie langjährige

 

Häufige Fragen – wie wir helfen

Hat das Familieneigenheim einen Einfluss auf den Unterhalt?

Unterhalt Kredite HausDer Unterhalt wird von verschiedenen Faktoren bestimmt, auch abhängig davon, ob dieser für die Trennungszeit oder die Zeit nach der Ehe berechnet wird. Das Familieneigenheim kann hier im jeweiligen Einzelfall von erhebliche Bedeutung sein. Über die Auswirkungen für Ihren persönlichen Fall informieren Sie im Rahmen eines Erstberatungsgespräches und zeigen Ihnen Lösungen auf.

 

Hafte ich für den Hauskredit, wenn ich ausgezogen bin?

In der Regel wird die Hausbank den Ehepartner nicht sofort aus der Haftung entlassen. Es sind vielfältige Fragen z. B. zu der Bonität oder dem verfügbaren Einkommen des jeweiligen Ehegatten zu klären; auch Unterhaltszahlungen werden berücksichtigt. Dies sind nur einige Beispiele. Im Rahmen einer Erstberatung können wir häufig verschiedene Lösungswege aufzeigen, damit die Haftungsfragen in Ihrem Sinne geklärt werden können. Um eine Haftungsentlassung zu gewährleisten bzw. eine weitere Haftung auszuschließen, kommt eine Übertragung des Miteigentumsanteils gegen Übernahme der Restschulden und Entlassung aus der Schuldhaft in Betracht, entweder mit oder ohne Ausgleichszahlung.

 

Unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren

0800 – 81 81 333 gebührenfrei aus dem dt. Festnetz

0163 – 48 13 868

Berlin • München • Hamburg • Stuttgart • Düsseldorf • Frankfurt • Leipzig • Nürnberg • Ingolstadt • Kassel • Hannover

 

Darf die Bank für die vorzeitige Kündigung eine hohe Gebühr fordern?

Ein Kreditvertrag ist meist für viele Jahre fest und verbindlich abgeschlossen. Im Rahmen einer Umschuldung oder eines Verkaufes will man vorzeitig kündigen. Den so entgangenen Zinsgewinn fordert die Bank ein. Aus unserer Erfahrung ist der Bankkunde mit den Berechnungen oft überfordert. Durch die Überprüfung der Forderung mit unserer Hilfe kann die Forderung oft in bis zu hohen vierstelligen Summen reduziert werden. Sprechen Sie uns zwecks Überprüfung Ihres speziellen Kreditvertrages an.

 

Kann ich meine Wohnsituation in unserem Haus und alle meine Unterhaltsfragen in dem Trennungsjahr verbindlich klären?

Scheidungsvereinbarung bei einer einvernehmlichen ScheidungGerade das Familieneigenheim stellt in einer Scheidungssituation oft eine der größten Hürden dar. Für Scheidungsbetroffene besteht die Möglichkeit, diese bereits im Trennungsjahr verbindlich zu regeln, aber auch Fragen zu Unterhalt, allen sonstigen mit der Scheidung zusammenhängen Belange unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Interessen. Damit kann der gesamte Scheidungsprozess erheblich vereinfacht und verkürzt werden. Bereits im Trennungsjahr wird somit Rechtssicherheit geschaffen. Langwierige und anstrengende Streitigkeiten vor Gericht werden vermieden.

 

Die finanzielle Situation mit dem Haus ist sehr angespannt. Kann ich eine Insolvenz oder Zwangsversteigerung vermeiden?

Durch wirtschaftliche Modellberechnungen können verschiedene finanzielle Situationen dargestellt und überprüft werden. Hierbei werden Ihre Zahlungsverpflichtungen, Darlehensverbindlichkeiten, Änderungen der Steuerklasse unter anderem berücksichtigt. Nur wenn die Gesamtbetrachtung aller Einnahmen und Ausgaben für den Erhalt Ihrer Immobilie machbar ist, sollte über weitere Lösungsmöglichkeiten nachgedacht werden. Nach unserer Meinung sollte ein Notverkauf auf jeden Fall verhindert werden. Mit einer rechtzeitigen Planung können wir in der Regel alternative Lösungswege aufzeigen. Es ist daher wichtig, sich möglichst früh bei uns zu informieren.

 

Ist ein Verkauf einer Immobilie bei einer Trennung oder Scheidung immer sinnvoll?

Die Beantwortung dieser Frage hängt immer vom Einzelfall ab, aber es gibt schon Situationen, in denen es besser ist, das Haus nicht (sofort) zu verkaufen. Dies ist z. B. der Fall, wenn hohe Bankforderungen oder steuerliche Zahlungen drohen oder der Verkehrswert der Immobile derzeit ungünstig niedrig ist.
Ihre Devise sollte sein, Ihre Immobilie vor dem Zugriff der Banken zu schützen und den Vermögenswert zu erhalten. Es empfiehlt sich daher, sich möglichst frühzeitig im Rahmen einer Erstberatung zu informieren und eine einvernehmliche Verständigung zu finden und mit unserer Hilfe Lösungswege zu erarbeiten. Aus unserer Erfahrung ergeben sich häufig brauchbare Lösungen.

 

Ich habe keine finanziellen Mittel, meinen Partner auszuzahlen – kann ich dennoch weiterhin im Haus wohnen?

Oft wünschen sich Familienangehörige, dass sie noch eine gewisse Zeit im Familieneigenheim wohnen bleiben können. Entweder soll das Haus dann erst am Ende der Zinsbindung verkauft werden oder es soll den Kindern ermöglicht werden, noch bis zum Schulabschluss im Haus zu bleiben. Im Rahmen einer juristischen Vereinbarung wird dies dann individuell geregelt. Die Scheidung kann zwischenzeitlich dennoch erfolgen. Ich habe Konsumenten- bzw. Überziehungskredite mit sehr hohen Zinsen – kann ich diese zu niedrigeren Zinssätzen ohne Schadensersatz umfinanzieren?

Wir prüfen für Sie Ihre Verträge und klären, ob Sie diese vorzeitig kündigen oder kündigen können, ohne hierfür hohe Bankgebühren zahlen zu müssen. Soweit möglich zeigen wir Ihnen Wege auf, wie Sie durch eine passende Umfinanzierung die Kreditrate senden können. Persönliche und kostengünstige Erstberatung

 

Klarheit und Sicherheit bei persönlichen Fragen

Unser Scheidungsnetzwerk beantwortet Ihnen Ihre Fragen zu Ihrer Trennung und persönlichen Wohnsituation gerne und kompetent, so dass Sie alle für Sie erforderlichen und maßgeblichen Informationen für Ihr weiteres Vorgehen erhalten. Unabhängig davon, ob es sich bei Ihnen um eine Trennung, Scheidung oder andere partnerschaftliche Spannungen handelt, rufen Sie  uns jetzt unter 0800 – 81 81 333 gebührenfrei aus dem dt. Festenetz oder Mobilnetz 0163 – 48 13 868 an oder füllen Sie das nebenstehende Formular aus. Um schnell mehr Klarheit und Sicherheit zu haben! Diese erhalten Sie bei uns in einem kostengünstigen Erstberatungsgespräch.

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 30. April 2020