Aussergerichtliche Scheidungsvereinbarung oder Familiengericht: Was ist sinnvoll?


Eine Scheidung ist nie eine einfache Entscheidung und es gibt viele Aspekte, die berücksichtigt werden müssen – besonders wenn es um die Frage geht, ob eine außergerichtliche Scheidungsvereinbarung oder ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist.
Eine außergerichtliche Scheidungsvereinbarung bietet viele Vorteile.

Zum einen ist sie weitaus schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Zum anderen können die Ehepartner ihre Angelegenheiten selbst regeln und müssen nicht auf ein Urteil des Familiengerichts warten. Unser Rechtsanwalt in München hilft Ihnen hierbei, die Gespräche zu erleichtern und mögliche Konflikte zu lösen. Mithilfe von „Runden Tischgesprächen“ helfen wir Ihnen dabei eine Einigung mit Ihrem Ehepartner zu erzielen und eine gemeinsame Lösung zu finden, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Scheidung: Vor- und Nachteile von Vereinbarungen und Gerichtsverfahren

Allerdings bringt eine außergerichtliche Scheidungsvereinbarung auch mögliche Risiken mit sich. Wenn sich die Ehepartner nicht einigen können, kann es schwierig sein, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Außerdem kann es passieren, dass eine Vereinbarung später von einem Gericht abgelehnt wird, wenn sie nicht rechtens ist oder gegen bestimmte Gesetze verstößt.
Ein Gerichtsverfahren kann hingegen zeitaufwendiger und teurer sein, insbesondere wenn es zu langwierigen Gerichtsverhandlungen kommt. Wenn eine Einigung allerdings nicht möglich ist, kann ein Gerichtsverfahren notwendig sein. Dies kann auch zu einer unangenehmen Situation führen, da den Ehepartnern nicht klar ist, wie sich das Gericht entscheiden wird. Auch die Entscheidung des Gerichts entspricht hierbei oftmals nicht den individuellen Bedürfnissen der Ehepartner. Unser Rechtsanwalt in München hilft Ihnen dabei, die bestmögliche Strategie zu entwickeln und Ihre individuellen Interessen bestmöglich zu vertreten und zu schützen.
Deshalb ist es ratsam, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Vor- und Nachteile einer außergerichtlichen Vereinbarung oder eines Gerichtsverfahrens zu erörtern. Im Rahmen unserer persönlichen Beratung helfen wir Ihnen dabei, Ihre individuelle Situation zu prüfen und zu klären, ob eine Scheidungsvereinbarung für Sie sinnvoll ist.

Individuelle Scheidungsvereinbarungen und professionelle Beratung

Außerdem erstellen wir Ihnen bei Bedarf eine Scheidungsvereinbarung, bei der wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche eingehen und Lösungen finden, die sowohl für Sie als auch für Ihren Ehepartner akzeptabel sind.
Letztendlich hängt die Wahl zwischen einer außergerichtlichen Scheidungsvereinbarung und einem Gerichtsverfahren von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn die Ehepartner in der Lage sind, eine Vereinbarung zu treffen und diese auch umzusetzen, ist eine außergerichtliche Scheidungsvereinbarung nicht nur sinnvoll, sondern auch eine Zeit- und Kostenersparnis. In jedem Fall ist es wichtig, dass eine professionelle Beratung in Anspruch genommen wird, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Wenden Sie sich deshalb gerne an unseren Rechtsanwalt in München, der Ihnen dabei hilft, die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Melden Sie sich gerne unter der Telefonnummer 0163 – 48 13 868 oder kostenfrei aus dem deutschen Festnetz 0800 – 81 81 333.

Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am 6. September 2023

Die positiven Seiten einer Senioren-Trennung (gleich ob mit oder ohne Scheidung)

Chancen auf persönliches Glück und Selbstverwirklichung

In der heutigen Zeit sehnen sich immer mehr Senioren nach der Erfüllung ihrer Bedürfnisse und Träume. Eine Senioren-Scheidung kann die Gelegenheit sein, diesen Wunsch nach persönlichem Glück und Selbstverwirklichung zu verfolgen. Im Folgenden werden deshalb die positiven Seiten einer Senioren-Scheidung untersucht, besonders in Bezug auf die Eröffnung neuer Wege, der Entwicklung persönlicher Interessen und der Verfolgung individueller Ziele. 

Wir haben uns, auch aufgrund langjähriger Erfahrung, auf die Trennung von Senioren spezialisiert. Wir erörtern mit Ihnen die für Sie beste Optionen, ob Sie sich tatsächlich scheiden lassen oder „nur“ dauerhaft getrennt leben, und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile dieser Alternativen auf, z. eine dauerhafte Trennung mit Unterhaltsleistungen und eigener Wohnung.

Trennungsbegleitung durch einen Trennungsberater:

Wenn Sie den Entschluss fassen, sich scheiden zu lassen, ist es besonders wichtig, dass Sie Unterstützung an Ihrer Seite haben. Unser Trennungsberater hilft Ihnen dabei, die ersten Schritte Ihres neuen Lebens zu gehen und die Übergangsphase zu erleichtern. Außerdem unterstützen wir Sie dabei, die mentalen Herausforderungen der Trennung zu bewältigen und die Chancen, die sich daraus ergeben, zu ergreifen. 

Aufzeigen verschiedener Lösungen:

Unser Trennungsberater nimmt sich ausreichend Zeit für die Beratung und zeigt Ihnen verschiedene Lösungsansätze auf. Hierbei ist es besonders wichtig zu verstehen, dass eine Scheidung nicht die einzige Option ist. Alternativen, wie beispielsweise eine dauerhafte Trennung mit Unterhaltsleistungen und einer eigenen Wohnung, können ebenfalls in Betracht gezogen werden.

Natürlich richtet sich unser Trennungsberater nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen, damit wir gemeinsam die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation finden. Bei dem Wunsch einer Scheidung vertreten wir Sie natürlich auch gerne vor Gericht. 

Klarheit und wirtschaftliche Sicherheit:

Eine Trennung kann oft mit finanziellen Unsicherheiten verbunden sein. Hierbei ist die Erstellung eines Finanzplans sehr wichtig, da er Ihnen Klarheit für Ihre Zukunft und wirtschaftliche Sicherheit bietet. Ein Trennungsberater unseres Scheidungsnetzwerkes hilft Ihnen hierbei, den Finanzplan zu erstellen, damit wir sicherstellen können, dass Sie über die notwendigen Ressourcen für Ihren neuen Lebensabschnitt verfügen. 

Wohnsituation bei Trennung oder Scheidung:

Ab Beginn der Trennung können Unterhaltsleistungen vom Ehepartner zu fordern. Klarheit hierüber führt auch dazu, dass die Wohnsituation geklärt werden kann, z. B. wer in der bisherigen Ehewohnung in Erlangen bleibt und wie teuer die Wohnung des anderen sein darf.

Unverbindliche Erstberatung: 

Wir stehen Ihnen bei jeder Frage zur Seite. Vereinbaren Sie gerne eine unverbindliche Erstberatung, in der wir gemeinsam mit einem unserer Trennungsberater und Rechtsanwälte nach der bestmöglichen Lösung für Ihre individuelle Situation suchen. Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung helfen wir Ihnen dabei, die ersten Schritte in Ihre neue Zukunft zu erleichtern. 

Kommen Sie bei familiären Problemen auf uns zu. Wir nehmen uns ausreichend Zeit und erklären Ihnen alle Aspekte leicht verständlich. Vereinbaren Sie einen Termin unter 0911 – 99 099 327

Fazit:

Eine Senioren-Scheidung mag auf den ersten Blick als eine schwierige und herausfordernde Situation erscheinen. Allerdings bietet sie die Chance auf persönliches Glück und Selbstverwirklichung. Wir helfen Ihnen dabei, neue Wege zu beschreiten, persönliche Interessen zu entdecken und individuelle Ziele zu verfolgen. Eine Senioren-Scheidung stellt kein Ende dar, sondern den Anfang eines erfüllten und glücklichen Lebens.

Modifiziert am 8. November 2023Veröffentlicht am 4. September 2023

Kostengünstiges erstes Beratungsgespräch

Wie Sie Fehler frühzeitig erkennen

Sie haben das Gefühl, dass Ihre Ehe vielleicht keine Zukunft mehr hat und Sie überlegen, ob eine Trennung möglicherweise besser wäre oder Sie haben sogar schon den Entschluss dazu gefasst.

Dieser Gedanke löst verständlicherweise eine psychische und wirtschaftliche Unsicherheit aus, da der bisherige sichere Rahmen sich in unbekannter Weise verändert. Dies ist eine ganz neue Lage in Ihrem vormals stabilen Leben und es ist klar, dass Sie sich fragen, was an Unwägbarkeiten auf Sie zuströmt und was Sie tun sollten, um Fehler bei eventuell anstehenden Entscheidungen zu vermeiden. Wir nehmen uns gerne Zeit, Ihnen zuzuhören und gehen auf Ihre Fragen ein.

Wir helfen Ihnen bei Scheidung und Trennung

Mit unserem Scheidungsnetzwerk begleiten wir Sie durch alle Stufen Ihrer Trennungsphase. Die Erfahrung aus über zwanzig Jahren Familienrecht sichert Ihnen eine erfolgreiche Durchführung. Wir kümmern uns aber nicht nur um die juristischen Fragen des Familienrechts, sondern genauso um die mit der Scheidung einhergehenden wichtigen Steueraspekte, sowie Vermögens- und Schuldenfragen.

Eine Trennung führt immer zu einer Veränderung der steuerlichen Situation und auch Immobilienbesitz ist eine steuerliche relevante Komponente. Beides muss man berücksichtigen. Bei Bedarf kann unser Trennungsberater für Sie modellhafte wirtschaftliche Berechnungen Ihrer Lage anfertigen, so dass Sie schon vorab mögliche falsche Entscheidungen sehen und gegensteuern können. Wir beraten Sie auf Wunsch auch zur Auswahl einer Scheidungslösung, die für Sie aus allen Lösungsvarianten am passendsten ist.

Uverbindliches Erstberatungsgespräch

Gerne bieten wir Ihnen innerhalb von 48 Stunden einen Termin – auch mit unserem Trennungsberater – für eine erste Besprechung der möglichen Problemstellungen im Rahmen Ihrer Trennung an. Rufen Sie uns bitte einfach an unter Tel. 0911 – 27411511 und erhalten Ihren ausführlichen und preisgünstigen Erstberatungstermin. Kommen Sie auch schon bei familiären Konflikten zu uns. Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sprechen Sie uns gerne an!

Hier vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail mit uns.

Scheidungwirhelfen.com Ihr Scheidungsnetzwerk in der Metropolregion Erlangen Fürth Nürnberg

Modifiziert am 21. Juni 2023Veröffentlicht am 21. Juni 2023

Was passiert bei Trennung mit unserem Familieneigenheim?

Eine gemeinsame Immobilie bedeutet neben dem wirtschaftlichen Wert eine emotionale Bindung. Hierbei handelt es sich um eine sehr komplexe Thematik. Gerade um einen Zwangsverkauf der Immobilie zu vermeiden, ist es wichtig, Unterhalts- und Kreditfragen frühzeitig zu klären. Wir finden mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung.

Es gibt viele Fragen:

  • Wer übernimmt die Immobilie?
  • Wer bedient die Raten für die Immobilienfinanzierung?
  • Kann ich einen Notverkauf der eigenen Immobilie vermeiden?
  • Wie viel muss ich dem anderen Ehegatten auszahlen?
  • Bekomme ich eine Kreditzusage der Bank?
  • Welches ist für mich die wirtschaftlich beste Lösung?

Des Weiteren:

  • Was ist die Immobilie heute wert?
  • Kann ich mir das Haus in der Zukunft leisten?
  • Welchen Einfluss haben Unterhaltsleistungen auf die Hauskreditfinanzierung?
  • Wie lassen sich hohe Vorfälligkeitsgebühren der Banken vermeiden?
  • Welche steuerlichen Aspekte muss ich beachten?
  • Kann ich bereits im Trennungsjahr eine verbindliche Regelung zu der Immobilie treffen?

Im Rahmen einer Scheidung in Bezug auf Ihre Immobilie sind wir für Sie da:

Steht eine Trennung an oder Sie sind bereits getrennt, sollten Sie sich umgehend zu den finanziellen Fragen und Unterhaltsleistungen rechtlich beraten lassen. Unser Scheidungsnetzwerk erweitern wir auf Wunsch noch mit weiteren Fachleuten. Wir geben Ihnen rasch Klarheit über die Immobilien- und zukünftige Wohnsituation.

Wir bieten Ihnen Klarheit mit unseren Modellberechnungen:

Mit diversen Modellberechnungen bieten wir Ihnen Entscheidungshilfen, ob das Haus gehalten werden kann oder verkauft werden muss. Durch eine Budgetplanung erhalten Sie rasch einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben. In unseren Modellberechnungen werden auch Szenarien wie langfristige Erkrankungen oder fehlende Unterhaltsleistungen berücksichtigt.
Fehlentscheidungen erkennen wir frühzeitig und solche werden dadurch vermieden. Wir beraten Sie zu dem Thema Familieneigenheim und Scheidung und erarbeiten mit Ihnen zusammen ein Konzept für eine schnelle Lösung.

Kostenersparnis durch einen Bankenvergleich

Übernimmt einer der Partner die bestehende Immobilie, ist meist eine neue Finanzierung erforderlich. Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes bietet unser Fachmann einen Überblick von Hauskrediten bei über 60 Banken. Durch diesen Vergleich profitieren Sie je nach Finanzierungshöhe und Dauer von einer Kostenersparnis bis zu einem 4-stelligen Bereich. Eine verbindliche Zusage der Bank erhalten Sie in der Regel erst, wenn ein Scheidungsurteil oder eine Scheidungsvereinbarung vorliegt.

Ihre Vorteile bei uns:

Sie erhalten Kompetenz durch unseren Anwalt für Familienrecht in finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.
Um die genauen Konsequenzen für Ihre individuelle Gesamtsituation abschätzen zu können, benötigen Sie eine wirtschaftliche Gesamtberechnung für den Fall einer möglichen zukünftigen Scheidung. Hierauf sind wir spezialisiert.

Beispiel:

  • Familie aus Erlangen mit drei minderjährigen Kindern
  • Hauskauf in Höhe von 350.000 Euro
  • Hauskredit (beide Eheleute sind Kreditnehmer): 290.000 Euro
  • Monatliche Belastung: 1400 Euro Zins und Tilgung
  • Das Paar trennt sich nach 7 Jahren.

Verlauf der Trennung:

  • Ehemann zieht nach Streit aus und die Ehefrau bleibt mit den Kindern im Haus.
  • Durch die hohen Unterhaltszahlungen und die Kosten für die neue Wohnung stellt der Mann die Ratenzahlungen für das Haus ein.
  • Ehefrau ist wirtschaftlich nicht in der Lage, die Raten alleine aufzubringen.
  • Beide können sich nicht einigen, wer die Ratenzahlungen weiter bedient.
  • Die Bank rät zum Verkauf der Immobilie.
  • Für die Ehefrau erweist es sich als schwierig, auf die Schnelle eine adäquate Wohnung zu finden.
  • Während dieser Übergangsphase kommt es bei beiden Partnern zu finanziellen Engpässen.
  • Die Immobilie in Erlangen wird zu einem schlechteren Wert verkauft. Es verbleiben Restschulden.
  • Durch frühzeitige Kündigung des Hauskredites kommt es zu hohen Vorfälligkeitsgebühren seitens der Bank.
  • Ehemann zieht nach Streit aus und die Ehefrau bleibt mit den Kindern im Haus.
  • Durch die hohen Unterhaltszahlungen und die Kosten für die neue Wohnung stellt der Mann die Ratenzahlungen für das Haus ein.
  • Ehefrau ist wirtschaftlich nicht in der Lage, die Raten alleine aufzubringen.
  • Beide können sich nicht einigen, wer die Ratenzahlungen weiter bedient.
  • Die Bank rät zum Verkauf der Immobilie.
  • Für die Ehefrau erweist es sich als schwierig, auf die Schnelle eine adäquate Wohnung zu finden.
  • Während dieser Übergangsphase kommt es bei beiden Partnern zu finanziellen Engpässen.
  • Die Immobilie in Erlangen wird zu einem schlechteren Wert verkauft. Es verbleiben Restschulden.
  • Durch frühzeitige Kündigung des Hauskredites kommt es zu hohen Vorfälligkeitsgebühren seitens der Bank.

Alternative Lösungswege von uns:

Scheidungsberatung AnwaltUnser Rechtsanwalt und Trennungsberater entwickelt gemeinsam mit Ihnen verschiedene Lösungswege. Unter Berücksichtigung von Unterhalts- und Steuerfragen prüfen wir dies anhand von unterschiedlichen Modellberechnungen. Unser Ziel ist es, für Sie die optimale Lösung zu erreichen.

Was wir für Sie tun:

  • Wir geben Ihnen bereits im Trennungsjahr Klarheit über ihre Wohnsituation
  • Wir erstellen verschiedene Modellberechnungen für Ihre zukünftige finanzielle Situation
  • Wir unterstützen Sie bei einem Finanzierungsvergleich für Ihre Immobilie
  • Wir bieten Ihnen Struktur und Klarheit bereits im Trennungsjahr durch außergerichtliche Einigungen
  • Wir beraten Sie zu Scheidungsvereinbarungen

Wollen Sie noch mehr zu dem Thema Scheidung und Familieneigenheim erfahren?

Vereinbaren Sie mit uns ein Gespräch zu einer unverbindlichen Erstberatung. (Unser Honorar beträgt 120,00 €.)

In einem kostengünstigen Erstberatungsgespräch nehmen wir uns ausreichend Zeit für Sie.

Rufen Sie uns an: Tel. 0911 / 27 411 511 oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice über das Kontaktformular.

Modifiziert am 21. Juni 2023Veröffentlicht am

Prozesskostenhilfe Berlin – Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung

Wann trägt der Staat die Kosten für eine Scheidung?

Wer nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, die Gerichtskosten und einen Rechtsanwalt in Berlin zu bezahlen, kann Prozesskostenhilfe (im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe) beantragen. Allgemein wird Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe bei niedrigen und mittleren Einkommen bewilligt. In diesem Bereich liegen Einkünfte bis zu 3.000. – €. Die Option der Prozesskostenhilfe besteht außerdem, wenn Sie für hohe Kreditraten oder Unterhaltszahlungen an den Ehegatten oder mögliche Kinder zahlen müssen.

Generell hat also jeder Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, der auch bei hohem Einkommen durch besondere Umstände finanziell auf die Unterstützung angewiesen ist und die Scheidungskosten nicht allein bewältigen kann. Außerdem werden u.a. folgende Streitfragen unterstützt:

  • Regelung des Umgangsrechtes mit Kindern
  • Klärung der anfallenden Unterhaltszahlungen ab der Trennung
  • Beratung zur Gestaltung einer Scheidung
  • Veränderung der Wohnsituation durch eine Scheidung

In einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch prüfen wir automatisch, ob auch in Ihrem Fall Anspruch auf Prozesskostenhilfe und somit die staatliche Kostenunterstützung besteht, sodass Sie alle Möglichkeiten nutzen können, denn nach unserer Erfahrung haben ca. 2/3 aller Scheidungsbetroffenen Anspruch auf diese staatliche Kostenübernahme.

Sie haben ein relativ hohes Einkommen? Wir prüfen für Sie, ob Sie dennoch Anspruch auf eine Prozesskostenhilfe haben. Diese finanzielle Unterstützung ist im Trennungsjahr eine Erleichterung, da in dieser Zeit viele Kosten auf Sie zukommen.

Kontaktieren Sie uns also frühzeitig, damit die Finanzierung Ihrer Scheidung schnellstmöglich geklärt werden kann.

Genauere Informationen, z.B. welche Kriterien erfüllt werden müssen, damit Prozesskostenhilfe bewilligt wird oder wie das Antragstellen aussieht, finden Sie auf dieser Seite.

Wenn Sie knapp bei Kasse sind, beantragen Sie staatliche Hilfe!

Corona: Wir beraten Sie weiterhin – auch gerne telefonisch für 79.- €

Klärung von Fragen beispielsweise zu Trennung, Unterhalt, Scheidung, etc.

Tel. 030 – 417 08 500


Des Weiteren nehmen wir auch Ihren Beratungshilfeschein an.

Erreichbarkeit: Montags bis Freitags 08:00 – 19:00 Uhr

Wichtige Informationen zur Prozesskostenhilfe

Selbst in einem bereits laufenden oder geplanten Scheidungsverfahren können Sie gemäß §§ 114 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) eine entsprechende Eingabe auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellen. Bei Bedarf kann Sie unser Rechtsanwalt Christian Lassonczyk in Berlin gerne bei der Antragstellung für diese finanzielle Unterstützung begleiten. Damit sind Sie vor Gericht in Berlin optimal betreut und profitieren von unserer langjährigen Erfahrung.

In der kostenlosen Checkliste Prozesskostenhilfe von Rechtsanwalt Christian Lassonczyk finden Sie alle relevanten Informationen Schritt für Schritt erklärt. Klicken Sie HIER zum kostenlosen Download.

Erfolgsaussichten Prozesskostenhilfe

Entscheidend für die Bewilligung Ihres Antrags auf diese finanzielle Unterstützung ist Ihre finanzielle Situation und die Erfolgsaussicht des Verfahrens, welche vom Gericht geprüft wird oder das Erwirken von Unterhaltszahlungen.

Unser Berliner Rechtsanwalt berät Sie gerne über die Begrifflichkeiten bei Gericht. Sollte der Antrag gerichtlich abgelehnt werden, bieten wir wahlweise eine Ratenzahlung für auftretende Kosten an.

Um einen enttäuschenden Ausgang für Scheidungsbetroffene zu vermeiden, raten wir im Zweifel zu einem sogenannten Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren. Sollte diese summarische Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten vor Gericht nicht ausreichend für einen Antrag sein, bieten wir gerne eine günstige Ratenzahlung an, um Ihr Scheidungsverfahren erfolgreich abzuschließen.

Wirtschaftliche Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe

Für das Ersuchen um finanzielle Unterstützung beim Prozess müssen Sie bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise bestimmte wirtschaftliche Rahmenbedingungen erfüllen. Rechtsanwalt Christian Lassonczyk in Berlin berät Sie auch zu diesem Thema umfassend. Falls Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um eine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung in einem gerichtlichen Verfahren anzustreben und die Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Prozesskostenhilfe.

Meist wird Prozesskostenhilfe gewährt, wenn man Sozialhilfe oder Hartz IV bezieht. In diesen Fällen ist das verfügbare Monatseinkommen gering. Aber auch, wenn man eine Arbeitsstelle vorweisen kann, ist ein geringes Einkommen möglich oder kann durch die Bezahlung von Schulden oder Unterhaltsleistungen so gering werden, dass Verfahrenskostenhilfe gewährt wird. Ihr Anspruch auf Prozesskostenhilfe wird in einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch mit Rechtsanwalt Christian Lassonczyk erörtert.

Beispiele für Verfahrenskostenhilfe

Stefan, 32 Jahre, ist von Beruf KFZ-Mechaniker und verdient netto 1.700 € monatlich.

Stefan ist verheiratet und hat ein sechsjähriges Kind. Seine Frau, Bürokauffrau in Teilzeit, verdient 800,- € monatlich netto. Für ihr Haus zahlt die Familie monatlich eine Hypothek von 950.- € sowie eine monatliche Verbraucher-Kreditrate von 150.- €. Stefan strebt eine Scheidung an. Aufgrund seines Einkommens und der Ausgaben wird ihm vom Gericht Prozesskostenhilfe gewährt. Das bedeutet, dass Stefan für seine Scheidung nichts bezahlen muss.

Weitere Beispiele:

Martin, 44 Jahre, ist Abteilungsleiter und verdient ca. 3.000 € monatlich netto. Das Paar streitet wegen des Umgangsrechts für die Kinder.Martin lebt seit der Trennung allein in Berlin-Zehlendorf. Er bezahlt Unterhalt für seine Frau und die beiden gemeinsamen Kinder, 3 und 5 Jahre alt. Neben der Unterhaltszahlung übernimmt er auch noch die monatlichen Schulden für das Haus von 1.100 €. Damit bleiben ihm ca. 1.000 €. Das Paar streitet wegen des Umgangsrechts für die Kinder, da Martin seine Kinder öfter sehen möchte. Da eine außergerichtliche Lösung nicht möglich scheint, will Martin mehr Besuchsrechte einklagen. Aufgrund des geringen verbleibenden Einkommens, mit dem er auch die laufende Miete bezahlen muss, gewährt das Familiengericht Martin dafür eine Verfahrenskostenhilfe.
Gudrun, Anfang 50, war während ihrer Ehe Hausfrau. Streit um das Ehevermögen.Nach der Trennung sucht Gudrun einen neuen Arbeitsplatz und arbeitet bis dahin in einem Minijob. Das Haus in Berlin-Charlottenburg hat ihr Mann in die Ehe eingebracht, gemeinsam haben sie es mit viel Geld renoviert. Nun gehört ihm das Haus allein. Gudruns Anwalt hat einen Zugewinnausgleichsanspruch von ca. 50.000.- € für Gudrun errechnet. Da ihr Mann den Anspruch als zu hoch empfindet und nicht zahlen will, möchte Gudrun klagen. Weil sie zu wenig Einkommen und kein Vermögen hat, gewährt das Gericht zu Gudruns Gunsten für eine Geltendmachung des Zugewinnanspruchs Verfahrenskostenhilfe. So kann Gudrun nun vor Gericht ihren Zugewinnanspruch geltend machen. Ihr ist jedoch bewusst, dass sie im Falle eines positiven Ausgangs des Verfahrens die Kosten selbst bezahlen muss. Dazu ist sie bereit, da sie im Erfolgsfall genügend Geld hat.
Heinz-Jürgen und Isabelle leben in Scheidung und streiten über den nachehelichen Unterhalt für Isabelle.Beide Ehegatten werden sich über die Dauer des Geschiedenenunterhalts nicht einig. Isabelle hat ihren Beruf für die Erziehung der Kinder und für ihre Ehe zurückgestellt, sie befürchtet große Nachteile und kaum Chancen für eine Rückkehr in den alten Beruf. Deshalb fordert sie langfristig Unterhalt von Heinz-Jürgen. Ihr Einkommen aus dem Teilzeitjob reicht nicht, um die Kosten für eine Unterhaltsklage zu bezahlen. Isabelle

Thomas H., 45 Jahre und Sabine H., 43 Jahre lassen sich scheiden. Thomas verdient 2.000.-€ netto Thomas H. verdient 2.000.- € netto und zahlt 600.- € Miete für seine neue Wohnung in Berlin-Weissensee. Außerdem leistet er monatliche Ratenzahlungen von 350.- € für einen Autokredit und 400.- € für einen Konsumentenkredit. Sabine H. verdient in ihrem Teilzeitjob 1.100.- € monatlich netto. Obwohl Thomas H. gut verdient, bleibt ihm nach Abzug aller Schulden und der Miete so wenig Einkommen, dass er alle Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt. Im Scheidungsverfahren erhält Thomas H. diese Bewilligung für sein Verfahren vor Gericht gewährt. Diese Regel käme auch dann zum Einsatz, wenn Thomas H. an Sabine H. sowie die Kinder Unterhaltszahlungen leisten müsste. Verbleiben Sabine H. nach Zahlung von Miete oder Schulden weniger als der Freibetrag bei Arbeitnehmern in Höhe von 700.- €, kann auch >kostenlosen Checkliste Prozesskostenhilfesie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die Berechnungsgrundlage basiert auf dem Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit. Dazu zählen auch Sozial- und Lohnersatzleistungen sowie Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung abzüglich sämtlicher Steuern und Sozialabgaben, Miet- und Mietnebenkosten, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen als Beispiel. Bei Erwerbstätigen werden 219 Euro als Freibeitrag berücksichtigt, sowie Beträge für Ehegatten und Kinder abhängig vom Alter des Kindes. Sollte unser Rechtsanwalt in Berlin zum Schluss kommen, dass Ihr Resteinkommen nicht über der Freigrenze liegt, wird bei guten Erfolgsaussichten der Antrag gestellt. Beträgt es mehr, kann das Gericht eine Ratenzahlung anordnen. Die zur Bewilligung geltende Einkommensgrenze dient auch für die nachfolgenden vier Jahre als Basis für eine Neuberechnung. Bei einer positiven Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Situation können Sie innerhalb von vier Jahren zu einer Rückzahlung verpflichtet werden.
Die Rückzahlung der Prozesskostenhilfe / VerfahrenskostenhilfeDie Verfahrenskostenhilfe ist abhängig von der Einkommenshöhe des Rechtssuchenden und wird u. U. so bewilligt, dass Sie Zahlungen oder Teilzahlungen in Raten leisten müssen. Das einzusetzende Einkommen wird nach den bereits definierten gesetzlichen Regeln ermittelt, sodass maximal 48 Monatsraten zu leisten sind. Diese monatlichen Raten gelten unabhängig von der Zahl der Rechtszüge. Ein etwaiger Restbetrag geht zu Lasten der Staatskasse. Die monatlichen Raten orientieren sich an 50 Prozent des verbleibenden Einkommens, das zugrunde gelegt wird. Die Höhe einer Ratenzahlung basiert auf Ihren Angaben und wird in einem Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Christian Lassonczyk besprochen.

Corona: Wir beraten Sie weiterhin – auch gerne telefonisch für 79.- €

Des Weiteren nehmen wir auch Ihren Beratungshilfeschein an.

Klärung von Fragen beispielsweise zu Trennung, Unterhalt, Scheidung, etc.


Tel. 030 – 417 08 500

Erreichbarkeit: Montags bis Freitags 08:00 – 19:00 Uhr

Podcast

In unserem Podcast zum Thema Prozesskostenhilfe erklärt Rechtsanwalt Christian Lassonczyk alle relevanten Aspekte. Hörzeit: 4 Minuten

Kostenlose Checkliste

Hier finden Sie unsere kostenlose Checkliste (Pdf) zum Download. Erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie über die Prozesskostenhilfe wissen müssen und wie Sie diese beantragen können.

Was, wann der Prozesskostenhilfeantrag vor Gericht abgelehnt wird?

Wie Sie an den obigen Beispielen ersehen können, werden die meisten Anträge vor Gericht auf Prozesskostenhilfe in Berlin bewilligt. Sollte die Prüfung in Ihrem Fall tatsächlich negativ ausfallen, bieten wir Ihnen gerne nach vorheriger Absprache eine günstige Ratenzahlung an. Haben Sie noch Fragen zur Prozesskostenhilfe? Unser Rechtsanwalt in Berlin ist auf Familienrecht spezialisiert und kann Sie gerne beraten. Wir unterstützen Sie auch gerne beim Ausfüllen der Anträge auf Prozesskostenhilfe.

Die Erfolgsaussichten sind vielversprechend. Erfahrungsgemäß erhalten zwei Drittel aller scheidungsbetroffenen Antragsteller die Zusage für eine Verfahrenkostenhilfe.

Wir prüfen für Sie im Rahmen unserer Erstberatung unverbindlich, ob Sie eine staatliche Kostenübernahme erhalten können.

Unverbindliche Erstberatung

Schnelle Terminvergabe innerhalb von 48 Stunden

  • auch telefonische Erstberatung für 79.-€ pro halbe Stunde
  • ausführliches, persönliches Beratungsgespräch für 150.-€ möglich

Rufen Sie Rechtsanwalt Christian Lassonczyk einfach an unter der Tel. 030 – 417 08 500 und nutzen Sie unsere kostenlose Checkliste zum Thema Prozesskostenhilfe zum Download. HIER erfahren Sie Schritt für Schritt, worauf Sie achten müssen und wie der Prozess für die Beantragung dieser finanziellen Unterstützung abläuft.

Kontaktdaten:

Rechtsanwalt Christian Lassonczyk
Pariser Straße 42
10707 Berlin

ÖPVN

U Spichernstraße U2, U3, U9,   Bus: 204

U Adenauerplatz U7   Bus: 109, X10

Modifiziert am 3. November 2022Veröffentlicht am 23. Juni 2022

Prozesskostenhilfe in München

Prozesskostenhilfe NürnbergEs kann sein, dass man an eine Scheidung denkt, aber der Meinung ist, dass eine Scheidung teuer ist und man das Geld hierfür nicht aufbringen kann.

Für solche Fälle werden jedoch häufig staatliche Hilfen schon zu Beginn einer Trennung und das folgende Scheidungsverfahren gewährt. Wir prüfen für Sie schon zu nichts verpflichtend bei einem frühen Beratungstermin, on bei Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine staatliche Kostenübernahme gegeben sind. Die Bewilligung staatlicher Hilfen tritt häufig ein, denn gemäß unserer langjährigen Erfahrung können ca. zwei Drittel der Ehegatten, die eine Scheidung Ihrer Ehe wollen, diese staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen.

 

Gemäß unserer langjährigen Erkennntnis stehen Scheidungsbetroffenen bei kleinen und manchmal auch bei mittleren Einkommen bis zu 3.000,00 € netto monatlich die Gewährung von Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe zu, und dies zudem für Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren ab Anfang der Trennung, insbesondere dann, wenn große Ausgaben zu leisten sind.

 

Bereits im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung prüfen und beantworten wir für Sie z. B. folgende Fragen klären:

  • Worum handelt es sich bei Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)?
  • Wie muss ich vorgehen, um Verfahrenskostenhilfe richtig zu beantragen?
  • Wo bekomme ich das Antragsformular für Verfahrenskostenhilfe?
  • Steht mir Verfahrenskostenhilfe schon bei der Trennungsphase zu?
  • Gibt es zu der Verfahrenskostenhilfe zusätzliche staatliche Hilfen?

Diese Fragen stellen nur einen kleinen Ausschnitt der zu behandelnden Fragen dar. Nach Ihren speziellen Fall werden evtl. weiter anstehende Belange besprochen und geklärt.

Verfahrenskostenhilfe kann daher von jedem Scheidungsbetroffenen mit hohen Chancen beantragt werden, auch von solchen Personen, denen sogar bei mittleren Einkünften aus gut nachvollziehbaren Anlass letztendlich wenig Geld zum Leben verbleibt und man so Kosten eines familienrechtlichen Streits nicht selbst aufbringen kann. Hieran kann man sogar bei gut verdienenden Personen, die hohe feste Ausgaben haben, denken.

Eine Klärung dieser Angelegenheit kann sich im wahrsten Sinne des Wortes häufig auszahlen.

Für uns ist es wichtig, dass Sie Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen können. Daher unterstützen wir Sie und stehen Ihnen zur Seite. Wir beantragen gemeinsam mit Ihnen diese staatlichen Hilfen. Kommen Sie auf uns schon bei familiären Problemen auf uns zu.

Wichtig: Es ist möglich, dass Verfahrenskostenhilfe bereits ab Anfang einer Trennung, z. B. bei einer Kontroverse wegen Unterhalt oder Sorgerechtsproblemen, bewilligt wird.

Wie wir Sie unterstützen:

  • Wir klären schon bei einer ersten Beratung, ob Sie die Bedingungen für die Gewährung Verfahrenskostenhilfe unter Einbeziehung der gesetzlichen Regelungen erfüllen
  • Wir füllen gemeinsam mit Ihnen den Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe aus und teilen Ihnen mit, was für Belege Sie mit dem Antrag einreichen müssen
  • Wir nehme Ihre Interessen vor Gericht für Sie wahr.

Möchten Sie mehr über Prozesskostenhilfe wissen? Dann suchen Sie uns in unserer Kanzlei schon bei familiären Konflikten auf. Wir informieren Sie bei einem umfassenden Erstberatungsgesprächs ohne Verpflichtungen über die rechtlichen Gegebenheiten in Ihrem besonderen Fall. Machen Sie zeitnah einen Termin bei uns aus.

Häufig gestellte Fragen:

Rechtliche Beratung bei familienrechtlichen Streitigkeiten durch Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in München

Kein Geld für die Scheidung oder einen Rechtsanwalt? Gibt es hierfür staatliche Hilfen? Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH) in München.

Ja, oft werden staatliche Hilfen und zwar bereits zu Beginn der Trennung und einen nachfolgenden gerichtlichen Scheidungsprozess gewährt. Wir unterrichten Sie ohne jede Verpflichtung im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs, in wie weit Sie die Voraussetzungen für eine finanzielle staatliche Unterstützung erfüllen. Solche staatlichen Hilfen werden oft bewilligt, unserer langjährigen Erfahrung nachkönnen ca. zwei Drittel der Scheidungsbetroffenen staatliche Unterstützung bei Trennung- und Scheidung erhalten.

Unsere langjährige Berufserfahrung zeigt uns, dass bei geringen und auch bei mittleren Einkünften bis zu 3.000,00 € netto im Monat eine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe denkbar ist, bereits für Differenzen und Regelungen ab Beginn der Trennung. Dies ist auch bei großen Ausgaben, soweit diese nachvollziehbar sind, möglich.

Oft werden die Kosten gerichtlicher Verfahren für Geringverdiener und HartzIV-Bezieher in München und Umgebung von der Staatskasse übernommen.

Wir setzen uns auch für Sie ein, falls Sie uns einen Beratungshilfeschein vorlegen.

Wir empfehlen Ihnen, sich schon bei Beginn familiärer Probleme über die rechtlichen Konsequenzen einer Trennung oder Scheidung bei uns hierüber zu informieren. Im Rahmen eines Erstberatungstermins klären wir Sie z. B. über folgende Positionen auf:

  • vorgerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Rechte
  • Prüfung von Unterhaltsansprüchen schon zu Anfang der Trennung
  • Klärung der Wohnsituation und Durchführung des Scheidungsverfahrens
  • Sorge- und Besuchsrecht bei den gemeinsamen Kindern

Hier zählen wir nur wenige Problempunkte auf, die wir mit Ihnen klären können.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Bürger sein Recht vor Gericht mit einem Rechtsanwalt durchsetzen lassen kann, gleich on man geringes oder hohes Einkommen hat. Wer kein Geld für einen Anwalt hat, dem gewährt das Gericht Prozesskostenhilfe. Diese Prozeßkostenhilfe (PKH), in Familiensachen wird sie als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet, will auch den Betroffenen die Scheidung der Ehe möglich machen, auch soweit sie selbst hierfür kein Geld haben. Die Staatskasse trägt bei Betroffenen Menschen mit geringen Einkommen die Scheidungsgebühren.

Hierauf gibt die Zivilprozeßordnung Antwort:

„Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“

Staatliche Hilfen für gerichtliche Streitigkeiten (oder eine außergerichtliche anwaltliche Vertretung) erhalten die Betroffenen, die entsprechend dieser Vorschriften arm sind.

Diese Frage ist für viele Scheidungsbetroffene in München von Bedeutung. Soweit das Familiengericht Prozeßkostenhilfe (PKH) gewährt, so trägt die Staatskasse die anfallenden Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes. Sollten Ihr Einkommen etwas zu hoch sein, das Gesetz setzt hier Grenzen), ist es möglich, dass das Gericht eine Ratenzahlung anordnet.

Wichtig ist zu wissen, dass die Kosten des Rechtsanwaltes der anderen Seite nicht von der Staatskasse bezahlt werden, wenn der gerichtliche Streit, evtl. ein Unterhaltsverfahren, verloren wird. In diesem Fall sind diese Kosten des anderen Rechtsanwaltes selbst bezahlen.

Hierfür ist ein gerichtliches Antragsformular auszufüllen und mit Belegen bei dem maßgeblichen Familiengericht einzureichen. Insoweit helfe ich Ihnen. Wir füllen zusammen das Antragsformular aus und ich erkläre Ihnen, was für Belege (Gehaltsabrechnungen, Bescheid vom Jobcenter, Kontoauszüge, Mietvertrag) wir dem Formular beifügen müssen. Das Weitere kläre ich mit dem Gericht. Sie haben meist nichts weiter mehr hierfür zu tun.

Auch hierfür biete ich Ihnen Lösungen an. Ich setzte mich für Ihren Fall ein und arbeite für Sie vor Gericht. Sie sollen Ihr Recht bekommen. Sie können meine Gebühren in bequemen monatlichen Raten an mich bezahlen.

Vereinbaren Sie ein zu nichts verpflichtendes erstes Beratungsgespräch mit mir, wir besprechen hierbei all Ihre (Scheidungs-) Probleme zusammen und Sie erfahren rasch, wie sich Ihre Situation rechtlich darstellt, zudem suchen wir gemeinsam auch nach außergerichtlichen einvernehmlichen Lösungen. Vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 0800 / 81 81 333 oder 0163 – 48 13 868 einen Termin bei mir. Auch können Sie mich per Email erreichen. Soweit Sie mich mit der Vertretung Ihrer Scheidungsangelegenheit beauftragen, bekommen Sie von mir bei weiteren Kosten die Erstberatungsgebühr verrechnet. Auch berechne und kläre ich auf Wunsch für Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe erfüllen.

Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am

Fachanwalt Familienrecht Scheidung Berlin

Fachanwalt für Familienrecht – Wedding

Neben dem Scheidungsrecht liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht. Eine Scheidung stellt oft alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Viele verbleibende Fragen sind zu klären, z. B. ist eine einvernehmliche Scheidung möglich? Wer bleibt weiterhin in der Ehewohnung? Wie wird das Sorgerecht für die Kinder aufgeteilt? Wie oft darf ich meine Kinder sehen? Wer bezahlt den Hauskredit? In einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch erhalten Sie durch unseren Fachanwalt für Scheidungsrecht einen ersten Überblick und eine Struktur für die Scheidung und Planungssicherheit nach der Scheidung.

Scheidung Wedding

Um der schwierigen Situation und den Belastungen einer Trennung gewachsen zu sein, ist ein planbarer Ablauf unbedingt notwendig. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt zur Beratung hinzuzuziehen. Dieser unterstützt Sie mit Fachkenntnis und Erfahrung, damit Sie bestmögliche und einvernehmliche Erfolge erzielen können. Für eine einvernehmliche Scheidung ist es möglich, einen Anwalt zu nehmen. Gerne helfen wir Ihnen zu allen Fragen zu den Themen Trennung und Scheidung. In besonderen Fällen, beispielsweise wenn die Anwaltskosten nicht erbracht werden können, besteht die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Hierbei übernimmt der Staat die Kosten der Scheidung und des notwendigen Anwalts.

Scheidungsanwalt Wedding

Sie suchen nach kompetenter Beratung bei Ihrer Scheidung in Wedding? Wir unterstützen Sie gerne mit jahrelanger Erfahrung und der nötigen Fachkompetenz. Das Scheidungsrecht ist unser Spezialgebiet. Neben den familienrechtlichen Fragen befasst sich die Rechtsanwaltskanzlei auch mit Themen wie Umgangsrecht, Sorgerecht, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhaltszahlungen sowie anderen familienrechtlichen Fragen. Bei einvernehmlichen Scheidungen empfiehlt es sich bereits im Trennungsjahr schnellstmöglich eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen, um Kosten zu sparen und Fristen zeitgemäß einzuhalten. Durch eine strukturierte Organisation erhalten Sie Klarheit und Sicherheit für Ihre Zukunft und während der Trennung. 

Scheidung und Familienrecht in Wedding

Sie kommen aus Wedding und suchen einen Scheidungsanwalt oder einen Fachanwalt für Familienrecht? Hier sind sie bei uns genau richtig. Auf Ihren Wunsch können Sie ein unverbindliches Erstberatungsgespräch vereinbaren, um sich mit unserer Arbeitsweise vertraut zu machen und sich von unserer Kompetenz und Fachkenntnis zu überzeugen. Wir beraten Sie gerne ganz individuell zu Ihrer Scheidung oder Trennung. Von Wedding erreichen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in der Pariser Straße 42 mit dem PKW in ca. 50 Minuten. Alternativ erreichen Sie uns auch bequem mit der U6, der S-Bahn S3, sowie der Straßenbahn 62/63.

Wedding

Wedding ist mit 85.275 Einwohnern der an Bevölkerung drittstärkste Ortsteil des Bezirks Mitte. Besondere Plätze des Ortsteils sind beispielsweise der Augustenburger Platz, der Eckenförder Platz und der Louise-Schröder-Platz. Weitere Sehenswürdigkeiten sind das Centre Francais de Berlin, welches im Auftrag der französischen Militärregierung im Jahr 1960 errichtet wurde, und das Anti-Kriegs Museum, das historisch auf Weltkriege und die aktuelle Friedenslage der Welt blickt. Auch in der Branche Film und Theater bietet Wedding zahlreiche Möglichkeiten, zum Beispiel mit dem Cineplex Alhambra oder dem Prime Time Theater. Des Weiteren ist die Berliner Hochschule für Technik in Wedding ansässig, sowie die Akademie für Kardiotechnik. Auch industriell ist der Ortsteil von Bedeutung. Die frühere Schering AG hatte vor ihrer Übernahme ihren Sitz als einziger Berliner DAX Konzern in Wedding. Die Infrastruktur ist durch den Stil der 1920er bis 1950er Jahre geprägt. Die Siedlung Schillerpark zählt als Weltkulturerbe. In der Nähe des Bahnhofs Wedding befindet sich das Erika-Heß-Eisstadion.

Die unverbindliche Erstberatung

Sie befinden sich gerade in der Situation einer Trennung oder Scheidung und Sie haben verbleibende Fragen. Wir unterstützen Sie gerne bei allen rechtlichen Themen.

Wir sind für Sie da:

Wir beraten Sie:

  • Kompetente und umfassende Beratung in Familienrecht-Struktur und Organisation durch erfahrenen Anwalt mit über 20jähriger Berufserfahrung
  • Schnelle Terminvergabe – in der Regel binnen 48 Stunden
  • Kostenlose Scheidung im Rahmen der Verfahren- / Prozesskostenhilfe
  • Bei Erteilung des Mandats ist die Erstberatung kostenlos
  • Die Bezahlung unseres Honorars ist auch durch Ratenzahlung möglich.
  • Telefonische Rechtsberatung für 79,00 €
  • Solide Entscheidungsgrundlage und Sicherheit für Ihre nächsten Schritte

Terminanfrage für eine unverbindliche Erstberatung

Sie möchten von unserer Beratung und Fachkenntnis profitieren und uns kennenlernen. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostengünstige Erstberatung. Rufen Sie an unter 030 – 417 08 500

Modifiziert am 12. September 2023Veröffentlicht am 2. Juni 2022

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg erklärt: So funktioniert das Unterhaltsrecht

 

Das Unterhaltsrecht ist ein viel diskutiertes Thema, wenn es um eine Trennung oder Scheidung geht. Bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruches sind verschiedene Faktoren, wie z.B. die Einkommenssituation, zu berücksichtigen. Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren erfahrenen Anwälten für Familienrecht, damit wir Sie in einem unverbindlichen und individuellen Gespräch informieren können. Unsere Kanzlei in Nürnberg berät kompetent zu sämtlichen relevanten Punkten und vertritt Sie in allen Fragen rund um das Unterhaltsrecht, z.B.:

  • Trennungsunterhalt
  • Unterhalt nach der Scheidung
  • Unterhalt bei nichtverheirateten Paaren
  • Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
  • Unterhalt für volljährige Kinder

Besteht ein Anspruch auf Unterhalt?

Zu Beginn der Beratung klären wir, ob überhaupt Unterhaltsansprüche bestehen. Dabei ist es relevant, ob es um den temporären Trennungsunterhalt geht oder um langfristige Zahlungen nach einer Scheidung. Wir prüfen, ob der unterhaltsberechtige Partner bedürftig ist, d.h. kein ausreichendes eigenes Einkommen erzielt, mit dem er einen angemessenen Lebensstandard erhalten kann. Als erfahrene Anwälte für Familienrecht kennen wir die gesetzlichen Regelungen bezüglich Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Krankheit, Altersunterhalt, Aufstockungsunterhalt sowie anderen individuellen Situationen.

Zudem beschäftigen wir uns mit der Frage, ob der unterhaltspflichtige Partner überhaupt in der Lage ist, Unterhaltszahlungen zu leisten. Das bedeutet, dass das Einkommen eine Zahlung nach Abzug vom Selbstbehalt ermöglicht.

 

Unterhaltsansprüche bei minderjährigen Kindern

Gehören gemeinsame Kinder zur Familie, gibt es besonderen Klärungsbedarf bei einer Trennung oder Scheidung. Leben beide Elternteile mit den minderjährigen Kindern noch in der Ehewohnung, wird die Unterhaltspflicht durch den sogenannten Betreuungsunterhalt geregelt. Sobald die Trennung aber auch räumlich vollzogen wird, besteht eine Barunterhaltspflicht für den Elternteil, der nicht mehr bei dem minderjährigen Kind wohnt.

Wie hoch die zu leistenden Zahlungen sind, richtet sich nach dem aktuellen Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie dem Alter der Kinder. Grundlage für die Berechnung der Leistungen ist die Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2020). Unser erfahrener Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Nürnberg hilft Ihnen gerne bei der Ermittlung der zu erwartenden individuellen Unterhaltsleistungen.

 

Welche Sonderregelungen gibt es beim Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder

Auch wenn die Unterhaltsfrage grundsätzlich geklärt ist, gibt es Situationen, die Einfluss auf die Zahlungen nehmen können. Unsere Kanzlei für Familienrecht in Nürnbergund Umgebung verfügt über erfahrene Experten, die mit Ihnen diese zusätzlichen Kosten bei einem persönlichen und individuellen Beratungstermin besprechen und prüfen. Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen für unregelmäßige Mehrkosten als Sonderbedarf bzw. regelmäßige Mehrkosten bei einem gesteigerten Bedarf. Mit unserer fachlichen Beratung bekommen Sie Planungssicherheit und werden über Ihre Rechte und Pflichten informiert.

Befindet sich Ihr minderjähriges Kind in einer Ausbildung, verringern sich die Unterhaltsleistungen möglicherweise. Zunächst wird von der Ausbildungsvergütung ein Pauschalbetrag von 100 € zur Deckung der mit der Ausbildung entstehenden Kosten abgezogen. Der Restbetrag wird zu 50 % auf den fälligen Barunterhalt für das minderjährige Kind angerechnet.

 

Unterhalt für volljährige Kinder

Bei minderjährigen Kindern besteht für den Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammen lebt eine Barunterhaltspflicht. Der betreuende Elternteil erfüllt die Unterhaltspflichten dagegen durch die Pflege und Betreuung des Kindes und muss keine Zahlungen leisten. Das ist bei volljährigen Kindern anders. Hier sind beide Elternteile in der Regel barunterhaltspflichtig.

Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. Hat das Kind das 21. Lebensjahr noch nicht beendet, lebt im Haushalt eines Elternteils und hat die allgemeine Schulausbildung noch nicht abgeschlossen, ist der betreuende Elternteil von der Barunterhaltspflicht ausgenommen.

Hat ein Kind die Volljährigkeit erreicht, dann bleiben zuvor festgestellte Unterhaltsansprüche bestehen. Gab es also einen sogenannten Unterhaltstitel bevor das Kind 18 Jahre alt wurde, gilt dieser auch nach Erreichen der Volljährigkeit. Ausnahmen gibt es allerdings, falls der Unterhaltstitel zuvor zeitlich befristet wurde. Für den Unterhaltsschuldner ist es bei diesem komplexen Thema nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht aus unserer Kanzlei in Nürnberg berät Sie daher gerne und unterstützt Sie bei der Überprüfung des Unterhaltstitels nach Erreichen der Volljährigkeit Ihrer Kinder.

 

Änderungen der Unterhaltshöhe

Möglicherweise hat sich der Unterhaltsbedarf in der Zwischenzeit verringert bzw. erhöht. Falls wir eine Änderung des Bedarfs ermitteln, stellen wir einen Abänderungsantrag. Versäumt der Unterhaltsschuldner die Einreichung des Antrages, bleibt die Zahlungsverpflichtung unverändert bestehen. Zu viel gezahlte Beträge können dabei in der Regel später nicht zurückgefordert werden.

 

Steuerliches Absetzen der Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen können bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings muss dann dem anderen Ehegatten, der die erhaltenen Unterhaltszahlungen versteuern muss, diese auf den Unterhalt entfallenden Steuer erstattet werden. Gerade bei größeren Einkommensunterscheiden kann so dennoch Steuer gespart werden.

 

Kompetente Beratung in allen Fragen rund um das Unterhaltsrecht

Haben Sie noch Fragen zu Ihrer persönlichen Situation und zu Unterhaltsfragen, dann vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch in Nürnberg unter der Tel.-Nr. 0911-27 411 511

Modifiziert am 21. Januar 2022Veröffentlicht am 17. Juni 2021

Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

Im Familienrecht werden alle Fragen wie z. B. zu Unterhalt, Sorgerecht und Scheidung geregelt. Mit dem heutigen Gesellschaftsbild der Ehe und der gesetzlich festgelegten Eigenverantwortung empfiehlt es sich, schon bei Beginn der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen. Für den Fall, dass kein Ehevertrag vorliegt, können bereits bei Trennung viele wichtige Fragen im Trennungsjahr geregelt werden. Eine Trennungs-und Scheidungsvereinbarung gibt den Betroffenen Rechts- und Planungssicherheit. Im Scheidungsnetzwerk scheidungwirhelfen.com bietet unser Rechtsanwalt eine kompetente und zuverlässige Beratung an. Wir begleiten Sie bis zum Ende des Scheidungsverfahren.

 

Wie wir Sie unterstützen:

  • Schnelle Erstberatung – in Notfällen innerhalb 48 Stunden
  • Nachhaltige Lösungen zum Wohle aller Beteiligten
  • Solide Entscheidungsgrundlage für Ihre nächsten Schritte
  • Kompetente und umfassende Beratung im Familienrecht
  • Struktur und Sicherheit durch erfahrenen Anwalt

 

 

Unverbindliches Informationsgespräch vereinbaren

Telefon 0911 – 27411511

 

Bei Erteilung eines Mandats ist die Erstberatung kostenlos.

 

Erfahrung & Spezialisierung

Neben persönlicher Beratung, bieten wir Ihnen auch telefonische Rechtsberatung in Nürnberg an. Unser Rechtsanwalt hat über 20 Jahre Berufserfahrung im Familienrecht und bietet Ihnen eine sichere Struktur auf dem Weg zu Ihrer Scheidung.

 

Häufig gestellte Fragen:

Was ist das Familienrecht?

Das Familienrecht wird benötigt, sobald eine Trennung oder Scheidung ansteht. Hier werden Fragen geklärt zu Unterhalt, Sorgerecht, Ehevermögen etc. Wenn eine Scheidung oder Trennung vollzogen wird, wendet man das Familienrecht an.

 

Was beinhaltet das Familienrecht?

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, dass die Rechtverhältnisse durch die Ehe, Familie, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft und zusammen gehörende Personen regelt.

 

Wer trägt die Scheidungskosten?

Jeder Ehepartner trägt seine Anwaltskosten allein. Prinzipiell werden die Kosten einer Scheidung nur von der Person gezahlt, die sie einreicht, die Gerichtskosten werden in der Reegel aber immer geteilt. Für den Fall, dass Sie sich keinen eigenen Anwalt leisten können, gibt es vom Staat finanzielle Hilfen. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung, benötigen Sie nur einen Anwalt und die Kosten können dafür geteilt werden.

 

Wer bekommt laut Familienrecht bei Trennung oder Scheidung die Kinder?

Werden sich die Eltern nicht einig, wo die gemeinsamen Kinder in Zukunft leben, wird im Rahmen des Familiengerichts über den Aufenthaltsort entschieden. Hier wird immer zum größtmöglichen Wohl der Kinder entschieden.
Kinder haben ab einem bestimmten Alter Mitbestimmung bei der Wahl des Aufenthalts.

 

Inwieweit sind die Kosten für Anwalt und Gericht laut Familienrecht geregelt?

Die Anwaltskosten sind von der Person zu zahlen, die den Anwalt
beauftragt hat. Ein Anwalt wird auch benötigt, damit eine Scheidung
bei Gericht eingereicht werden kann. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, einen Anwalt beauftragt; der andere Ehegatte muss keinen eigenen Rechtsanwalt haben, wenn er der Scheidung zustimmt. Jedoch muss hierbei die Person zunächst die Kosten übernehmen, die die Scheidung eingereicht hat. Im Anschluss werden dann die entstandenen Gerichtskosten aufgrund des Scheidungsurteils auf beide Eheleute geteilt und wenn sich das Paar einig ist, auch die Kosten des einen Rechtsanwaltes.

Unser Leitspruch:
Unser Interesse ist es, Sie schon bei Beginn der Trennung bis zu Ihrer Scheidung mit unserem Know-How in Familienrecht zu begleiten. Wir erzielen mit Hilfe unserer Erfahrung das auf Sie abgestimmte und bestmögliche Ergebnis.

 

Erstberatungstermin

Sie benötigen noch mehr Informationen zu Ihrer persönlichen Situation zum Thema familienrechtliche Fragen? Vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen und kostengünstigen Erstberatungstermin mit unserem Rechtsanwalt und Trennungsberater. In einem gemeinsamen Gespräch geben wir Ihnen mit Hilfe unserer für Sie entwickelten Lösungen Klarheit und Struktur.

In der Regel bieten Ihnen einen Erstberatungstermin innerhalb von 48 Stunden – zusammen mit unserem Anwalt und Trennungsberater – an. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte unter Tel. 0911-27411511 oder per E-Mail, damit wir das informative Erstgespräch (120 Euro) mit Ihnen vereinbaren können. Kommen Sie bereits bei Trennungsgedanken zu uns!

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 8. Oktober 2020

Stuttgart Rechtsanwalt: Unterhaltsrecht im Überblick

Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten bzw. Pflichten, Unterhalt zu bekommen oder zu zahlen. Wir beraten Sie umfassend zu folgenden Themen:

Trennungsunterhalt
Unterhalt nach der Scheidung
Unterhalt von nicht verheirateten Partnern
Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder

Zunächst klären wir für Sie ab, ob ein Unterhaltsanspruch besteht bzw. Unterhalt geleistet werden muss. Wir zeigen Ihnen in einer Beratung auf, wie Ihr Lebensstandard während und nach der Scheidung aussieht?

  • Zu klären gilt, ob auch bereits bei Trennung Unterhaltsleistungen beansprucht werden können bzw. ob Ihr Partner leistungsfähig ist
  • Für den Fall, dass Sie Unterhalt leisten müssen, gilt zu prüfen, ob der Anspruch rechtens oder unberechtigt ist. Bei unberechtigten Ansprüchen unterstützen wir Sie, diese abzuwehren.

Unser Rechtsanwalt in Stuttgart unterstützt Sie optimal, um offene Fragen zu klären.

 

Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes

Leben die Eltern mit dem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt, besteht kein Anspruch auf Unterhalt oder Barunterhaltspflicht, da der Betreuungsunterhalt gewährleistet ist.
Für den Fall, dass ein Elternteil mit den Kindern aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind/Kinder.
Der im Haushalt verbleibende Elternteil erfüllt durch Betreuung und Pflege des minderjährigen Kindes seine Unterhaltspflicht.
Gemäß der sogenannten Düsseldorfer Tabelle wird das aktuelle Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes für die Berechnung der Höhe des Unterhalts herangezogen. Bei Zusatz- und Mehrkosten kann man diese vom Unterhaltsverpflichteten als Sonderbedarf einfordern.
Verfügt ein minderjähriges Kind durch seine Ausbildung über eigenes Einkommen, werden die ausbildungsbegleitenden Kosten pauschal mit 100,00 Euro von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Der verbleibende Rest auf den Barunterhalt des minderjährigen Kindes wird nur zur Hälfte angerechnet.
Gerne prüfen wir die Unterhaltsfragen mit unserem erfahrenen Rechtsanwalt in Stuttgart.

 

Rechtsanwalt Stuttgart zum Volljährigenunterhalt gemäß Unterhaltsrecht

Beide Elternteile sind beim Volljährigenunterhalt für ein gemeinsames Kind bar unterhaltspflichtig. Allerdings mit einer Ausnahme: Lebt das Kind im Haushalt eines Elternteils und befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und hat ferner noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet, gilt diese Barunterhaltspflicht für beide Elternteile nicht.
Besteht bereits seit der Minderjährigkeit des Kindes ein Unterhaltstitel, besteht dieser mit Ausnahme einer zeitlichen Befristung nach dem Eintritt der Volljährigkeit fort. Verändert sich der Bedarf an Unterhalt, kann der zahlungspflichtige Elternteil einen sogenannten Abänderungsantrag bei Gericht stellen. Das ist eine Überprüfung des Unterhaltstitels, die wir gerne für Sie durchführen. Bleibt eine Abänderung aus, gilt der festgesetzte Unterhalt ohne Möglichkeit auf eine Rückforderung von zu viel gezahlten Beträgen.

Düsseldorfer Tabelle

Gerne stellen wir Ihnen hier die Düsseldorfer Tabelle kostenlos zum praktischen PDF Download zur Verfügung. Damit gewinnen Sie eine ungefähre Vorstellung, wie sich das Unterhaltsrecht auf Ihre Unterhaltsforderung bzw. Ihre mögliche Unterhaltpflicht darstellt.

 

Tipp vom Rechtsanwalt aus Stuttgart zum Trennungsunterhalt:

Wer ist unterhaltspflichtig und ab wann? Diese Fragen sorgen oftmals für Verunsicherung. Wir helfen Ihnen, die Situation klarer zu sehen.
Trennungsunterhalt: Wer muss wie viel zahlen

Wenn sich ein Ehepaar trennt, besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Eine Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung/Haus erfolgen. Ab dem Zeitpunkt der Trennung gibt es sofort den Anspruch auf Unterhaltsleistung. Bedürftig ist ein Partner, wenn er nicht über ausreichend eigenes Einkommen verfügt oder kein Einkommen hat.
Haben Sie noch mehr Fragen zu diesem Thema und / oder steuerlichen Änderungen , vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit uns.

Maßgeschneiderte Modellberechnungen

Unsere Modellberechnungen ermöglichen anhand Ihrer konkreten Daten ein realistisches Bild rund um Ihre Fragestellungen zu Trennung, Unterhaltsanspruch und Unterhaltshöhe, z. B.:

  • Wie sieht mein Lebensstandard in den nächsten Jahren aus?
  • Wie teuer darf die neue Mietwohnung sein?
  • Wie hoch sollte mein neuer Hauskredit maximal sein?
  • Kann ich mir eine Trennung leisten?
  • Wie schlägt sich das Kurzarbeitergeld auf meine bestehende Unterhaltspflicht aus?

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine Erstberatung bei uns und gewinnen Sie durch unsere Modellberechnungen eine klare Strategie, wie eine Trennung bestmöglich für alle Beteiligten erfolgen kann.

 

Unterhalt trotz Kurzarbeit – bestehende Unterhaltszahlungen kürzen?

Das Kurzarbeitergeld stellt für viele Partner eine finanzielle Herausforderung dar. Deshalb prüfen wir für Sie auch, ob eine bestehende Unterhaltszahlung während der Kurzarbeit gesenkt werden kann. Das Unterhaltsrecht ist komplex, nutzen Sie daher unsere kompetente Unterstützung.
Unverbindliche Erstberatung in Stuttgart
Was wir für Sie tun können:

  • Klärung von Kindes- und Partnerunterhaltsleistungen
  • Wir besprechen mit Ihnen die Unterhaltsansprüche während der Trennung und nach der Scheidung.
  • Klärung der Lohnsteuerklassenänderung bei Trennung
  • Wirtschaftliche Modellberechnungen mit Unterhaltsleistungen

So erfahren Sie umfassend und direkt mehr über das Unterhaltsverfahren in Ihrer individuellen Situation. Bei Erteilung eines Mandats ist die Erstberatung für Sie kostenlos. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Kostenlosen Rufnummer aus dem
dt. 0800 – 81 81 333 oder Mobil 0163 – 48 13 868

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am