Was passiert bei Trennung mit unserem Familieneigenheim?

Eine gemeinsame Immobilie bedeutet neben dem wirtschaftlichen Wert eine emotionale Bindung. Hierbei handelt es sich um eine sehr komplexe Thematik. Gerade um einen Zwangsverkauf der Immobilie zu vermeiden, ist es wichtig, Unterhalts- und Kreditfragen frühzeitig zu klären. Wir finden mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung.

Es gibt viele Fragen:

  • Wer übernimmt die Immobilie?
  • Wer bedient die Raten für die Immobilienfinanzierung?
  • Kann ich einen Notverkauf der eigenen Immobilie vermeiden?
  • Wie viel muss ich dem anderen Ehegatten auszahlen?
  • Bekomme ich eine Kreditzusage der Bank?
  • Welches ist für mich die wirtschaftlich beste Lösung?

Des Weiteren:

  • Was ist die Immobilie heute wert?
  • Kann ich mir das Haus in der Zukunft leisten?
  • Welchen Einfluss haben Unterhaltsleistungen auf die Hauskreditfinanzierung?
  • Wie lassen sich hohe Vorfälligkeitsgebühren der Banken vermeiden?
  • Welche steuerlichen Aspekte muss ich beachten?
  • Kann ich bereits im Trennungsjahr eine verbindliche Regelung zu der Immobilie treffen?

Im Rahmen einer Scheidung in Bezug auf Ihre Immobilie sind wir für Sie da:

Steht eine Trennung an oder Sie sind bereits getrennt, sollten Sie sich umgehend zu den finanziellen Fragen und Unterhaltsleistungen rechtlich beraten lassen. Unser Scheidungsnetzwerk erweitern wir auf Wunsch noch mit weiteren Fachleuten. Wir geben Ihnen rasch Klarheit über die Immobilien- und zukünftige Wohnsituation.

Wir bieten Ihnen Klarheit mit unseren Modellberechnungen:

Mit diversen Modellberechnungen bieten wir Ihnen Entscheidungshilfen, ob das Haus gehalten werden kann oder verkauft werden muss. Durch eine Budgetplanung erhalten Sie rasch einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben. In unseren Modellberechnungen werden auch Szenarien wie langfristige Erkrankungen oder fehlende Unterhaltsleistungen berücksichtigt.
Fehlentscheidungen erkennen wir frühzeitig und solche werden dadurch vermieden. Wir beraten Sie zu dem Thema Familieneigenheim und Scheidung und erarbeiten mit Ihnen zusammen ein Konzept für eine schnelle Lösung.

Kostenersparnis durch einen Bankenvergleich

Übernimmt einer der Partner die bestehende Immobilie, ist meist eine neue Finanzierung erforderlich. Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes bietet unser Fachmann einen Überblick von Hauskrediten bei über 60 Banken. Durch diesen Vergleich profitieren Sie je nach Finanzierungshöhe und Dauer von einer Kostenersparnis bis zu einem 4-stelligen Bereich. Eine verbindliche Zusage der Bank erhalten Sie in der Regel erst, wenn ein Scheidungsurteil oder eine Scheidungsvereinbarung vorliegt.

Ihre Vorteile bei uns:

Sie erhalten Kompetenz durch unseren Anwalt für Familienrecht in finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.
Um die genauen Konsequenzen für Ihre individuelle Gesamtsituation abschätzen zu können, benötigen Sie eine wirtschaftliche Gesamtberechnung für den Fall einer möglichen zukünftigen Scheidung. Hierauf sind wir spezialisiert.

Beispiel:

  • Familie aus Erlangen mit drei minderjährigen Kindern
  • Hauskauf in Höhe von 350.000 Euro
  • Hauskredit (beide Eheleute sind Kreditnehmer): 290.000 Euro
  • Monatliche Belastung: 1400 Euro Zins und Tilgung
  • Das Paar trennt sich nach 7 Jahren.

Verlauf der Trennung:

  • Ehemann zieht nach Streit aus und die Ehefrau bleibt mit den Kindern im Haus.
  • Durch die hohen Unterhaltszahlungen und die Kosten für die neue Wohnung stellt der Mann die Ratenzahlungen für das Haus ein.
  • Ehefrau ist wirtschaftlich nicht in der Lage, die Raten alleine aufzubringen.
  • Beide können sich nicht einigen, wer die Ratenzahlungen weiter bedient.
  • Die Bank rät zum Verkauf der Immobilie.
  • Für die Ehefrau erweist es sich als schwierig, auf die Schnelle eine adäquate Wohnung zu finden.
  • Während dieser Übergangsphase kommt es bei beiden Partnern zu finanziellen Engpässen.
  • Die Immobilie in Erlangen wird zu einem schlechteren Wert verkauft. Es verbleiben Restschulden.
  • Durch frühzeitige Kündigung des Hauskredites kommt es zu hohen Vorfälligkeitsgebühren seitens der Bank.
  • Ehemann zieht nach Streit aus und die Ehefrau bleibt mit den Kindern im Haus.
  • Durch die hohen Unterhaltszahlungen und die Kosten für die neue Wohnung stellt der Mann die Ratenzahlungen für das Haus ein.
  • Ehefrau ist wirtschaftlich nicht in der Lage, die Raten alleine aufzubringen.
  • Beide können sich nicht einigen, wer die Ratenzahlungen weiter bedient.
  • Die Bank rät zum Verkauf der Immobilie.
  • Für die Ehefrau erweist es sich als schwierig, auf die Schnelle eine adäquate Wohnung zu finden.
  • Während dieser Übergangsphase kommt es bei beiden Partnern zu finanziellen Engpässen.
  • Die Immobilie in Erlangen wird zu einem schlechteren Wert verkauft. Es verbleiben Restschulden.
  • Durch frühzeitige Kündigung des Hauskredites kommt es zu hohen Vorfälligkeitsgebühren seitens der Bank.

Alternative Lösungswege von uns:

Scheidungsberatung AnwaltUnser Rechtsanwalt und Trennungsberater entwickelt gemeinsam mit Ihnen verschiedene Lösungswege. Unter Berücksichtigung von Unterhalts- und Steuerfragen prüfen wir dies anhand von unterschiedlichen Modellberechnungen. Unser Ziel ist es, für Sie die optimale Lösung zu erreichen.

Was wir für Sie tun:

  • Wir geben Ihnen bereits im Trennungsjahr Klarheit über ihre Wohnsituation
  • Wir erstellen verschiedene Modellberechnungen für Ihre zukünftige finanzielle Situation
  • Wir unterstützen Sie bei einem Finanzierungsvergleich für Ihre Immobilie
  • Wir bieten Ihnen Struktur und Klarheit bereits im Trennungsjahr durch außergerichtliche Einigungen
  • Wir beraten Sie zu Scheidungsvereinbarungen

Wollen Sie noch mehr zu dem Thema Scheidung und Familieneigenheim erfahren?

Vereinbaren Sie mit uns ein Gespräch zu einer unverbindlichen Erstberatung. (Unser Honorar beträgt 120,00 €.)

In einem kostengünstigen Erstberatungsgespräch nehmen wir uns ausreichend Zeit für Sie.

Rufen Sie uns an: Tel. 0911 / 27 411 511 oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice über das Kontaktformular.

Modifiziert am 21. Juni 2023Veröffentlicht am 21. Juni 2023

Prozesskostenhilfe Berlin – Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung

Wann trägt der Staat die Kosten für eine Scheidung?

Wer nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, die Gerichtskosten und einen Rechtsanwalt in Berlin zu bezahlen, kann Prozesskostenhilfe (im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe) beantragen. Allgemein wird Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe bei niedrigen und mittleren Einkommen bewilligt. In diesem Bereich liegen Einkünfte bis zu 3.000. – €. Die Option der Prozesskostenhilfe besteht außerdem, wenn Sie für hohe Kreditraten oder Unterhaltszahlungen an den Ehegatten oder mögliche Kinder zahlen müssen.

Generell hat also jeder Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, der auch bei hohem Einkommen durch besondere Umstände finanziell auf die Unterstützung angewiesen ist und die Scheidungskosten nicht allein bewältigen kann. Außerdem werden u.a. folgende Streitfragen unterstützt:

  • Regelung des Umgangsrechtes mit Kindern
  • Klärung der anfallenden Unterhaltszahlungen ab der Trennung
  • Beratung zur Gestaltung einer Scheidung
  • Veränderung der Wohnsituation durch eine Scheidung

In einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch prüfen wir automatisch, ob auch in Ihrem Fall Anspruch auf Prozesskostenhilfe und somit die staatliche Kostenunterstützung besteht, sodass Sie alle Möglichkeiten nutzen können, denn nach unserer Erfahrung haben ca. 2/3 aller Scheidungsbetroffenen Anspruch auf diese staatliche Kostenübernahme.

Sie haben ein relativ hohes Einkommen? Wir prüfen für Sie, ob Sie dennoch Anspruch auf eine Prozesskostenhilfe haben. Diese finanzielle Unterstützung ist im Trennungsjahr eine Erleichterung, da in dieser Zeit viele Kosten auf Sie zukommen.

Kontaktieren Sie uns also frühzeitig, damit die Finanzierung Ihrer Scheidung schnellstmöglich geklärt werden kann.

Genauere Informationen, z.B. welche Kriterien erfüllt werden müssen, damit Prozesskostenhilfe bewilligt wird oder wie das Antragstellen aussieht, finden Sie auf dieser Seite.

Wenn Sie knapp bei Kasse sind, beantragen Sie staatliche Hilfe!

Corona: Wir beraten Sie weiterhin – auch gerne telefonisch für 79.- €

Klärung von Fragen beispielsweise zu Trennung, Unterhalt, Scheidung, etc.

Tel. 030 – 417 08 500


Des Weiteren nehmen wir auch Ihren Beratungshilfeschein an.

Erreichbarkeit: Montags bis Freitags 08:00 – 19:00 Uhr

Wichtige Informationen zur Prozesskostenhilfe

Selbst in einem bereits laufenden oder geplanten Scheidungsverfahren können Sie gemäß §§ 114 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) eine entsprechende Eingabe auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellen. Bei Bedarf kann Sie unser Rechtsanwalt Christian Lassonczyk in Berlin gerne bei der Antragstellung für diese finanzielle Unterstützung begleiten. Damit sind Sie vor Gericht in Berlin optimal betreut und profitieren von unserer langjährigen Erfahrung.

In der kostenlosen Checkliste Prozesskostenhilfe von Rechtsanwalt Christian Lassonczyk finden Sie alle relevanten Informationen Schritt für Schritt erklärt. Klicken Sie HIER zum kostenlosen Download.

Erfolgsaussichten Prozesskostenhilfe

Entscheidend für die Bewilligung Ihres Antrags auf diese finanzielle Unterstützung ist Ihre finanzielle Situation und die Erfolgsaussicht des Verfahrens, welche vom Gericht geprüft wird oder das Erwirken von Unterhaltszahlungen.

Unser Berliner Rechtsanwalt berät Sie gerne über die Begrifflichkeiten bei Gericht. Sollte der Antrag gerichtlich abgelehnt werden, bieten wir wahlweise eine Ratenzahlung für auftretende Kosten an.

Um einen enttäuschenden Ausgang für Scheidungsbetroffene zu vermeiden, raten wir im Zweifel zu einem sogenannten Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren. Sollte diese summarische Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten vor Gericht nicht ausreichend für einen Antrag sein, bieten wir gerne eine günstige Ratenzahlung an, um Ihr Scheidungsverfahren erfolgreich abzuschließen.

Wirtschaftliche Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe

Für das Ersuchen um finanzielle Unterstützung beim Prozess müssen Sie bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise bestimmte wirtschaftliche Rahmenbedingungen erfüllen. Rechtsanwalt Christian Lassonczyk in Berlin berät Sie auch zu diesem Thema umfassend. Falls Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um eine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung in einem gerichtlichen Verfahren anzustreben und die Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Prozesskostenhilfe.

Meist wird Prozesskostenhilfe gewährt, wenn man Sozialhilfe oder Hartz IV bezieht. In diesen Fällen ist das verfügbare Monatseinkommen gering. Aber auch, wenn man eine Arbeitsstelle vorweisen kann, ist ein geringes Einkommen möglich oder kann durch die Bezahlung von Schulden oder Unterhaltsleistungen so gering werden, dass Verfahrenskostenhilfe gewährt wird. Ihr Anspruch auf Prozesskostenhilfe wird in einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch mit Rechtsanwalt Christian Lassonczyk erörtert.

Beispiele für Verfahrenskostenhilfe

Stefan, 32 Jahre, ist von Beruf KFZ-Mechaniker und verdient netto 1.700 € monatlich.

Stefan ist verheiratet und hat ein sechsjähriges Kind. Seine Frau, Bürokauffrau in Teilzeit, verdient 800,- € monatlich netto. Für ihr Haus zahlt die Familie monatlich eine Hypothek von 950.- € sowie eine monatliche Verbraucher-Kreditrate von 150.- €. Stefan strebt eine Scheidung an. Aufgrund seines Einkommens und der Ausgaben wird ihm vom Gericht Prozesskostenhilfe gewährt. Das bedeutet, dass Stefan für seine Scheidung nichts bezahlen muss.

Weitere Beispiele:

Martin, 44 Jahre, ist Abteilungsleiter und verdient ca. 3.000 € monatlich netto. Das Paar streitet wegen des Umgangsrechts für die Kinder.Martin lebt seit der Trennung allein in Berlin-Zehlendorf. Er bezahlt Unterhalt für seine Frau und die beiden gemeinsamen Kinder, 3 und 5 Jahre alt. Neben der Unterhaltszahlung übernimmt er auch noch die monatlichen Schulden für das Haus von 1.100 €. Damit bleiben ihm ca. 1.000 €. Das Paar streitet wegen des Umgangsrechts für die Kinder, da Martin seine Kinder öfter sehen möchte. Da eine außergerichtliche Lösung nicht möglich scheint, will Martin mehr Besuchsrechte einklagen. Aufgrund des geringen verbleibenden Einkommens, mit dem er auch die laufende Miete bezahlen muss, gewährt das Familiengericht Martin dafür eine Verfahrenskostenhilfe.
Gudrun, Anfang 50, war während ihrer Ehe Hausfrau. Streit um das Ehevermögen.Nach der Trennung sucht Gudrun einen neuen Arbeitsplatz und arbeitet bis dahin in einem Minijob. Das Haus in Berlin-Charlottenburg hat ihr Mann in die Ehe eingebracht, gemeinsam haben sie es mit viel Geld renoviert. Nun gehört ihm das Haus allein. Gudruns Anwalt hat einen Zugewinnausgleichsanspruch von ca. 50.000.- € für Gudrun errechnet. Da ihr Mann den Anspruch als zu hoch empfindet und nicht zahlen will, möchte Gudrun klagen. Weil sie zu wenig Einkommen und kein Vermögen hat, gewährt das Gericht zu Gudruns Gunsten für eine Geltendmachung des Zugewinnanspruchs Verfahrenskostenhilfe. So kann Gudrun nun vor Gericht ihren Zugewinnanspruch geltend machen. Ihr ist jedoch bewusst, dass sie im Falle eines positiven Ausgangs des Verfahrens die Kosten selbst bezahlen muss. Dazu ist sie bereit, da sie im Erfolgsfall genügend Geld hat.
Heinz-Jürgen und Isabelle leben in Scheidung und streiten über den nachehelichen Unterhalt für Isabelle.Beide Ehegatten werden sich über die Dauer des Geschiedenenunterhalts nicht einig. Isabelle hat ihren Beruf für die Erziehung der Kinder und für ihre Ehe zurückgestellt, sie befürchtet große Nachteile und kaum Chancen für eine Rückkehr in den alten Beruf. Deshalb fordert sie langfristig Unterhalt von Heinz-Jürgen. Ihr Einkommen aus dem Teilzeitjob reicht nicht, um die Kosten für eine Unterhaltsklage zu bezahlen. Isabelle

Thomas H., 45 Jahre und Sabine H., 43 Jahre lassen sich scheiden. Thomas verdient 2.000.-€ netto Thomas H. verdient 2.000.- € netto und zahlt 600.- € Miete für seine neue Wohnung in Berlin-Weissensee. Außerdem leistet er monatliche Ratenzahlungen von 350.- € für einen Autokredit und 400.- € für einen Konsumentenkredit. Sabine H. verdient in ihrem Teilzeitjob 1.100.- € monatlich netto. Obwohl Thomas H. gut verdient, bleibt ihm nach Abzug aller Schulden und der Miete so wenig Einkommen, dass er alle Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt. Im Scheidungsverfahren erhält Thomas H. diese Bewilligung für sein Verfahren vor Gericht gewährt. Diese Regel käme auch dann zum Einsatz, wenn Thomas H. an Sabine H. sowie die Kinder Unterhaltszahlungen leisten müsste. Verbleiben Sabine H. nach Zahlung von Miete oder Schulden weniger als der Freibetrag bei Arbeitnehmern in Höhe von 700.- €, kann auch >kostenlosen Checkliste Prozesskostenhilfesie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die Berechnungsgrundlage basiert auf dem Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit. Dazu zählen auch Sozial- und Lohnersatzleistungen sowie Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung abzüglich sämtlicher Steuern und Sozialabgaben, Miet- und Mietnebenkosten, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen als Beispiel. Bei Erwerbstätigen werden 219 Euro als Freibeitrag berücksichtigt, sowie Beträge für Ehegatten und Kinder abhängig vom Alter des Kindes. Sollte unser Rechtsanwalt in Berlin zum Schluss kommen, dass Ihr Resteinkommen nicht über der Freigrenze liegt, wird bei guten Erfolgsaussichten der Antrag gestellt. Beträgt es mehr, kann das Gericht eine Ratenzahlung anordnen. Die zur Bewilligung geltende Einkommensgrenze dient auch für die nachfolgenden vier Jahre als Basis für eine Neuberechnung. Bei einer positiven Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Situation können Sie innerhalb von vier Jahren zu einer Rückzahlung verpflichtet werden.
Die Rückzahlung der Prozesskostenhilfe / VerfahrenskostenhilfeDie Verfahrenskostenhilfe ist abhängig von der Einkommenshöhe des Rechtssuchenden und wird u. U. so bewilligt, dass Sie Zahlungen oder Teilzahlungen in Raten leisten müssen. Das einzusetzende Einkommen wird nach den bereits definierten gesetzlichen Regeln ermittelt, sodass maximal 48 Monatsraten zu leisten sind. Diese monatlichen Raten gelten unabhängig von der Zahl der Rechtszüge. Ein etwaiger Restbetrag geht zu Lasten der Staatskasse. Die monatlichen Raten orientieren sich an 50 Prozent des verbleibenden Einkommens, das zugrunde gelegt wird. Die Höhe einer Ratenzahlung basiert auf Ihren Angaben und wird in einem Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Christian Lassonczyk besprochen.

Corona: Wir beraten Sie weiterhin – auch gerne telefonisch für 79.- €

Des Weiteren nehmen wir auch Ihren Beratungshilfeschein an.

Klärung von Fragen beispielsweise zu Trennung, Unterhalt, Scheidung, etc.


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Erreichbarkeit: Montags bis Freitags 08:00 – 19:00 Uhr

Podcast

In unserem Podcast zum Thema Prozesskostenhilfe erklärt Rechtsanwalt Christian Lassonczyk alle relevanten Aspekte. Hörzeit: 4 Minuten

Kostenlose Checkliste

Hier finden Sie unsere kostenlose Checkliste (Pdf) zum Download. Erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie über die Prozesskostenhilfe wissen müssen und wie Sie diese beantragen können.

Was, wann der Prozesskostenhilfeantrag vor Gericht abgelehnt wird?

Wie Sie an den obigen Beispielen ersehen können, werden die meisten Anträge vor Gericht auf Prozesskostenhilfe in Berlin bewilligt. Sollte die Prüfung in Ihrem Fall tatsächlich negativ ausfallen, bieten wir Ihnen gerne nach vorheriger Absprache eine günstige Ratenzahlung an. Haben Sie noch Fragen zur Prozesskostenhilfe? Unser Rechtsanwalt in Berlin ist auf Familienrecht spezialisiert und kann Sie gerne beraten. Wir unterstützen Sie auch gerne beim Ausfüllen der Anträge auf Prozesskostenhilfe.

Die Erfolgsaussichten sind vielversprechend. Erfahrungsgemäß erhalten zwei Drittel aller scheidungsbetroffenen Antragsteller die Zusage für eine Verfahrenkostenhilfe.

Wir prüfen für Sie im Rahmen unserer Erstberatung unverbindlich, ob Sie eine staatliche Kostenübernahme erhalten können.

Unverbindliche Erstberatung

Schnelle Terminvergabe innerhalb von 48 Stunden

  • auch telefonische Erstberatung für 79.-€ pro halbe Stunde
  • ausführliches, persönliches Beratungsgespräch für 150.-€ möglich

Rufen Sie Rechtsanwalt Christian Lassonczyk einfach an unter der Tel. 030 – 417 08 500 und nutzen Sie unsere kostenlose Checkliste zum Thema Prozesskostenhilfe zum Download. HIER erfahren Sie Schritt für Schritt, worauf Sie achten müssen und wie der Prozess für die Beantragung dieser finanziellen Unterstützung abläuft.

Kontaktdaten:

Rechtsanwalt Christian Lassonczyk
Pariser Straße 42
10707 Berlin

ÖPVN

U Spichernstraße U2, U3, U9,   Bus: 204

U Adenauerplatz U7   Bus: 109, X10

Modifiziert am 3. November 2022Veröffentlicht am 23. Juni 2022

Prozesskostenhilfe in München

Prozesskostenhilfe NürnbergEs kann sein, dass man an eine Scheidung denkt, aber der Meinung ist, dass eine Scheidung teuer ist und man das Geld hierfür nicht aufbringen kann.

Für solche Fälle werden jedoch häufig staatliche Hilfen schon zu Beginn einer Trennung und das folgende Scheidungsverfahren gewährt. Wir prüfen für Sie schon zu nichts verpflichtend bei einem frühen Beratungstermin, on bei Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine staatliche Kostenübernahme gegeben sind. Die Bewilligung staatlicher Hilfen tritt häufig ein, denn gemäß unserer langjährigen Erfahrung können ca. zwei Drittel der Ehegatten, die eine Scheidung Ihrer Ehe wollen, diese staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen.

 

Gemäß unserer langjährigen Erkennntnis stehen Scheidungsbetroffenen bei kleinen und manchmal auch bei mittleren Einkommen bis zu 3.000,00 € netto monatlich die Gewährung von Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe zu, und dies zudem für Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren ab Anfang der Trennung, insbesondere dann, wenn große Ausgaben zu leisten sind.

 

Bereits im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung prüfen und beantworten wir für Sie z. B. folgende Fragen klären:

  • Worum handelt es sich bei Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)?
  • Wie muss ich vorgehen, um Verfahrenskostenhilfe richtig zu beantragen?
  • Wo bekomme ich das Antragsformular für Verfahrenskostenhilfe?
  • Steht mir Verfahrenskostenhilfe schon bei der Trennungsphase zu?
  • Gibt es zu der Verfahrenskostenhilfe zusätzliche staatliche Hilfen?

Diese Fragen stellen nur einen kleinen Ausschnitt der zu behandelnden Fragen dar. Nach Ihren speziellen Fall werden evtl. weiter anstehende Belange besprochen und geklärt.

Verfahrenskostenhilfe kann daher von jedem Scheidungsbetroffenen mit hohen Chancen beantragt werden, auch von solchen Personen, denen sogar bei mittleren Einkünften aus gut nachvollziehbaren Anlass letztendlich wenig Geld zum Leben verbleibt und man so Kosten eines familienrechtlichen Streits nicht selbst aufbringen kann. Hieran kann man sogar bei gut verdienenden Personen, die hohe feste Ausgaben haben, denken.

Eine Klärung dieser Angelegenheit kann sich im wahrsten Sinne des Wortes häufig auszahlen.

Für uns ist es wichtig, dass Sie Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen können. Daher unterstützen wir Sie und stehen Ihnen zur Seite. Wir beantragen gemeinsam mit Ihnen diese staatlichen Hilfen. Kommen Sie auf uns schon bei familiären Problemen auf uns zu.

Wichtig: Es ist möglich, dass Verfahrenskostenhilfe bereits ab Anfang einer Trennung, z. B. bei einer Kontroverse wegen Unterhalt oder Sorgerechtsproblemen, bewilligt wird.

Wie wir Sie unterstützen:

  • Wir klären schon bei einer ersten Beratung, ob Sie die Bedingungen für die Gewährung Verfahrenskostenhilfe unter Einbeziehung der gesetzlichen Regelungen erfüllen
  • Wir füllen gemeinsam mit Ihnen den Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe aus und teilen Ihnen mit, was für Belege Sie mit dem Antrag einreichen müssen
  • Wir nehme Ihre Interessen vor Gericht für Sie wahr.

Möchten Sie mehr über Prozesskostenhilfe wissen? Dann suchen Sie uns in unserer Kanzlei schon bei familiären Konflikten auf. Wir informieren Sie bei einem umfassenden Erstberatungsgesprächs ohne Verpflichtungen über die rechtlichen Gegebenheiten in Ihrem besonderen Fall. Machen Sie zeitnah einen Termin bei uns aus.

Häufig gestellte Fragen:

Rechtliche Beratung bei familienrechtlichen Streitigkeiten durch Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in München

Kein Geld für die Scheidung oder einen Rechtsanwalt? Gibt es hierfür staatliche Hilfen? Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH) in München.

Ja, oft werden staatliche Hilfen und zwar bereits zu Beginn der Trennung und einen nachfolgenden gerichtlichen Scheidungsprozess gewährt. Wir unterrichten Sie ohne jede Verpflichtung im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs, in wie weit Sie die Voraussetzungen für eine finanzielle staatliche Unterstützung erfüllen. Solche staatlichen Hilfen werden oft bewilligt, unserer langjährigen Erfahrung nachkönnen ca. zwei Drittel der Scheidungsbetroffenen staatliche Unterstützung bei Trennung- und Scheidung erhalten.

Unsere langjährige Berufserfahrung zeigt uns, dass bei geringen und auch bei mittleren Einkünften bis zu 3.000,00 € netto im Monat eine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe denkbar ist, bereits für Differenzen und Regelungen ab Beginn der Trennung. Dies ist auch bei großen Ausgaben, soweit diese nachvollziehbar sind, möglich.

Oft werden die Kosten gerichtlicher Verfahren für Geringverdiener und HartzIV-Bezieher in München und Umgebung von der Staatskasse übernommen.

Wir setzen uns auch für Sie ein, falls Sie uns einen Beratungshilfeschein vorlegen.

Wir empfehlen Ihnen, sich schon bei Beginn familiärer Probleme über die rechtlichen Konsequenzen einer Trennung oder Scheidung bei uns hierüber zu informieren. Im Rahmen eines Erstberatungstermins klären wir Sie z. B. über folgende Positionen auf:

  • vorgerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Rechte
  • Prüfung von Unterhaltsansprüchen schon zu Anfang der Trennung
  • Klärung der Wohnsituation und Durchführung des Scheidungsverfahrens
  • Sorge- und Besuchsrecht bei den gemeinsamen Kindern

Hier zählen wir nur wenige Problempunkte auf, die wir mit Ihnen klären können.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Bürger sein Recht vor Gericht mit einem Rechtsanwalt durchsetzen lassen kann, gleich on man geringes oder hohes Einkommen hat. Wer kein Geld für einen Anwalt hat, dem gewährt das Gericht Prozesskostenhilfe. Diese Prozeßkostenhilfe (PKH), in Familiensachen wird sie als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet, will auch den Betroffenen die Scheidung der Ehe möglich machen, auch soweit sie selbst hierfür kein Geld haben. Die Staatskasse trägt bei Betroffenen Menschen mit geringen Einkommen die Scheidungsgebühren.

Hierauf gibt die Zivilprozeßordnung Antwort:

„Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“

Staatliche Hilfen für gerichtliche Streitigkeiten (oder eine außergerichtliche anwaltliche Vertretung) erhalten die Betroffenen, die entsprechend dieser Vorschriften arm sind.

Diese Frage ist für viele Scheidungsbetroffene in München von Bedeutung. Soweit das Familiengericht Prozeßkostenhilfe (PKH) gewährt, so trägt die Staatskasse die anfallenden Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes. Sollten Ihr Einkommen etwas zu hoch sein, das Gesetz setzt hier Grenzen), ist es möglich, dass das Gericht eine Ratenzahlung anordnet.

Wichtig ist zu wissen, dass die Kosten des Rechtsanwaltes der anderen Seite nicht von der Staatskasse bezahlt werden, wenn der gerichtliche Streit, evtl. ein Unterhaltsverfahren, verloren wird. In diesem Fall sind diese Kosten des anderen Rechtsanwaltes selbst bezahlen.

Hierfür ist ein gerichtliches Antragsformular auszufüllen und mit Belegen bei dem maßgeblichen Familiengericht einzureichen. Insoweit helfe ich Ihnen. Wir füllen zusammen das Antragsformular aus und ich erkläre Ihnen, was für Belege (Gehaltsabrechnungen, Bescheid vom Jobcenter, Kontoauszüge, Mietvertrag) wir dem Formular beifügen müssen. Das Weitere kläre ich mit dem Gericht. Sie haben meist nichts weiter mehr hierfür zu tun.

Auch hierfür biete ich Ihnen Lösungen an. Ich setzte mich für Ihren Fall ein und arbeite für Sie vor Gericht. Sie sollen Ihr Recht bekommen. Sie können meine Gebühren in bequemen monatlichen Raten an mich bezahlen.

Vereinbaren Sie ein zu nichts verpflichtendes erstes Beratungsgespräch mit mir, wir besprechen hierbei all Ihre (Scheidungs-) Probleme zusammen und Sie erfahren rasch, wie sich Ihre Situation rechtlich darstellt, zudem suchen wir gemeinsam auch nach außergerichtlichen einvernehmlichen Lösungen. Vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 0800 / 81 81 333 oder 0163 – 48 13 868 einen Termin bei mir. Auch können Sie mich per Email erreichen. Soweit Sie mich mit der Vertretung Ihrer Scheidungsangelegenheit beauftragen, bekommen Sie von mir bei weiteren Kosten die Erstberatungsgebühr verrechnet. Auch berechne und kläre ich auf Wunsch für Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe erfüllen.

Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am

Fachanwalt Familienrecht Scheidung Berlin

Fachanwalt für Familienrecht – Wedding

Neben dem Scheidungsrecht liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht. Eine Scheidung stellt oft alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Viele verbleibende Fragen sind zu klären, z. B. ist eine einvernehmliche Scheidung möglich? Wer bleibt weiterhin in der Ehewohnung? Wie wird das Sorgerecht für die Kinder aufgeteilt? Wie oft darf ich meine Kinder sehen? Wer bezahlt den Hauskredit? In einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch erhalten Sie durch unseren Fachanwalt für Scheidungsrecht einen ersten Überblick und eine Struktur für die Scheidung und Planungssicherheit nach der Scheidung.

Scheidung Wedding

Um der schwierigen Situation und den Belastungen einer Trennung gewachsen zu sein, ist ein planbarer Ablauf unbedingt notwendig. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt zur Beratung hinzuzuziehen. Dieser unterstützt Sie mit Fachkenntnis und Erfahrung, damit Sie bestmögliche und einvernehmliche Erfolge erzielen können. Für eine einvernehmliche Scheidung ist es möglich, einen Anwalt zu nehmen. Gerne helfen wir Ihnen zu allen Fragen zu den Themen Trennung und Scheidung. In besonderen Fällen, beispielsweise wenn die Anwaltskosten nicht erbracht werden können, besteht die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Hierbei übernimmt der Staat die Kosten der Scheidung und des notwendigen Anwalts.

Scheidungsanwalt Wedding

Sie suchen nach kompetenter Beratung bei Ihrer Scheidung in Wedding? Wir unterstützen Sie gerne mit jahrelanger Erfahrung und der nötigen Fachkompetenz. Das Scheidungsrecht ist unser Spezialgebiet. Neben den familienrechtlichen Fragen befasst sich die Rechtsanwaltskanzlei auch mit Themen wie Umgangsrecht, Sorgerecht, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhaltszahlungen sowie anderen familienrechtlichen Fragen. Bei einvernehmlichen Scheidungen empfiehlt es sich bereits im Trennungsjahr schnellstmöglich eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen, um Kosten zu sparen und Fristen zeitgemäß einzuhalten. Durch eine strukturierte Organisation erhalten Sie Klarheit und Sicherheit für Ihre Zukunft und während der Trennung. 

Scheidung und Familienrecht in Wedding

Sie kommen aus Wedding und suchen einen Scheidungsanwalt oder einen Fachanwalt für Familienrecht? Hier sind sie bei uns genau richtig. Auf Ihren Wunsch können Sie ein unverbindliches Erstberatungsgespräch vereinbaren, um sich mit unserer Arbeitsweise vertraut zu machen und sich von unserer Kompetenz und Fachkenntnis zu überzeugen. Wir beraten Sie gerne ganz individuell zu Ihrer Scheidung oder Trennung. Von Wedding erreichen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in der Pariser Straße 42 mit dem PKW in ca. 50 Minuten. Alternativ erreichen Sie uns auch bequem mit der U6, der S-Bahn S3, sowie der Straßenbahn 62/63.

Wedding

Wedding ist mit 85.275 Einwohnern der an Bevölkerung drittstärkste Ortsteil des Bezirks Mitte. Besondere Plätze des Ortsteils sind beispielsweise der Augustenburger Platz, der Eckenförder Platz und der Louise-Schröder-Platz. Weitere Sehenswürdigkeiten sind das Centre Francais de Berlin, welches im Auftrag der französischen Militärregierung im Jahr 1960 errichtet wurde, und das Anti-Kriegs Museum, das historisch auf Weltkriege und die aktuelle Friedenslage der Welt blickt. Auch in der Branche Film und Theater bietet Wedding zahlreiche Möglichkeiten, zum Beispiel mit dem Cineplex Alhambra oder dem Prime Time Theater. Des Weiteren ist die Berliner Hochschule für Technik in Wedding ansässig, sowie die Akademie für Kardiotechnik. Auch industriell ist der Ortsteil von Bedeutung. Die frühere Schering AG hatte vor ihrer Übernahme ihren Sitz als einziger Berliner DAX Konzern in Wedding. Die Infrastruktur ist durch den Stil der 1920er bis 1950er Jahre geprägt. Die Siedlung Schillerpark zählt als Weltkulturerbe. In der Nähe des Bahnhofs Wedding befindet sich das Erika-Heß-Eisstadion.

Die unverbindliche Erstberatung

Sie befinden sich gerade in der Situation einer Trennung oder Scheidung und Sie haben verbleibende Fragen. Wir unterstützen Sie gerne bei allen rechtlichen Themen.

Wir sind für Sie da:

Wir beraten Sie:

  • Kompetente und umfassende Beratung in Familienrecht-Struktur und Organisation durch erfahrenen Anwalt mit über 20jähriger Berufserfahrung
  • Schnelle Terminvergabe – in der Regel binnen 48 Stunden
  • Kostenlose Scheidung im Rahmen der Verfahren- / Prozesskostenhilfe
  • Bei Erteilung des Mandats ist die Erstberatung kostenlos
  • Die Bezahlung unseres Honorars ist auch durch Ratenzahlung möglich.
  • Telefonische Rechtsberatung für 79,00 €
  • Solide Entscheidungsgrundlage und Sicherheit für Ihre nächsten Schritte

Terminanfrage für eine unverbindliche Erstberatung

Sie möchten von unserer Beratung und Fachkenntnis profitieren und uns kennenlernen. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostengünstige Erstberatung. Rufen Sie an unter 030 – 417 08 500

Modifiziert am 12. September 2023Veröffentlicht am 2. Juni 2022

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg erklärt: So funktioniert das Unterhaltsrecht

 

Das Unterhaltsrecht ist ein viel diskutiertes Thema, wenn es um eine Trennung oder Scheidung geht. Bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruches sind verschiedene Faktoren, wie z.B. die Einkommenssituation, zu berücksichtigen. Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren erfahrenen Anwälten für Familienrecht, damit wir Sie in einem unverbindlichen und individuellen Gespräch informieren können. Unsere Kanzlei in Nürnberg berät kompetent zu sämtlichen relevanten Punkten und vertritt Sie in allen Fragen rund um das Unterhaltsrecht, z.B.:

  • Trennungsunterhalt
  • Unterhalt nach der Scheidung
  • Unterhalt bei nichtverheirateten Paaren
  • Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
  • Unterhalt für volljährige Kinder

Besteht ein Anspruch auf Unterhalt?

Zu Beginn der Beratung klären wir, ob überhaupt Unterhaltsansprüche bestehen. Dabei ist es relevant, ob es um den temporären Trennungsunterhalt geht oder um langfristige Zahlungen nach einer Scheidung. Wir prüfen, ob der unterhaltsberechtige Partner bedürftig ist, d.h. kein ausreichendes eigenes Einkommen erzielt, mit dem er einen angemessenen Lebensstandard erhalten kann. Als erfahrene Anwälte für Familienrecht kennen wir die gesetzlichen Regelungen bezüglich Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Krankheit, Altersunterhalt, Aufstockungsunterhalt sowie anderen individuellen Situationen.

Zudem beschäftigen wir uns mit der Frage, ob der unterhaltspflichtige Partner überhaupt in der Lage ist, Unterhaltszahlungen zu leisten. Das bedeutet, dass das Einkommen eine Zahlung nach Abzug vom Selbstbehalt ermöglicht.

 

Unterhaltsansprüche bei minderjährigen Kindern

Gehören gemeinsame Kinder zur Familie, gibt es besonderen Klärungsbedarf bei einer Trennung oder Scheidung. Leben beide Elternteile mit den minderjährigen Kindern noch in der Ehewohnung, wird die Unterhaltspflicht durch den sogenannten Betreuungsunterhalt geregelt. Sobald die Trennung aber auch räumlich vollzogen wird, besteht eine Barunterhaltspflicht für den Elternteil, der nicht mehr bei dem minderjährigen Kind wohnt.

Wie hoch die zu leistenden Zahlungen sind, richtet sich nach dem aktuellen Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie dem Alter der Kinder. Grundlage für die Berechnung der Leistungen ist die Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2020). Unser erfahrener Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Nürnberg hilft Ihnen gerne bei der Ermittlung der zu erwartenden individuellen Unterhaltsleistungen.

 

Welche Sonderregelungen gibt es beim Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder

Auch wenn die Unterhaltsfrage grundsätzlich geklärt ist, gibt es Situationen, die Einfluss auf die Zahlungen nehmen können. Unsere Kanzlei für Familienrecht in Nürnbergund Umgebung verfügt über erfahrene Experten, die mit Ihnen diese zusätzlichen Kosten bei einem persönlichen und individuellen Beratungstermin besprechen und prüfen. Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen für unregelmäßige Mehrkosten als Sonderbedarf bzw. regelmäßige Mehrkosten bei einem gesteigerten Bedarf. Mit unserer fachlichen Beratung bekommen Sie Planungssicherheit und werden über Ihre Rechte und Pflichten informiert.

Befindet sich Ihr minderjähriges Kind in einer Ausbildung, verringern sich die Unterhaltsleistungen möglicherweise. Zunächst wird von der Ausbildungsvergütung ein Pauschalbetrag von 100 € zur Deckung der mit der Ausbildung entstehenden Kosten abgezogen. Der Restbetrag wird zu 50 % auf den fälligen Barunterhalt für das minderjährige Kind angerechnet.

 

Unterhalt für volljährige Kinder

Bei minderjährigen Kindern besteht für den Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammen lebt eine Barunterhaltspflicht. Der betreuende Elternteil erfüllt die Unterhaltspflichten dagegen durch die Pflege und Betreuung des Kindes und muss keine Zahlungen leisten. Das ist bei volljährigen Kindern anders. Hier sind beide Elternteile in der Regel barunterhaltspflichtig.

Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. Hat das Kind das 21. Lebensjahr noch nicht beendet, lebt im Haushalt eines Elternteils und hat die allgemeine Schulausbildung noch nicht abgeschlossen, ist der betreuende Elternteil von der Barunterhaltspflicht ausgenommen.

Hat ein Kind die Volljährigkeit erreicht, dann bleiben zuvor festgestellte Unterhaltsansprüche bestehen. Gab es also einen sogenannten Unterhaltstitel bevor das Kind 18 Jahre alt wurde, gilt dieser auch nach Erreichen der Volljährigkeit. Ausnahmen gibt es allerdings, falls der Unterhaltstitel zuvor zeitlich befristet wurde. Für den Unterhaltsschuldner ist es bei diesem komplexen Thema nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht aus unserer Kanzlei in Nürnberg berät Sie daher gerne und unterstützt Sie bei der Überprüfung des Unterhaltstitels nach Erreichen der Volljährigkeit Ihrer Kinder.

 

Änderungen der Unterhaltshöhe

Möglicherweise hat sich der Unterhaltsbedarf in der Zwischenzeit verringert bzw. erhöht. Falls wir eine Änderung des Bedarfs ermitteln, stellen wir einen Abänderungsantrag. Versäumt der Unterhaltsschuldner die Einreichung des Antrages, bleibt die Zahlungsverpflichtung unverändert bestehen. Zu viel gezahlte Beträge können dabei in der Regel später nicht zurückgefordert werden.

 

Steuerliches Absetzen der Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen können bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings muss dann dem anderen Ehegatten, der die erhaltenen Unterhaltszahlungen versteuern muss, diese auf den Unterhalt entfallenden Steuer erstattet werden. Gerade bei größeren Einkommensunterscheiden kann so dennoch Steuer gespart werden.

 

Kompetente Beratung in allen Fragen rund um das Unterhaltsrecht

Haben Sie noch Fragen zu Ihrer persönlichen Situation und zu Unterhaltsfragen, dann vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch in Nürnberg unter der Tel.-Nr. 0911-27 411 511

Modifiziert am 21. Januar 2022Veröffentlicht am 17. Juni 2021

Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

Im Familienrecht werden alle Fragen wie z. B. zu Unterhalt, Sorgerecht und Scheidung geregelt. Mit dem heutigen Gesellschaftsbild der Ehe und der gesetzlich festgelegten Eigenverantwortung empfiehlt es sich, schon bei Beginn der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen. Für den Fall, dass kein Ehevertrag vorliegt, können bereits bei Trennung viele wichtige Fragen im Trennungsjahr geregelt werden. Eine Trennungs-und Scheidungsvereinbarung gibt den Betroffenen Rechts- und Planungssicherheit. Im Scheidungsnetzwerk scheidungwirhelfen.com bietet unser Rechtsanwalt eine kompetente und zuverlässige Beratung an. Wir begleiten Sie bis zum Ende des Scheidungsverfahren.

 

Wie wir Sie unterstützen:

  • Schnelle Erstberatung – in Notfällen innerhalb 48 Stunden
  • Nachhaltige Lösungen zum Wohle aller Beteiligten
  • Solide Entscheidungsgrundlage für Ihre nächsten Schritte
  • Kompetente und umfassende Beratung im Familienrecht
  • Struktur und Sicherheit durch erfahrenen Anwalt

 

 

Unverbindliches Informationsgespräch vereinbaren

Telefon 0911 – 27411511

 

Bei Erteilung eines Mandats ist die Erstberatung kostenlos.

 

Erfahrung & Spezialisierung

Neben persönlicher Beratung, bieten wir Ihnen auch telefonische Rechtsberatung in Nürnberg an. Unser Rechtsanwalt hat über 20 Jahre Berufserfahrung im Familienrecht und bietet Ihnen eine sichere Struktur auf dem Weg zu Ihrer Scheidung.

 

Häufig gestellte Fragen:

Was ist das Familienrecht?

Das Familienrecht wird benötigt, sobald eine Trennung oder Scheidung ansteht. Hier werden Fragen geklärt zu Unterhalt, Sorgerecht, Ehevermögen etc. Wenn eine Scheidung oder Trennung vollzogen wird, wendet man das Familienrecht an.

 

Was beinhaltet das Familienrecht?

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, dass die Rechtverhältnisse durch die Ehe, Familie, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft und zusammen gehörende Personen regelt.

 

Wer trägt die Scheidungskosten?

Jeder Ehepartner trägt seine Anwaltskosten allein. Prinzipiell werden die Kosten einer Scheidung nur von der Person gezahlt, die sie einreicht, die Gerichtskosten werden in der Reegel aber immer geteilt. Für den Fall, dass Sie sich keinen eigenen Anwalt leisten können, gibt es vom Staat finanzielle Hilfen. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung, benötigen Sie nur einen Anwalt und die Kosten können dafür geteilt werden.

 

Wer bekommt laut Familienrecht bei Trennung oder Scheidung die Kinder?

Werden sich die Eltern nicht einig, wo die gemeinsamen Kinder in Zukunft leben, wird im Rahmen des Familiengerichts über den Aufenthaltsort entschieden. Hier wird immer zum größtmöglichen Wohl der Kinder entschieden.
Kinder haben ab einem bestimmten Alter Mitbestimmung bei der Wahl des Aufenthalts.

 

Inwieweit sind die Kosten für Anwalt und Gericht laut Familienrecht geregelt?

Die Anwaltskosten sind von der Person zu zahlen, die den Anwalt
beauftragt hat. Ein Anwalt wird auch benötigt, damit eine Scheidung
bei Gericht eingereicht werden kann. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, einen Anwalt beauftragt; der andere Ehegatte muss keinen eigenen Rechtsanwalt haben, wenn er der Scheidung zustimmt. Jedoch muss hierbei die Person zunächst die Kosten übernehmen, die die Scheidung eingereicht hat. Im Anschluss werden dann die entstandenen Gerichtskosten aufgrund des Scheidungsurteils auf beide Eheleute geteilt und wenn sich das Paar einig ist, auch die Kosten des einen Rechtsanwaltes.

Unser Leitspruch:
Unser Interesse ist es, Sie schon bei Beginn der Trennung bis zu Ihrer Scheidung mit unserem Know-How in Familienrecht zu begleiten. Wir erzielen mit Hilfe unserer Erfahrung das auf Sie abgestimmte und bestmögliche Ergebnis.

 

Erstberatungstermin

Sie benötigen noch mehr Informationen zu Ihrer persönlichen Situation zum Thema familienrechtliche Fragen? Vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen und kostengünstigen Erstberatungstermin mit unserem Rechtsanwalt und Trennungsberater. In einem gemeinsamen Gespräch geben wir Ihnen mit Hilfe unserer für Sie entwickelten Lösungen Klarheit und Struktur.

In der Regel bieten Ihnen einen Erstberatungstermin innerhalb von 48 Stunden – zusammen mit unserem Anwalt und Trennungsberater – an. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte unter Tel. 0911-27411511 oder per E-Mail, damit wir das informative Erstgespräch (120 Euro) mit Ihnen vereinbaren können. Kommen Sie bereits bei Trennungsgedanken zu uns!

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 8. Oktober 2020

Stuttgart Rechtsanwalt: Unterhaltsrecht im Überblick

Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten bzw. Pflichten, Unterhalt zu bekommen oder zu zahlen. Wir beraten Sie umfassend zu folgenden Themen:

Trennungsunterhalt
Unterhalt nach der Scheidung
Unterhalt von nicht verheirateten Partnern
Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder

Zunächst klären wir für Sie ab, ob ein Unterhaltsanspruch besteht bzw. Unterhalt geleistet werden muss. Wir zeigen Ihnen in einer Beratung auf, wie Ihr Lebensstandard während und nach der Scheidung aussieht?

  • Zu klären gilt, ob auch bereits bei Trennung Unterhaltsleistungen beansprucht werden können bzw. ob Ihr Partner leistungsfähig ist
  • Für den Fall, dass Sie Unterhalt leisten müssen, gilt zu prüfen, ob der Anspruch rechtens oder unberechtigt ist. Bei unberechtigten Ansprüchen unterstützen wir Sie, diese abzuwehren.

Unser Rechtsanwalt in Stuttgart unterstützt Sie optimal, um offene Fragen zu klären.

 

Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes

Leben die Eltern mit dem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt, besteht kein Anspruch auf Unterhalt oder Barunterhaltspflicht, da der Betreuungsunterhalt gewährleistet ist.
Für den Fall, dass ein Elternteil mit den Kindern aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind/Kinder.
Der im Haushalt verbleibende Elternteil erfüllt durch Betreuung und Pflege des minderjährigen Kindes seine Unterhaltspflicht.
Gemäß der sogenannten Düsseldorfer Tabelle wird das aktuelle Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes für die Berechnung der Höhe des Unterhalts herangezogen. Bei Zusatz- und Mehrkosten kann man diese vom Unterhaltsverpflichteten als Sonderbedarf einfordern.
Verfügt ein minderjähriges Kind durch seine Ausbildung über eigenes Einkommen, werden die ausbildungsbegleitenden Kosten pauschal mit 100,00 Euro von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Der verbleibende Rest auf den Barunterhalt des minderjährigen Kindes wird nur zur Hälfte angerechnet.
Gerne prüfen wir die Unterhaltsfragen mit unserem erfahrenen Rechtsanwalt in Stuttgart.

 

Rechtsanwalt Stuttgart zum Volljährigenunterhalt gemäß Unterhaltsrecht

Beide Elternteile sind beim Volljährigenunterhalt für ein gemeinsames Kind bar unterhaltspflichtig. Allerdings mit einer Ausnahme: Lebt das Kind im Haushalt eines Elternteils und befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und hat ferner noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet, gilt diese Barunterhaltspflicht für beide Elternteile nicht.
Besteht bereits seit der Minderjährigkeit des Kindes ein Unterhaltstitel, besteht dieser mit Ausnahme einer zeitlichen Befristung nach dem Eintritt der Volljährigkeit fort. Verändert sich der Bedarf an Unterhalt, kann der zahlungspflichtige Elternteil einen sogenannten Abänderungsantrag bei Gericht stellen. Das ist eine Überprüfung des Unterhaltstitels, die wir gerne für Sie durchführen. Bleibt eine Abänderung aus, gilt der festgesetzte Unterhalt ohne Möglichkeit auf eine Rückforderung von zu viel gezahlten Beträgen.

Düsseldorfer Tabelle

Gerne stellen wir Ihnen hier die Düsseldorfer Tabelle kostenlos zum praktischen PDF Download zur Verfügung. Damit gewinnen Sie eine ungefähre Vorstellung, wie sich das Unterhaltsrecht auf Ihre Unterhaltsforderung bzw. Ihre mögliche Unterhaltpflicht darstellt.

 

Tipp vom Rechtsanwalt aus Stuttgart zum Trennungsunterhalt:

Wer ist unterhaltspflichtig und ab wann? Diese Fragen sorgen oftmals für Verunsicherung. Wir helfen Ihnen, die Situation klarer zu sehen.
Trennungsunterhalt: Wer muss wie viel zahlen

Wenn sich ein Ehepaar trennt, besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Eine Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung/Haus erfolgen. Ab dem Zeitpunkt der Trennung gibt es sofort den Anspruch auf Unterhaltsleistung. Bedürftig ist ein Partner, wenn er nicht über ausreichend eigenes Einkommen verfügt oder kein Einkommen hat.
Haben Sie noch mehr Fragen zu diesem Thema und / oder steuerlichen Änderungen , vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit uns.

Maßgeschneiderte Modellberechnungen

Unsere Modellberechnungen ermöglichen anhand Ihrer konkreten Daten ein realistisches Bild rund um Ihre Fragestellungen zu Trennung, Unterhaltsanspruch und Unterhaltshöhe, z. B.:

  • Wie sieht mein Lebensstandard in den nächsten Jahren aus?
  • Wie teuer darf die neue Mietwohnung sein?
  • Wie hoch sollte mein neuer Hauskredit maximal sein?
  • Kann ich mir eine Trennung leisten?
  • Wie schlägt sich das Kurzarbeitergeld auf meine bestehende Unterhaltspflicht aus?

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine Erstberatung bei uns und gewinnen Sie durch unsere Modellberechnungen eine klare Strategie, wie eine Trennung bestmöglich für alle Beteiligten erfolgen kann.

 

Unterhalt trotz Kurzarbeit – bestehende Unterhaltszahlungen kürzen?

Das Kurzarbeitergeld stellt für viele Partner eine finanzielle Herausforderung dar. Deshalb prüfen wir für Sie auch, ob eine bestehende Unterhaltszahlung während der Kurzarbeit gesenkt werden kann. Das Unterhaltsrecht ist komplex, nutzen Sie daher unsere kompetente Unterstützung.
Unverbindliche Erstberatung in Stuttgart
Was wir für Sie tun können:

  • Klärung von Kindes- und Partnerunterhaltsleistungen
  • Wir besprechen mit Ihnen die Unterhaltsansprüche während der Trennung und nach der Scheidung.
  • Klärung der Lohnsteuerklassenänderung bei Trennung
  • Wirtschaftliche Modellberechnungen mit Unterhaltsleistungen

So erfahren Sie umfassend und direkt mehr über das Unterhaltsverfahren in Ihrer individuellen Situation. Bei Erteilung eines Mandats ist die Erstberatung für Sie kostenlos. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Kostenlosen Rufnummer aus dem
dt. 0800 – 81 81 333 oder Mobil 0163 – 48 13 868

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am

Scheidung mit Schulden – ein lösbares Problem

Das Wichtigste im Überblick

  • Sie haben Schulden, können diese alleine nicht mehr bedienen oder haben den Überblick darüber verloren? Hier empfehlen wir Ihnen, zeitnah einen Termin zur Schuldnerberatung wahrzunehmen.
  • Der Schuldnerberater erstellt einen Plan für außergerichtliche Lösungen oder reicht für Sie den Privat-Insolvenzantrag bei Gericht ein
  • In dringen Fällen bieten wie eine kurzfristige Erstberatung an

Schritt für Schritt für ein schuldenfreies Leben

  • Kommen Sie möglichst zeitnah zu uns
  • Bringen Sie alle Unterlagen mit – auch ungeordnet
  • Wir erarbeiten für Sie außergerichtliche und gerichtliche Lösungen

Themenüberblick

  • Wann sollten Sie eine Schuldnerberatung kontaktieren?
  • wie hilft eine Schuldnerberatung
  • welche Wege führen aus den Schulden
  • unverbindliche Erstberatung

Die Ursache der Schulden

Sie haben hohe Schulden und wissen nicht mehr, wie Sie diese bezahlen sollen? Oder haben Sie den Überblick über Ihre Schulden verloren?

Schulden entstehen durch z.B. einen finanzierten Familienurlaub, das neue Auto, die neue Küche oder Sie haben mehrere Kredite aufgenommen. Ihre monatlichen Einkünfte reichen nicht mehr aus, um Ihre finanzielle Situation selbst abzudecken. Mahnschreiben, Post vom Gericht oder Gerichtsvollzieher häufen sich an. Erfahren Sie hier, wie wir Ihnen Lösungswege raus aus den Schulden anbieten können:

Wann sollten Sie Schuldnerberatung kontaktieren?

Warten Sie nicht länger und resignieren Sie auf keinen Fall. Je eher Sie sich von unserem erfahrenen Schuldnerberater unterstützen lassen, desto schneller sind Ihre Schulden geregelt.

Gerade für Menschen in Ihrer Situation hat der Gesetzgeber das Instrument der Verbraucherinsolvenz geschaffen. Damit erhalten Sie die Chance, wieder schuldenfrei zu werden.

Nutzen Sie diese Chance!

Wie hilft eine Schuldnerberatung?

In einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch wird Ihnen der Ablauf eines Privatinsolvenzverfahrens erklärt. Wir prüfen z. B. im Falle einer Scheidung, ob Sie für Schulden Ihres Ehepartners mithaften. Wir koordinieren für Sie auch Ihre Scheidung und die Privatinsolvenz. Wir prüfen unter anderem, ob Sie für das gerichtliche Scheidungsverfahren Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Das bedeutet, Sie müssten dann für die Scheidung nichts bezahlen.

Auch zeigen wir Ihnen Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung auf und erklären Ihnen auch das Verfahren der Schuldenbereinigung.

Ihre Unterlagen, insbesondere die Mahnschreiben, sortieren wir, um die genaue Schuldenhöhe zu ermitteln, damit wir zuerst versuchen können, mit den Gläubigern einen Vergleich auszuhandeln.

Damit führen wir, soweit erforderlich, das gerichtliche Scheidungsbereinigungsverfahren für Sie durch und füllen alle erforderlichen Formulare aus. Sollte hier es auch erforderlich sein, ein P-Konto (pfändungsgeschütztes Konto) einzurichten, helfen wir Ihnen bei der Einrichtung und stellen Ihnen die für die Bank erforderliche Bescheinigung kostenfrei aus.

Welche Möglichkeiten bieten sich an, um aus den Schulden rauszukommen?

– Außergerichtliche Schuldenregulierung

Wir versuchen, mit den Gläubigern außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten. Hier können z. B. entweder monatliche vernünftige Ratenzahlungen über eine bestimmte Zeit vereinbart werden. Denkbar ist es auch, Schulden durch eine ermäßigte Einmalzahlung zu erledigen. Hier prüfen wir stets Ihre finanziellen Möglichkeiten und richten unser Handeln danach aus.

– Privatinsolvenz

Ist eine außergerichtliche Schuldenregulierung nicht möglich oder sinnvoll, bereiten wir den gerichtlichen Antrag auf Privatinsolvenz mit Ihnen vor. Dazu füllen wir alle erforderlichen Formulare aus. Wir erstellen die Bescheinigungen und reichen den Antrag bei Gericht ein. Während des Privatinsolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase, die derzeit bis zu sechs Jahren dauern kann, stehen wir Ihnen immer zur Seite. Es bestehen Bestrebungen, die Dauer der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre zu verkürzen.

Während der Wohlverhaltensphase wird der pfändbare Teil Ihres Einkommens an einen Treuhänder abgeben. Je nach Anzahl Ihrer Familienmitglieder gibt es hohe Freibeträge, die in der sogenannten Pfändungstabelle geregelt sind.

Fazit

Eine Privatinsolvenz ist oft die beste Lösung, um schuldenfrei zu werden und eine positive Lebensperspektive zu gewinnen. Wir regeln hier für Sie alles, füllen alle erforderlichen Formulare aus, kümmern uns um den Schriftverkehr und stellen erforderliche Anträge. So fällt die gesamte unangenehme Post weg, es gibt keine Mahnschreiben mehr, keinen Gerichtsvollzieher und keine Zwangsvollstreckung. Es kehrt wieder Ruhe in Ihr Leben ein und nach einigen Jahren sind alle Ihre Schulden weg. Sie haben durch das Insolvenzverfahren im Grunde keine Nachteile, sondern nur Vorteile.

Es bleibt insbesondere genügend Geld für die Familie zum Leben übrig

Die Kosten, die durch ein solches Insolvenzverfahren entstehen, sind im Verhältnis zu den Schulden, die nicht mehr bezahlt werden müssen, gering und können auch in angemessenen Raten bei uns bezahlt werden.

Unverbindliche Erstberatung

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Privatinsolvenz in Ihrer speziellen Situation. Wir bieten Ihnen hierzu eine umfangreiche (telefonische) kostengünstige Erstberatung an.

Ihre Vorteile:

  • kurzfristige Terminvergabe
  • fachkundige Schuldnerberatung
  • wir füllen für Sie alle notwendigen Formulare aus
  • schnelle Antragsbearbeitung
  • wir betreuen Sie in allen Bundesländern und reichen den Antrag für Sie ein.

Die Kosten für das Erstberatungsgespräch belaufen sich auf 120,00 €.

Rufen Sie uns heute noch an, damit Sie Ihre Schulden in den Griff bekommen und Zuversicht haben können. Haben Sie noch persönliche Fragen, vereinbaren Sie einen (Telefon-) Termin mit uns unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 – 81 81 333 oder Mobil 0163 – 48 13 868 an.

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 10. Juli 2020

München: Was ist bei einer Trennung zu beachten?

Die Wohnungssituation in München ist seit langer Zeit schwierig. Viele Ehegatten, die sich scheiden lassen, stehen vor der Frage, wie sie künftige Wohnungssituation planen.

Unser Beraternetzwerk hat sich zur Aufgabe gemacht, praktische Lösungen mit Ihnen zu entwickeln. Oft gibt es z. B. ungelöste Fragen zum Familieneigenheim bzw. zu Unterhaltsansprüchen und zu Krediten. Viele wünschen sich hier bereits im Trennungsjahr Planungssicherheit. Hierzu geben wir Ihnen entsprechende Unterstützung, in dem wir Ihre Situation gemeinsam analysieren. Wir geben Ihnen mit Hilfe von Modellberechnungen für Ihren zukünftigen Lebensstandard Entscheidungshilfen mit. Unsere Modellberechnungen stellen Ihre zukünftigen Einnahmen und Ausgaben nach der Scheidung gegenüber. Wir prüfen hierdurch verschiedene Lösungswege und Sie erhalten Klarheit über Ihre Situation.

Weiter klären wir gemeinsam mit Ihnen und bei Bedarf mit unseren Fachleuten kompetent Probleme wie Hauskredite und steuerliche Veränderungen im Rahmen der Scheidung.

Bei dem gesetzlich geforderten Trennungsjahr spielt die Festlegung der Wohnsituation für alle Beteiligten, auch die Kinder, eine sehr wichtige Rolle. Hierbei ist es auch wichtig zu beachten, dass bereits ab Anfang der Trennung, Unterhaltsprobleme und -ansprüche zu lösen bzw. festzulegen sind; dies ist auch dann von Bedeutung, wenn die Trennung in einer Wohnung durchgeführt wird („Trennung von Tisch und Bett“). Zudem ist zu regeln, ob derjenige, der in der Wohnung bleibt, auch die Miete Hauskreditrate bezahlen kann. Wir geben Ihnen folgend Antworten auf viele dieser Fragen.

Autor: Rechtsanwalt Pasch, Rechtsanwalt in München

Inhaltsverzeichnis:

Planung einer Trennung

Die einvernehmliche Trennung: Ein Ehegatte zieht aus

Gerichtlicher Antrag auf Wohnungszuweisung

Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung

Gewaltschutz: Verweis aus Wohnung

Gemeinsames Haus: Zwangsversteigerung

Rechtliche Beratung und praktische Tipps

Planung einer Trennung

Der Münchner Wohnungsmarkt ist seit langer Zeit angespannt, empfiehlt es sich, bereits vor oder während der Trennung zu verschaffen über die Fragen der Wohnsituation oder des weiteren Besitzes der Immobilie. Die Eheleute haben die Möglichkeit bereits im Trennungsjahr, viele Fragen rund um die Scheidung, z. B. über Unterhalt, Besuchszeiten der Kinder, Ehevermögen, einvernehmlich und verbindlich klären.

Was wir für Sie tun können, wie können wir Sie unterstützen:

  • Planung der jetzigen und zukünftigen Wohnsituation
  • Klärung der Unterhaltsleistungen i. V. m Hauskrediten
  • Wirtschaftliche Modellberechnung: z. B. Klärung dieser Fragen: wie teuer darf die zukünftige Wohnung sein. Kann ich das Haus nach der Scheidung halten (wie hoch kann die künftige Kreditrate sein) oder kommt es zum Notverkauf?
  • Durch außergerichtliche Regelungen besteht die Möglichkeit die Scheidung auf das Notwendige zu reduzieren
  • Senkung der Scheidungsfolgekosten
  • Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung: verbindliche Scheidungsvereinbarung im Trennungsjahr treffen

So erhalten Sie rasch Klarheit und Struktur im (neuen) Alltag.

Die einvernehmliche Trennung

Beide Ehegatten stimmen bei den Fragen der Wohnsituation überein. Es ist festgelegt, wer in der Wohnung bleibt, zudem sind alle Unterhaltsansprüche geregelt. Mit Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag bei dem Familiengericht eingereicht werden. Gerichtlicher Antrag auf Wohnungszuweisung

Wenn sich die Eheleute uneins über die eheliche Wohnung sind, kann und muss im Zweifelsfall der Familienrichter hierüber entscheiden. Für diesen ist es nach der Rechtsprechung erst einmal ohne Bedeutung, wem das Haus gehört. Der Richter entscheidet, wer ausziehen muss.

Nach unserer Meinung empfiehlt es sich, im Vorfeld zuerst den außergerichtlichen Weg zu wählen, da dieser in der Regel schneller, kostengünstiger und deeskalierender ist.

Unser Netzwerk bietet auch hier unterstützende Wege. Bei gemeinsamen Gesprächen mit beiden Ehegatten wird die beste Lösung gesucht.

Denn das Familiengericht muss nach sogenannten Härtefallgesichtspunkten entscheiden. So ein Härtefall kann z. B. vorliegen, wenn es einem Ehegatten, der die Kinder betreut, aufgrund der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt in München nicht möglich ist, eine andere Wohnung zu finden.

Sie möchten wissen, ob in Ihrer persönlichen Situation so ein Härtefall gegeben ist? Dies können wir gerne mit Ihnen im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs mit Ihnen klären. Wie berücksichtigen auch, wie sich Unterhaltsleistungen im Trennungsjahr insoweit auswirken können, damit Sie auch finanzielle Klarheit haben.

Was wir hier für Sie tun können:

  • Wir beantragen für Sie die gerichtliche Wohnungszuweisung
  • Wir informieren Sie über unterhaltsrechtliche Fragen
  • Wir beraten Sie zu Sorge- und Besuchsrecht

Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung

Das Gesetz erlaubt auch eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung bzw. dem gemeinsamen Haus. Da der Münchner Wohnungsmarkt anspannt ist, kann man den Umzug hinausschieben, bis eine passende und finanzierbare Wohnung gefunden ist. Dennoch kann man das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung bereits leben und muss nicht bis zum Auszug eines Partners warten.

Expertentipp:

  • Unterhalt klären bereits mit Beginn der Trennung
  • Unterhaltsleistungen neu mit Auszug prüfen
  • Steuerklassenwechsel beachten

 

Wenn Sie knapp bei Kasse sind:

Für den Fall, dass man sich keinen Umzug oder keine eigene Wohnung leisten kann und man auch zu wenig Unterhaltsleistungen hat, um ausziehen zu können, prüfen wir in einem Erstberatungsgespräch auch, ob hierfür staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden können. Dies gilt natürlich auch für die staatliche Kostenübernahme im Scheidungsverfahren (Verfahrenskostenhilfe in München). Auch dies prüfen wir bereits bei einem Erstberatungsgespräch.

Trennung innerhalb der Wohnung

Sie möchten sich auch räumlich trennen, aber auf dem angespannten Wohnungsmarkt ist nicht sofort eine geeignete Wohnung zu finden. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das auch die Scheidung regelt, sieht vor, dass es auch möglich ist, sich innerhalb der Wohnung / des Hauses zu trennen („Trennung von Tisch und Bett“), auch wenn es psychisch belastend sein kann, wenn das Ehepaar sich weiter in einer Wohnung zusammen aufhält und man sich quasi täglich sieht. Soweit es zu einem Getrenntleben in einer Wohnung kommt, gilt folgendes zu berücksichtigen:

  • Keine gemeinsamen Unternehmungen
  • Trennung von Tisch und Bett
  • Keine wirtschaftlichen gegenseitigen Leistungen, keine gemeinsame Haushaltsführung

Dies sind nur wenige Punkte, die Sie beachten sollten.

Fristen beachten bei Trennung

]Auch bei einer Trennung nur in der Wohnung ist der der Unterhalt bereits am Anfang der Trennung zu regeln und festzulegen, denn rückwirkend ist Unterhalt nicht zu bezahlen, wenn dieser nicht eingefordert wurde.

Auch sollte geklärt werden, wie weit staatliche Hilfen für einen Umzug in Frage kommen. Dieses Thema kann bei der Besprechung von Unterhaltsfragen geklärt werden.

Gewaltschutz: Verweis aus Wohnung

Manchmal kommt es im Rahmen von Trennungsstreitigkeiten auch zu häuslicher Gewalt. In solchen Fällen kann nach den gesetzlichen Regelungen zuerst die Polizei einem Ehepartner für die Dauer von zwei Wochen verbieten, in der Wohnung zu bleiben und Kontakt zu dem anderen zu haben. Danach kann das Familiengericht für bis zu weiteren sechs Monaten nach den Regelungen des sogenannten Gewaltschutzgesetzes dieses Kontaktverbot verlängern und festlegen, wer in der Wohnung alleine leben kann.

Wir prüfen, ob so ein Anspruch besteht und stellen gegebenenfalls den gerichtlichen Antrag für Sie. Sollte der Vorwurf sich gegen Sie richten, wehren wir unberechtigte Ansprüche (auch vor Gericht) ab.

Soweit Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben, so wenden Sie sich im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung an uns.

 

Gemeinsame Immobilienkredite werden nicht bezahlt – Zwangsversteigerung

Oft kann es bei einer Trennung passieren, dass die gemeinsamen Immobilienkredite nicht mehr bezahlt werden können. Sollte dieser Fall eintreten, kann die Bank die Kredite kündigen und wird dann anschließend auch die Zwangsversteigerung der Immobilie einleiten.

Oft wird es unterschätzt, dass aufgrund von Unterhaltsleistungen und Lohnsteuerklassenwechsel weniger Liquidität zur Verfügung steht. Es ist daher wichtig, sich schon mit Beginn des Trennungsjahres über die Unterhaltsleistungen zu informieren. Unser Netzwerk erstellt Ihnen hierzu Modellberechnungen. Damit erhalten Sie Klarheit, ob die Finanzierung langfristig gewährleistet ist.

So können Sie eine Zwangsversteigerung durch die Bank vermeiden, die oft mit hohen Verlusten verbunden ist. Sie können rechtzeitig reagieren und den selbst den notwendigen Verkauf Ihrer Immobilie vornehmen.

Sollten Sie und Ihr Ehepartner keine einvernehmliche Lösung finden, wie mit der gemeinsamen Immobilie verfahren wird, kann jeder der Ehegatten die Teilungsversteigerung beantragen.

Über die Auswirkungen und Möglichkeiten beraten wir Sie umfassend bei einem entsprechenden Beratungsgespräch.

Rechtliche Beratung und praktische Tipps

Wir raten Ihnen, sich schon bei ersten familiären Konflikten an uns zu wenden und im Rahmen einer Erstberatung alles Wissenswerte und Notwendige für eine Trennung und Scheidung zu erfahren.

Unser Netzwerk bietet Ihnen z. B. Modellberechnungen an, bei welchen Ihre finanzielle Situation unter Berücksichtigung von z. B. Unterhaltsleistungen, Wegfall des Ehegattensplittings, Kosten für zweiten Haushalt ermittelt wird.

So erhalten Sie Klarheit über Ihre künftige finanzielle Situation und auch zu Ihrer Wohnsituation: Wie teuer darf die neue Wohnung sein? Kann ich das Haus halten, wenn ich den Partner auszahlen muss.

Es gibt keine Standartlösungen. Stets ist der Einzelfall zu berücksichtigen, auch bei Ihnen. Wir halten Ihre Situation fest und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste für Sie passende Lösung.

Melden Sie sich bei uns und vereinbaren einen Termin zu einer unverbindlichen und kostengünstigen Erstberatung.

Modifiziert am 23. September 2022Veröffentlicht am 7. Juli 2020

Hausverkauf Scheidung – das müssen Sie wissen

Ist Verkaufen des Hauses bei Scheidung sinnvoll? Was passiert mit den Krediten und Schulden? Kann man den Hausverkauf erzwingen? Was muss ich beachten, um Fehler zu vermeiden?

Autor: Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht, München

Hausverkauf und Scheidung – was muss ich beachten?

Ist bei einer Scheidung ein Haus  vorhanden, stellen sich dem Ehepaar hierzu viele wichtige Fragen, z. B. Restschuld des Hauskredit, Mindestverkaufspreis der Immobilie oder eingebrachtes Vermögen zur Immobilienfinanzierung. Es sind somit finanzielle, aber auch emotionale Aspekte zu berücksichtigen. Hier lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Verkaufen Ihres Hauses:

Inhaltsverzeichnis:

Wer steht im Grundbuch?

Es ist wichtig, zuerst zu prüfen, wer Eigentümer der Immobilie ist und wer somit den Hausverkauf bei der Scheidung bestimmen darf. Sind das beide Ehegatten zusammen oder einer allein?

Was ist mein Haus heute wert?

Für die Teilung des Ehevermögens, aber auch für die Tilgung der Restkredite ist der Wert der Immobilie von großer Bedeutung. Wir empfehlen Ihnen einen Sachverständigen für die Bewertung Ihrer Immobilie. Wir nennen Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung einen neutralen Sachverständigen und ermitteln die Höhe der Bankgebühren im Falle einer vorzeitigen Darlehenskündigung (hohe Bankgebühren) und zeigen Ihnen entsprechende Lösungen auf.

Bei angespanntem Wohnungsmarkt: Wie erstelle ich einen optimalen Zeitplan für den Hausverkauf?

Wenn ein Haus verkauft wird, muss auch eine neue Wohnung gefunden werden, in die man nach dem Hausverkauf einziehen kann. Bei einer angespannten Lage auf dem Miet-Wohnungsmarkt, kann es oft sehr lange dauern, bis eine passende Wohnung gefunden ist. Wir beraten Sie über einen vertraglichen “Fahrplan”; im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung können die persönlichen Bedürfnisse der Eheleute und der gemeinsamen Kinder berücksichtigt werden und es kann so Zeit gegeben werden, um in Ruhe einen Umzug zu ermöglichen. Wir erstellen für Sie eine Modellberechnung, die Ihnen als Entscheidungshilfe dient.

Liegt beim Kaufinteressenten eine Bankzusage vor?

Vor einem Verkauf des Hauses muss stets bereits vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages geprüft werden, ob die Bonität des Käufers gegeben ist und ob dessen Finanzierung steht. Solange keine Bankzusage des Kaufinteressenten vorliegt, sollten Sie die Käufersuche weiter verfolgen! Wird ein Kaufvertrag schon vor der Bankzusage erstellt, entstehen hohe Rückabwicklungskosten, für die auch Sie haften.

Welchen Einfluss haben Unterhaltsleistungen auf die zukünftigen Hauskredite?

Unterhalt Kredite HausEs ist hier zu klären, wer die entsprechenden Kreditraten bis zu einem endgültigen Verkauf des Hauses bezahlt und wie sich diese Zahlungen auf Unterhaltsleistungen auswirken. Nach dem Verkaufen des Hauses und Wegfall der Schulden besteht meist mehr Liquidität, so dass oft höhere Unterhaltsansprüche gegeben sind. Es ist sinnvoll, dass man sich hierüber möglichst frühzeitig zu künftigen Unterhaltsleistungen beraten lässt, um mehr Planungssicherheit für die Zukunft zu haben.

Wie sieht die Unterhaltshöhe nach dem Hausverkauf aus?

Mit dem Hausverkauf ändert sich in der Regel die Unterhaltssituation. Die Kreditraten müssen nicht mehr bezahlt werden und es bleibt vom monatlichen Einkommen mehr Geld übrig.

Dies kann dazu führen, dass die Unterhaltsleistungen neu berechnet werden müssen.

Wir können dies bereits im Vorfeld für Sie ausrechnen, so dass Sie frühzeitig wissen, welche Zahlungen hier anstehen und Sie damit besser planen können (z. B. auch für die Beantwortung der Frage, wie teuer Ihre neue Wohnung sein darf).

Welche Lösung gibt es noch nach der Scheidung anstatt eines Hausverkaufs?

Denkbar ist es , dass ein Ehegatte die Haushälfte des anderen übernimmt, also das Haus auszahlt, oder ein Ehegatte mit den Kindern noch eine gewisse Zeit im Haus bleibt. Möglich ist es auch, das Haus trotz einer Scheidung zu behalten und es gemeinsam zu vermieten. Alle diese aufgezeigten Wege haben ihre Vor- und Nachteile. Im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs können wir diese und auch steuerliche Auswirkungen mit Ihnen klären und so den für Sie besten Weg finden. Mit einer von uns entwickelten Scheidungsvereinbarung können wir dies verbindlich regeln und beide Ehegatten erhalten Rechtssicherheit.

Unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren

0800 – 81 81 333 gebührenfrei aus dem dt. Festnetz

0163 – 48 13 868

Berlin • München • Hamburg • Stuttgart • Düsseldorf • Frankfurt • Leipzig • Nürnberg • Ingolstadt • Kassel • Hannover

Stimmen beide Partner dem Hausverkauf zu?

Sind beide Ehegatten im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen, müssen beide einem Verkauf der Immobilie zustimmen, d. h. beide Ehegatten müssen den notariellen Kaufvertrag unterschreiben. Findet keine Einigung statt, kann die Zustimmung nicht eingeklagt werden. Stimmt ein Ehegatte dem Verkauf des Hauses nicht zu, muss beim zuständigen Gericht die Teilungsversteigerung dieses Grundstücks beantragt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob der Verkauf an den Ehegatten oder an einen Fremden erfolgt.  Durch das Gericht wird die Immobilie dann versteigert, wobei allerdings mit einem Zeitaufwand von mindestens 1 1/ 2 Jahren zu rechnen ist. Im Termin zur Teilungsversteigerung kann entweder ein Ehegatte oder ein Fremder die Immobilie ersteigern, abhängig davon, wer mehr bietet. Von dem Erlös der Teilungsversteigerung werden evtl. noch auf dem Haus lastende Schulden beglichen und der Rest zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Möchten Sie mehr hierzu erfahren, sprechen Sie mich darauf an.

Kann das Haus auch vermietet werden?

Auch nach einer Scheidung können beide Ehegatten Inhaber des Hauses bleiben. Es ist möglich, das Haus gemeinsam zu vermieten, wenn man sich entsprechend einigt. Hier ist es sinnvoll, die genauen Regelungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung klar festzulegen, um Rechtssicherheit zu erlangen.

Es gibt unter anderem Folgendes zu regeln:

– Wie hoch die Miete sein soll.

– Wer welchen Anteil an der Miete bekommt.

– Wie lange soll die Immobilie vermietet werden?

– Wer zahlt welche Reparaturen oder Instandhaltungskosten?

– Wie wirken sich diese Mieteinnahmen auf den Unterhalt aus?

Wie hoch muss der Mindestverkaufspreis sein, um eine Verschuldung zu vermeiden?

Schuldenberatung Anwalt

Bevor Sie den Hausverkauf vollziehen, lassen sie sich über die Höhe des Verkaufspreises beraten. Dies ist besonders sinnvoll, um möglichst vorteilhaft oder zumindest ohne Schulden aus dem Kredit zu kommen. Ergänzend bieten wir Ihnen hierzu Modellberechnungen, um die wirtschaftliche Situation bei Trennung und Scheidung zu analysieren. Weiter prüfen wir die Bankkosten bei vorzeitiger Kündigung des Hauskredits.

Verbraucherschützer kritisieren, dass bei einer vorzeitigen Kündigung eines Hauskredites bis zu 3 / 4 aller geforderten Bankgebühren zu hoch sind.

Wir setzen uns dafür ein, Sie vor zu hohen Forderungen zu schützen und zu bewahren.
Wir überprüfen gerne für Sie, ob die Bank die Vorfälligkeitskosten zu hoch berechnet hat. Dafür berechnen wir Ihnen einen Festpreises von 99 Euro. Häufig lassen sich dadurch Summen im vierstelligen Bereich einsparen.

Sollten trotz allem hohe Schulden übrig bleiben, bieten wir auch eine entsprechende Schuldnerberatung an, damit Sie von den Restschulden befreit werden können. Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes haben wir für Sie einen erfahrenen und spezialisierten Schuldnerberater. Wenn ein Haus verkauft wird, reicht der Erlös manchmal nicht aus, um alle Hauskredite abzuzahlen, es bleiben Schulden übrig. Diese müssen in der Regel beide Ehegatten zur Hälfte bezahlen oder sie wirken sich auf die Höhe von Unterhaltsleistungen aus. Im Falle einer Überschuldung können wir im Rahmen unserer Schuldnerberatung Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie wieder schuldenfrei werden. Übernimmt ein Ehepartner nach der Scheidung die Immobilie, besteht weiterhin die Situation, dass der andere Ehegatte zunächst weiterhin in der Haftung bzgl. des Hypothekendarlehens steht. Dies ist belastend, selbstverständlich will man sich von dieser Schuld befreien. Wir zeigen Ihnen Lösungen auf, wie Sie in Ihrem besonderen Einzelfall eine Haftungsentlassung regeln und herbeiführen können.

Die Bank fordert trotz einer Trennung weiter die Bezahlung der monatlichen Kreditraten. In der Regel haben beide Ehegatten den Hauskredit gemeinsam aufgenommen und unterschrieben. Daher haften auch beide Ehegatten gegenüber der Bank für die vollen Kreditraten bis zu einem Verkauf des Hauses. Wir prüfen und bewerten Ihre Situation und zeigen Lösungswege auf, dies auch in Verbindung mit der Unterhaltsfrage.

Die Bezahlung von Kreditraten wirken sich meist erheblich auf die Höhe von Unterhaltsleistungen aus.

Für den Fall, dass sich die Eheleute nicht einigen können, wird die Bank das Geld von beiden Ehegatten einfordern oder sogar im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung einleiten. Klären Sie diese Frage bereits mit Beginn der Trennung, um schwere finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Es kann einen maßgebenden Unterschied darstellen, ob das Haus im Frühjahr mit blühenden Garten verkauft wird oder bei tristem Novemberwetter. Die Verkaufschancen sind im Frühjahr oft besser. Daher muss auch hier der richtige Zeitpunkt gut geplant werden. Auch anstehende und nicht abgeschlossene Reparaturarbeiten wirken sich auf den Verkauf des Hauses aus.

Auch wenn beide Ehegatten zu gleichen Teilen im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen sind, erfolgt eine Teilung des Verkaufserlöses nicht automatisch. Denn hier ist auch zu beachten und zu berechnen, wie sich der familienrechtliche Zugewinnausgleich auf die Vermögensteilung auswirkt.

Oft besteht Uneinigkeit zwischen den Eheleuten über die Teilung des Verkaufserlöses. Besonders dann, wenn ein Ehegatte von seinen Eltern zum Kauf der Immobilie einen hohen Betrag erhalten hat.

Das Ehevermögen wird so nicht immer 50 : 50 geteilt.

Gerne überprüfen wir für Sie, welche Zuwendungen zu berücksichtigen sind.
Es ist hier auch eine familienrechtliche Berechnung des Zugewinnausgleichs zu erstellen, und bei der Aufteilung des Verkaufserlöses zu berücksichtigen. Es kommt hier somit immer auf den Einzelfall an.

Es ist hier auch eine familienrechtliche Berechnung des Zugewinnausgleichs zu erstellen, und bei der Aufteilung des Verkaufserlöses zu berücksichtigen. Es kommt hier somit immer auf den Einzelfall an.

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Wann fällt Spekulationssteuer an?

Wir prüfen für Sie, in welchen Fällen eine Spekulationssteuer anfällt.

Fazit

Ein Hausverkauf ist nicht unbedingt die beste Lösung. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Hier ist auch das Interesse aller Beteiligten zu berücksichtigen (beide Ehegatten und Kinder), jedoch auch die finanziellen Möglichkeiten.
Bedenken Sie dabei, dass bei einer vorzeitigen Kündigung von Bankkrediten oft hohe Bankgebühren entstehen. Diese müssen ebenfalls von beiden Ehegatten bezahlt werden.

Die Bezahlung von Kreditraten nimmt Einfluss auf die zu zahlende Unterhaltshöhe. Sind weniger Kreditraten zu zahlen, ändert sich hier auch die Unterhaltshöhe.

In unserer Scheidungsberatung bieten wir Ihnen an, die verschiedenen Optionen zu prüfen, auch mit Modellberechnungen in wirtschaftlicher Hinsicht. Somit erhalten Sie Klarheit für die Zukunft.

Unverbindliche Erstberatung

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Hausverkauf und Scheidung in Ihrer speziellen Situation. Wir bieten Ihnen an verschiedenen Standorten hierzu umfangreiche Beratungstermine und eine kostengünstige Erstberatung an. Rufen Sie uns unter der gebührenfreien Telefonnummer  0800 – 81 81 333 oder 0163 – 48 13 868 an.

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 11. Mai 2020