Scheidung mit Schulden – ein lösbares Problem

Das Wichtigste im Überblick

  • Sie haben Schulden, können diese alleine nicht mehr bedienen oder haben den Überblick darüber verloren? Hier empfehlen wir Ihnen, zeitnah einen Termin zur Schuldnerberatung wahrzunehmen.
  • Der Schuldnerberater erstellt einen Plan für außergerichtliche Lösungen oder reicht für Sie den Privat-Insolvenzantrag bei Gericht ein
  • In dringen Fällen bieten wie eine kurzfristige Erstberatung an

Schritt für Schritt für ein schuldenfreies Leben

  • Kommen Sie möglichst zeitnah zu uns
  • Bringen Sie alle Unterlagen mit – auch ungeordnet
  • Wir erarbeiten für Sie außergerichtliche und gerichtliche Lösungen

Themenüberblick

  • Wann sollten Sie eine Schuldnerberatung kontaktieren?
  • wie hilft eine Schuldnerberatung
  • welche Wege führen aus den Schulden
  • unverbindliche Erstberatung

Die Ursache der Schulden

Sie haben hohe Schulden und wissen nicht mehr, wie Sie diese bezahlen sollen? Oder haben Sie den Überblick über Ihre Schulden verloren?

Schulden entstehen durch z.B. einen finanzierten Familienurlaub, das neue Auto, die neue Küche oder Sie haben mehrere Kredite aufgenommen. Ihre monatlichen Einkünfte reichen nicht mehr aus, um Ihre finanzielle Situation selbst abzudecken. Mahnschreiben, Post vom Gericht oder Gerichtsvollzieher häufen sich an. Erfahren Sie hier, wie wir Ihnen Lösungswege raus aus den Schulden anbieten können:

Wann sollten Sie Schuldnerberatung kontaktieren?

Warten Sie nicht länger und resignieren Sie auf keinen Fall. Je eher Sie sich von unserem erfahrenen Schuldnerberater unterstützen lassen, desto schneller sind Ihre Schulden geregelt.

Gerade für Menschen in Ihrer Situation hat der Gesetzgeber das Instrument der Verbraucherinsolvenz geschaffen. Damit erhalten Sie die Chance, wieder schuldenfrei zu werden.

Nutzen Sie diese Chance!

Wie hilft eine Schuldnerberatung?

In einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch wird Ihnen der Ablauf eines Privatinsolvenzverfahrens erklärt. Wir prüfen z. B. im Falle einer Scheidung, ob Sie für Schulden Ihres Ehepartners mithaften. Wir koordinieren für Sie auch Ihre Scheidung und die Privatinsolvenz. Wir prüfen unter anderem, ob Sie für das gerichtliche Scheidungsverfahren Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Das bedeutet, Sie müssten dann für die Scheidung nichts bezahlen.

Auch zeigen wir Ihnen Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung auf und erklären Ihnen auch das Verfahren der Schuldenbereinigung.

Ihre Unterlagen, insbesondere die Mahnschreiben, sortieren wir, um die genaue Schuldenhöhe zu ermitteln, damit wir zuerst versuchen können, mit den Gläubigern einen Vergleich auszuhandeln.

Damit führen wir, soweit erforderlich, das gerichtliche Scheidungsbereinigungsverfahren für Sie durch und füllen alle erforderlichen Formulare aus. Sollte hier es auch erforderlich sein, ein P-Konto (pfändungsgeschütztes Konto) einzurichten, helfen wir Ihnen bei der Einrichtung und stellen Ihnen die für die Bank erforderliche Bescheinigung kostenfrei aus.

Welche Möglichkeiten bieten sich an, um aus den Schulden rauszukommen?

– Außergerichtliche Schuldenregulierung

Wir versuchen, mit den Gläubigern außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten. Hier können z. B. entweder monatliche vernünftige Ratenzahlungen über eine bestimmte Zeit vereinbart werden. Denkbar ist es auch, Schulden durch eine ermäßigte Einmalzahlung zu erledigen. Hier prüfen wir stets Ihre finanziellen Möglichkeiten und richten unser Handeln danach aus.

– Privatinsolvenz

Ist eine außergerichtliche Schuldenregulierung nicht möglich oder sinnvoll, bereiten wir den gerichtlichen Antrag auf Privatinsolvenz mit Ihnen vor. Dazu füllen wir alle erforderlichen Formulare aus. Wir erstellen die Bescheinigungen und reichen den Antrag bei Gericht ein. Während des Privatinsolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase, die derzeit bis zu sechs Jahren dauern kann, stehen wir Ihnen immer zur Seite. Es bestehen Bestrebungen, die Dauer der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre zu verkürzen.

Während der Wohlverhaltensphase wird der pfändbare Teil Ihres Einkommens an einen Treuhänder abgeben. Je nach Anzahl Ihrer Familienmitglieder gibt es hohe Freibeträge, die in der sogenannten Pfändungstabelle geregelt sind.

Fazit

Eine Privatinsolvenz ist oft die beste Lösung, um schuldenfrei zu werden und eine positive Lebensperspektive zu gewinnen. Wir regeln hier für Sie alles, füllen alle erforderlichen Formulare aus, kümmern uns um den Schriftverkehr und stellen erforderliche Anträge. So fällt die gesamte unangenehme Post weg, es gibt keine Mahnschreiben mehr, keinen Gerichtsvollzieher und keine Zwangsvollstreckung. Es kehrt wieder Ruhe in Ihr Leben ein und nach einigen Jahren sind alle Ihre Schulden weg. Sie haben durch das Insolvenzverfahren im Grunde keine Nachteile, sondern nur Vorteile.

Es bleibt insbesondere genügend Geld für die Familie zum Leben übrig

Die Kosten, die durch ein solches Insolvenzverfahren entstehen, sind im Verhältnis zu den Schulden, die nicht mehr bezahlt werden müssen, gering und können auch in angemessenen Raten bei uns bezahlt werden.

Unverbindliche Erstberatung

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Privatinsolvenz in Ihrer speziellen Situation. Wir bieten Ihnen hierzu eine umfangreiche (telefonische) kostengünstige Erstberatung an.

Ihre Vorteile:

  • kurzfristige Terminvergabe
  • fachkundige Schuldnerberatung
  • wir füllen für Sie alle notwendigen Formulare aus
  • schnelle Antragsbearbeitung
  • wir betreuen Sie in allen Bundesländern und reichen den Antrag für Sie ein.

Die Kosten für das Erstberatungsgespräch belaufen sich auf 120,00 €.

Rufen Sie uns heute noch an, damit Sie Ihre Schulden in den Griff bekommen und Zuversicht haben können. Haben Sie noch persönliche Fragen, vereinbaren Sie einen (Telefon-) Termin mit uns unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 – 81 81 333 oder Mobil 0163 – 48 13 868 an.

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 10. Juli 2020

München: Was ist bei einer Trennung zu beachten?

Die Wohnungssituation in München ist seit langer Zeit schwierig. Viele Ehegatten, die sich scheiden lassen, stehen vor der Frage, wie sie künftige Wohnungssituation planen.

Unser Beraternetzwerk hat sich zur Aufgabe gemacht, praktische Lösungen mit Ihnen zu entwickeln. Oft gibt es z. B. ungelöste Fragen zum Familieneigenheim bzw. zu Unterhaltsansprüchen und zu Krediten. Viele wünschen sich hier bereits im Trennungsjahr Planungssicherheit. Hierzu geben wir Ihnen entsprechende Unterstützung, in dem wir Ihre Situation gemeinsam analysieren. Wir geben Ihnen mit Hilfe von Modellberechnungen für Ihren zukünftigen Lebensstandard Entscheidungshilfen mit. Unsere Modellberechnungen stellen Ihre zukünftigen Einnahmen und Ausgaben nach der Scheidung gegenüber. Wir prüfen hierdurch verschiedene Lösungswege und Sie erhalten Klarheit über Ihre Situation.

Weiter klären wir gemeinsam mit Ihnen und bei Bedarf mit unseren Fachleuten kompetent Probleme wie Hauskredite und steuerliche Veränderungen im Rahmen der Scheidung.

Bei dem gesetzlich geforderten Trennungsjahr spielt die Festlegung der Wohnsituation für alle Beteiligten, auch die Kinder, eine sehr wichtige Rolle. Hierbei ist es auch wichtig zu beachten, dass bereits ab Anfang der Trennung, Unterhaltsprobleme und -ansprüche zu lösen bzw. festzulegen sind; dies ist auch dann von Bedeutung, wenn die Trennung in einer Wohnung durchgeführt wird („Trennung von Tisch und Bett“). Zudem ist zu regeln, ob derjenige, der in der Wohnung bleibt, auch die Miete Hauskreditrate bezahlen kann. Wir geben Ihnen folgend Antworten auf viele dieser Fragen.

Autor: Rechtsanwalt Pasch, Rechtsanwalt in München

Inhaltsverzeichnis:

Planung einer Trennung

Die einvernehmliche Trennung: Ein Ehegatte zieht aus

Gerichtlicher Antrag auf Wohnungszuweisung

Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung

Gewaltschutz: Verweis aus Wohnung

Gemeinsames Haus: Zwangsversteigerung

Rechtliche Beratung und praktische Tipps

Planung einer Trennung

Der Münchner Wohnungsmarkt ist seit langer Zeit angespannt, empfiehlt es sich, bereits vor oder während der Trennung zu verschaffen über die Fragen der Wohnsituation oder des weiteren Besitzes der Immobilie. Die Eheleute haben die Möglichkeit bereits im Trennungsjahr, viele Fragen rund um die Scheidung, z. B. über Unterhalt, Besuchszeiten der Kinder, Ehevermögen, einvernehmlich und verbindlich klären.

Was wir für Sie tun können, wie können wir Sie unterstützen:

  • Planung der jetzigen und zukünftigen Wohnsituation
  • Klärung der Unterhaltsleistungen i. V. m Hauskrediten
  • Wirtschaftliche Modellberechnung: z. B. Klärung dieser Fragen: wie teuer darf die zukünftige Wohnung sein. Kann ich das Haus nach der Scheidung halten (wie hoch kann die künftige Kreditrate sein) oder kommt es zum Notverkauf?
  • Durch außergerichtliche Regelungen besteht die Möglichkeit die Scheidung auf das Notwendige zu reduzieren
  • Senkung der Scheidungsfolgekosten
  • Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung: verbindliche Scheidungsvereinbarung im Trennungsjahr treffen

So erhalten Sie rasch Klarheit und Struktur im (neuen) Alltag.

Die einvernehmliche Trennung

Beide Ehegatten stimmen bei den Fragen der Wohnsituation überein. Es ist festgelegt, wer in der Wohnung bleibt, zudem sind alle Unterhaltsansprüche geregelt. Mit Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag bei dem Familiengericht eingereicht werden. Gerichtlicher Antrag auf Wohnungszuweisung

Wenn sich die Eheleute uneins über die eheliche Wohnung sind, kann und muss im Zweifelsfall der Familienrichter hierüber entscheiden. Für diesen ist es nach der Rechtsprechung erst einmal ohne Bedeutung, wem das Haus gehört. Der Richter entscheidet, wer ausziehen muss.

Nach unserer Meinung empfiehlt es sich, im Vorfeld zuerst den außergerichtlichen Weg zu wählen, da dieser in der Regel schneller, kostengünstiger und deeskalierender ist.

Unser Netzwerk bietet auch hier unterstützende Wege. Bei gemeinsamen Gesprächen mit beiden Ehegatten wird die beste Lösung gesucht.

Denn das Familiengericht muss nach sogenannten Härtefallgesichtspunkten entscheiden. So ein Härtefall kann z. B. vorliegen, wenn es einem Ehegatten, der die Kinder betreut, aufgrund der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt in München nicht möglich ist, eine andere Wohnung zu finden.

Sie möchten wissen, ob in Ihrer persönlichen Situation so ein Härtefall gegeben ist? Dies können wir gerne mit Ihnen im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs mit Ihnen klären. Wie berücksichtigen auch, wie sich Unterhaltsleistungen im Trennungsjahr insoweit auswirken können, damit Sie auch finanzielle Klarheit haben.

Was wir hier für Sie tun können:

  • Wir beantragen für Sie die gerichtliche Wohnungszuweisung
  • Wir informieren Sie über unterhaltsrechtliche Fragen
  • Wir beraten Sie zu Sorge- und Besuchsrecht

Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung

Das Gesetz erlaubt auch eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung bzw. dem gemeinsamen Haus. Da der Münchner Wohnungsmarkt anspannt ist, kann man den Umzug hinausschieben, bis eine passende und finanzierbare Wohnung gefunden ist. Dennoch kann man das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung bereits leben und muss nicht bis zum Auszug eines Partners warten.

Expertentipp:

  • Unterhalt klären bereits mit Beginn der Trennung
  • Unterhaltsleistungen neu mit Auszug prüfen
  • Steuerklassenwechsel beachten

 

Wenn Sie knapp bei Kasse sind:

Für den Fall, dass man sich keinen Umzug oder keine eigene Wohnung leisten kann und man auch zu wenig Unterhaltsleistungen hat, um ausziehen zu können, prüfen wir in einem Erstberatungsgespräch auch, ob hierfür staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden können. Dies gilt natürlich auch für die staatliche Kostenübernahme im Scheidungsverfahren (Verfahrenskostenhilfe in München). Auch dies prüfen wir bereits bei einem Erstberatungsgespräch.

Trennung innerhalb der Wohnung

Sie möchten sich auch räumlich trennen, aber auf dem angespannten Wohnungsmarkt ist nicht sofort eine geeignete Wohnung zu finden. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das auch die Scheidung regelt, sieht vor, dass es auch möglich ist, sich innerhalb der Wohnung / des Hauses zu trennen („Trennung von Tisch und Bett“), auch wenn es psychisch belastend sein kann, wenn das Ehepaar sich weiter in einer Wohnung zusammen aufhält und man sich quasi täglich sieht. Soweit es zu einem Getrenntleben in einer Wohnung kommt, gilt folgendes zu berücksichtigen:

  • Keine gemeinsamen Unternehmungen
  • Trennung von Tisch und Bett
  • Keine wirtschaftlichen gegenseitigen Leistungen, keine gemeinsame Haushaltsführung

Dies sind nur wenige Punkte, die Sie beachten sollten.

Fristen beachten bei Trennung

]Auch bei einer Trennung nur in der Wohnung ist der der Unterhalt bereits am Anfang der Trennung zu regeln und festzulegen, denn rückwirkend ist Unterhalt nicht zu bezahlen, wenn dieser nicht eingefordert wurde.

Auch sollte geklärt werden, wie weit staatliche Hilfen für einen Umzug in Frage kommen. Dieses Thema kann bei der Besprechung von Unterhaltsfragen geklärt werden.

Gewaltschutz: Verweis aus Wohnung

Manchmal kommt es im Rahmen von Trennungsstreitigkeiten auch zu häuslicher Gewalt. In solchen Fällen kann nach den gesetzlichen Regelungen zuerst die Polizei einem Ehepartner für die Dauer von zwei Wochen verbieten, in der Wohnung zu bleiben und Kontakt zu dem anderen zu haben. Danach kann das Familiengericht für bis zu weiteren sechs Monaten nach den Regelungen des sogenannten Gewaltschutzgesetzes dieses Kontaktverbot verlängern und festlegen, wer in der Wohnung alleine leben kann.

Wir prüfen, ob so ein Anspruch besteht und stellen gegebenenfalls den gerichtlichen Antrag für Sie. Sollte der Vorwurf sich gegen Sie richten, wehren wir unberechtigte Ansprüche (auch vor Gericht) ab.

Soweit Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben, so wenden Sie sich im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung an uns.

 

Gemeinsame Immobilienkredite werden nicht bezahlt – Zwangsversteigerung

Oft kann es bei einer Trennung passieren, dass die gemeinsamen Immobilienkredite nicht mehr bezahlt werden können. Sollte dieser Fall eintreten, kann die Bank die Kredite kündigen und wird dann anschließend auch die Zwangsversteigerung der Immobilie einleiten.

Oft wird es unterschätzt, dass aufgrund von Unterhaltsleistungen und Lohnsteuerklassenwechsel weniger Liquidität zur Verfügung steht. Es ist daher wichtig, sich schon mit Beginn des Trennungsjahres über die Unterhaltsleistungen zu informieren. Unser Netzwerk erstellt Ihnen hierzu Modellberechnungen. Damit erhalten Sie Klarheit, ob die Finanzierung langfristig gewährleistet ist.

So können Sie eine Zwangsversteigerung durch die Bank vermeiden, die oft mit hohen Verlusten verbunden ist. Sie können rechtzeitig reagieren und den selbst den notwendigen Verkauf Ihrer Immobilie vornehmen.

Sollten Sie und Ihr Ehepartner keine einvernehmliche Lösung finden, wie mit der gemeinsamen Immobilie verfahren wird, kann jeder der Ehegatten die Teilungsversteigerung beantragen.

Über die Auswirkungen und Möglichkeiten beraten wir Sie umfassend bei einem entsprechenden Beratungsgespräch.

Rechtliche Beratung und praktische Tipps

Wir raten Ihnen, sich schon bei ersten familiären Konflikten an uns zu wenden und im Rahmen einer Erstberatung alles Wissenswerte und Notwendige für eine Trennung und Scheidung zu erfahren.

Unser Netzwerk bietet Ihnen z. B. Modellberechnungen an, bei welchen Ihre finanzielle Situation unter Berücksichtigung von z. B. Unterhaltsleistungen, Wegfall des Ehegattensplittings, Kosten für zweiten Haushalt ermittelt wird.

So erhalten Sie Klarheit über Ihre künftige finanzielle Situation und auch zu Ihrer Wohnsituation: Wie teuer darf die neue Wohnung sein? Kann ich das Haus halten, wenn ich den Partner auszahlen muss.

Es gibt keine Standartlösungen. Stets ist der Einzelfall zu berücksichtigen, auch bei Ihnen. Wir halten Ihre Situation fest und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste für Sie passende Lösung.

Melden Sie sich bei uns und vereinbaren einen Termin zu einer unverbindlichen und kostengünstigen Erstberatung.

Modifiziert am 23. September 2022Veröffentlicht am 7. Juli 2020

Hausverkauf Scheidung – das müssen Sie wissen

Ist Verkaufen des Hauses bei Scheidung sinnvoll? Was passiert mit den Krediten und Schulden? Kann man den Hausverkauf erzwingen? Was muss ich beachten, um Fehler zu vermeiden?

Autor: Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht, München

Hausverkauf und Scheidung – was muss ich beachten?

Ist bei einer Scheidung ein Haus  vorhanden, stellen sich dem Ehepaar hierzu viele wichtige Fragen, z. B. Restschuld des Hauskredit, Mindestverkaufspreis der Immobilie oder eingebrachtes Vermögen zur Immobilienfinanzierung. Es sind somit finanzielle, aber auch emotionale Aspekte zu berücksichtigen. Hier lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Verkaufen Ihres Hauses:

Inhaltsverzeichnis:

Wer steht im Grundbuch?

Es ist wichtig, zuerst zu prüfen, wer Eigentümer der Immobilie ist und wer somit den Hausverkauf bei der Scheidung bestimmen darf. Sind das beide Ehegatten zusammen oder einer allein?

Was ist mein Haus heute wert?

Für die Teilung des Ehevermögens, aber auch für die Tilgung der Restkredite ist der Wert der Immobilie von großer Bedeutung. Wir empfehlen Ihnen einen Sachverständigen für die Bewertung Ihrer Immobilie. Wir nennen Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung einen neutralen Sachverständigen und ermitteln die Höhe der Bankgebühren im Falle einer vorzeitigen Darlehenskündigung (hohe Bankgebühren) und zeigen Ihnen entsprechende Lösungen auf.

Bei angespanntem Wohnungsmarkt: Wie erstelle ich einen optimalen Zeitplan für den Hausverkauf?

Wenn ein Haus verkauft wird, muss auch eine neue Wohnung gefunden werden, in die man nach dem Hausverkauf einziehen kann. Bei einer angespannten Lage auf dem Miet-Wohnungsmarkt, kann es oft sehr lange dauern, bis eine passende Wohnung gefunden ist. Wir beraten Sie über einen vertraglichen “Fahrplan”; im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung können die persönlichen Bedürfnisse der Eheleute und der gemeinsamen Kinder berücksichtigt werden und es kann so Zeit gegeben werden, um in Ruhe einen Umzug zu ermöglichen. Wir erstellen für Sie eine Modellberechnung, die Ihnen als Entscheidungshilfe dient.

Liegt beim Kaufinteressenten eine Bankzusage vor?

Vor einem Verkauf des Hauses muss stets bereits vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages geprüft werden, ob die Bonität des Käufers gegeben ist und ob dessen Finanzierung steht. Solange keine Bankzusage des Kaufinteressenten vorliegt, sollten Sie die Käufersuche weiter verfolgen! Wird ein Kaufvertrag schon vor der Bankzusage erstellt, entstehen hohe Rückabwicklungskosten, für die auch Sie haften.

Welchen Einfluss haben Unterhaltsleistungen auf die zukünftigen Hauskredite?

Unterhalt Kredite HausEs ist hier zu klären, wer die entsprechenden Kreditraten bis zu einem endgültigen Verkauf des Hauses bezahlt und wie sich diese Zahlungen auf Unterhaltsleistungen auswirken. Nach dem Verkaufen des Hauses und Wegfall der Schulden besteht meist mehr Liquidität, so dass oft höhere Unterhaltsansprüche gegeben sind. Es ist sinnvoll, dass man sich hierüber möglichst frühzeitig zu künftigen Unterhaltsleistungen beraten lässt, um mehr Planungssicherheit für die Zukunft zu haben.

Wie sieht die Unterhaltshöhe nach dem Hausverkauf aus?

Mit dem Hausverkauf ändert sich in der Regel die Unterhaltssituation. Die Kreditraten müssen nicht mehr bezahlt werden und es bleibt vom monatlichen Einkommen mehr Geld übrig.

Dies kann dazu führen, dass die Unterhaltsleistungen neu berechnet werden müssen.

Wir können dies bereits im Vorfeld für Sie ausrechnen, so dass Sie frühzeitig wissen, welche Zahlungen hier anstehen und Sie damit besser planen können (z. B. auch für die Beantwortung der Frage, wie teuer Ihre neue Wohnung sein darf).

Welche Lösung gibt es noch nach der Scheidung anstatt eines Hausverkaufs?

Denkbar ist es , dass ein Ehegatte die Haushälfte des anderen übernimmt, also das Haus auszahlt, oder ein Ehegatte mit den Kindern noch eine gewisse Zeit im Haus bleibt. Möglich ist es auch, das Haus trotz einer Scheidung zu behalten und es gemeinsam zu vermieten. Alle diese aufgezeigten Wege haben ihre Vor- und Nachteile. Im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs können wir diese und auch steuerliche Auswirkungen mit Ihnen klären und so den für Sie besten Weg finden. Mit einer von uns entwickelten Scheidungsvereinbarung können wir dies verbindlich regeln und beide Ehegatten erhalten Rechtssicherheit.

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Stimmen beide Partner dem Hausverkauf zu?

Sind beide Ehegatten im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen, müssen beide einem Verkauf der Immobilie zustimmen, d. h. beide Ehegatten müssen den notariellen Kaufvertrag unterschreiben. Findet keine Einigung statt, kann die Zustimmung nicht eingeklagt werden. Stimmt ein Ehegatte dem Verkauf des Hauses nicht zu, muss beim zuständigen Gericht die Teilungsversteigerung dieses Grundstücks beantragt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob der Verkauf an den Ehegatten oder an einen Fremden erfolgt.  Durch das Gericht wird die Immobilie dann versteigert, wobei allerdings mit einem Zeitaufwand von mindestens 1 1/ 2 Jahren zu rechnen ist. Im Termin zur Teilungsversteigerung kann entweder ein Ehegatte oder ein Fremder die Immobilie ersteigern, abhängig davon, wer mehr bietet. Von dem Erlös der Teilungsversteigerung werden evtl. noch auf dem Haus lastende Schulden beglichen und der Rest zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Möchten Sie mehr hierzu erfahren, sprechen Sie mich darauf an.

Kann das Haus auch vermietet werden?

Auch nach einer Scheidung können beide Ehegatten Inhaber des Hauses bleiben. Es ist möglich, das Haus gemeinsam zu vermieten, wenn man sich entsprechend einigt. Hier ist es sinnvoll, die genauen Regelungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung klar festzulegen, um Rechtssicherheit zu erlangen.

Es gibt unter anderem Folgendes zu regeln:

– Wie hoch die Miete sein soll.

– Wer welchen Anteil an der Miete bekommt.

– Wie lange soll die Immobilie vermietet werden?

– Wer zahlt welche Reparaturen oder Instandhaltungskosten?

– Wie wirken sich diese Mieteinnahmen auf den Unterhalt aus?

Wie hoch muss der Mindestverkaufspreis sein, um eine Verschuldung zu vermeiden?

Schuldenberatung Anwalt

Bevor Sie den Hausverkauf vollziehen, lassen sie sich über die Höhe des Verkaufspreises beraten. Dies ist besonders sinnvoll, um möglichst vorteilhaft oder zumindest ohne Schulden aus dem Kredit zu kommen. Ergänzend bieten wir Ihnen hierzu Modellberechnungen, um die wirtschaftliche Situation bei Trennung und Scheidung zu analysieren. Weiter prüfen wir die Bankkosten bei vorzeitiger Kündigung des Hauskredits.

Verbraucherschützer kritisieren, dass bei einer vorzeitigen Kündigung eines Hauskredites bis zu 3 / 4 aller geforderten Bankgebühren zu hoch sind.

Wir setzen uns dafür ein, Sie vor zu hohen Forderungen zu schützen und zu bewahren.
Wir überprüfen gerne für Sie, ob die Bank die Vorfälligkeitskosten zu hoch berechnet hat. Dafür berechnen wir Ihnen einen Festpreises von 99 Euro. Häufig lassen sich dadurch Summen im vierstelligen Bereich einsparen.

Sollten trotz allem hohe Schulden übrig bleiben, bieten wir auch eine entsprechende Schuldnerberatung an, damit Sie von den Restschulden befreit werden können. Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes haben wir für Sie einen erfahrenen und spezialisierten Schuldnerberater. Wenn ein Haus verkauft wird, reicht der Erlös manchmal nicht aus, um alle Hauskredite abzuzahlen, es bleiben Schulden übrig. Diese müssen in der Regel beide Ehegatten zur Hälfte bezahlen oder sie wirken sich auf die Höhe von Unterhaltsleistungen aus. Im Falle einer Überschuldung können wir im Rahmen unserer Schuldnerberatung Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie wieder schuldenfrei werden. Übernimmt ein Ehepartner nach der Scheidung die Immobilie, besteht weiterhin die Situation, dass der andere Ehegatte zunächst weiterhin in der Haftung bzgl. des Hypothekendarlehens steht. Dies ist belastend, selbstverständlich will man sich von dieser Schuld befreien. Wir zeigen Ihnen Lösungen auf, wie Sie in Ihrem besonderen Einzelfall eine Haftungsentlassung regeln und herbeiführen können.

Die Bank fordert trotz einer Trennung weiter die Bezahlung der monatlichen Kreditraten. In der Regel haben beide Ehegatten den Hauskredit gemeinsam aufgenommen und unterschrieben. Daher haften auch beide Ehegatten gegenüber der Bank für die vollen Kreditraten bis zu einem Verkauf des Hauses. Wir prüfen und bewerten Ihre Situation und zeigen Lösungswege auf, dies auch in Verbindung mit der Unterhaltsfrage.

Die Bezahlung von Kreditraten wirken sich meist erheblich auf die Höhe von Unterhaltsleistungen aus.

Für den Fall, dass sich die Eheleute nicht einigen können, wird die Bank das Geld von beiden Ehegatten einfordern oder sogar im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung einleiten. Klären Sie diese Frage bereits mit Beginn der Trennung, um schwere finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Es kann einen maßgebenden Unterschied darstellen, ob das Haus im Frühjahr mit blühenden Garten verkauft wird oder bei tristem Novemberwetter. Die Verkaufschancen sind im Frühjahr oft besser. Daher muss auch hier der richtige Zeitpunkt gut geplant werden. Auch anstehende und nicht abgeschlossene Reparaturarbeiten wirken sich auf den Verkauf des Hauses aus.

Auch wenn beide Ehegatten zu gleichen Teilen im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen sind, erfolgt eine Teilung des Verkaufserlöses nicht automatisch. Denn hier ist auch zu beachten und zu berechnen, wie sich der familienrechtliche Zugewinnausgleich auf die Vermögensteilung auswirkt.

Oft besteht Uneinigkeit zwischen den Eheleuten über die Teilung des Verkaufserlöses. Besonders dann, wenn ein Ehegatte von seinen Eltern zum Kauf der Immobilie einen hohen Betrag erhalten hat.

Das Ehevermögen wird so nicht immer 50 : 50 geteilt.

Gerne überprüfen wir für Sie, welche Zuwendungen zu berücksichtigen sind.
Es ist hier auch eine familienrechtliche Berechnung des Zugewinnausgleichs zu erstellen, und bei der Aufteilung des Verkaufserlöses zu berücksichtigen. Es kommt hier somit immer auf den Einzelfall an.

Es ist hier auch eine familienrechtliche Berechnung des Zugewinnausgleichs zu erstellen, und bei der Aufteilung des Verkaufserlöses zu berücksichtigen. Es kommt hier somit immer auf den Einzelfall an.

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Wann fällt Spekulationssteuer an?

Wir prüfen für Sie, in welchen Fällen eine Spekulationssteuer anfällt.

Fazit

Ein Hausverkauf ist nicht unbedingt die beste Lösung. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Hier ist auch das Interesse aller Beteiligten zu berücksichtigen (beide Ehegatten und Kinder), jedoch auch die finanziellen Möglichkeiten.
Bedenken Sie dabei, dass bei einer vorzeitigen Kündigung von Bankkrediten oft hohe Bankgebühren entstehen. Diese müssen ebenfalls von beiden Ehegatten bezahlt werden.

Die Bezahlung von Kreditraten nimmt Einfluss auf die zu zahlende Unterhaltshöhe. Sind weniger Kreditraten zu zahlen, ändert sich hier auch die Unterhaltshöhe.

In unserer Scheidungsberatung bieten wir Ihnen an, die verschiedenen Optionen zu prüfen, auch mit Modellberechnungen in wirtschaftlicher Hinsicht. Somit erhalten Sie Klarheit für die Zukunft.

Unverbindliche Erstberatung

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Hausverkauf und Scheidung in Ihrer speziellen Situation. Wir bieten Ihnen an verschiedenen Standorten hierzu umfangreiche Beratungstermine und eine kostengünstige Erstberatung an. Rufen Sie uns unter der gebührenfreien Telefonnummer  0800 – 81 81 333 oder 0163 – 48 13 868 an.

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 11. Mai 2020

Was passiert mit dem Hauskredit bei einer Scheidung?

Gibt es ein Familieneigenheim, stellen sich bei einer Trennung viele Fragen, besonders wenn das Haus finanziert ist, ein gemeinsamer Hauskredit aufgenommen wurde und das Haus noch nicht abbezahlt ist, also noch eine Restschuld besteht. Hierzu bieten wir Ihnen viele Antworten und Lösungen, auch wenn es sich um ein sehr komplexes Thema handelt. Denn hier sind nicht nur die Ehegatten beteiligt, sondern auch die finanzierende Bank, die auch ihre Interessen in den Vordergrund stellt; der Bank ist es erst einmal egal, ob Sie sich scheiden lassen oder nicht. Die Bank will, dass Sie den Kreditvertrag für die Hausfinanzierung einhalten und die vereinbarten Raten und Tilgung pünktlich abbezahlen. Bei Nicht-Bedienen der Kredite kann bereits nach ca. 8 Wochen eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie eingeleitet werden.

Autor: Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht, München

 

Inhaltsverzeichnis:

 

Wer muss nach Trennung oder Scheidung die Hauskredite weiter bedienen?

Übernahme der Immobilie durch einen Ehepartner

Die Ehegatten sind sich einig, dass ein Ehegatte das Haus übernimmt. Nun sind insbesondere die Hauskredite und der Auszahlungsbetrag zu klären.

Hauskredit umschreiben nach der Scheidung

Als erstes ist nun der Wert der Immobilie festzulegen. Oft sind die Eheleute über diesen Wert uneins. Daher empfiehlt es sich häufig, ein Kurzgutachten erstellen zu lassen; im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes können wir Ihnen einen geeigneten Gutachter vorschlagen. Im Gegensatz zu einem gerichtlich erstellten Gutachten können so erhebliche Kosten eingespart werden, zumal so ein Kurzgutachten in der Regel ausreichend ist, den Wert der Immobilie zu bestimmen. Weiter stellt diese Vorgehensweise eine Zeitersparnis dar, so dass Sie Ihre Belange schneller einvernehmlich regeln können.

Steht der Wert der Immobilie fest, kann der Auszahlungsbetrag ermittelt werden. Hierfür ist zum einen auch die noch offene Kreditschuld bzw. Restschuld maßgebend, wenn das Haus noch nicht abbezahlt ist, zum anderen ist die grundsätzliche Finanzierung des Hauses von Bedeutung. Auch denkbare Zugewinnausgleichsansprüche, die gesondert berechnet werden müssen, sollten beachtet werden, sowie Schenkungen der Eltern oder Erbschaften, die in die Immobilie geflossen sind.

 

 

Wie wirken sich die monatl. Belastungen für den Hauskredit auf den Unterhalt aus?

Für den Fall, dass Sie einen gemeinsamen Hauskredit allein abzahlen und/oder einen neuen Kredit aufnehmen müssen, um den anderen Ehegatten auszuzahlen, stellt sich bei der Bank die Frage der Bonität, also die Frage, ob Sie den Kredit bzw. die Hypothek abbezahlen und die monatlichen Raten leisten können. Hier sind einerseits die Höhe des Einkommens von Bedeutung, andererseits auch die Höhe von Unterhaltsleistungen. Dies führt oft zu einem Spannungsfeld. Um Sie hier zu unterstützen und um eine Versteigerung zu vermeiden, erstellen wir für Sie wirtschaftliche Modellberechnungen, die verschiedene Szenarien zu verschiedenen Unterhaltsleistungen für die Zukunft darstellen. So erhalten Sie einen langfristigen Überblick über Ihre künftige finanzielle Situation, anhand der deutlich wird, welche Hausfinanzierung und Tilgung Sie tragen können. Zu beachten ist stets, dass bereits ab dem ersten Tag der Trennung der Unterhalt mit dem Hauskredit in Verbindung steht und daher möglichst bald diese beiden Punkte zu klären sind. Wichtig ist auch hier, dass Unterhalt nicht für die Vergangenheit gefordert werden kann. Alle aufkommenden Fragen Ihrerseits zu diesem Thema können bei einem Erstberatungsgespräch umfassend geklärt werden. Eine bundesweite Beratung können Sie unter folgender gebührenfreier Servicenummer 0800 – 81 81 333  oder mobil unter 0163 – 48 13 868 vereinbaren.

 

Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie durch Kreditvergleich Ihres Hauskredits bis zu 4-stelligen Summen einsparen können

Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes haben wir spezialisierte Fachleute, die einen neutralen Bankenvergleich zu Zinskonditionen und Kreditvertrag durchführen. So können Sie den für Sie günstigsten Zinssatz erfahren und festlegen. Auf diese Weise halten Sie zum einen Ihre Belastung geringer und zum anderen können Sie über die lange Laufzeit von Hypothekendarlehen gesehen oft bis zu vierstellige Summen sparen.

 

Wann gibt die Bank eine verbindliche Zusage?

Die Bank prüft erstmal Ihre Bonität. Hier sind für die Bank insbesondere die Höhe der Hypothek und auch Ihre zukünftigen Unterhaltsleistungen maßgebend. Anschließend fordert die Bank eine klare Entscheidung zu Immobilienübernahme, Hausfinanzierung und Vermögensaufteilung. Diese kann nachgewiesen werden durch

  • eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

oder

  • ein gerichtliches Urteil.

Danach ist bei positiver Entscheidung der Bank die Hausübernahme rechtssicher möglich.

 

 

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Wer haftet nach der Scheidung für den Hauskredit, und was ist bei Altverträgen zu beachten?

Meist haben die Ehegatten den ursprünglichen Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben, also einen gemeinsamen Kredit / Hypothek aufgenommen, und beide haften für diese Immobilienschulden. Übernimmt in dieser Situation einer der Ehepartner die Immobilie, will der andere Ehegatte zu Recht diese Schulden nicht mehr abbezahlen und hierfür nicht mehr haften, wenn das Haus noch nicht vollständig abbezahlt ist.

Im Rahmen eine Scheidungsfolgenvereinbarung regeln wir dieses Thema für Sie. Unser Ziel ist es, dass zum einen Ihr Ehegatte alle Schulden und die Tilgung übernimmt sowie Sie von der Haftung freistellt. Zudem soll auch die Bank verbindlich bestätigen, dass Sie für die bisherigen Hausschulden künftig nicht mehr haften.

Falls Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben, können wir diese bei einer Erstberatung bereits beantworten und klären.

 

Die Ehegatten sind sich einig, die Immobilie gemeinsam zu verkaufen. Was ist hier zu beachten?

Die Ehegatten wollen das Haus gemeinsam verkaufen. Hier unterstützen wir Sie bei der Ermittlung des Verkaufspreises, damit Sie einerseits einen möglichst hohen Gewinn erzielen, aber auch damit Sie wissen, welchen Preis Sie mindestens erzielen müssen, damit Sie alle Schulden, die auf der Immobilie lasten, bezahlen können. Dies ist besonders bei neuen Immobilien von Bedeutung, da oft in den ersten Jahren nach dem Kauf die Restschuld noch sehr hoch ist, da nur wenig der Schulden getilgt sind und oft nur Zinsen gezahlt wurden.

Haben die Ehepartner einen Käufer gemeinsam für ihre Immobilie gefunden, muss mit ihrer Bank die vorzeitige Beendigung des Kreditvertrages geklärt werden. Die Bank wird dann ausrechnen, welche Restschuld besteht und welche Kosten durch die Kündigung des Kreditvertrages entstehen. Auch in diesem Fall unterstützen wir Sie.

Wir haben oft erfahren, dass die hier geforderten Bankgebühren und Vorfälligkeitsentschädigungen unzutreffend berechnet sind und zu hoch angesetzt werden.

Deshalb prüfen wir für Sie die oft intransparente Berechnung dieser Kosten für einen Preis von 99,00 € und setzten uns für Sie ein, falls hier zu hohe Beträge von Ihnen gefordert werden. Hier konnten wir Mandanten oft zu bis zu vierstelligen Reduzierungen dieser Kosten und Einsparungen verhelfen.

 

Widerruf von Kreditverträgen

Wie lässt sich die Vorfälligkeitsgebühr der Bank bei vorzeitiger Kündigung vermeiden?

Unabhängig davon, ob Sie ein Haus verkaufen wollen oder neu finanzieren wollen, kann ein Widerruf Ihres bisherigen Kreditvertrages äußerst positive Folgen und hohe Ersparnisse für Sie bedeuten:

Denn der Europäische Gerichtshof hat eine aktuelle Entscheidung zu dem Widerruf von Kreditverträgen, die nach Juni 2010 bis März 2016 geschlossen wurden, verkündet. Danach besteht häufig die Möglichkeit zur Widerrufung solcher Kreditverträge.

Dies kann für Sie bedeuten, dass Sie Ihren alten Kreditvertrag widerrufen und so vorzeitig aus Ihrem teuren Baukredit mit hohen Zinsen auszusteigen können. Dann ist hier gar keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Haben Sie z. B. im Jahr 2012 eine Finanzierung mit einem Zinssatz von vier Prozent vorgenommen, können Sie nun einen neuen Vertrag mit einem Zinssatz von aktuell ca. einem Prozent abschließen. So können Sie u. U. mehr als 10.000 Euro sparen.

Im Rahmen Ihrer Scheidung begleiten wir Sie auch bzgl. dieser Angelegenheit und können mit Hilfe unserer Fachleute in unserem Scheidungsnetzwerk Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls umsetzen.

 

Kann ich mir das Haus langfristig mit dem neuen Hauskredit leisten?

Die Antwort hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, z. B.

  • Höhe der Unterhaltsleistungen
  • Dauer der Unterhaltsleistungen
  • Zeitraum der Hausfinanzierung
  • Höhe der monatlichen Tilgung
  • Restschuld
  • Bonität
  • Einkommenssituation
  • Alter der Kinder
  • usw.

Wir bieten Ihnen computergestützte Modellberechnungen, die zukünftige Veränderungen und Unterhaltsleistungen bereits heute berücksichtigen und erfassen. So erhalten Sie bereits jetzt einen Überblick über Ihre mögliche künftige Finanzsituation, wenn das Haus finanziert ist, und damit eine besondere Entscheidungshilfe zu der Frage, ob Sie das Haus langfristig halten können und wollen.

 

Wann droht die Zwangsversteigerung?

Die Bank wird bereits nach einigen Wochen die Zwangsvollstreckung einleiten, wenn aufgrund der Trennung z. B. aufgrund von Unterhaltszahlungen die Hauskreditraten nicht mehr bezahlt werden können.  Ebenso kann ein Ehegatte die Versteigerung beantragen, wenn sich die Eheleute über den Verkauf des Hauses nicht einigen können oder ein Ehegatte einen Hausverkauf blockiert. Es empfiehlt sich, sich bereits möglichst frühzeitig mit den Wechselwirkungen der Zahlung der Kreditraten und Unterhaltsleistungen auseinanderzusetzen, um eine Versteigerung und Zwangsvollstreckung zu vermeiden.

 

Ab wann ist die Kreditzusage der Bank bei Trennung möglich?

Der Partner, der den anderen Partner auszahlen möchte, benötigt die Kreditzusage für die Hausfinanzierung der Bank. In der Regel gibt die Bank erst dann eine verbindliche Zusage, wenn eine Scheidungsbeschluss (Urteil) oder eine Scheidungsvereinbarung vorliegt. Bei dem Wunsch einer schnellen Regelung, können wir Sie gerne bei einer außergerichtlichen Lösung unterstützen. In einer Scheidungsvereinbarung können wir die Entlassung aus der Kredithaftung berücksichtigen.

 

Prozesskostenhilfe – wann zahlt der Staat Kosten von Streitigkeiten bei der Scheidung

Für den Fall, dass Uneinigkeit über den Hausverkauf oder die Aufteilung von Krediten besteht und man sich keinen Rechtsanwalt leisten kann, besteht auch die Möglichkeit, für einen gerichtlichen Streit Prozesskostenhilfe zu beantragen.

 

Wann droht die Zwangsversteigerung?

Diese droht, wenn aufgrund der Trennung z. B. aufgrund von Unterhaltszahlungen die Hauskreditraten nicht mehr bezahlt werden können. Dann wird die Bank bereits nach einigen Wochen die Zwangsvollstreckung einleiten und den Antrag auf Zwangsversteigerung stellen. Ebenso kann ein Ehegatte die Versteigerung beantragen, wenn sich die Eheleute über den Verkauf des Hauses nicht einigen können oder ein Ehegatte einen Hausverkauf blockiert. Es empfiehlt sich, sich bereits möglichst frühzeitig mit den Wechselwirkungen der Zahlung der Kreditraten und Unterhaltsleistungen auseinanderzusetzen, um eine Versteigerung und Zwangsvollstreckung zu vermeiden.

 

Kostengünstige und unverbindliche Erstberatung

Hierbei besprechen wir mit Ihnen Ihre Fragen, wie beispielsweise

  • wie regele ich das Trennungsjahr?
  • wie viel bezahle / erhalte ich an Unterhaltsleistungen ?
  • wie wird das Ehevermögen verteilt?
  • wie regele ich die zukünftige Wohnsituation?
  • wie und wann löse ich gemeinsame Konten auf?
  • wie wirkt sich der Hauskredit auf Unterhaltsleistungen aus?
  • wie kann ich bereits im Trennungsjahr verbindliche Vereinbarungen treffen?

Gerne beantworten wir außerdem Ihre persönlichen Fragen zu Ihrer speziellen Trennungs- und Scheidungssituation.

Kommen Sie bereits bei ersten familiären Konflikten auf uns zu. Wir können bereits mit der Trennung verschiedene Lösungswege bei Ihren Hauskrediten aufzeigen. Sie erhalten so Klarheit und Struktur für Ihr künftiges Leben.

Sie finden uns deutschlandweit in Städten wie z. B. Frankfurt, München, Düsseldorf, oder Hamburg sind wir für Sie da.

Dort stehen wir Ihnen ebenfalls bei Ihren Fragen und Problemen zur Seite. Vereinbaren Sie ein kostengünstiges Erstberatungsgespräch. Sie erreichen mich unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 – 81 81 333  oder unter Mobil  0163 – 48 13 868

Schauen Sie in unserer Liste weiter unten, dort haben wir noch weitere Städte aufgelistet.

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 8. Mai 2020

Kann ich das Haus nach der Scheidung auszahlen?

Oft möchte ein Ehepartner die Immobilie samt Restschuld übernehmen, den Ehepartner auszahlen und nach einer Scheidung im Haus wohnen bleiben, einer will das Haus behalten. Oft ist hier der Wert der Immobilie, also die Bewertung, unklar, auch für den Zugewinn bzw. Zugewinnausgleich somit ist auch die Frage der weiteren Darlehens-Finanzierung der Immobilie offen, ebenso der Wunsch, das Haus schätzen zu lassen. Es besteht anfangs keine Einigung. Es kommt oft hinzu, dass ungeklärte Unterhaltsfragen den Trennungsprozess erschweren. Die frühzeitige Klärung dieser Fragen können den Scheidungsverlauf verkürzen. Autor: Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht, München

Inhaltsverzeichnis

 

Aus unsere Praxis ist uns folgende Situation beinahe täglich bekannt:
Thomas und Susanne wollen sich scheiden lassen und die Fragen zu ihrem Haus klären. Sie wollen auch wissen, ob bei einer Hausübernahme eine Steuer gezahlt oder wieviel ausbezahlt werden muss. Oder muss ein Hausverkauf erfolgen? Ein mit ihnen befreundetes Ehepaar befand sich lange in einem Rosenkrieg, da es sich uneins über den Wert bzw. Bewertung der Immobilie war. Lange streitige Unterhaltsdiskussionen und die ungeklärte Wohnsituation haben den Trennungsprozess erschwert, ebenso das Problem von Zugewinn und Zugewinnausgleich. Das wollen Thomas und Susanne vermeiden. Thomas will im Haus bleiben und dieses behalten, er will das Darlehen übernehmen. Sie möchten eine schnelle und kostengünstige Scheidung. Es besteht zu dem gemeinsamen Haus noch keine Einigung. Sie stellen sich daher folgende Fragen:

 

Welchen Wert hat derzeit die Immobilie?

Der derzeitige Wert / Verkehrswert des Hauses ist mit der wichtigste zu klärende Punkt für eine Einigung. Von Bedeutung ist hier auch: Fallen für das Haus Reparaturkosten an? Liegen Schäden am Haus vor, die Reparaturkosten nach sich ziehen? Denn mit diesem Wert / Verkehrswert wird die Diskussions- und Rechengrundlage festgehalten, von der aus die weiteren Fragen zu beantworten sein werden. Welche Wertsteigerung hat die Immobilie in der Vergangenheit erfahren? Wie erfolgt die Wertermittlung? Es gibt hier zwei Optionen: Zum einen kann bei Gericht der Wert im Rahmen eines Zugewinnrechtstreites durch ein Gutachten geklärt werden, was mit einem hohen Zeitaufwand, aber auch hohen Kosten verbunden ist. Alternativ empfehlen wir diverse Gutachter / Sachverständige aus unserem Scheidungsnetzwerk, um das Haus schätzen und den Wohnwert ermitteln zu lassen, diese erstellen für Ihr Haus ein Kurzgutachten zur Bewertung. Dieses kostengünstige Kurzgutachten liegt Ihnen bereits in kurzer Zeit vor. Sie haben so den Vorteil, dass Sie Ihren Scheidungsverlauf beschleunigen können und so auch schneller mit der Bank die weitere Finanzierung klären können.

Neben diesem derzeitigen Wert des Hauses kann auch ein früherer Wert der Immobilie, also eine Wertsteigerung, bei der Berechnung wichtig sein, z. B. wenn ein Ehegatte die Immobilie bereits bei der Hochzeit hatte oder im Lauf der Ehe geerbt hat. Von Bedeutung kann es auch sein, wenn die Immobilie während der Ehe von dem Geld eines Ehegatten (aufwändig) renoviert wurde. Im Rahmen einer Begutachtung kann auch bereits der Wert zu diesem anderen Zeitpunkt ermittelt werden. Manchmal kann es auch von Relevanz sein, ob auf den Marktwert oder den Verkehrswert abzustellen ist.

 

Wie hoch ist der Betrag, den ich bei der Scheidung auszahlen muss?

 

  • Für die Berechnung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie z. B. Wert der Immobilie
  • Wertermittlung
  • Wohnwert
  • Wertsteigerung der Immobilie in der Ehe
  • Reparaturkosten am Haus
  • Höhe der Restschuld
  • Höhe von Zugewinnausgleichsansprüchen
  • Höhe von Schenkungen und Erbschaften
  • Verrechnung mit Unterhalt oder Versorgungsausgleich

Wir klären mit Ihnen diese Faktoren und deren Auswirkungen auf den auszuzahlenden Betrag sowie auf die Höhe von Unterhaltsleistungen. Mit dem Ergebnis erhalten Sie Klarheit über diesen Betrag und können die erforderlichen Gespräche mit Ihrer Bank zu der erforderlichen Finanzierung besprechen. Aber auch können Sie hiermit eine Einigung zum Haus mit Ihrem Ehepartner ermöglichen.

 

Kann ich neue Kredite aufnehmen, um meinen Ehepartner auszuzahlen?

Zuerst muss eine Berechnung des Auszahlungsbetrages vorliegen. Dann wird die Bank prüfen, wie hoch die bisherige Restschuld bzw. Darlehens ist, die Sie übernehmen wollen und wie hoch der zusätzliche neue Kredit sein soll, den Sie für die Auszahlung benötigen. Aus der Gesamtsumme dieses Hauskredits ergibt sich dann die monatliche Rate. Hier wiederum wird die Bank weiter prüfen, ob Sie diese Rate auch tatsächlich bezahlen können. Abhängig ist dies von ihren monatlichen Einkünften aus Ihrer Arbeit, aber auch von der Unterhaltshöhe, die Sie erhalten oder zahlen müssen. Auch soll der Kredit oft abbezahlt sein, wenn Sie in Rente gehen. Alle diese Faktoren sind bedeutsam für Ihre Bonität und die Frage, ob die Bank diesem Kredit zustimmt.

Bevor man einen Kredit bekommt, ist eine Bonitätsprüfung vorzunehmen, Banken haben unterschiedliche Annahmerichtlinien, daher ist es wichtig, einen Hypothekenvergleich vorzunehmen, hierzu haben wir einen Hypothekendarlehensmakler in unserem Scheidungsnetzwerk. Vorteile sind Kostenersparnisse in 4stelliger Summe, auch erhalten Sie dadurch einen Marktüberblick.
Durch frühe Modellberechnungen können schon im Vorfeld Fehlentscheidung bei der Auszahlung des Ehepartner erkannt werde.

Es bestehen somit erhebliche Wechselwirkungen zwischen Hauskreditrate und Unterhaltsleistungen. Wir prüfen diese Faktoren auf Wirtschaftlichkeit. Anhand von Modellberechnungen, die wir für Sie spezilell erstellen, geben wir Ihnen Planungssicherheit. Auch lassen sich hiermit verschiedene Lösungsmöglichkeiten prüfen. Sie erhalten so Klarheit, ob Sie sich wirklich den Hauskredit leisten und den Partner auszahlen können?

 

Wie wirkt sich die Unterhaltshöhe nach der Scheidung aus, wenn ein Partner den Hausanteil auszahlt?

Unterhaltsleistungen unterliegen unterschiedlichen Faktoren, dadurch kann sich die Höhe immer wieder ändern, dies gilt es, schon im Vorfeld zu prüfen, damit die zukünftige Hausfinanzierung gewährleistet ist. Es sind hier viele Fragen zu klären:

  • Ehegattenunterhalt befristet
  • Kindesunterhalt
  • Kosten der neuen Hausfinanzierung
  • wie wirkt sie die Höhe von Unterhaltsleistungen auf den Auszahlungsbetrag / Hauskredit aus?
  • Wohnwert des Hauses
  • wer behält das Haus?
  • wer bleibt in Haus

Wir klären gemeinsam in unseren Beratungen mit Ihnen, was passiert, wenn der Ehegattenunterhalt wegfällt oder wenn Kindesunterhalt sich erhöht oder geringer wird. Welche Auswirkungen auf den Hauskredit haben diese Veränderungen oder Reparaturkosten am Haus?

 

 

Unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren

0800 – 81 81 333 gebührenfrei aus dem dt. Festnetz

0163 – 48 13 868

Berlin • München • Hamburg • Stuttgart • Düsseldorf • Frankfurt • Leipzig • Nürnberg • Ingolstadt • Kassel • Hannover

 

Wie hoch sind derzeit die Kredite / die Restschuld?

Das Feststellen der bestehenden Restschuld ist neben dem Wert der Immobilie Voraussetzung, um eine Berechnung des Auszahlungsbetrages vornehmen zu können. Weiter ist dann maßgebend, ob Sie umfinanzieren oder einen weiteren Kredit aufnehmen müssen, um den Auszahlungsbetrag aufbringen zu können. Zu beachten ist auch anhand unserer Modellberechnungen weiter, ob Sie Sie diese Kredite unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zu Unterhaltsleistungen künftig alleine tragen können. Sie sehen anhand unserer Modellberechnungen, ob Ihre Vorstellungen nach einer alleinigen Bedienung der Kredite machbar ist oder nicht; sollte dies nicht der Fall sein, entwickeln wir mit Ihnen alternative Lösungswege.

 

Widerrufsrecht bei Altverträgen

Sollte Ihre Widerrufsbelehrung nicht fehlerhaft sein, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, wie Sie Geld sparen können. Das liegt daran, dass bei den meisten Bank-Darlehen die Vorfälligkeitsentschädigung viel zu hoch angesetzt wird.

 

Bei Kündigung von Altverträgen verlangen Banken oft sehr hohe Gebühren

Kaum zu glauben, aber wahr: Nach unserer Erfahrung sind bei 3/4 aller geprüften Kreditverträge die Bankgebühren zu hoch angesetzt worden. Unsere Kunden sind deshalb so zufrieden, da Sie durch unsere Prüfung oft bis zu vierstellige Summen einsparen können.

 

Was ist, wenn ich den Ehepartner nicht auszahlen kann? Welche Alternativen habe ich?

Hier kommt es auf den Einzelfall an, wir sind bemüht, adäquate Lösungswege aufzuzeigen.

Schnelle und kostengünstige Lösungen Ihrer Immobilie bei Trennung und Scheidung mit Hilfe einer Scheidungsvereinbarung. Im Rahmen einer außergerichtliche Vereinbarung können z.B. Fragen über Unterhalt, Familieneigenheim, Kredite oder steuerliche Fragen überwiegend vor dem Scheidungstermin geregelt werden. Dies spart Ihnen viel Zeit und Geld.

Wir unterstützen Sie auch bei einer einvernehmlichen Lösung im Trennungsjahr – Durch verbindliche und rechtssichere Verträge bzw. durch eine Scheidungsvereinbarung kann man alle wesentlichen Fragen regeln, so dass Sie z. B. von der Bank leichter eine Kreditzusage für ddie weitere Finanzierung Ihres Hauses erhalten. Auch Fragen zu Unterhalt, Wohnsituation (wer zieht wann aus), Sorgerecht, Besuchszeiten der Kinder und vieles mehr können hier verbindlich beantwortet und festgehalten werden. Ich habe keine finanziellen Mittel, meinen Partner auszuzahlen – kann ich dennoch weiterhin im Haus wohnen?

Oft wünschen sich Familienangehörige, dass sie noch eine gewisse Zeit im Familieneigenheim wohnen bleiben können. Entweder soll das Haus dann erst am Ende der Zinsbindung verkauft werden oder es soll den Kindern ermöglicht werden, noch bis zum Schulabschluss im Haus zu bleiben. Im Rahmen einer juristischen Vereinbarung wird dies dann individuell geregelt. Die Scheidung kann zwischenzeitlich dennoch erfolgen. Fazit

Die Auszahlung eines Ehepartner ist oft ein guter Weg und hat viele Vorteile

  • Regelung bereits im Trennungsjahr
  • Scheidung wird auf das Notwendigste reduziert
  • durch eine einvernehmliche Scheidungsvereinbarung kann alles rechtssicher geklärt werden
  • die Hausfinanzierung ist langfristig sicher gestellt
  • Scheidungskosten können kostengünstig gehalten werden
  • durch Modellberechnungen können Fehlentscheidungen vermieden werden
  • finanzieller Überblick für die Zukunft

 

Kostengünstige und unverbindliche Erstberatung

Soweit die Übernahme des Familieneigenheims bereits im Trennungsjahr vor dem Beginn des gerichtlichen Scheidungsverfahrens geregelt ist, erhalten Sie so rasch Klarheit und Rechtssicherheit. Zudem muss über diesen Punkt bei Gericht nicht mehr verhandelt werden, so dass das Scheidungsverfahren stark verkürzt wird und Scheidungskosten ermässigt werden können.

Im Rahmen eines umfassenden Erstberatungsgespräch mit Anwalt und Trennungsberater klären wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Optionen und zeigen Ihnen hierzu juristische und wirtschaftliche Lösungswege auf.

Daher beantworten wir hierbei mit Ihnen z. B. Ihre Fragen zu

  • kann ich mit den künftigen Unterhaltsleistungen die Finanzierung der Immobilie tragen?
  • wie viel muss ich meinem Partner auszahlen?
  • was ist die Immobilie wert?
  • wie hoch ist die Restschuld?
  • welche Auswirkungen haben Schenkungen / Erbschaften?
  • welche Optionen habe ich, wenn ich den Partner nicht auszahlen kann?
  • was passiert, wenn mein Partner und ich uns uneinig sind?
  • wie kann ich durch einen Bankenvergleich günstiger finanzieren?
  • kann ich alle finanziellen Fragen bzgl. des Hauses bereits in der Trennungsphase verbindlich regeln?
  • was ist steuerrechtlich zu beachten?

Wir besprechen Ihre persönlichen Fragen zu Ihrer speziellen Trennungs- und Scheidungssituation umfassend.

Kommen Sie bereits bei ersten familiären Problemen auf uns zu. Wir beraten Sie von Anfang an zu verschiedenen Lösungswegen zum Thema Haus Auszahlen und Scheidung. Sie erhalten so rasch einen Überblick über ihre juristische und finanzielle Situation. Hier händigen wie Ihnen auch unsere Broschüre und Checkliste Familieneigenheim und Scheidung aus.

Unverbindliche Erstberatung in folgenden Städten:

München, Nürnberg, Berlin, Düsseldorf und in vielen weiteren Städten gemäß der untenstehenden Liste.

Sie erreichen uns unter der kostenlosen Rufnummer aus dem dt.  0800 – 81 81 333 oder Mobil 0163 – 48 13 868. Sie erhalten bei uns kurzfristig einen Termin.

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am

Haus – Scheidung: So regeln Sie alle Ihre wichtigen Fragen

Informationen zum Thema Scheidung und Haus von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht, München

Oft ist bei einer Scheidung die Frage zu klären, ob man das Haus halten kann oder verkaufen muss. Häufig ist es hierbei auch so, dass sich die Eheleute über den Wert der Immobilie uneins sind. Es stellen sich z. B. folgende Fragen:

  • Wer steht im Grundbuch als Eigentümer?
  • Stimmen beide Ehepartner dem Hausverkauf oder der Übernahme zu?
  • Was passiert, wenn ein Ehepartner den Verkauf / Übernahme verweigert – Teilungsversteigerung?
  • Wie hoch muss der Mindestverkaufspreis sein, um eine Überschuldung zu vermeiden?
  • Wie kann ich das Haus auszahlen?

Wir klären gemeinsam mit Ihnen diese Punkte und rechnen die finanziellen Auswirkungen für Sie durch. Weiter überprüfen wir, ob eine Spekulationssteuer zu zahlen sein wird.

Bei einem vorzeitigem Hausverkauf und der damit verbundenen vorzeitigen Kreditrückzahlung fordert die Bank meist relativ hohe Bankkosten. Zum Teil verlangen Banken zu hohe Vorfälligkeitsgebühren. Wir überprüfen die Richtigkeit der geforderten Beträge durch einen Gutachter und können auf Wunsch ein Kurzgutachten (für nur 99 Euro) erstellen. Eine Überprüfung und Neu-Berechnung der Bankkosten kann häufig zu Einsparungen von bis zu 4-stelligen Summen für Sie führen.

Inhaltsverzeichnis:

Wie kann ich eine Trennung im gemeinsamen Haus vollziehen?

Das Gesetz fordert vor der Scheidung, dass das Ehepaar ein Jahr getrennt gelebt hat. Dieses Getrenntleben kann auch in einem Haus erfolgen, das Gesetz spricht hier von Trennung von Tisch und Bett. Das Ehepaar muss also getrennt schlafen, jeder kocht und wäscht für sich, es darf keine gemeinsamen Unternehmungen mehr geben. Man muss sich im Grunde wie in einer Wohngemeinschaft verhalten. Auch die Aufteilung des Einkommens muss getrennt werden.

Inwieweit ist nach der Scheidung die Immobilie noch finanzierbar?

Die Beantwortung dieser Frage hängt von vielen Faktoren ab. Insbesondere ist zu beachten, ob genügend Einkommen zur Verfügung steht. Hierzu erstellen wir für Sie spezielle Modellberechnungen, die Ihnen Ihre wirtschaftliche und finanzielle Situation jetzt und in der Zukunft aufzeigen; so erhalten Sie Klarheit, ob Sie die Immobilie langfristig finanzieren können.

Weitere Aspekte sind:

  • Bonitätsprüfung seitens der Bank
  • Unterhaltsberechnung
  • Dauer der Unterhaltsleistungen
  • Auszahlen des Ehegatten.

Sind all diese Punkte z. B. während der Trennung oder nach der Scheidung verbindlich geregelt, so kann dies in einer verbindlichen Einigung schriftlich festgehalten werden.

Haben Sie noch Fragen hierzu, können wir diese in einer unverbindlichen Erstberatung besprechen.

Besteht die Möglichkeit, bestehende Hauskredite zu widerrufen und so Geld zu sparen?

Ein Widerruf Ihres bestehenden Kreditvertrages kann große finanzielle Vorteile für Sie haben. Hier kommt es nicht auf die Frage an, ob Sie Ihr Haus verkaufen oder behalten wollen.

Der Europäische Gerichtshof hat erst kürzlich und aktuell entschieden, dass Hauskredit  möglicherweise widerrufen werden kann, wenn dieser in der Zeit von Juni 2010 bis März 2016 abgeschlossen worden ist.

So ein Widerruf kann dazu führen, dass Ihr bisheriger Kreditvertrag nicht mehr verbindlich ist. So können evtl. schnell einen teuren Baukredit mit hohen Zinsen „loswerden“.

In Fall eines berechtigten Widerrufs müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Sie haben so die Möglichkeit, teure Zinsen und so viel Geld zu sparen. Wenn Sie z. B. im Jahr 2011 einen Kreditvertrag mit einem Zinssatz von 3,9 Prozent geschlossen haben, haben Sie die Möglichkeit, jetzt viel günstiger mit einem Zinssatz von derzeit nur ca. 1 Prozent zu finanzieren. Es können so Zinsen und Beträge von evtl. mehr als 10.000,00 Euro gespart werden.

Bei der Beratung und Bearbeitung Ihrer Scheidung beachten wir auch diesen Aspekt und unterstützen Sie mit den Fachleuten unseres Scheidungsnetzwerks Ihren Kreditvertrag zu widerrufen und so viel Geld zu sparen.

Versteigerung – Wie kann man mit Hilfe einer Teilversteigerung seine Rechte durchsetzen bzw. den Hausverkauf erzwingen?

Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Ehegatten, bleibt letztendlich nur der Weg der Teilungsversteigerung. Hierzu muss dann ein Ehegatte bei dem zuständigen Amtsgericht den Antrag auf Zwangsversteigerung stellen. Das Gericht beauftragt einen Gutachter, der den Wert der Immobilie feststellt und führt mit diesem Gutachten das Zwangsversteigerungsverfahren durch. Ist die Zwangsversteigerung erfolgt, werden von dem Erlös Gerichtskosten und offene Hausschulden beglichen, der verbleibende Rest wird zwischen den Ehegatten aufgeteilt. So kann kein Ehegatte den Hausverkauf letztendlich verhindern, sondern nur bedingt verzögern.

Zu einer Zwangsversteigerung kann es auch kommen, wenn beide Ehegatten nicht mehr in der Lage sind, die Kreditraten zu bezahlen. In diesem Fall wird die Bank, die das Haus finanziert hat, ebenfalls die Zwangsversteigerung beantragen.

Um die Gefahr einer Zwangsversteigerung zu vermeiden, ist es wichtig, finanzielle Fragen, insbesondere zu Unterhaltsleistungen, bereits frühzeitig bei Beginn der Trennung zu klären.

Schuldenfrei nach der Scheidung

Für den Fall, dass ein Ehegatte das Haus übernimmt, ist es für den anderen Ehepartner wichtig, aus der Haftung für bestehende Hauskredite entlassen zu werden, so dass ihn diese Schulden nichts mehr angehen. Wir helfen Ihnen, diese Haftungsbefreiung herbeizuführen; wir führen hierzu bereits während der Trennungszeit Verhandlungen mit Ihrem Ehegatten und / oder der Bank mit dem Ziel, dass diese Schulden Sie nicht mehr belasten.

Im Falle einer wirtschaftlichen Krise besteht manchmal die Gefahr, dass man sich durch einen Hausverkauf überschuldet. Der Verkaufserlös reicht nicht aus, um die Schulden zu bezahlen. Im Rahmen unseres Netzwerkes bieten wir hierzu bundesweit eine Schuldnerberatung an. Wenn dann eine Privatinsolvenz durchgeführt wird, sind Sie spätestens nach sechs Jahren wieder schuldenfrei. Bei uns bekommen Sie in der Regel einen schnellen Beratungstermin.

Welche Auswirkungen hat der Hausverkauf auf den Unterhalt?

Unterhalt Kredite HausBei einer Trennung oder Scheidung von Ehegatten stellt sich oft die Frage, ob ein Ehegatte dem anderen Ehegatten und / oder den Kindern monatlichen Unterhalt bezahlen muss. Die Höhe dieses Unterhalts hängt auch von zu zahlenden Hausbelastungen ab.

Für den Fall, dass das Haus verkauft werden soll oder muss, erstellen wir für Sie eine Unterhaltsberechnung, die diesen Fall, insbesondere den Wegfall von Kreditbelastungen, prognostiziert und berücksichtigt. Erfahren Sie bereits heute mit unserem speziellen Berechnungsprogramm, welche unterhaltsrechtlichen Auswirkungen eintreten, so haben Sie ihre künftige Finanzsituation besser vor Augen. Sie wissen dann besser wie z. B. die Höhe Ihrer zukünftige Wohnungsmiete sein darf und kennen Ihren künftigen Lebensstandard.

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Was kann ich bereits im Trennungsjahr verbindlich regeln?

Eine Scheidung ist meist mit vielen persönlichen Problemen belastet, aber es gibt auch zahlreiche rechtliche Punkte zu klären und zu lösen. Hilfreich und wichtig ist, einen gemeinsamen abgestimmten Fahrplan zu haben. Es ist oft der Wunsch gegeben, z. B. folgende Punkte, um Spannungsfelder zu vermeiden, rasch und einvernehmlich zu klären:

  • wann soll das Haus verkauft werden?
  • wer übernimmt das Haus?
  • wann wird eine Wohnung angemietet?
  • wie wird der Erlös aufgeteilt?
  • wer bezahlt verbleibende Schulden?
  • wie werden künftige Unterhaltsleistungen bei Trennung und Scheidung geregelt?

Um hier Spannungsfelder zu vermeiden, klären wir mit diese Punkte gemeinsam mit Ihnen am runden Tisch. In einer Scheidungsvereinbarung können im Vorfeld einer Scheidung alle wichtigen Fragen zum Unterhalt, Verbindlichkeiten etc. festgelegt werden. Auch kann hier eine Speziallösung gefunden werden, wenn z. B. ein Ehegatte mit den Kindern noch einige Zeit im Haus leben will.

Durch eine frühzeitige Planung können Spannungsfelder und Scheidungsfolgekosten erheblich reduziert werden.

Unterhaltsberechnungen für die Zeit nach dem Hausverkauf, die wir für Sie erstellen, geben Ihnen rasch Planungssicherheit für die Zukunft, denn Sie erfahren hierdurch, wie die Unterhaltsleistungen in der Zukunft aussehen. Unser Ziel ist es, Ihnen möglichst frühzeitig Klarheit und Struktur für Ihre Scheidungssituation, aber auch Ihr künftiges Leben zu geben. Duch eine Scheidungsvereinbarung erhalten Sie Rechtssicherheit und Planungssicherheit. Somit haben Sie bereits im Vorfeld der Scheidung alle wichtigen Fragen geregelt.

Wir klären insbesondere mit Ihnen und für Sie:

  • wann der Hausverkauf stattfinden soll (finden einer Mietwohnung)
  • wie hoch muss Mindestverkaufspreis sein, damit Ihnen keine Verluste entstehen
  • Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt
  • Aufteilung von Ehevermögen und Schulden
  • alternativer Lösungsweg, z. B. Hausverkauf erst zu späteren Zeitpunkt
  • alle weiteren Fragen wie Sorgerecht, Besuchszeiten etc.

Fazit

Ein Hausverkauf oder die Übernahme des Hauses durch einen Ehepartner ist oft mit verschiedensten Probleme verbunden, z. B. ein Ehepartner blockiert den Hausverkauf, durch eine frühzeitige Kündigung eines Hauskredites können sehr hohe Kosten anfallen, steuerliche u. unterhaltsrechtliche Aspekte werden übersehen ebenso die Bonität.

Wie bereits schon erwähnt, gibt es viele Punkte zu berücksichtigen, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Deshalb ist es hier besonders wichtig, dass Sie schon frühzeitig mit uns einen Beratungstermin vereinbaren. Wir entwickeln mit Ihnen Lösungen; durch unsere Modellberechnungen können wir Ihnen verschiedene Lösungswege aufzeigen. Sie können so abwägen und entscheiden, welcher Weg für Sie am sinnvollsten ist bzw. was für Sie finanziell machbar und tragbar ist.

Ihre Devise sollte sein, Ihre Immobilie vor dem Zugriff der Banken zu schützen und den Vermögenswert zu erhalten. Bei vorzeitiger Kündigung entstehen hohe Kosten Es empfiehlt sich daher, sich möglichst frühzeitig im Rahmen einer Erstberatung zu informieren und eine einvernehmliche Verständigung zu finden und mit unserer Hilfe Lösungswege zu erarbeiten. Aus unserer Erfahrung ergeben sich häufig brauchbare Lösungen. Unsere Beratung und Begleitung vor dem Scheidungstermin verschafft Ihnen einen besseren Überblick – Sie können so auch die Scheidungsfolgekosten reduzieren.

Kostengünstige und unverbindliche Erstberatung

Eine gute Vorbereitung in der Trennungsphase kann den Scheidungsverlauf auf das Notwendige reduzieren sowie die Scheidungsfolgekosten stark reduzieren.

Daher klären wir hierbei mit Ihnen z. B. Ihre Fragen zu

  • wer zahlt zukünftig die Hauskredite?
  • wie komme ich aus der Kredithaftung?
  • wie regele das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus?
  • mit welcher Unterhaltshöhe ist zu rechnen, auch wenn ich nicht ausziehe?
  • kann man einen Kreditvertrag widerrufen?
  • wie kann ich schuldenfrei werden?
  • wie regele ich verbindlich meine Kredite und die Scheidung bereits im Trennungsjahr?
  • Gerne beantworten wir Ihre persönlichen Fragen zu Ihrer speziellen Trennungs- und Scheidungssituation.

Sprechen Sie und bereits bei ersten familiären Konflikten an. Wir werden Ihnen bereits mit der Trennung verschiedene Lösungswege zum Thema Haus und Scheidung aufzeigen. Sie erhalten so Klarheit und Struktur für Ihr künftiges Leben.

Sie erreichen uns unter der kostenlosen Rufnummer aus dem dt. 0800 – 81 81 333 oder Mobil 0163 – 48 13 868. Eine Terminvergabe ist bei uns schnell möglich.

Unverbindliche Erstberatung in folgenden Städten:

Das Beraternetzwerk finden Sie in München, Nürnberg, Berlin, Düsseldorf und in vielen weiteren Städten gemäß der untenstehenden Liste …

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 7. Mai 2020

Haus nach der Trennung „halten“ oder verkaufen?

Informationen zum Thema Scheidungsrecht und Haus von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht, München

Scheidung Haus halten oder verkaufenMit der Scheidung stellt sich die Frage, ob das Haus gehalten werden kann und wenn ja, vom wem und wie. Um diese Frage beantworten zu können, müssen insbesondere Zahlungsverpflichtungen, Darlehensverbindlichkeiten, das monatlich zur Verfügung stehende Einkommen, Änderung der Steuerklasse sowie bestehende Unterhaltsverpflichtungen geprüft werden.
Sie wollen das Haus für ihr Vermögen erhalten oder verkaufen und vor evtl. hohen Forderungen der Bank schützen, dann ist bereits möglichst früh mit unserer Unterstützung bei einer Trennung eine einvernehmliche Lösung vorteilhaft.

Worauf Sie achten sollten – hier einige Beispiele:

Haftungsfrage und Schulden: Diese Punkte sollten Sie möglichst früh in der Trennungszeit klären – so vermeiden Sie Nachteile

Wert der Immobilie: Dieser ist maßgebend für Ihre Planungen und gibt Ihnen Gewissheit
Partner wird ausbezahlt: Sie können durch Zinsvergleiche Ihre Kosten erheblich senken

Unterhalt klären: Sie kennen dann Ihre jetzigen und künftigen Unterhaltsleistungen, so erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihre künftige finanzielle Situation
Steuerliche Wechselwirkungen erfahren und beachten, so vermeiden Sie Nachteile

Wirtschaftlichkeit prüfen: Modellberechnungen geben Ihnen Planungssicherheit
Nutzen Sie außergerichtliche Lösungen bereits im Trennungsjahr, so vermeiden Sie langjährige

 

Häufige Fragen – wie wir helfen

Hat das Familieneigenheim einen Einfluss auf den Unterhalt?

Unterhalt Kredite HausDer Unterhalt wird von verschiedenen Faktoren bestimmt, auch abhängig davon, ob dieser für die Trennungszeit oder die Zeit nach der Ehe berechnet wird. Das Familieneigenheim kann hier im jeweiligen Einzelfall von erhebliche Bedeutung sein. Über die Auswirkungen für Ihren persönlichen Fall informieren Sie im Rahmen eines Erstberatungsgespräches und zeigen Ihnen Lösungen auf.

 

Hafte ich für den Hauskredit, wenn ich ausgezogen bin?

In der Regel wird die Hausbank den Ehepartner nicht sofort aus der Haftung entlassen. Es sind vielfältige Fragen z. B. zu der Bonität oder dem verfügbaren Einkommen des jeweiligen Ehegatten zu klären; auch Unterhaltszahlungen werden berücksichtigt. Dies sind nur einige Beispiele. Im Rahmen einer Erstberatung können wir häufig verschiedene Lösungswege aufzeigen, damit die Haftungsfragen in Ihrem Sinne geklärt werden können. Um eine Haftungsentlassung zu gewährleisten bzw. eine weitere Haftung auszuschließen, kommt eine Übertragung des Miteigentumsanteils gegen Übernahme der Restschulden und Entlassung aus der Schuldhaft in Betracht, entweder mit oder ohne Ausgleichszahlung.

 

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Darf die Bank für die vorzeitige Kündigung eine hohe Gebühr fordern?

Ein Kreditvertrag ist meist für viele Jahre fest und verbindlich abgeschlossen. Im Rahmen einer Umschuldung oder eines Verkaufes will man vorzeitig kündigen. Den so entgangenen Zinsgewinn fordert die Bank ein. Aus unserer Erfahrung ist der Bankkunde mit den Berechnungen oft überfordert. Durch die Überprüfung der Forderung mit unserer Hilfe kann die Forderung oft in bis zu hohen vierstelligen Summen reduziert werden. Sprechen Sie uns zwecks Überprüfung Ihres speziellen Kreditvertrages an.

 

Kann ich meine Wohnsituation in unserem Haus und alle meine Unterhaltsfragen in dem Trennungsjahr verbindlich klären?

Scheidungsvereinbarung bei einer einvernehmlichen ScheidungGerade das Familieneigenheim stellt in einer Scheidungssituation oft eine der größten Hürden dar. Für Scheidungsbetroffene besteht die Möglichkeit, diese bereits im Trennungsjahr verbindlich zu regeln, aber auch Fragen zu Unterhalt, allen sonstigen mit der Scheidung zusammenhängen Belange unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Interessen. Damit kann der gesamte Scheidungsprozess erheblich vereinfacht und verkürzt werden. Bereits im Trennungsjahr wird somit Rechtssicherheit geschaffen. Langwierige und anstrengende Streitigkeiten vor Gericht werden vermieden.

 

Die finanzielle Situation mit dem Haus ist sehr angespannt. Kann ich eine Insolvenz oder Zwangsversteigerung vermeiden?

Durch wirtschaftliche Modellberechnungen können verschiedene finanzielle Situationen dargestellt und überprüft werden. Hierbei werden Ihre Zahlungsverpflichtungen, Darlehensverbindlichkeiten, Änderungen der Steuerklasse unter anderem berücksichtigt. Nur wenn die Gesamtbetrachtung aller Einnahmen und Ausgaben für den Erhalt Ihrer Immobilie machbar ist, sollte über weitere Lösungsmöglichkeiten nachgedacht werden. Nach unserer Meinung sollte ein Notverkauf auf jeden Fall verhindert werden. Mit einer rechtzeitigen Planung können wir in der Regel alternative Lösungswege aufzeigen. Es ist daher wichtig, sich möglichst früh bei uns zu informieren.

 

Ist ein Verkauf einer Immobilie bei einer Trennung oder Scheidung immer sinnvoll?

Die Beantwortung dieser Frage hängt immer vom Einzelfall ab, aber es gibt schon Situationen, in denen es besser ist, das Haus nicht (sofort) zu verkaufen. Dies ist z. B. der Fall, wenn hohe Bankforderungen oder steuerliche Zahlungen drohen oder der Verkehrswert der Immobile derzeit ungünstig niedrig ist.
Ihre Devise sollte sein, Ihre Immobilie vor dem Zugriff der Banken zu schützen und den Vermögenswert zu erhalten. Es empfiehlt sich daher, sich möglichst frühzeitig im Rahmen einer Erstberatung zu informieren und eine einvernehmliche Verständigung zu finden und mit unserer Hilfe Lösungswege zu erarbeiten. Aus unserer Erfahrung ergeben sich häufig brauchbare Lösungen.

 

Ich habe keine finanziellen Mittel, meinen Partner auszuzahlen – kann ich dennoch weiterhin im Haus wohnen?

Oft wünschen sich Familienangehörige, dass sie noch eine gewisse Zeit im Familieneigenheim wohnen bleiben können. Entweder soll das Haus dann erst am Ende der Zinsbindung verkauft werden oder es soll den Kindern ermöglicht werden, noch bis zum Schulabschluss im Haus zu bleiben. Im Rahmen einer juristischen Vereinbarung wird dies dann individuell geregelt. Die Scheidung kann zwischenzeitlich dennoch erfolgen. Ich habe Konsumenten- bzw. Überziehungskredite mit sehr hohen Zinsen – kann ich diese zu niedrigeren Zinssätzen ohne Schadensersatz umfinanzieren?

Wir prüfen für Sie Ihre Verträge und klären, ob Sie diese vorzeitig kündigen oder kündigen können, ohne hierfür hohe Bankgebühren zahlen zu müssen. Soweit möglich zeigen wir Ihnen Wege auf, wie Sie durch eine passende Umfinanzierung die Kreditrate senden können. Persönliche und kostengünstige Erstberatung

 

Klarheit und Sicherheit bei persönlichen Fragen

Unser Scheidungsnetzwerk beantwortet Ihnen Ihre Fragen zu Ihrer Trennung und persönlichen Wohnsituation gerne und kompetent, so dass Sie alle für Sie erforderlichen und maßgeblichen Informationen für Ihr weiteres Vorgehen erhalten. Unabhängig davon, ob es sich bei Ihnen um eine Trennung, Scheidung oder andere partnerschaftliche Spannungen handelt, rufen Sie  uns jetzt unter 0800 – 81 81 333 gebührenfrei aus dem dt. Festenetz oder Mobilnetz 0163 – 48 13 868 an oder füllen Sie das nebenstehende Formular aus. Um schnell mehr Klarheit und Sicherheit zu haben! Diese erhalten Sie bei uns in einem kostengünstigen Erstberatungsgespräch.

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 30. April 2020

Sofortmaßnahmen bei Trennung – was ist zu beachten?

Beratung bei TrennungDie Trennung Ihrer Ehe steht an. Es gibt nun viele Fragen und Probleme, mit denen Sie sich erstmals in Ihrem Leben befassen müssen. Es kommen viele Veränderungen und Konsequenzen auf Sie zu. Was ist zu tun?

Manche Dinge sind nun schnell zu klären, um erhebliche finanzielle oder sonstige Nachteile zu vermeiden. Im Rahmen einer Erstberatung kann Ihnen unser erfahrener Rechtsanwalt Hilfestellung geben. So erfahren Sie, was sofort bei einer Trennung geregelt werden sollte. Hier einige Beispiele:

  • Unterhalt bei Trennung
  • Verwirkung von Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Finanzielle Hilfen
  • Kontroll-Auskunft zu Ehevermögen bei Trennung
  • Klärung der gemeinschaftlichen Bankkonten
  • Regelung bei der Bank (Hausfinanzierung) und Vermieter herbeiführen
  • Trennungsleitfaden
  • Unverbindliche Erstberatung

Unterhalt bei Trennung

Der sogenannte Trennungsunterhalt für einen Ehegatten kann erst beansprucht werden, wenn Sie „von Tisch und Bett“ getrennt leben. Es wird eine Trennung im gesetzestechnischen Sinn vorausgesetzt. Eine solche Trennung erfolgt z. B. dadurch, dass ein Ehegatte aus der bisher gemeinsamen Wohnung auszieht. Eine Trennung ist aber auch möglich, wenn beide Ehegatten weiterhin in einem Haus oder einer (gemieteten) Wohnung leben.

Die Ehegatten müssen sich dann aber so verhalten, als wenn sie (in verschiedenen Wohnungen getrennt leben. Es darf keine Gemeinsamkeiten mehr geben, jeder hat also sein Schlafzimmer, jeder kocht oder wäscht für sich, es wird nicht mehr gemeinsam ferngesehen, es gibt keine gemeinsamen Unternehmungen mehr.

Im Rahmen einer Erstberatung kann bereits ein Trennungsunterhaltsanspruch zumindest überschlagsmäßig ausgerechnet werden, zudem kann geklärt werden, ob ein solcher Anspruch überhaupt besteht. In der Regel ist es dann sinnvoll und erforderlich, dass Sie einen spezialisierten Anwalt unseres Scheidungsnetzwerkes beauftragen, den Unterhalt gegenüber dem Ehepartner schriftlich geltend zu machen.

Denn es ist wichtig und zu beachten, dass der Ehepartner in den sogenannten Zahlungsverzug gesetzt wird. Erst ab diesem Zeitpunkt ist der Unterhalt für die Zukunft zu leisten. Ohne eine solche Aufforderung kann ein Unterhaltsrückstand (für die Vergangenheit) nie mehr verlangt werden.

Wichtig: Unterhalt gibt es nur, wenn hierzu nachweisbar aufgefordert wurde
Unterhalt kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden“

Verwirkung von Unterhalt

Des Weiteren ist zu beachten, dass man einen Unterhaltsanspruch für immer verlieren kann, wenn man ihn für lange Zeit nicht geltend. Die Juristen sprechen hier von Verwirkung. Eine solche kann gegeben sein, wenn Unterhalt für die Dauer von einem Jahr nicht geltend gemacht wurde. Der andere Ehepartner konnte sich dann vielleicht darauf einstellen, keine Zahlungen mehr leisten zu müssen. Unterhalt kann dann oft nicht mehr geltend gemacht werden.

Daher ist es wichtig, sämtliche Unterhaltsfragen (auch bzgl. Kindesunterhalt und Geschiedenen-Unterhalt sofort bei der Trennung mit einen spezialisierten Rechtsanwalt zu besprechen, zu klären und Unterhalt von ihm rechtswirksam geltend zu machen.

Kindesunterhalt

Auch für den Kindesunterhalt ist es wichtig, diesen rechtzeitig für die Zukunft geltend zu machen, da auch hier eine Zahlung für die Vergangenheit meist ausgeschlossen ist. Zahlt der andere Elternteil nicht oder kann er nicht zahlen, kann das Jugendamt u. U. einen sogenannten Unterhaltsvorschuss bezahlen, allerdings nur für Kinder, die noch nicht 12 Jahre alt sind. Auch hier ist es jedoch wichtig, diesen rechtzeitig geltend zu machen.

Finanzielle Hilfen

Manchmal sind Unterhaltszahlungen nicht ausreichend, um den finanziellen Lebensstandard zu sichern. Daher ist gegebenenfalls ein Antrag auf Elterngeld, Kindergeld, Kindergeldzuschuss, Harz IV, Wohnkostenzuschuss, Unterhaltsvorschuss etc. zu stellen. Im Falle dass Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, gibt es auch hier stattliche Unterstützung durch Beratungskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe.

Somit ist dem finanziell schwächeren Ehepartner auch wirtschaftlich eine Trennung möglich.

Kontroll-Auskunft zu Ehevermögen bei Trennung

Neben dem Unterhalt sind bei einer Scheidung auch vermögensrechtliche Fragen zu klären. Da solch eine Vermögensauseinandersetzung oft sehr lange dauern kann, sieht das Gesetz auch vor, dass sich die Ehegatten bereits zum Zeitpunkt der Trennung Auskunft über ihr Vermögen erteilen.

Wenn Sie eine Trennung erwägen, ist daher oft sinnvoll und hilfreich, wenn Sie sich rechtzeitig zu Ihrer speziellen Vermögenssituation durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.

Klärung der gemeinschaftlichen Bankkonten

In naher Zukunft entstehen zwei Haushalte und Unterhaltsfragen sind zu regeln. Daher empfiehlt es sich, wenn auch die gemeinsamen Konten rasch geklärt oder auseinandergesetzt werden.

Unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren

0800 – 81 81 333 gebührenfrei aus dem dt. Festnetz

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Regelung bei der Bank (Hausfinanzierung) und Vermieter herbeiführen

Bei der Trennung muss die künftige Wohnsituation geklärt werden. Es müssen evtl. Gespräche mit dem Vermieter über die Fortsetzung des Mietvertrages geführt werden. Ist die Wohnung oder das Haus gekauft und müssen monatliche Hypothekenraten bezahlt werden, muss auch mit der Bank die weitere Bezahlung dieser Raten abgestimmt werden.

Trennungsleitfaden

Der im Netzwerk tätige Trennungsberater erarbeitet mit Ihnen auf Wunsch auch einen Trennungsleitfaden. Hier können z. B. die Wohnsituation oder finanzielle Auswirkungen der Trennung geklärt werden und ebenso komplexe finanzielle Situationen (Finanzierung des Hauses, wie sieht mein Lebensstandard aus, wenn sich Steuerbelastungen ändern und Unterhaltsleistungen erbracht werden müssen, kann das Haus nach Auszug eines Partners gehalten werden?

Unverbindliche Erstberatung

Sie haben Beratungsbedarf zu Ihrer Trennung und Scheidung.

Sie benötigen noch mehr Informationen zu Unterhaltsleistungen in der Trennungsphase,  Ihre zukünftige Wohnsituation und die Regelung der Besuchszeiten. Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie von Anfang an und geben Ihnen Sicherheit und Klarheit für Ihre weitere Zukunft.
Wir bieten Ihnen:

  • umfassende Beratung durch unseren Rechtsanwalt und Trennungsberater
  • Handlungsempfehlung für Ihre Trennung
  • Steuertipps für Ihre Scheidung
  • eine hilfreiche Broschüre zum Thema Trennung und Scheidung
    Solide Entscheidungsgrundlage für Ihre nächsten Schritte
  • Beratung in einer ruhigen Gesprächsatmosphäre

Falls Sie noch Fragen zu Ihrer persönlichen Lebenssituation haben, bieten wir Ihnen einen kurzfristigen Termin für ein kostengünstiges Erstberatungsgespräch an. Sie erreichen uns unter der kostenfreien Tel.  0800 – 81 81 333 oder 0163 – 48 13 868

Gerne sind wir auch für Sie in den folgenden Städten erreichbar: Düsseldorf, Berlin, München, Stuttgart, Nürnberg …mehr Städte finden Sie im Anschluss in unserer Liste.

Gerne können Sie auch unseren kostenlosen Rückrufservice nutzen. Füllen Sie dann das nachstehende Formular aus.

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 27. April 2020

Wie trenne ich mich richtig von meinem Partner?

Oft fragen sich Betroffene, wann ist der richtige Zeitpunkt, sich zu trennen. Neben den familiären Problemen gibt es auch juristische und wirtschaftliche Belange, die Sie im Rahmen Ihrer Trennung beachten sollten. Es empfiehlt sich daher, sich bereits vor der Trennung umfassend beraten zu lassen. So erhalten Sie für Sie wichtige Informationen, die Ihnen Klarheit und Planungssicherheit geben. Hiermit können Sie Ihr weiteres Leben gestalten.

Wichtig ist es hier, auch steuerliche Veränderungen zu kennen oder einen Überblick über eventuell bestehende Schulden zu erhalten.

Für Sie ist es wichtig zu wissen, welche Unterhaltsleistungen zu beachten sind oder welche staatlichen Hilfen eventuell gewährt werden. Hilfreich ist es, sich bereits im Vorfeld über den Wohnungsmarkt zu informieren oder, falls eine Immobile übernommen werden soll, die Kreditsituation und die monatliche Belastung zu klären.

In streitigen und konfliktreichen Situationen ist die Vorbereitung einer Trennung wichtiger denn je. Wir unterstützen Sie hier. Kommen Sie daher bereits bei familiären Konflikten zu einer Erstberatung zu uns.

Eine gute Vorbereitung ist auf jeden Fall wichtig, lassen Sie sich rechtzeitig durch einen Rechtsanwalt beraten. Sind diese obigen wichtigen Punkte im Vorfeld weitgehend geklärt, kann man sich mit dem Partner über den Trennungszeitpunkt einigen. In Einzelfällen ist es durchaus sinnvoll, einen Trennungsbrief durch den Rechtsanwalt schreiben zu lassen. Auch zum Wohle der Kinder bevorzugt es sich, eine einvernehmliche Lösung anzustreben.

Sollte Ihr Partner sich jedoch nicht fair verhalten, stehen wir Ihnen auch gerne streitbar zur Seite.

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Unverbindliche Erstberatung

Sie befinden sich in der Trennung und benötigen Klärung über Trennungsunterhalt, staatliche Hilfen und Ihre Wohnsituation.

Unser Rechtsanwalt für Familienrecht berät Sie unter anderem über die ersten wesentlichen Schritte, die es bei einer Trennung zu beachten gibt.

In einem unverbindlichen Erstberatungstermin informieren wir Sie:

  • Trennungsberater und Rechtsanwalt zeigen verschiedene Lösungswege auf
  • Beratung in einer ruhigen Gesprächsatmosphäre
  • Scheidungsvereinbarung für außergerichtliche Einigung
  • kompetente Beratung im Familienrecht
  • Aufzeigen von staatlichen Hilfen bei Scheidung
  • eine hilfreiche Broschüre zum Thema Trennung und Scheidung
  • Solide Entscheidungsgrundlage für Ihre nächsten Schritte

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie ein kostengünstiges Erstberatungsgespräch

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Den richtigen Zeitpunkt der Trennung zu finden,  Unterhaltsleistungen zu regeln oder Ihre zukünftige Wohnsituation, das sind alles Themen, über die Sie sich schon frühzeitig Klarheit verschaffen sollten.

Wir unterstützen Sie in einer Beratung:

  • Gründung eines zweiten Haushalts
  • Höhe der Unterhaltsleistungen
  • Umsetzung einer Trennung
  • Klärung der gemeinsamen Schulden
  • Steuerklassenänderung bei Trennung

Vereinbaren Sie schon bei ersten familiären Konflikten auf uns zu. Sie erreichen uns unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 – 81 81 333 oder unter Mobil 0163 – 48 13 868.

Auch in den Städten Frankfurt, Berlin, Düsseldorf. Ihre Stadt finden Sie hier nicht, dann schauen Sie doch einfach in unserer beigefügten Liste nach.

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am

Warum sind konfliktreiche Scheidungen so teuer?

Wenn sich ein Ehepaar trennt, gibt es immer Konflikte. Wenn man aber diese Konflikte nicht frühzeitig regelt, entzünden sich immer weitere Konflikte und die Fronten verhärten sich zunehmend. Häufig liegt dies auch daran, dass eine Rechtsberatung zu spät wahrgenommen wird. Viele Fragen, wie z. B. Kindesunterhalt, Vermögensteilung, Wohnsituation, Schulden sind mit dem Ehepartner nicht geklärt. Streit bricht aus, da Dinge ungeklärt sind. Häufig empfiehlt es sich auch Sachverständige, z. B. für die Klärung des Werts der Immobilie, einzubinden.

Oft ist der Laie der Meinung, dass online-Scheidungen vermeintlich billiger wären. Neben der anonymen Bearbeitung, es steht kein persönlicher Berater vor Ort zur Verfügung, ist zu beachten, dass in gerichtlichen Verfahren, also auch bei gerichtlichen Scheidungsverfahren, sowohl das Gericht als auch der Rechtsanwalt nach gesetzlich vorgeschriebenen Regeln festgelegte Kosten und Gebühren abrechnen müssen. Eine online-Scheidung ist daher nicht billiger als eine Scheidung mit einem Rechtsanwalt vor Ort, der Sie persönlich berät und für Sie da ist.

Es empfiehlt sich daher, sich bereits bei familiären Konflikten frühzeitig zu informieren, um Klarheit zu erhalten bzw. seine rechtlichen Ansprüche zu kennen sowie durchsetzen zu können. Bei einer frühzeitigen guten Planung kann man Kosten gering halten. Es muss früh bei einer Trennung nach Alternativen gesucht werden, um wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden und um den Konflikt außergerichtlich zu lösen. Zudem kann die Zeit, in welcher die Belange geregelt werden müssen, gering gehalten werden, Streitigkeiten müssen sich nicht über Monate oder gar Jahre ziehen; durch den schnellen Abschluss einer außergerichtlichen Trennungs- und Scheidungsvereinbarung hat man die Scheidungsbelange rasch geklärt und man gewinnt wieder Zeit, für die schönen Dinge des Lebens.

Unverbindliche Erstberatung

Sie finden keine Einigung mit dem Partner für eine gemeinsame Trennung. Es gibt Klärungsbedarf zu Kindesunterhalt, der gemeinsamen Immobilie und Sie wünschen sich eine schnelle Einigung?
In einem gemeinsamen Beratungstermin informieren wir Sie:

  • umfassende Beratung mit Trennungsberater und Rechtsanwalt
  • Senkung der Scheidungsfolgekosten
  • schnelle Terminvergabe
  • Scheidungsvereinbarung für außergerichtliche Einigung
  • kompetente Beratung im Familienrecht
  • Aufzeigen von staatlichen Hilfen bei Scheidung
  • Solide Entscheidungsgrundlage für Ihre nächsten Schritte

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Weitere Städte finden Sie in unserer beiliegenden Liste, siehe weiter unten.

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am