Prozesskostenhilfe Berlin – Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung

Wann trägt der Staat die Kosten für eine Scheidung?

Wer nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, die Gerichtskosten und einen Rechtsanwalt in Berlin zu bezahlen, kann Prozesskostenhilfe (im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe) beantragen. Allgemein wird Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe bei niedrigen und mittleren Einkommen bewilligt. In diesem Bereich liegen Einkünfte bis zu 3.000. – €. Die Option der Prozesskostenhilfe besteht außerdem, wenn Sie für hohe Kreditraten oder Unterhaltszahlungen an den Ehegatten oder mögliche Kinder zahlen müssen.

Generell hat also jeder Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, der auch bei hohem Einkommen durch besondere Umstände finanziell auf die Unterstützung angewiesen ist und die Scheidungskosten nicht allein bewältigen kann. Außerdem werden u.a. folgende Streitfragen unterstützt:

  • Regelung des Umgangsrechtes mit Kindern
  • Klärung der anfallenden Unterhaltszahlungen ab der Trennung
  • Beratung zur Gestaltung einer Scheidung
  • Veränderung der Wohnsituation durch eine Scheidung

In einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch prüfen wir automatisch, ob auch in Ihrem Fall Anspruch auf Prozesskostenhilfe und somit die staatliche Kostenunterstützung besteht, sodass Sie alle Möglichkeiten nutzen können, denn nach unserer Erfahrung haben ca. 2/3 aller Scheidungsbetroffenen Anspruch auf diese staatliche Kostenübernahme.

Sie haben ein relativ hohes Einkommen? Wir prüfen für Sie, ob Sie dennoch Anspruch auf eine Prozesskostenhilfe haben. Diese finanzielle Unterstützung ist im Trennungsjahr eine Erleichterung, da in dieser Zeit viele Kosten auf Sie zukommen.

Kontaktieren Sie uns also frühzeitig, damit die Finanzierung Ihrer Scheidung schnellstmöglich geklärt werden kann.

Genauere Informationen, z.B. welche Kriterien erfüllt werden müssen, damit Prozesskostenhilfe bewilligt wird oder wie das Antragstellen aussieht, finden Sie auf dieser Seite.

Wenn Sie knapp bei Kasse sind, beantragen Sie staatliche Hilfe!

Corona: Wir beraten Sie weiterhin – auch gerne telefonisch für 79.- €

Klärung von Fragen beispielsweise zu Trennung, Unterhalt, Scheidung, etc.

Tel. 030 – 417 08 500


Des Weiteren nehmen wir auch Ihren Beratungshilfeschein an.

Erreichbarkeit: Montags bis Freitags 08:00 – 19:00 Uhr

Wichtige Informationen zur Prozesskostenhilfe

Selbst in einem bereits laufenden oder geplanten Scheidungsverfahren können Sie gemäß §§ 114 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) eine entsprechende Eingabe auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellen. Bei Bedarf kann Sie unser Rechtsanwalt Christian Lassonczyk in Berlin gerne bei der Antragstellung für diese finanzielle Unterstützung begleiten. Damit sind Sie vor Gericht in Berlin optimal betreut und profitieren von unserer langjährigen Erfahrung.

In der kostenlosen Checkliste Prozesskostenhilfe von Rechtsanwalt Christian Lassonczyk finden Sie alle relevanten Informationen Schritt für Schritt erklärt. Klicken Sie HIER zum kostenlosen Download.

Erfolgsaussichten Prozesskostenhilfe

Entscheidend für die Bewilligung Ihres Antrags auf diese finanzielle Unterstützung ist Ihre finanzielle Situation und die Erfolgsaussicht des Verfahrens, welche vom Gericht geprüft wird oder das Erwirken von Unterhaltszahlungen.

Unser Berliner Rechtsanwalt berät Sie gerne über die Begrifflichkeiten bei Gericht. Sollte der Antrag gerichtlich abgelehnt werden, bieten wir wahlweise eine Ratenzahlung für auftretende Kosten an.

Um einen enttäuschenden Ausgang für Scheidungsbetroffene zu vermeiden, raten wir im Zweifel zu einem sogenannten Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren. Sollte diese summarische Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten vor Gericht nicht ausreichend für einen Antrag sein, bieten wir gerne eine günstige Ratenzahlung an, um Ihr Scheidungsverfahren erfolgreich abzuschließen.

Wirtschaftliche Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe

Für das Ersuchen um finanzielle Unterstützung beim Prozess müssen Sie bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise bestimmte wirtschaftliche Rahmenbedingungen erfüllen. Rechtsanwalt Christian Lassonczyk in Berlin berät Sie auch zu diesem Thema umfassend. Falls Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um eine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung in einem gerichtlichen Verfahren anzustreben und die Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Prozesskostenhilfe.

Meist wird Prozesskostenhilfe gewährt, wenn man Sozialhilfe oder Hartz IV bezieht. In diesen Fällen ist das verfügbare Monatseinkommen gering. Aber auch, wenn man eine Arbeitsstelle vorweisen kann, ist ein geringes Einkommen möglich oder kann durch die Bezahlung von Schulden oder Unterhaltsleistungen so gering werden, dass Verfahrenskostenhilfe gewährt wird. Ihr Anspruch auf Prozesskostenhilfe wird in einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch mit Rechtsanwalt Christian Lassonczyk erörtert.

Beispiele für Verfahrenskostenhilfe

Stefan, 32 Jahre, ist von Beruf KFZ-Mechaniker und verdient netto 1.700 € monatlich.

Stefan ist verheiratet und hat ein sechsjähriges Kind. Seine Frau, Bürokauffrau in Teilzeit, verdient 800,- € monatlich netto. Für ihr Haus zahlt die Familie monatlich eine Hypothek von 950.- € sowie eine monatliche Verbraucher-Kreditrate von 150.- €. Stefan strebt eine Scheidung an. Aufgrund seines Einkommens und der Ausgaben wird ihm vom Gericht Prozesskostenhilfe gewährt. Das bedeutet, dass Stefan für seine Scheidung nichts bezahlen muss.

Weitere Beispiele:

Martin, 44 Jahre, ist Abteilungsleiter und verdient ca. 3.000 € monatlich netto. Das Paar streitet wegen des Umgangsrechts für die Kinder.Martin lebt seit der Trennung allein in Berlin-Zehlendorf. Er bezahlt Unterhalt für seine Frau und die beiden gemeinsamen Kinder, 3 und 5 Jahre alt. Neben der Unterhaltszahlung übernimmt er auch noch die monatlichen Schulden für das Haus von 1.100 €. Damit bleiben ihm ca. 1.000 €. Das Paar streitet wegen des Umgangsrechts für die Kinder, da Martin seine Kinder öfter sehen möchte. Da eine außergerichtliche Lösung nicht möglich scheint, will Martin mehr Besuchsrechte einklagen. Aufgrund des geringen verbleibenden Einkommens, mit dem er auch die laufende Miete bezahlen muss, gewährt das Familiengericht Martin dafür eine Verfahrenskostenhilfe.
Gudrun, Anfang 50, war während ihrer Ehe Hausfrau. Streit um das Ehevermögen.Nach der Trennung sucht Gudrun einen neuen Arbeitsplatz und arbeitet bis dahin in einem Minijob. Das Haus in Berlin-Charlottenburg hat ihr Mann in die Ehe eingebracht, gemeinsam haben sie es mit viel Geld renoviert. Nun gehört ihm das Haus allein. Gudruns Anwalt hat einen Zugewinnausgleichsanspruch von ca. 50.000.- € für Gudrun errechnet. Da ihr Mann den Anspruch als zu hoch empfindet und nicht zahlen will, möchte Gudrun klagen. Weil sie zu wenig Einkommen und kein Vermögen hat, gewährt das Gericht zu Gudruns Gunsten für eine Geltendmachung des Zugewinnanspruchs Verfahrenskostenhilfe. So kann Gudrun nun vor Gericht ihren Zugewinnanspruch geltend machen. Ihr ist jedoch bewusst, dass sie im Falle eines positiven Ausgangs des Verfahrens die Kosten selbst bezahlen muss. Dazu ist sie bereit, da sie im Erfolgsfall genügend Geld hat.
Heinz-Jürgen und Isabelle leben in Scheidung und streiten über den nachehelichen Unterhalt für Isabelle.Beide Ehegatten werden sich über die Dauer des Geschiedenenunterhalts nicht einig. Isabelle hat ihren Beruf für die Erziehung der Kinder und für ihre Ehe zurückgestellt, sie befürchtet große Nachteile und kaum Chancen für eine Rückkehr in den alten Beruf. Deshalb fordert sie langfristig Unterhalt von Heinz-Jürgen. Ihr Einkommen aus dem Teilzeitjob reicht nicht, um die Kosten für eine Unterhaltsklage zu bezahlen. Isabelle

Thomas H., 45 Jahre und Sabine H., 43 Jahre lassen sich scheiden. Thomas verdient 2.000.-€ netto Thomas H. verdient 2.000.- € netto und zahlt 600.- € Miete für seine neue Wohnung in Berlin-Weissensee. Außerdem leistet er monatliche Ratenzahlungen von 350.- € für einen Autokredit und 400.- € für einen Konsumentenkredit. Sabine H. verdient in ihrem Teilzeitjob 1.100.- € monatlich netto. Obwohl Thomas H. gut verdient, bleibt ihm nach Abzug aller Schulden und der Miete so wenig Einkommen, dass er alle Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt. Im Scheidungsverfahren erhält Thomas H. diese Bewilligung für sein Verfahren vor Gericht gewährt. Diese Regel käme auch dann zum Einsatz, wenn Thomas H. an Sabine H. sowie die Kinder Unterhaltszahlungen leisten müsste. Verbleiben Sabine H. nach Zahlung von Miete oder Schulden weniger als der Freibetrag bei Arbeitnehmern in Höhe von 700.- €, kann auch >kostenlosen Checkliste Prozesskostenhilfesie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die Berechnungsgrundlage basiert auf dem Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit. Dazu zählen auch Sozial- und Lohnersatzleistungen sowie Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung abzüglich sämtlicher Steuern und Sozialabgaben, Miet- und Mietnebenkosten, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen als Beispiel. Bei Erwerbstätigen werden 219 Euro als Freibeitrag berücksichtigt, sowie Beträge für Ehegatten und Kinder abhängig vom Alter des Kindes. Sollte unser Rechtsanwalt in Berlin zum Schluss kommen, dass Ihr Resteinkommen nicht über der Freigrenze liegt, wird bei guten Erfolgsaussichten der Antrag gestellt. Beträgt es mehr, kann das Gericht eine Ratenzahlung anordnen. Die zur Bewilligung geltende Einkommensgrenze dient auch für die nachfolgenden vier Jahre als Basis für eine Neuberechnung. Bei einer positiven Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Situation können Sie innerhalb von vier Jahren zu einer Rückzahlung verpflichtet werden.
Die Rückzahlung der Prozesskostenhilfe / VerfahrenskostenhilfeDie Verfahrenskostenhilfe ist abhängig von der Einkommenshöhe des Rechtssuchenden und wird u. U. so bewilligt, dass Sie Zahlungen oder Teilzahlungen in Raten leisten müssen. Das einzusetzende Einkommen wird nach den bereits definierten gesetzlichen Regeln ermittelt, sodass maximal 48 Monatsraten zu leisten sind. Diese monatlichen Raten gelten unabhängig von der Zahl der Rechtszüge. Ein etwaiger Restbetrag geht zu Lasten der Staatskasse. Die monatlichen Raten orientieren sich an 50 Prozent des verbleibenden Einkommens, das zugrunde gelegt wird. Die Höhe einer Ratenzahlung basiert auf Ihren Angaben und wird in einem Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Christian Lassonczyk besprochen.

Corona: Wir beraten Sie weiterhin – auch gerne telefonisch für 79.- €

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Podcast

In unserem Podcast zum Thema Prozesskostenhilfe erklärt Rechtsanwalt Christian Lassonczyk alle relevanten Aspekte. Hörzeit: 4 Minuten

Kostenlose Checkliste

Hier finden Sie unsere kostenlose Checkliste (Pdf) zum Download. Erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie über die Prozesskostenhilfe wissen müssen und wie Sie diese beantragen können.

Was, wann der Prozesskostenhilfeantrag vor Gericht abgelehnt wird?

Wie Sie an den obigen Beispielen ersehen können, werden die meisten Anträge vor Gericht auf Prozesskostenhilfe in Berlin bewilligt. Sollte die Prüfung in Ihrem Fall tatsächlich negativ ausfallen, bieten wir Ihnen gerne nach vorheriger Absprache eine günstige Ratenzahlung an. Haben Sie noch Fragen zur Prozesskostenhilfe? Unser Rechtsanwalt in Berlin ist auf Familienrecht spezialisiert und kann Sie gerne beraten. Wir unterstützen Sie auch gerne beim Ausfüllen der Anträge auf Prozesskostenhilfe.

Die Erfolgsaussichten sind vielversprechend. Erfahrungsgemäß erhalten zwei Drittel aller scheidungsbetroffenen Antragsteller die Zusage für eine Verfahrenkostenhilfe.

Wir prüfen für Sie im Rahmen unserer Erstberatung unverbindlich, ob Sie eine staatliche Kostenübernahme erhalten können.

Unverbindliche Erstberatung

Schnelle Terminvergabe innerhalb von 48 Stunden

  • auch telefonische Erstberatung für 79.-€ pro halbe Stunde
  • ausführliches, persönliches Beratungsgespräch für 150.-€ möglich

Rufen Sie Rechtsanwalt Christian Lassonczyk einfach an unter der Tel. 030 – 417 08 500 und nutzen Sie unsere kostenlose Checkliste zum Thema Prozesskostenhilfe zum Download. HIER erfahren Sie Schritt für Schritt, worauf Sie achten müssen und wie der Prozess für die Beantragung dieser finanziellen Unterstützung abläuft.

Kontaktdaten:

Rechtsanwalt Christian Lassonczyk
Pariser Straße 42
10707 Berlin

ÖPVN

U Spichernstraße U2, U3, U9,   Bus: 204

U Adenauerplatz U7   Bus: 109, X10

Modifiziert am 3. November 2022Veröffentlicht am 23. Juni 2022

Fachanwalt Familienrecht Scheidung Berlin

Fachanwalt für Familienrecht – Wedding

Neben dem Scheidungsrecht liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht. Eine Scheidung stellt oft alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Viele verbleibende Fragen sind zu klären, z. B. ist eine einvernehmliche Scheidung möglich? Wer bleibt weiterhin in der Ehewohnung? Wie wird das Sorgerecht für die Kinder aufgeteilt? Wie oft darf ich meine Kinder sehen? Wer bezahlt den Hauskredit? In einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch erhalten Sie durch unseren Fachanwalt für Scheidungsrecht einen ersten Überblick und eine Struktur für die Scheidung und Planungssicherheit nach der Scheidung.

Scheidung Wedding

Um der schwierigen Situation und den Belastungen einer Trennung gewachsen zu sein, ist ein planbarer Ablauf unbedingt notwendig. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt zur Beratung hinzuzuziehen. Dieser unterstützt Sie mit Fachkenntnis und Erfahrung, damit Sie bestmögliche und einvernehmliche Erfolge erzielen können. Für eine einvernehmliche Scheidung ist es möglich, einen Anwalt zu nehmen. Gerne helfen wir Ihnen zu allen Fragen zu den Themen Trennung und Scheidung. In besonderen Fällen, beispielsweise wenn die Anwaltskosten nicht erbracht werden können, besteht die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Hierbei übernimmt der Staat die Kosten der Scheidung und des notwendigen Anwalts.

Scheidungsanwalt Wedding

Sie suchen nach kompetenter Beratung bei Ihrer Scheidung in Wedding? Wir unterstützen Sie gerne mit jahrelanger Erfahrung und der nötigen Fachkompetenz. Das Scheidungsrecht ist unser Spezialgebiet. Neben den familienrechtlichen Fragen befasst sich die Rechtsanwaltskanzlei auch mit Themen wie Umgangsrecht, Sorgerecht, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhaltszahlungen sowie anderen familienrechtlichen Fragen. Bei einvernehmlichen Scheidungen empfiehlt es sich bereits im Trennungsjahr schnellstmöglich eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen, um Kosten zu sparen und Fristen zeitgemäß einzuhalten. Durch eine strukturierte Organisation erhalten Sie Klarheit und Sicherheit für Ihre Zukunft und während der Trennung. 

Scheidung und Familienrecht in Wedding

Sie kommen aus Wedding und suchen einen Scheidungsanwalt oder einen Fachanwalt für Familienrecht? Hier sind sie bei uns genau richtig. Auf Ihren Wunsch können Sie ein unverbindliches Erstberatungsgespräch vereinbaren, um sich mit unserer Arbeitsweise vertraut zu machen und sich von unserer Kompetenz und Fachkenntnis zu überzeugen. Wir beraten Sie gerne ganz individuell zu Ihrer Scheidung oder Trennung. Von Wedding erreichen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in der Pariser Straße 42 mit dem PKW in ca. 50 Minuten. Alternativ erreichen Sie uns auch bequem mit der U6, der S-Bahn S3, sowie der Straßenbahn 62/63.

Wedding

Wedding ist mit 85.275 Einwohnern der an Bevölkerung drittstärkste Ortsteil des Bezirks Mitte. Besondere Plätze des Ortsteils sind beispielsweise der Augustenburger Platz, der Eckenförder Platz und der Louise-Schröder-Platz. Weitere Sehenswürdigkeiten sind das Centre Francais de Berlin, welches im Auftrag der französischen Militärregierung im Jahr 1960 errichtet wurde, und das Anti-Kriegs Museum, das historisch auf Weltkriege und die aktuelle Friedenslage der Welt blickt. Auch in der Branche Film und Theater bietet Wedding zahlreiche Möglichkeiten, zum Beispiel mit dem Cineplex Alhambra oder dem Prime Time Theater. Des Weiteren ist die Berliner Hochschule für Technik in Wedding ansässig, sowie die Akademie für Kardiotechnik. Auch industriell ist der Ortsteil von Bedeutung. Die frühere Schering AG hatte vor ihrer Übernahme ihren Sitz als einziger Berliner DAX Konzern in Wedding. Die Infrastruktur ist durch den Stil der 1920er bis 1950er Jahre geprägt. Die Siedlung Schillerpark zählt als Weltkulturerbe. In der Nähe des Bahnhofs Wedding befindet sich das Erika-Heß-Eisstadion.

Die unverbindliche Erstberatung

Sie befinden sich gerade in der Situation einer Trennung oder Scheidung und Sie haben verbleibende Fragen. Wir unterstützen Sie gerne bei allen rechtlichen Themen.

Wir sind für Sie da:

Wir beraten Sie:

  • Kompetente und umfassende Beratung in Familienrecht-Struktur und Organisation durch erfahrenen Anwalt mit über 20jähriger Berufserfahrung
  • Schnelle Terminvergabe – in der Regel binnen 48 Stunden
  • Kostenlose Scheidung im Rahmen der Verfahren- / Prozesskostenhilfe
  • Bei Erteilung des Mandats ist die Erstberatung kostenlos
  • Die Bezahlung unseres Honorars ist auch durch Ratenzahlung möglich.
  • Telefonische Rechtsberatung für 79,00 €
  • Solide Entscheidungsgrundlage und Sicherheit für Ihre nächsten Schritte

Terminanfrage für eine unverbindliche Erstberatung

Sie möchten von unserer Beratung und Fachkenntnis profitieren und uns kennenlernen. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostengünstige Erstberatung. Rufen Sie an unter 030 – 417 08 500

Modifiziert am 8. November 2022Veröffentlicht am 2. Juni 2022

Scheidung? – Persönliche Erstberatung in München

Es ist wichtig, schon frühzeitig, auch bereits beim ersten Trennungsgedanken, einen Beratungstermin mit unserem Rechtsanwalt für Familienrecht zu beanspruchen. In der Regel erhalten Sie kurzfristig, meist schon binnen 48 Std. einen Termin. In unserer Kanzlei in München analysiert unser Rechtsanwalt Ihre aktuelle Situation und sucht mit Ihnen gemeinsam die bestmöglichste Lösung. Sie erteilen uns ein Mandat für Ihre Scheidung oder sonstige Familienangelegenheit, dann ist die Erstberatung für Sie kostenlos. Im Anschluss geben wir Ihnen unsere umfangreiche Trennungsbroschüre mit, in der nochmals die wichtigsten Punkte zusammengefasst sind.

Diese Vorteile finden Sie mit unserem Rechtsanwalt in München:

– unser Fokus liegt auf Familienrecht

– durch unsere langjährige Erfahrung erhalten Sie viele nützliche Tipps

– Beratung durch kompetente und erfahrenen Rechtsanwälte

– Finanzanalysen durch unseren Trennungsberater

– Modellberechnungen – Entscheidungshilfen für Ihre Zukunft

– staatliche Hilfen ausschöpfen schon ab Trennung

– kostengünstig – wir halten Ihre Scheidungskosten gering

– Steuerliche Beratung bei Scheidung

Zeitnahe Terminvereinbarung in München

Vereinbaren Sie mit uns eine kostengünstige Erstberatung

Sie erreichen uns unter XXXXXXX

Telefonische Terminvereinbarung Mo – Fr 8 – 20 Uhr Notdienst Samstag 9 – 14 Uhr

Scheidungsnetzwerk – Ihre Vorteile

Unser Ziel ist es, Sie während der Trennungs- und Scheidungsphase zu begleiten und mit unserem Know-how und unserer langjährigen Erfahrung zu unterstützen. Mit unserem Scheidungsnetzwerk in München erhalten Sie zu allen Themen wie Trennungsjahr, Unterhalt, Vermögensteilung, Sorgerecht und Steuerklassenänderung kompetente Beratung und Klarheit für Ihre Zukunft. Wir bestehen aus verschiedenen Fachleuten wie Rechtsanwalt, Steuerberater und Trennungsberater, die Sie auf Wunsch auch gerne beraten. Sie profitieren von einer schnellen und einfachen Abwicklung Ihrer Scheidung, bei der wir die Scheidungsfolgekosten so gering wie möglich halten.

Block Trennung

Schon bei dem ersten Gedanken der Trennung ist es wichtig, zeitnah mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht alles zu regeln. Mit Hilfe unserer finanziellen Analysen können wir die steuerlichen und unterhaltsrechtlichen Wechselwirkungen frühzeitig einschätzen. Wir bieten Ihnen Modellberechnungen an, anhand denen Sie Ihre finanzielle Zukunft erkennen. Ihr Vorteil dadurch ist, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Mit Hilfe einer Scheidungsvereinbarung können Sie Ihre Scheidung auf das Notwendigste reduzieren. Haben Sie noch mehr Fragen dazu, dann beraten wir Sie gerne in unserer Rechtsanwaltskanzlei in München.

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Wir zeigen Ihnen in unserer Beratung auf, wie sie die Scheidungsfolgekosten so gering wie möglich halten können.

 

 

 

 

Unterhaltsleistungen

Bei der Frage der Unterhaltsleistungen von Trennungs-, Kindes- und Geschiedenenunterhalt prüft unser Rechtsanwalt für Familienrecht die Höhe und ob ein Anspruch berechtigt ist.

Wir beraten Sie in unserer Kanzlei in München unter anderem zu folgenden Themen:

– Unterhaltshöhe für Ihr Kind/Ihre Kinder

– Unterhaltsanspruch während des Trennungsjahres

– Höhe des Unterhalts nach der Scheidung

– Unterschied zwischen Nachehelichem Unterhalt, Trennungs- und Ehegattenunterhalt

– Steuerliche Auswirkung durch eine Trennung

– Unterhalt steuerlich geltend machen

Schnelle Scheidung

Die Voraussetzungen für eine schnelle Scheidung sind:

– Es wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt

– Sie sind sich einig

– Trennung von „Tisch und Bett“

Ca. 8 Wochen vor Ende des Trennungsjahres ist es möglich, die Scheidung einzureichen. Das gerichtliche Scheidungsverfahren in München wird auf das Notwendigste reduziert. Empfehlenswert ist es, im Vorfeld schon alles Wichtige im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung mit einem Rechtsanwalt festzulegen: Unterhaltsfragen, Immobilien, Besuchszeiten der Kinder usw.

Hausfinanzierung für die Zukunft

Sie möchten sich trennen und besitzen eine gemeinsame Immobilie in München?

Hier stellen sich oft die Fragen, wie z.B.:

– Kann das Haus in Zukunft weiter finanziert werden?

– Die aktuelle Wertermittlung der Immobilie und wie wird der Wert anschließend geteilt

– Wie wirkt sich die Finanzierungsrate auf die Unterhaltsleistung aus?

– Gibt es eine Ersparnis der Kosten durch einen Bankenvergleich?

Unser Fachanwalt für Familienrecht klärt Sie in einem unverbindlichen Beratungsgespräch dazu auf.

1. Tipp:Durch Zinsvergleich bei der Umfinanzierung bis zu vierstellige Summen einsparenGerne prüfen wir, ob es im Falle einer Trennung möglich ist, durch günstige Zinskonditionen, den Hausanteil zu übernehmen. Oft ergibt sich durch einen Zinsvergleich bei einer Differenz von 0,2 % eine Ersparnis von bis zu vierstellige Summen. Unser Scheidungsanwalt in München vermittelt Ihnen gerne einen Hypothekendarlehensmakler, der für Sie den Zinsvergleich überprüft. Verfügen Sie über eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Scheidungsbeschluss, erhalten Sie in der Regel von der Bank eine verbindliche Kreditzusage. In einer Beratung können wir Ihre Situation schnellstmöglich klären und wir geben Ihnen Planungssicherheit.
2. Tipp: Widerrufsrecht bei Altverträgen von Immobilienfinanzierungen Unser Rechtsanwalt in München prüft für Sie, ob das Widerrufsrecht bei Ihrem Vertrag fehlerhaft formuliert ist, so kann nach BGH- und EUGH- Urteilen der Vertrag evtl. widerrufen werden. Sie können dann günstiger neu finanzieren oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung das Haus verkaufen. Sollte Ihre Widerrufsbelehrung nicht fehlerhaft sein, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, wie Sie Geld sparen können. Das liegt daran, dass bei den meisten Bank-Darlehen die Vorfälligkeitsentschädigung viel zu hoch angesetzt wird. Bei Kündigung von Altverträgen verlangen Banken oft sehr hohe Gebühren Kaum zu glauben, aber wahr: Nach unserer Erfahrung sind bei 3/4 aller geprüften Kreditverträge die Bankgebühren zu hoch angesetzt worden. Unsere Kunden sind deshalb so zufrieden, da Sie durch unsere Prüfung oft bis zu vierstellige Summen einsparen können.
3. Tipp: Haus und Steuer bei der ScheidungEin Ehepaar besitzt eine Immobilie, dabei wird eine Haushälfte im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung vom anderen Ehegatten übernommen. Die steuerlichen Konsequenzen und damit verbundenen steuerlichen Nachteile sind unterschiedlich zu betrachten, sobald die Immobilie vermietet oder selbst bewohnt wird. Es ist daher sinnvoll, sich bei einer Scheidung so früh wie möglich mit Ihrem Rechtsanwalt in München abzusprechen. Eine frühzeitige Beurteilung der Sachlage und die richtigen Schritte vermeiden eine Fehlentscheidung mit finanziellen und steuerlichen Konsequenzen.
Tipp 4: Kostenersparnis durch einen gemeinsamen Anwalt in München Sie sind sich einig in Ihrer Scheidung, dann haben Sie die Möglichkeit, dass nur ein Partner einen Anwalt in Anspruch nehmen muss. Somit werden die anfallenden Scheidungskosten und Gebühren wie Gerichts-, Notar- und Gutachterkosten geringer ausfallen und können auch geteilt werden. Sollten Streitigkeiten auftreten ist es doch nötig, dass jeder einen eigenen Scheidungsanwalt beauftragt.
Tipp 5: Minimieren der Kosten mit einer ScheidungsvereinbarungEs macht Sinn, bei einer einvernehmlichen Scheidung schon frühzeitig eine Scheidungsvereinbarung mit Hilfe eines Rechtsanwalts für Familienrecht zu treffen. Hier werden bereits alle Fragen zu Vermögen, Unterhalt, Sorgerecht, Wohnsituation usw. verbindlich geregelt. Weiterhin ist zu beachten, dass bei einer vorzeitigen Kündigung der Hausfinanzierung die Bank hohe Gebühren in Rechnung stellen kann. Wir prüfen die Forderung und suchen für beide Partner alternative, wirtschaftlich ausgewogene Lösungen. Schon mit Beginn der Trennung beraten wir Sie dazu in unserer Rechtsanwaltskanzlei in München. Diese wird dann in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung rechtssicher festgehalten.
Tipp 6: Kostenvorteil durch einvernehmliche Scheidung Bei einer einvernehmlichen Scheidung in München können Sie die Anwaltskosten reduzieren. Je weniger Streitpunkte Sie vor Gericht haben und sich über die Scheidungsfolgesachen einig sind, desto weniger Gerichtskosten fallen an. Bereits nach dem Trennungsjahr kann ein Ehepartner die Scheidung einreichen und Sie sparen sich das Geld für den zweiten Anwalt.
Tipp 7: Ist der Unterhalt steuerlich absetzbar?Bei einer Trennung / Scheidung in München ist es meistens so, dass ein Partner an den anderen Unterhalt zahlen muss. Bei hohem Einkommen sind die Unterhaltszahlungen sehr hoch, können aber bis zu bestimmten Freibeträgen teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Gerne besprechen wir weitere Details in einer Erstberatung in unserer Kanzlei in München.

Wann zahlt der Staat die Kosten für eine Scheidung?

Generell ist Prozesskostenhilfe möglich, wenn z. B. …

… Sie über ein niedriges Einkommen verfügen oder

….Sie ein mittleres Einkommen haben und Ihre Verbindlichkeiten sehr hoch bzw. Sie gegenüber dem Partner und den Kindern Unterhaltsleistungen zu zahlen haben.

Wir prüfen in einem Erstberatungsgespräch in München, ob Sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.

Die Prozesskostenhilfe kann in gerichtlichen Verfahren z. B. verwendet werden:

– für die Klärung der Unterhaltsfrage für die Zeit ab der Trennung

– für gerichtliche Regelung und vieles mehr.

Eine Prüfung lohnt sich häufig.

Aufgrund unserer sozialen Verantwortung hilft unser Rechtsanwalt in München gerne auch Ihnen, wenn Sie diese staatlichen Hilfen (außergerichtlich gibt es die sogenannte Beratungshilfe) in Anspruch nehmen. Für uns ist es wichtig, dass alle Betroffenen ihre Rechte in Anspruch nehmen können.

Absetzen von Unterhaltsleistungen

Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden Ehegatten können bei der Steuer abgesetzt. Hierzu stellt das Finanzamt die sogenannte „Anlage U“ zur Verfügung. Der Ehegatte, der Unterhalt bezieht, ist auch verpflichtet, bei der Erstellung dieser Steuererklärung mitzuwirken.

Wenn Sie Fragen haben zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, dann sprechen Sie uns gerne an.

Wie sieht der Lebensstandard nach der Scheidung aus?

Mit unseren verschiedenen Modellberechnungen geben wir Ihnen einen individuellen Überblick für Ihre Zukunft, entdecken Fehler und korrigieren sie frühzeitig. Wir geben Ihnen Sicherheit und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine für Sie passende Strategie bei Ihrer Trennung. Auch zeigen wir Ihnen die wirtschaftlichen Veränderungen auf, wenn eine Immobilie vorhanden ist und regeln die Unterhaltsfrage. Sie erhalten von uns Entscheidungshilfen bei Unsicherheit, ob überhaupt eine Scheidung für Sie in Frage kommt.

Die beste Lösung – Immobilie verkaufen oder behalten?

Sie sind Scheidungsbetroffener in München und besitzen eine gemeinsame Immobilie. Sind die Kreditraten langfristig bezahlbar? In einem gemeinsamen Gespräch erfahren Sie, welche weiteren Lösungen sich für Ihre Immobilie anbieten. Mit unseren wirtschaftlichen Analysen geben wir Ihnen Klarheit für die Zukunft.

Familieneigenheim und Scheidung

Sie sind Scheidungsbetroffener in München und besitzen eine gemeinsame Immobilie. Sind die Kreditraten langfristig bezahlbar? In einem gemeinsamen Gespräch erfahren Sie, welche weiteren Lösungen sich für Ihre Immobilie anbieten. Mit unseren wirtschaftlichen Analysen geben wir Ihnen Klarheit für die Zukunft.

Prozesskostenhilfe – Wann zahlt der Staat Ihre Scheidung?

Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir, ob Sie einen Anspruch auf staatliche Hilfen haben. In der Regel haben circa 2/3 der Betroffenen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, somit ist die Scheidung für den Betroffenen oft kostenlos. In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie mehr darüber.

Unverbindliche Erstberatung

Wir empfehlen Ihnen, schon bei ersten familiären Konflikten uns zu kontaktieren. Suchen Sie hilfreiche Tipps und eine Einschätzung Ihrer Situation durch unsere Experten? Wir finden gute Lösungen und Strategien, damit Sie positiv in die Zukunft blicken können.

  • Schnelle Terminvergabe
  • Umfassende Beratung durch Trennungsberater und Rechtsanwalt
  • Vertrauliche Beratung in ruhiger Gesprächsatmosphäre – kostengünstige Erstberatung
  • Wir geben Ihnen nützliche Steuertipps rund um Ihre Scheidung

Mit unserem Trennungsleitfaden sowie der Berechnung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse können Sie genau planen

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Bei Mandatserteilung ist der Erstberatungstermin kostenlos. Sie erreichen uns unter der kostenlosen Rufnummer aus dem dt. 0800 – 81 81 333 oder Mobil 0163 – 48 13 868

Modifiziert am 31. Mai 2022Veröffentlicht am 31. Mai 2022

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg erklärt: So funktioniert das Unterhaltsrecht

 

Das Unterhaltsrecht ist ein viel diskutiertes Thema, wenn es um eine Trennung oder Scheidung geht. Bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruches sind verschiedene Faktoren, wie z.B. die Einkommenssituation, zu berücksichtigen. Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren erfahrenen Anwälten für Familienrecht, damit wir Sie in einem unverbindlichen und individuellen Gespräch informieren können. Unsere Kanzlei in Nürnberg berät kompetent zu sämtlichen relevanten Punkten und vertritt Sie in allen Fragen rund um das Unterhaltsrecht, z.B.:

  • Trennungsunterhalt
  • Unterhalt nach der Scheidung
  • Unterhalt bei nichtverheirateten Paaren
  • Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
  • Unterhalt für volljährige Kinder

Besteht ein Anspruch auf Unterhalt?

Zu Beginn der Beratung klären wir, ob überhaupt Unterhaltsansprüche bestehen. Dabei ist es relevant, ob es um den temporären Trennungsunterhalt geht oder um langfristige Zahlungen nach einer Scheidung. Wir prüfen, ob der unterhaltsberechtige Partner bedürftig ist, d.h. kein ausreichendes eigenes Einkommen erzielt, mit dem er einen angemessenen Lebensstandard erhalten kann. Als erfahrene Anwälte für Familienrecht kennen wir die gesetzlichen Regelungen bezüglich Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Krankheit, Altersunterhalt, Aufstockungsunterhalt sowie anderen individuellen Situationen.

Zudem beschäftigen wir uns mit der Frage, ob der unterhaltspflichtige Partner überhaupt in der Lage ist, Unterhaltszahlungen zu leisten. Das bedeutet, dass das Einkommen eine Zahlung nach Abzug vom Selbstbehalt ermöglicht.

 

Unterhaltsansprüche bei minderjährigen Kindern

Gehören gemeinsame Kinder zur Familie, gibt es besonderen Klärungsbedarf bei einer Trennung oder Scheidung. Leben beide Elternteile mit den minderjährigen Kindern noch in der Ehewohnung, wird die Unterhaltspflicht durch den sogenannten Betreuungsunterhalt geregelt. Sobald die Trennung aber auch räumlich vollzogen wird, besteht eine Barunterhaltspflicht für den Elternteil, der nicht mehr bei dem minderjährigen Kind wohnt.

Wie hoch die zu leistenden Zahlungen sind, richtet sich nach dem aktuellen Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie dem Alter der Kinder. Grundlage für die Berechnung der Leistungen ist die Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2020). Unser erfahrener Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Nürnberg hilft Ihnen gerne bei der Ermittlung der zu erwartenden individuellen Unterhaltsleistungen.

 

Welche Sonderregelungen gibt es beim Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder

Auch wenn die Unterhaltsfrage grundsätzlich geklärt ist, gibt es Situationen, die Einfluss auf die Zahlungen nehmen können. Unsere Kanzlei für Familienrecht in Nürnbergund Umgebung verfügt über erfahrene Experten, die mit Ihnen diese zusätzlichen Kosten bei einem persönlichen und individuellen Beratungstermin besprechen und prüfen. Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen für unregelmäßige Mehrkosten als Sonderbedarf bzw. regelmäßige Mehrkosten bei einem gesteigerten Bedarf. Mit unserer fachlichen Beratung bekommen Sie Planungssicherheit und werden über Ihre Rechte und Pflichten informiert.

Befindet sich Ihr minderjähriges Kind in einer Ausbildung, verringern sich die Unterhaltsleistungen möglicherweise. Zunächst wird von der Ausbildungsvergütung ein Pauschalbetrag von 100 € zur Deckung der mit der Ausbildung entstehenden Kosten abgezogen. Der Restbetrag wird zu 50 % auf den fälligen Barunterhalt für das minderjährige Kind angerechnet.

 

Unterhalt für volljährige Kinder

Bei minderjährigen Kindern besteht für den Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammen lebt eine Barunterhaltspflicht. Der betreuende Elternteil erfüllt die Unterhaltspflichten dagegen durch die Pflege und Betreuung des Kindes und muss keine Zahlungen leisten. Das ist bei volljährigen Kindern anders. Hier sind beide Elternteile in der Regel barunterhaltspflichtig.

Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. Hat das Kind das 21. Lebensjahr noch nicht beendet, lebt im Haushalt eines Elternteils und hat die allgemeine Schulausbildung noch nicht abgeschlossen, ist der betreuende Elternteil von der Barunterhaltspflicht ausgenommen.

Hat ein Kind die Volljährigkeit erreicht, dann bleiben zuvor festgestellte Unterhaltsansprüche bestehen. Gab es also einen sogenannten Unterhaltstitel bevor das Kind 18 Jahre alt wurde, gilt dieser auch nach Erreichen der Volljährigkeit. Ausnahmen gibt es allerdings, falls der Unterhaltstitel zuvor zeitlich befristet wurde. Für den Unterhaltsschuldner ist es bei diesem komplexen Thema nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht aus unserer Kanzlei in Nürnberg berät Sie daher gerne und unterstützt Sie bei der Überprüfung des Unterhaltstitels nach Erreichen der Volljährigkeit Ihrer Kinder.

 

Änderungen der Unterhaltshöhe

Möglicherweise hat sich der Unterhaltsbedarf in der Zwischenzeit verringert bzw. erhöht. Falls wir eine Änderung des Bedarfs ermitteln, stellen wir einen Abänderungsantrag. Versäumt der Unterhaltsschuldner die Einreichung des Antrages, bleibt die Zahlungsverpflichtung unverändert bestehen. Zu viel gezahlte Beträge können dabei in der Regel später nicht zurückgefordert werden.

 

Steuerliches Absetzen der Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen können bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings muss dann dem anderen Ehegatten, der die erhaltenen Unterhaltszahlungen versteuern muss, diese auf den Unterhalt entfallenden Steuer erstattet werden. Gerade bei größeren Einkommensunterscheiden kann so dennoch Steuer gespart werden.

 

Kompetente Beratung in allen Fragen rund um das Unterhaltsrecht

Haben Sie noch Fragen zu Ihrer persönlichen Situation und zu Unterhaltsfragen, dann vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch in Nürnberg unter der Tel.-Nr. 0911-27 411 511

Modifiziert am 21. Januar 2022Veröffentlicht am 17. Juni 2021

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Modifiziert am 29. Juni 2021Veröffentlicht am 23. März 2021

Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

Im Familienrecht werden alle Fragen wie z. B. zu Unterhalt, Sorgerecht und Scheidung geregelt. Mit dem heutigen Gesellschaftsbild der Ehe und der gesetzlich festgelegten Eigenverantwortung empfiehlt es sich, schon bei Beginn der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen. Für den Fall, dass kein Ehevertrag vorliegt, können bereits bei Trennung viele wichtige Fragen im Trennungsjahr geregelt werden. Eine Trennungs-und Scheidungsvereinbarung gibt den Betroffenen Rechts- und Planungssicherheit. Im Scheidungsnetzwerk scheidungwirhelfen.com bietet unser Rechtsanwalt eine kompetente und zuverlässige Beratung an. Wir begleiten Sie bis zum Ende des Scheidungsverfahren.

 

Wie wir Sie unterstützen:

  • Schnelle Erstberatung – in Notfällen innerhalb 48 Stunden
  • Nachhaltige Lösungen zum Wohle aller Beteiligten
  • Solide Entscheidungsgrundlage für Ihre nächsten Schritte
  • Kompetente und umfassende Beratung im Familienrecht
  • Struktur und Sicherheit durch erfahrenen Anwalt

 

 

Unverbindliches Informationsgespräch vereinbaren

Telefon 0911 – 27411511

 

Bei Erteilung eines Mandats ist die Erstberatung kostenlos.

 

Erfahrung & Spezialisierung

Neben persönlicher Beratung, bieten wir Ihnen auch telefonische Rechtsberatung in Nürnberg an. Unser Rechtsanwalt hat über 20 Jahre Berufserfahrung im Familienrecht und bietet Ihnen eine sichere Struktur auf dem Weg zu Ihrer Scheidung.

 

Häufig gestellte Fragen:

Was ist das Familienrecht?

Das Familienrecht wird benötigt, sobald eine Trennung oder Scheidung ansteht. Hier werden Fragen geklärt zu Unterhalt, Sorgerecht, Ehevermögen etc. Wenn eine Scheidung oder Trennung vollzogen wird, wendet man das Familienrecht an.

 

Was beinhaltet das Familienrecht?

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, dass die Rechtverhältnisse durch die Ehe, Familie, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft und zusammen gehörende Personen regelt.

 

Wer trägt die Scheidungskosten?

Jeder Ehepartner trägt seine Anwaltskosten allein. Prinzipiell werden die Kosten einer Scheidung nur von der Person gezahlt, die sie einreicht, die Gerichtskosten werden in der Reegel aber immer geteilt. Für den Fall, dass Sie sich keinen eigenen Anwalt leisten können, gibt es vom Staat finanzielle Hilfen. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung, benötigen Sie nur einen Anwalt und die Kosten können dafür geteilt werden.

 

Wer bekommt laut Familienrecht bei Trennung oder Scheidung die Kinder?

Werden sich die Eltern nicht einig, wo die gemeinsamen Kinder in Zukunft leben, wird im Rahmen des Familiengerichts über den Aufenthaltsort entschieden. Hier wird immer zum größtmöglichen Wohl der Kinder entschieden.
Kinder haben ab einem bestimmten Alter Mitbestimmung bei der Wahl des Aufenthalts.

 

Inwieweit sind die Kosten für Anwalt und Gericht laut Familienrecht geregelt?

Die Anwaltskosten sind von der Person zu zahlen, die den Anwalt
beauftragt hat. Ein Anwalt wird auch benötigt, damit eine Scheidung
bei Gericht eingereicht werden kann. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, einen Anwalt beauftragt; der andere Ehegatte muss keinen eigenen Rechtsanwalt haben, wenn er der Scheidung zustimmt. Jedoch muss hierbei die Person zunächst die Kosten übernehmen, die die Scheidung eingereicht hat. Im Anschluss werden dann die entstandenen Gerichtskosten aufgrund des Scheidungsurteils auf beide Eheleute geteilt und wenn sich das Paar einig ist, auch die Kosten des einen Rechtsanwaltes.

Unser Leitspruch:
Unser Interesse ist es, Sie schon bei Beginn der Trennung bis zu Ihrer Scheidung mit unserem Know-How in Familienrecht zu begleiten. Wir erzielen mit Hilfe unserer Erfahrung das auf Sie abgestimmte und bestmögliche Ergebnis.

 

Erstberatungstermin

Sie benötigen noch mehr Informationen zu Ihrer persönlichen Situation zum Thema familienrechtliche Fragen? Vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen und kostengünstigen Erstberatungstermin mit unserem Rechtsanwalt und Trennungsberater. In einem gemeinsamen Gespräch geben wir Ihnen mit Hilfe unserer für Sie entwickelten Lösungen Klarheit und Struktur.

In der Regel bieten Ihnen einen Erstberatungstermin innerhalb von 48 Stunden – zusammen mit unserem Anwalt und Trennungsberater – an. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte unter Tel. 0911-27411511 oder per E-Mail, damit wir das informative Erstgespräch (120 Euro) mit Ihnen vereinbaren können. Kommen Sie bereits bei Trennungsgedanken zu uns!

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 8. Oktober 2020

Stuttgart Rechtsanwalt: Unterhaltsrecht im Überblick

Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten bzw. Pflichten, Unterhalt zu bekommen oder zu zahlen. Wir beraten Sie umfassend zu folgenden Themen:

Trennungsunterhalt
Unterhalt nach der Scheidung
Unterhalt von nicht verheirateten Partnern
Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder

Zunächst klären wir für Sie ab, ob ein Unterhaltsanspruch besteht bzw. Unterhalt geleistet werden muss. Wir zeigen Ihnen in einer Beratung auf, wie Ihr Lebensstandard während und nach der Scheidung aussieht?

  • Zu klären gilt, ob auch bereits bei Trennung Unterhaltsleistungen beansprucht werden können bzw. ob Ihr Partner leistungsfähig ist
  • Für den Fall, dass Sie Unterhalt leisten müssen, gilt zu prüfen, ob der Anspruch rechtens oder unberechtigt ist. Bei unberechtigten Ansprüchen unterstützen wir Sie, diese abzuwehren.

Unser Rechtsanwalt in Stuttgart unterstützt Sie optimal, um offene Fragen zu klären.

 

Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes

Leben die Eltern mit dem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt, besteht kein Anspruch auf Unterhalt oder Barunterhaltspflicht, da der Betreuungsunterhalt gewährleistet ist.
Für den Fall, dass ein Elternteil mit den Kindern aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind/Kinder.
Der im Haushalt verbleibende Elternteil erfüllt durch Betreuung und Pflege des minderjährigen Kindes seine Unterhaltspflicht.
Gemäß der sogenannten Düsseldorfer Tabelle wird das aktuelle Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes für die Berechnung der Höhe des Unterhalts herangezogen. Bei Zusatz- und Mehrkosten kann man diese vom Unterhaltsverpflichteten als Sonderbedarf einfordern.
Verfügt ein minderjähriges Kind durch seine Ausbildung über eigenes Einkommen, werden die ausbildungsbegleitenden Kosten pauschal mit 100,00 Euro von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Der verbleibende Rest auf den Barunterhalt des minderjährigen Kindes wird nur zur Hälfte angerechnet.
Gerne prüfen wir die Unterhaltsfragen mit unserem erfahrenen Rechtsanwalt in Stuttgart.

 

Rechtsanwalt Stuttgart zum Volljährigenunterhalt gemäß Unterhaltsrecht

Beide Elternteile sind beim Volljährigenunterhalt für ein gemeinsames Kind bar unterhaltspflichtig. Allerdings mit einer Ausnahme: Lebt das Kind im Haushalt eines Elternteils und befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und hat ferner noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet, gilt diese Barunterhaltspflicht für beide Elternteile nicht.
Besteht bereits seit der Minderjährigkeit des Kindes ein Unterhaltstitel, besteht dieser mit Ausnahme einer zeitlichen Befristung nach dem Eintritt der Volljährigkeit fort. Verändert sich der Bedarf an Unterhalt, kann der zahlungspflichtige Elternteil einen sogenannten Abänderungsantrag bei Gericht stellen. Das ist eine Überprüfung des Unterhaltstitels, die wir gerne für Sie durchführen. Bleibt eine Abänderung aus, gilt der festgesetzte Unterhalt ohne Möglichkeit auf eine Rückforderung von zu viel gezahlten Beträgen.

Düsseldorfer Tabelle

Gerne stellen wir Ihnen hier die Düsseldorfer Tabelle kostenlos zum praktischen PDF Download zur Verfügung. Damit gewinnen Sie eine ungefähre Vorstellung, wie sich das Unterhaltsrecht auf Ihre Unterhaltsforderung bzw. Ihre mögliche Unterhaltpflicht darstellt.

 

Tipp vom Rechtsanwalt aus Stuttgart zum Trennungsunterhalt:

Wer ist unterhaltspflichtig und ab wann? Diese Fragen sorgen oftmals für Verunsicherung. Wir helfen Ihnen, die Situation klarer zu sehen.
Trennungsunterhalt: Wer muss wie viel zahlen

Wenn sich ein Ehepaar trennt, besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Eine Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung/Haus erfolgen. Ab dem Zeitpunkt der Trennung gibt es sofort den Anspruch auf Unterhaltsleistung. Bedürftig ist ein Partner, wenn er nicht über ausreichend eigenes Einkommen verfügt oder kein Einkommen hat.
Haben Sie noch mehr Fragen zu diesem Thema und / oder steuerlichen Änderungen , vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit uns.

Maßgeschneiderte Modellberechnungen

Unsere Modellberechnungen ermöglichen anhand Ihrer konkreten Daten ein realistisches Bild rund um Ihre Fragestellungen zu Trennung, Unterhaltsanspruch und Unterhaltshöhe, z. B.:

  • Wie sieht mein Lebensstandard in den nächsten Jahren aus?
  • Wie teuer darf die neue Mietwohnung sein?
  • Wie hoch sollte mein neuer Hauskredit maximal sein?
  • Kann ich mir eine Trennung leisten?
  • Wie schlägt sich das Kurzarbeitergeld auf meine bestehende Unterhaltspflicht aus?

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine Erstberatung bei uns und gewinnen Sie durch unsere Modellberechnungen eine klare Strategie, wie eine Trennung bestmöglich für alle Beteiligten erfolgen kann.

 

Unterhalt trotz Kurzarbeit – bestehende Unterhaltszahlungen kürzen?

Das Kurzarbeitergeld stellt für viele Partner eine finanzielle Herausforderung dar. Deshalb prüfen wir für Sie auch, ob eine bestehende Unterhaltszahlung während der Kurzarbeit gesenkt werden kann. Das Unterhaltsrecht ist komplex, nutzen Sie daher unsere kompetente Unterstützung.
Unverbindliche Erstberatung in Stuttgart
Was wir für Sie tun können:

  • Klärung von Kindes- und Partnerunterhaltsleistungen
  • Wir besprechen mit Ihnen die Unterhaltsansprüche während der Trennung und nach der Scheidung.
  • Klärung der Lohnsteuerklassenänderung bei Trennung
  • Wirtschaftliche Modellberechnungen mit Unterhaltsleistungen

So erfahren Sie umfassend und direkt mehr über das Unterhaltsverfahren in Ihrer individuellen Situation. Bei Erteilung eines Mandats ist die Erstberatung für Sie kostenlos. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Kostenlosen Rufnummer aus dem
dt. 0800 – 81 81 333 oder Mobil 0163 – 48 13 868

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am

Wie wirken sich steuerliche und wirtschaftliche Veränderungen auf mein Leben nach der Scheidung aus?

Diese existentielle Frage beschäftigt viele Betroffene. Gerade steuerlich und wirtschaftlich ungeklärte Fragen können prägend und belastend bei Ehevermögen und Arbeitseinkommen für den künftigen Lebensstandard sein. Es empfiehlt sich daher, sich bereits in der Trennungsphase der Scheidung über steuerliche Veränderungen und Auswirkungen bei uns zu informieren. Es stellen sich viele Fragen und Probleme wie z. B.

  • Welche steuerliche Veränderungen und Wechselwirkungen kommen bei einer Scheidung auf mich zu
  • Welche Fristen sind in Steuerangelegenheiten bei einer Scheidung zu beachten
  • Wann muss ich in welche Steuerklasse wechseln und welche finanziellen Auswirkungen hat dies für mich
  • Welche Kosten kann ich im Rahmen meiner Scheidung von der Steuer absetzen
  • Kann ich das Haus unter Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen und steuerlichen Veränderungen halten bzw. muss ich es verkaufen
  • Wie sieht mein Lebensstandard nach der Scheidung aus
  • Welcher Lösungsweg ist für mich am kostengünstigsten
  • Wie kann ich Folgekosten bei einer Scheidung reduzieren
  • Wie kann ich die Scheidung auf die kostengünstigste Art und Weise durchführen
  • Unter welchen Bedingungen erhalte ich staatliche Hilfen im Falle einer Trennung
  • Finanzierungsvergleich

Künftige steuerliche Änderungen sind prägend für den Lebensstandard und beeinflussen den Unterhalt. Um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, ist es auch wichtig, sich über steuerliche Fristen frühzeitig zu informieren und die vorgenannten Fragen kompetent beantworten zu lassen.

Auch falls Sie sich unsicher sind, ob Sie sich wirklich trennen wollen, können wir im Vorfeld Modellberechnungen für Sie durchführen und Ihnen so verschiedene wirtschaftliche Szenarien für die Zukunft aufzeigen, um evtl. finanzielle Fehlentscheidungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Wir sind der Überzeugung, dass durch eine gute und rechtzeitige Planung finanzielle Klarheit geschaffen wird.

Besuchen Sie uns bereits bei familiären Konflikten, da auch so frühzeitig positive Wege aufgezeigt werden können.

In dem Fall, dass Sie das gemeinsame Haus übernehmen wollen und Ihren Partner auszahlen müssen, muss häufig ein entsprechender Kredit aufgenommen werden. Die Fachleute in unserem Netzwerk können Sie dabei unterstützen und durch einen Finanzierungsvergleich können bis zu vierstellige Summen eingespart werden. Wir prüfen für Sie die Tragfähigkeit von Unterhalt, Steuern und Kreditbelastung.

Autor: Wolfgang Pasch, Rechtsanwalt in München

Modifiziert am 31. Mai 2022Veröffentlicht am 16. Juli 2020

Scheidung mit Schulden – ein lösbares Problem

Das Wichtigste im Überblick

  • Sie haben Schulden, können diese alleine nicht mehr bedienen oder haben den Überblick darüber verloren? Hier empfehlen wir Ihnen, zeitnah einen Termin zur Schuldnerberatung wahrzunehmen.
  • Der Schuldnerberater erstellt einen Plan für außergerichtliche Lösungen oder reicht für Sie den Privat-Insolvenzantrag bei Gericht ein
  • In dringen Fällen bieten wie eine kurzfristige Erstberatung an

Schritt für Schritt für ein schuldenfreies Leben

  • Kommen Sie möglichst zeitnah zu uns
  • Bringen Sie alle Unterlagen mit – auch ungeordnet
  • Wir erarbeiten für Sie außergerichtliche und gerichtliche Lösungen

Themenüberblick

  • Wann sollten Sie eine Schuldnerberatung kontaktieren?
  • wie hilft eine Schuldnerberatung
  • welche Wege führen aus den Schulden
  • unverbindliche Erstberatung

Die Ursache der Schulden

Sie haben hohe Schulden und wissen nicht mehr, wie Sie diese bezahlen sollen? Oder haben Sie den Überblick über Ihre Schulden verloren?

Schulden entstehen durch z.B. einen finanzierten Familienurlaub, das neue Auto, die neue Küche oder Sie haben mehrere Kredite aufgenommen. Ihre monatlichen Einkünfte reichen nicht mehr aus, um Ihre finanzielle Situation selbst abzudecken. Mahnschreiben, Post vom Gericht oder Gerichtsvollzieher häufen sich an. Erfahren Sie hier, wie wir Ihnen Lösungswege raus aus den Schulden anbieten können:

Wann sollten Sie Schuldnerberatung kontaktieren?

Warten Sie nicht länger und resignieren Sie auf keinen Fall. Je eher Sie sich von unserem erfahrenen Schuldnerberater unterstützen lassen, desto schneller sind Ihre Schulden geregelt.

Gerade für Menschen in Ihrer Situation hat der Gesetzgeber das Instrument der Verbraucherinsolvenz geschaffen. Damit erhalten Sie die Chance, wieder schuldenfrei zu werden.

Nutzen Sie diese Chance!

Wie hilft eine Schuldnerberatung?

In einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch wird Ihnen der Ablauf eines Privatinsolvenzverfahrens erklärt. Wir prüfen z. B. im Falle einer Scheidung, ob Sie für Schulden Ihres Ehepartners mithaften. Wir koordinieren für Sie auch Ihre Scheidung und die Privatinsolvenz. Wir prüfen unter anderem, ob Sie für das gerichtliche Scheidungsverfahren Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Das bedeutet, Sie müssten dann für die Scheidung nichts bezahlen.

Auch zeigen wir Ihnen Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung auf und erklären Ihnen auch das Verfahren der Schuldenbereinigung.

Ihre Unterlagen, insbesondere die Mahnschreiben, sortieren wir, um die genaue Schuldenhöhe zu ermitteln, damit wir zuerst versuchen können, mit den Gläubigern einen Vergleich auszuhandeln.

Damit führen wir, soweit erforderlich, das gerichtliche Scheidungsbereinigungsverfahren für Sie durch und füllen alle erforderlichen Formulare aus. Sollte hier es auch erforderlich sein, ein P-Konto (pfändungsgeschütztes Konto) einzurichten, helfen wir Ihnen bei der Einrichtung und stellen Ihnen die für die Bank erforderliche Bescheinigung kostenfrei aus.

Welche Möglichkeiten bieten sich an, um aus den Schulden rauszukommen?

– Außergerichtliche Schuldenregulierung

Wir versuchen, mit den Gläubigern außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten. Hier können z. B. entweder monatliche vernünftige Ratenzahlungen über eine bestimmte Zeit vereinbart werden. Denkbar ist es auch, Schulden durch eine ermäßigte Einmalzahlung zu erledigen. Hier prüfen wir stets Ihre finanziellen Möglichkeiten und richten unser Handeln danach aus.

– Privatinsolvenz

Ist eine außergerichtliche Schuldenregulierung nicht möglich oder sinnvoll, bereiten wir den gerichtlichen Antrag auf Privatinsolvenz mit Ihnen vor. Dazu füllen wir alle erforderlichen Formulare aus. Wir erstellen die Bescheinigungen und reichen den Antrag bei Gericht ein. Während des Privatinsolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase, die derzeit bis zu sechs Jahren dauern kann, stehen wir Ihnen immer zur Seite. Es bestehen Bestrebungen, die Dauer der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre zu verkürzen.

Während der Wohlverhaltensphase wird der pfändbare Teil Ihres Einkommens an einen Treuhänder abgeben. Je nach Anzahl Ihrer Familienmitglieder gibt es hohe Freibeträge, die in der sogenannten Pfändungstabelle geregelt sind.

Fazit

Eine Privatinsolvenz ist oft die beste Lösung, um schuldenfrei zu werden und eine positive Lebensperspektive zu gewinnen. Wir regeln hier für Sie alles, füllen alle erforderlichen Formulare aus, kümmern uns um den Schriftverkehr und stellen erforderliche Anträge. So fällt die gesamte unangenehme Post weg, es gibt keine Mahnschreiben mehr, keinen Gerichtsvollzieher und keine Zwangsvollstreckung. Es kehrt wieder Ruhe in Ihr Leben ein und nach einigen Jahren sind alle Ihre Schulden weg. Sie haben durch das Insolvenzverfahren im Grunde keine Nachteile, sondern nur Vorteile.

Es bleibt insbesondere genügend Geld für die Familie zum Leben übrig

Die Kosten, die durch ein solches Insolvenzverfahren entstehen, sind im Verhältnis zu den Schulden, die nicht mehr bezahlt werden müssen, gering und können auch in angemessenen Raten bei uns bezahlt werden.

Unverbindliche Erstberatung

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Privatinsolvenz in Ihrer speziellen Situation. Wir bieten Ihnen hierzu eine umfangreiche (telefonische) kostengünstige Erstberatung an.

Ihre Vorteile:

  • kurzfristige Terminvergabe
  • fachkundige Schuldnerberatung
  • wir füllen für Sie alle notwendigen Formulare aus
  • schnelle Antragsbearbeitung
  • wir betreuen Sie in allen Bundesländern und reichen den Antrag für Sie ein.

Die Kosten für das Erstberatungsgespräch belaufen sich auf 120,00 €.

Rufen Sie uns heute noch an, damit Sie Ihre Schulden in den Griff bekommen und Zuversicht haben können. Haben Sie noch persönliche Fragen, vereinbaren Sie einen (Telefon-) Termin mit uns unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 – 81 81 333 oder Mobil 0163 – 48 13 868 an.

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 10. Juli 2020

München: Was ist bei einer Trennung zu beachten?

Die Wohnungssituation in München ist seit langer Zeit schwierig. Viele Ehegatten, die sich scheiden lassen, stehen vor der Frage, wie sie künftige Wohnungssituation planen.

Unser Beraternetzwerk hat sich zur Aufgabe gemacht, praktische Lösungen mit Ihnen zu entwickeln. Oft gibt es z. B. ungelöste Fragen zum Familieneigenheim bzw. zu Unterhaltsansprüchen und zu Krediten. Viele wünschen sich hier bereits im Trennungsjahr Planungssicherheit. Hierzu geben wir Ihnen entsprechende Unterstützung, in dem wir Ihre Situation gemeinsam analysieren. Wir geben Ihnen mit Hilfe von Modellberechnungen für Ihren zukünftigen Lebensstandard Entscheidungshilfen mit. Unsere Modellberechnungen stellen Ihre zukünftigen Einnahmen und Ausgaben nach der Scheidung gegenüber. Wir prüfen hierdurch verschiedene Lösungswege und Sie erhalten Klarheit über Ihre Situation.

Weiter klären wir gemeinsam mit Ihnen und bei Bedarf mit unseren Fachleuten kompetent Probleme wie Hauskredite und steuerliche Veränderungen im Rahmen der Scheidung.

Bei dem gesetzlich geforderten Trennungsjahr spielt die Festlegung der Wohnsituation für alle Beteiligten, auch die Kinder, eine sehr wichtige Rolle. Hierbei ist es auch wichtig zu beachten, dass bereits ab Anfang der Trennung, Unterhaltsprobleme und -ansprüche zu lösen bzw. festzulegen sind; dies ist auch dann von Bedeutung, wenn die Trennung in einer Wohnung durchgeführt wird („Trennung von Tisch und Bett“). Zudem ist zu regeln, ob derjenige, der in der Wohnung bleibt, auch die Miete Hauskreditrate bezahlen kann. Wir geben Ihnen folgend Antworten auf viele dieser Fragen.

Autor: Rechtsanwalt Pasch, Rechtsanwalt in München

Inhaltsverzeichnis:

Planung einer Trennung

Die einvernehmliche Trennung: Ein Ehegatte zieht aus

Gerichtlicher Antrag auf Wohnungszuweisung

Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung

Gewaltschutz: Verweis aus Wohnung

Gemeinsames Haus: Zwangsversteigerung

Rechtliche Beratung und praktische Tipps

Planung einer Trennung

Der Münchner Wohnungsmarkt ist seit langer Zeit angespannt, empfiehlt es sich, bereits vor oder während der Trennung zu verschaffen über die Fragen der Wohnsituation oder des weiteren Besitzes der Immobilie. Die Eheleute haben die Möglichkeit bereits im Trennungsjahr, viele Fragen rund um die Scheidung, z. B. über Unterhalt, Besuchszeiten der Kinder, Ehevermögen, einvernehmlich und verbindlich klären.

Was wir für Sie tun können, wie können wir Sie unterstützen:

  • Planung der jetzigen und zukünftigen Wohnsituation
  • Klärung der Unterhaltsleistungen i. V. m Hauskrediten
  • Wirtschaftliche Modellberechnung: z. B. Klärung dieser Fragen: wie teuer darf die zukünftige Wohnung sein. Kann ich das Haus nach der Scheidung halten (wie hoch kann die künftige Kreditrate sein) oder kommt es zum Notverkauf?
  • Durch außergerichtliche Regelungen besteht die Möglichkeit die Scheidung auf das Notwendige zu reduzieren
  • Senkung der Scheidungsfolgekosten
  • Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung: verbindliche Scheidungsvereinbarung im Trennungsjahr treffen

So erhalten Sie rasch Klarheit und Struktur im (neuen) Alltag.

Die einvernehmliche Trennung

Beide Ehegatten stimmen bei den Fragen der Wohnsituation überein. Es ist festgelegt, wer in der Wohnung bleibt, zudem sind alle Unterhaltsansprüche geregelt. Mit Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag bei dem Familiengericht eingereicht werden. Gerichtlicher Antrag auf Wohnungszuweisung

Wenn sich die Eheleute uneins über die eheliche Wohnung sind, kann und muss im Zweifelsfall der Familienrichter hierüber entscheiden. Für diesen ist es nach der Rechtsprechung erst einmal ohne Bedeutung, wem das Haus gehört. Der Richter entscheidet, wer ausziehen muss.

Nach unserer Meinung empfiehlt es sich, im Vorfeld zuerst den außergerichtlichen Weg zu wählen, da dieser in der Regel schneller, kostengünstiger und deeskalierender ist.

Unser Netzwerk bietet auch hier unterstützende Wege. Bei gemeinsamen Gesprächen mit beiden Ehegatten wird die beste Lösung gesucht.

Denn das Familiengericht muss nach sogenannten Härtefallgesichtspunkten entscheiden. So ein Härtefall kann z. B. vorliegen, wenn es einem Ehegatten, der die Kinder betreut, aufgrund der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt in München nicht möglich ist, eine andere Wohnung zu finden.

Sie möchten wissen, ob in Ihrer persönlichen Situation so ein Härtefall gegeben ist? Dies können wir gerne mit Ihnen im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs mit Ihnen klären. Wie berücksichtigen auch, wie sich Unterhaltsleistungen im Trennungsjahr insoweit auswirken können, damit Sie auch finanzielle Klarheit haben.

Was wir hier für Sie tun können:

  • Wir beantragen für Sie die gerichtliche Wohnungszuweisung
  • Wir informieren Sie über unterhaltsrechtliche Fragen
  • Wir beraten Sie zu Sorge- und Besuchsrecht

Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung

Das Gesetz erlaubt auch eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung bzw. dem gemeinsamen Haus. Da der Münchner Wohnungsmarkt anspannt ist, kann man den Umzug hinausschieben, bis eine passende und finanzierbare Wohnung gefunden ist. Dennoch kann man das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung bereits leben und muss nicht bis zum Auszug eines Partners warten.

Expertentipp:

  • Unterhalt klären bereits mit Beginn der Trennung
  • Unterhaltsleistungen neu mit Auszug prüfen
  • Steuerklassenwechsel beachten

 

Wenn Sie knapp bei Kasse sind:

Für den Fall, dass man sich keinen Umzug oder keine eigene Wohnung leisten kann und man auch zu wenig Unterhaltsleistungen hat, um ausziehen zu können, prüfen wir in einem Erstberatungsgespräch auch, ob hierfür staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden können. Dies gilt natürlich auch für die staatliche Kostenübernahme im Scheidungsverfahren (Verfahrenskostenhilfe in München). Auch dies prüfen wir bereits bei einem Erstberatungsgespräch.

Trennung innerhalb der Wohnung

Sie möchten sich auch räumlich trennen, aber auf dem angespannten Wohnungsmarkt ist nicht sofort eine geeignete Wohnung zu finden. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das auch die Scheidung regelt, sieht vor, dass es auch möglich ist, sich innerhalb der Wohnung / des Hauses zu trennen („Trennung von Tisch und Bett“), auch wenn es psychisch belastend sein kann, wenn das Ehepaar sich weiter in einer Wohnung zusammen aufhält und man sich quasi täglich sieht. Soweit es zu einem Getrenntleben in einer Wohnung kommt, gilt folgendes zu berücksichtigen:

  • Keine gemeinsamen Unternehmungen
  • Trennung von Tisch und Bett
  • Keine wirtschaftlichen gegenseitigen Leistungen, keine gemeinsame Haushaltsführung

Dies sind nur wenige Punkte, die Sie beachten sollten.

Fristen beachten bei Trennung

]Auch bei einer Trennung nur in der Wohnung ist der der Unterhalt bereits am Anfang der Trennung zu regeln und festzulegen, denn rückwirkend ist Unterhalt nicht zu bezahlen, wenn dieser nicht eingefordert wurde.

Auch sollte geklärt werden, wie weit staatliche Hilfen für einen Umzug in Frage kommen. Dieses Thema kann bei der Besprechung von Unterhaltsfragen geklärt werden.

Gewaltschutz: Verweis aus Wohnung

Manchmal kommt es im Rahmen von Trennungsstreitigkeiten auch zu häuslicher Gewalt. In solchen Fällen kann nach den gesetzlichen Regelungen zuerst die Polizei einem Ehepartner für die Dauer von zwei Wochen verbieten, in der Wohnung zu bleiben und Kontakt zu dem anderen zu haben. Danach kann das Familiengericht für bis zu weiteren sechs Monaten nach den Regelungen des sogenannten Gewaltschutzgesetzes dieses Kontaktverbot verlängern und festlegen, wer in der Wohnung alleine leben kann.

Wir prüfen, ob so ein Anspruch besteht und stellen gegebenenfalls den gerichtlichen Antrag für Sie. Sollte der Vorwurf sich gegen Sie richten, wehren wir unberechtigte Ansprüche (auch vor Gericht) ab.

Soweit Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben, so wenden Sie sich im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung an uns.

 

Gemeinsame Immobilienkredite werden nicht bezahlt – Zwangsversteigerung

Oft kann es bei einer Trennung passieren, dass die gemeinsamen Immobilienkredite nicht mehr bezahlt werden können. Sollte dieser Fall eintreten, kann die Bank die Kredite kündigen und wird dann anschließend auch die Zwangsversteigerung der Immobilie einleiten.

Oft wird es unterschätzt, dass aufgrund von Unterhaltsleistungen und Lohnsteuerklassenwechsel weniger Liquidität zur Verfügung steht. Es ist daher wichtig, sich schon mit Beginn des Trennungsjahres über die Unterhaltsleistungen zu informieren. Unser Netzwerk erstellt Ihnen hierzu Modellberechnungen. Damit erhalten Sie Klarheit, ob die Finanzierung langfristig gewährleistet ist.

So können Sie eine Zwangsversteigerung durch die Bank vermeiden, die oft mit hohen Verlusten verbunden ist. Sie können rechtzeitig reagieren und den selbst den notwendigen Verkauf Ihrer Immobilie vornehmen.

Sollten Sie und Ihr Ehepartner keine einvernehmliche Lösung finden, wie mit der gemeinsamen Immobilie verfahren wird, kann jeder der Ehegatten die Teilungsversteigerung beantragen.

Über die Auswirkungen und Möglichkeiten beraten wir Sie umfassend bei einem entsprechenden Beratungsgespräch.

Rechtliche Beratung und praktische Tipps

Wir raten Ihnen, sich schon bei ersten familiären Konflikten an uns zu wenden und im Rahmen einer Erstberatung alles Wissenswerte und Notwendige für eine Trennung und Scheidung zu erfahren.

Unser Netzwerk bietet Ihnen z. B. Modellberechnungen an, bei welchen Ihre finanzielle Situation unter Berücksichtigung von z. B. Unterhaltsleistungen, Wegfall des Ehegattensplittings, Kosten für zweiten Haushalt ermittelt wird.

So erhalten Sie Klarheit über Ihre künftige finanzielle Situation und auch zu Ihrer Wohnsituation: Wie teuer darf die neue Wohnung sein? Kann ich das Haus halten, wenn ich den Partner auszahlen muss.

Es gibt keine Standartlösungen. Stets ist der Einzelfall zu berücksichtigen, auch bei Ihnen. Wir halten Ihre Situation fest und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste für Sie passende Lösung.

Melden Sie sich bei uns und vereinbaren einen Termin zu einer unverbindlichen und kostengünstigen Erstberatung.

Modifiziert am 23. September 2022Veröffentlicht am 7. Juli 2020