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Modifiziert am 27. Juni 2024Veröffentlicht am 27. Juni 2024

Unsere Rechtsanwälte für Unterhaltsrecht in Erlangen

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Unterhaltsrecht sind in Erlangen tätig und stehen Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Themen:

  • Unterhaltsansprüche bei Scheidung: Im Falle einer Scheidung in Erlangen können Unterhaltsansprüche zwischen den geschiedenen Ehepartnern entstehen. Unsere Anwälte in Erlangen unterstützen Sie dabei, die Höhe und Dauer dieser Ansprüche festzulegen.
  • Unterhaltsansprüche für Kinder: Die gemeinsamen Kinder haben meist höchste Priorität. Aus diesem Grund ist eine gerechte Regelung des Kindesunterhalts von großer Wichtigkeit. Wir helfen Ihnen dabei, die finanzielle Unterstützung für Ihre Kinder in Erlangen angemessen festzulegen.
  • Verhandlungen und Streitbeilegung: In vielen Fällen ist es möglich, Unterhaltsfragen außergerichtlich zu klären. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei Verhandlungen und der außergerichtlichen Streitbeilegung in Erlangen, um eine faire Einigung zu erzielen.
  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen: Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertreten unsere Rechtsanwälte Ihre Interessen vor Gericht in Erlangen, um die Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche sicherzustellen.

Ehegatten und direkte Verwandte, insbesondere Eltern und Kinder, sind gesetzlich zur gegenseitigen Unterhaltsleistung verpflichtet, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt ist. Besonders bei Scheidungen ergeben sich deshalb wichtige Fragen im Zusammenhang mit Unterhaltsrechten, die wir im Folgenden so gut wie möglich beantworten wollen. Außerdem steht Ihnen unser erfahrener Rechtsanwalt in Erlangen zur Verfügung, der Sie in allen Fragen und Zweifeln unterstützt.  

Trennungsunterhalt in Erlangen: Was Sie wissen sollten

Wenn Ehepaare sich dazu entscheiden, sich scheiden zu lassen, kann es zu finanziellen Unterstützungsleistungen kommen, die als Trennungsunterhalt bezeichnet werden.

Der Trennungsunterhalt kann ab Tag 1 der Trennung angefordert werden

und wird in Betracht gezogen, wenn ein Partner der Hauptverdiener ist oder ein signifikant höheres Einkommen hat als der andere. Im Folgenden möchten wir Ihnen verständlich erklären, was genau Trennungsunterhalt ist und wie er funktioniert.

Warum gibt es Trennungsunterhalt? 

Trennungsunterhalt ist wichtig, weil während der Phase der Trennung noch bestimmte eheliche Verpflichtungen fortbestehen. Das bedeutet, dass beide Partner nach wie vor finanziell füreinander sorgen und sich um die Absicherung des anderen kümmern müssen. Somit kann der Trennungsunterhalt vom finanziell wohlhabenderen Partner eingefordert werden, um den Lebensstandard beider Ehepartner aufrechtzuerhalten.

Dauer des Trennungsunterhalts 

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt erstreckt sich von dem Zeitpunkt der Trennung bis zur endgültigen Scheidung. Das bedeutet, dass die finanzielle Unterstützung oftmals notwendig ist, um den weniger verdienenden Partner während der Trennungsphase abzusichern.

Wie wird die Höhe des Trennungsunterhalts berechnet? 

Die Höhe des Trennungsunterhalts hängt von den finanziellen Verhältnissen während der Ehe ab. Zur Berechnung werden hierfür bestimmte Leitlinien der oberen Gerichte herangezogen.

Diese Leitlinien helfen dabei, ein gerechtes Maß für die Unterhaltszahlungen zu finden, das den Umständen entspricht und beiden Ehepartnern entgegenkommt. Allerdings gibt es eine Obergrenze für den zu zahlenden Betrag, die als „Selbstbehalt“ bezeichnet wird.

Derzeit liegt der Selbstbehalt bei 1.370 Euro pro Monat. Dies bedeutet, dass der zahlungspflichtige Partner nicht gezwungen wird, weniger als diesen Betrag monatlich zur Verfügung zu haben.

Fazit 

Der Trennungsunterhalt ist eine sehr wichtige finanzielle Unterstützung für den Partner, der während der Trennungsphase möglicherweise nicht in der Lage ist, finanziell unabhängig zu sein. Der Trennungsunterhalt stellt sicher, dass die ehelichen Pflichten in finanzieller Hinsicht auch während der Trennung erfüllt werden. Die genaue Berechnung der Höhe des Trennungsunterhalts basiert auf dem Einkommen der beiden Ehepartner und wird mithilfe bestimmter Leitlinien berechnet.

Erstberatung

Unser Rechtsanwalt prüft gerne, ob Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt haben. Außerdem ermitteln wir auch die Höhe des Unterhaltsanspruchs. Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung bei unserem Rechtsanwalt für die Region Erlangen – Nürnberg – Fürth helfen wir Ihnen gerne dabei, all Ihre Fragen zu klären und zu prüfen, ob Sie den Trennungsunterhalt geltend machen können. Melden Sie sich gerne unter der Telefonnummer 0911 – 99 099 327.

Wer zahlt wie viel? Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle

Unterhalt Kredite Haus

Während einer Ehe werden Kinder im gemeinsamen Haushalt durch den sogenannten Naturalunterhalt versorgt – sie erhalten grundlegende Bedürfnisse wie Unterkunft, Nahrung oder Kleidung von ihren Eltern. Im Falle einer Scheidung ändert sich diese Situation oftmals. In den meisten Fällen leben die Kinder dann hauptsächlich bei einem Elternteil, und der andere Elternteil wird zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet.

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Die Höhe des Kindesunterhalts wird in Deutschland nach der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Diese Tabelle gilt für alle unterhaltspflichtigen Eltern mit gängigen monatlichen Nettoeinkommen. Wenn das Einkommen in Ausnahmefällen höher ist, muss der Unterhalt individuell berechnet werden. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf entwickelt und regelmäßig aktualisiert wird. In anderen Regionen Deutschlands können allerdings auch leicht abweichende Leitlinien gelten.

Wie funktioniert die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt zwei Hauptfaktoren: das Einkommen der Eltern oder des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter der Kinder. Die Tabelle teilt die Kinder in verschiedene Altersgruppen ein. Wichtig zu wissen ist auch, dass es verschiedene Unterhaltssätze gibt, die für die Kinder gelten; er ist meist auch von Bedeutung, ob ein Elternteil nur für ein Kind oder mehrere Kinder Unterhalt zahlen muss.

Besonderheiten und Sonderbedarf

Manchmal gibt es im Alltag der Kinder zusätzliche Kosten, die über die pauschalen Tabellensätze hinausgehen, wie beispielsweise medizinische Behandlungen oder Privatschulkosten. Hierbei müssen die Eltern diese Kosten anteilig basierend auf ihren Einkommen tragen, anstatt dass der unterhaltspflichtige Elternteil alleine dafür aufkommen muss.

Einkommensermittlung

Unser erfahrener Rechtsanwalt in Erlangen steht Ihnen zur Seite und hilft Ihnen dabei, alle Fragen zum Thema Kindesunterhalt zu beantworten. Wir legen besonders viel Wert auf die genaue Prüfung der verschiedenen Faktoren, die den Unterhalt beeinflussen und helfen Ihnen dabei, einen gerechten Kindesunterhalt für Ihre Kinder auszuhandeln. Das Wohl Ihrer Kinder hat bei uns in Erlangen die höchste Priorität.

Ein häufiger Streitpunkt in Unterhaltsfragen ist das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Natürlich ist nicht jeder Fall gleich, da man verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise Einkommen, Ausgaben oder Schulden.

Insgesamt dient die Düsseldorfer Tabelle deshalb nur als Leitfaden, um faire und angemessene Kindesunterhaltszahlungen sicherzustellen. Sie ermöglicht es, die Bedürfnisse der Kinder und die finanzielle Situation der Eltern zu berücksichtigen, um die bestmögliche Unterstützung für die Kinder sicherzustellen. Somit ist die Priorität, dass der Kindesunterhalt gerecht und nachvollziehbar berechnet

Bericht über Unterhaltszahlungen für eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern (Düsseldorfer Tabelle)

Das Leben steckt oftmals voller Überraschungen…- sowohl guten als auch bösen. Ich selbst hätte nie gedacht, dass ich eines Tages mit drei Kindern allein gelassen werden würde. Doch auch in dieser schwierigen Zeit sehe ich die Chance für einen Neuanfang, denn ich war 13 Jahre lang Ehefrau und Mutter und als mein erster Sohn geboren wurde, habe ich

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als Arzthelferin in Teilzeit gearbeitet.

In den ersten Jahren lief alles gut zwischen meinem Ehemann und mir. Vor sieben Jahren kam unsere Tochter zur Welt und ich entschied mich dafür, meinen Job aufzugeben, um mich voll und ganz um die Kinder und meinen Mann zu kümmern. Besonders mein ältester Sohn brauchte viel Fürsorge, da er sehr oft krank war. Die Geburt meines jüngsten Sohnes war nicht geplant, und er war erst fünf Jahre alt, als sein Vater auszog.

Damals sagten wir unseren Kindern, dass es nur vorübergehend sei, aber nun wird die Scheidung bald rechtskräftig. Ich habe lange Zeit damit gekämpft und konnte mich zuerst nicht damit abfinden, aber jetzt bin ich bereit für mein neues Kapitel. Ich möchte für mich und meine Kinder selbst sorgen. Aus diesem Grund muss ich schnellstmöglich klären, welcher Unterhalt meinen Kindern und mir zusteht. Mein Mann verdient monatlich 2.600 Euro netto.

Ich habe herausgefunden, dass der Unterhaltsanspruch von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, wie beispielsweise des Einkommens des Unterhaltspflichtigen. Anhand der Düsseldorfer Tabelle kann ich somit sicherstellen, dass meine Kinder und ich die finanzielle Unterstützung erhalten, die wir benötigen.

Die Situation ist eine Herausforderung, aber ich möchte mich über meine Rechte informieren und somit das Beste für meine Familie tun. Ich möchte allen alleinerziehenden Elternteilen Mut machen: Wir sind stark, und wir können für unsere Kinder eine bessere Zukunft aufbauen.

Unterhaltsberechnung leicht erklärt

In dem Gespräch mit unserer Mandantin haben wir zuallererst die wichtigsten Informationen gesammelt, um den Unterhaltsbedarf genau festzulegen. Unsere Priorität sind vor allem die gemeinsamen Kinder, weshalb wir uns diesen Unterhalt zuerst ansehen. 

Das monatliche Nettoeinkommen ihres Mannes beträgt 2.600 Euro. Dieses Einkommen fällt in die dritte Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. Normalerweise berücksichtigt man zwei Unterhaltsberechtigte, entweder ein Kind und ein Ehegatte oder zwei Kinder. In Ihrem Fall gibt es jedoch drei Kinder und eine Ehefrau, daher wird das Einkommen in die nächst niedrigere Gruppe, die zweite Einkommensgruppe, eingeordnet.

Dieses Verfahren hilft uns dabei, den Unterhalt fair und gerecht zu berechnen.

Wie viel Unterhalt ihre Kinder erhalten

Die junge Frau war gespannt und fragte uns, wie viel Unterhalt es denn nun sei.

Um den Unterhalt zu berechnen, müssen wir uns nicht nur das Einkommen ansehen, sondern auch das Alter der Kinder. Für den 12-jährigen Sohn beträgt der Unterhaltsanspruch 618 Euro. Wenn die Mutter Kindergeld erhält, reduziert sich dieser Betrag auf 493 Euro, da die Hälfte des Kindergeldes abgezogen wird. Die 7-jährige Tochter hat Anspruch auf 403 Euro, wovon bereits die Hälfte des Kindergeldes abgezogen worden sind. Der 5-jährige Sohn in der jüngsten Altersstufe erhält insgesamt 334 Euro.

Insgesamt sollten die Kinder monatlich 1.230 Euro erhalten. Diese Berechnungen basieren auf der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2023, und helfen dabei, Klarheit und Planungssicherheit für den neuen Start in die Zukunft zu erhalten. 

Eine weitere Frage war, was denn für die Ehefrau übrig bleiben würde. 

Leider mussten wir unserer Mandantin erklären, dass der Unterhalt für ihre drei Kinder vom Einkommen ihres Mannes abgezogen wird.

Berechnung des Unterhalts für die Ehefrau

Das Nettoeinkommen des Ehemannes: 2600 Euro, abzüglich Unterhalt der 3 Kinder, was 1230 Euro sind.

Das verbleibende Nettoeinkommen des Ehemannes beträgt somit 1.370 Euro.

Ihr ehemaliger Partner muss nach Abzug des Kindesunterhalts und des Ehegattenunterhalts ein Mindestbetrag von derzeit 1.370,00 Euro (den sogenannten „Selbstbehalt“) belassen werden. Wie man den Berechnungen entnehmen kann, kann er deshalb keinen Ehegattenunterhalt mehr leisten.

Ein Neuanfang mit Entschlossenheit

Obwohl unsere Mandantin anfangs enttäuscht war, fand sie in dieser Situation Klarheit und Entschlossenheit. In unserer Beratung sprachen wir über verschiedene Möglichkeiten für ihre finanzielle Zukunft, und somit entschloss sie sich dazu, nach einem Teilzeitjob Ausschau zu halten. Unsere Empfehlung war zudem, nach Fördermöglichkeiten für eine Weiterbildung in ihrem alten Beruf zu suchen. Mit drei minderjährigen Kindern wollte sie verständlicherweise keine Vollzeitarbeit, also kam sie auf die Idee, von zuhause aus Arztbriefe und Befunde zu schreiben – eine Tätigkeit, die eine ehemalige Kollegin ebenfalls ausübte.

„Ich hatte schon vor Jahren darüber nachgedacht. Nun bleibt mir aber nichts anderes übrig, als diese Idee zu verfolgen. Es scheint wohl ein Schritt in die richtige Richtung zu sein“, sagte sie aufgeregt. Wir freuten uns, dass wir Ihr weiterhelfen und eine Zukunftsperspektive schenken konnten. Auch bei weiteren Herausforderungen werden wir sie immer unterstützen. 

Wenn Sie mehr wissen möchten über Ihre eigene individuelle Situation, können Sie sich gerne im Rahmen eines unverbindlichen Erstberatungsgesprächs unter der Telefonnummer 0911 – 99 099 327 bei uns melden. 

Nachehelicher Unterhalt: Wichtige Informationen

Einführung 

Nachehelicher Unterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die erst nach der rechtskräftigen Scheidung in Betracht gezogen werden kann. Im Folgenden werden die verschiedenen Gründe und Bedingungen für nachehelichen Unterhalt erläutern und somit hoffentlich all Ihre Fragen zu diesem Thema beantworten.

Unterschied zum Trennungsunterhalt 

Es ist wichtig zu verstehen, dass nachehelicher Unterhalt sich vom Trennungsunterhalt unterscheidet. Nach einer Scheidung ist jeder Partner für sich selbst verantwortlich und kann deshalb nicht automatisch Unterhalt fordern, nur weil sein Einkommen niedriger ist als das des Ex-Partners. Ein Unterhaltsanspruch besteht nur, wenn die Bedingungen erfüllt sind und der unterstützende Ex-Partner die finanziellen Mittel hat.

Bedingungen für nachehelichen Unterhalt 

Das Gesetz legt bestimmte Bedingungen fest, die zum Zeitpunkt der Scheidung erfüllt sein müssen, um Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu haben. Diese Bedingungen sind:

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  1. Betreuungsunterhalt: Dieser Unterhalt kann von einem Elternteil gefordert werden, der aufgrund der Betreuung kleiner Kinder nicht in der Lage ist, Vollzeit zu arbeiten. Der Anspruch besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt des Kindes, meist jedoch länger.
  2. Unterhalt wegen des Alters: Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, wenn aufgrund des Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann.
  3. Unterhalt wegen Krankheit: Personen, die aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können, haben Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
  4. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit: Ein Geschiedener, der trotz intensiver Arbeitssuche keine Anstellung findet, kann ebenfalls Unterhalt vom Ex-Partner fordern.
  5. Aufstockungsunterhalt: Dieser Unterhalt gilt nur in besonderen Fällen. Hierbei wird sichergestellt, dass Ehepartner, die trotz Erwerbstätigkeit ein niedriges Einkommen haben, vor einem sozialen Abstieg geschützt werden.
  6. Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsunterhalt: Wenn ein Ehepartner aufgrund der Ehe keine Ausbildung begonnen oder eine solche abgebrochen hat, kann er Unterhalt beanspruchen, um seine Ausbildung fortzusetzen. Dieser Anspruch besteht somit nur während der Dauer der Ausbildung.

Unterhalt aus Billigkeitsgründen: Dieser Unterhalt wird nur in schwerwiegenden Fällen in Betracht gezogen, in denen eine Erwerbstätigkeit vom Ex-Partner nicht erwartet werden kann. Darüber hinaus muss die Verweigerung von Unterhaltszahlungen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände als extrem ungerecht erscheinen

Fazit 

Nachehelicher Unterhalt ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für geschiedene Partner, die aber nur unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden kann. Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts beruht auf den individuellen Umständen und bestimmten gesetzlichen Bestimmungen.

Berechnung des nachehelichen Unterhalts 

Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts ist ähnlich wie beim Trennungsunterhalt. Sie basiert auf den finanziellen Verhältnissen während der Ehe zum Zeitpunkt der Scheidung. Derjenige, der Unterhalt beansprucht, muss jedoch nachweisen, dass er finanzielle Unterstützung benötigt. Hierbei werden das eigene Einkommen, sowie andere Einkünfte berücksichtigt. Außerdem gilt, ähnlich wie beim Trennungsunterhalt, ein Mindestbetrag, den der zahlungspflichtige Partner behalten darf. Dieser Betrag beträgt 1.370 Euro.

Einschränkungen und Ausschlüsse 

Es gibt Situationen, in denen der nacheheliche Unterhalt ungerecht sein kann und deshalb eingeschränkt oder ausgeschlossen wird. Ein Beispiel hierfür ist, wenn der Unterhaltsberechtigte nachweislich seine eigene Abhängigkeit absichtlich herbeigeführt hat oder in einer neuen verfestigten Partnerschaft lebt. In solchen Fällen kann der Unterhaltsanspruch eingeschränkt oder sogar aufgehoben werden.

Verzicht auf nachehelichen Unterhalt 

Wichtig zu wissen ist, dass im Gegensatz zum Trennungsunterhalt auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet werden kann. Dies kann durch einen Ehevertrag oder eine Vereinbarung im Scheidungsverfahren geschehen. Solche Vereinbarungen können die Zahlung von nachehelichem Unterhalt ausschließen oder einschränken.

Rechtliche Unterstützung in Erlangen

Unser Rechtsanwalt in Erlangen steht Ihnen bei jeglichen Fragen zu diesem Thema zur Unterstützung. Er hilft Ihnen dabei, den Unterhalt geltend zu machen und Sie in allen weiteren aufkommenden Fragen zu unterstützen, damit Sie Klarheit und Planungssicherheit für Ihre Zukunft erhalten. Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung helfen wir Ihnen gerne weiter, melden Sie sich einfach unter der Telefonnummer 0911 – 99 099 327.

Modifiziert am 11. Januar 2024Veröffentlicht am 14. November 2023

Scheidung und Haus – So sparen Sie bares Geld

Scheidung und HausLesen Sie hier, welche Probleme viele Ehepaare haben, die sich in einer Trennungs- oder Scheidungssituation befinden und gemeinsam Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind, und welche Auswirkungen sich hier auf die gesamte Scheidungssituation im Familienrecht ergeben. Sie finden hier viele Hinweise auf die gesamte entsprechende Problematik sowie die Möglichkeiten von Kosteneinsparungen während der Scheidung.

Informationen zum Thema Scheidungsrecht und Haus von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht

Oft wurde das Familieneigenheim gerade erst fertig gestellt oder die gemeinsamen Kinder haben ihre Schulausbildung beendet und ziehen aus. Diese neue Lebenssituation ist nicht selten ein Grund für Streit und Trennung. Im Rahmen des Scheidungsrechts wirft ein gemeinsames Haus Probleme verschiedener Art auf. Insbesondere kommt es zu der Frage, wie sich die Wohnsituation in der Zukunft gestaltet.

Kann einer der Ehegatten das Haus nach der Scheidung alleine behalten und den Hauskredit alleine übernehmen? Wenn ja, wer bekommt das Haus? Muss ein Hausverkauf in Betracht gezogen werden? In welcher Höhe muss er den anderen auszahlen? Welche Bedeutung hat das Familieneigenheim im Anfangsvermögen, im Endvermögen und im Zugewinnausgleich? Wurde ein Ehevertrag geschlossen? Bekommen Mann und Frau je die Hälfte des Vermögens?

Diese und weitere Fragen sowie Streitpunkte sind möglichst bald, mit unserer fachkundigen Hilfe, zu lösen, um Ruhe und Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen und um finanzielle Nachteile bzw. hohe Scheidungsfolgekosten zu vermeiden.

Was ist Ihr Familieneigenheim heute wert?

Bei der Aufteilung des Familienvermögens der Ehegatten spielt das gemeinsame Haus häufig eine große Rolle.

  • Maßgeblich ist hier,  welchen Wert das Eigenheim tatsächlich hat
  • ob das Eigenheim nur im Eigentum eines Ehegatten oder von beiden steht
  • wer im Grundbuch eingetragen ist
  • ob der Kaufpreis finanziert wurde
  • wer nach der Scheidung die oft hohen Schulden zahlt
  • ob das Haus von den Eltern überschrieben oder mit in die Ehe gebracht wurde
  • ob das Familieneigenheim abbezahlt ist
  • ob die Immobilie aus einer Erbschaft oder Schenkung stammt.

Bei der Wertermittlung kann sich das Ehepaar einvernehmlich auf einen Wert einigen und Streit vermeiden. Allerdings sind die Interessen oft sehr unterschiedlich und gegensätzlich: derjenige, der im Haus wohnt oder es behalten möchte, wird einen geringen Marktwert ansetzen wollen, derjenige, der ausbezahlt werden will, wird einen hohen Verkaufspreis fordern.

Kann sich das Ehepaar während der Scheidung nicht oder nicht sofort auf einen Wert ihres gemeinsamen Hauses verständigen, muss eine objektive Bewertung vorgenommen werden. Es ist erforderlich, das Haus schätzen zu lassen. Ein Sachverständigengutachten kann einen objektiven Marktwert beziffern.
Bei einer streitigen Scheidung muss das Familiengericht einen Gutachter mit der Schätzung beauftragen. Hier fallen oft hohe Kosten bei dem Sachverständigen von ca. 3.000,00 € an.

Wenn sich das Ehepaar außergerichtlich einigen möchte, kann ohne Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, wobei hier nur Kosten ab ca. 700,00 € (bei einen Kurzgutachten) anfallen. Vorstellbar ist es zudem, dass sich das Ehepaar diese Kosten der Wertermittlung teilt, so dass jeder nur relativ wenig zu bezahlen hat.

Zugewinn – Aufteilen Ihres Ehevermögens

Im Rahmen der Scheidung ist meistens ein Zugewinnausgleichsverfahren durchzuführen. Insbesondere wenn das Ehepaar keinen Ehevertrag geschlossen hat, ist die Vermögensauseinandersetzung oft schwierig zu berechnen. Es wird eine Berechnung des Ehevermögens durchgeführt. Hier werden der Ehemann und die Ehefrau getrennt betrachtet. Für den Mann und die Frau ist je eine getrennte eigene Bilanz darüber aufzustellen, welches Vermögen er bei der Eheschließung bereits hatte und über welches Vermögen er bei der Scheidung verfügt.

In diese Bilanz sind auch Schulden und Hypotheken der Eheleute aufzunehmen. Auch ist zu berücksichtigen, ob ein Ehegatte das Eigenheim bereits mit in die Ehe gebracht hat oder dieses Haus geerbt oder sonst von den Eltern übernommen wurde und ob die Immobilie eine Schenkung war. Von Bedeutung ist weiter, ob die Immobilie eine Wertsteigerung erfahren hat oder wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Letztendlich muss der Ehegatte, der in der Ehe mehr Vermögen geschaffen hat, die Hälfte hiervon nach dem Scheidungsrecht an den anderen abgeben.

Bei der Berechnung dieses Zugewinns sind die obigen Punkte (z.B. geerbtes Vermögen) jedoch zu berücksichtigen, da diese den zu zahlenden Betrag maßgeblich beeinflussen und daher verringern können, so dass weniger gezahlt werden muss. So kann die Frage, ob Sie das Haus nach der Scheidung behalten können oder es veräußern müssen, bereits im Trennungsjahr mit unserer Hilfe und Berechnung beantwortet werden, ohne dass hier das Familiengericht entscheiden muss.

Wie leistet ich die Hausfinanzierung im Trennungsjahr?

Bei der Aufteilung des Familienvermögens der Ehegatten spielt das gemeinsame Haus häufig eine große Rolle.

  • Maßgeblich ist hier,  welchen Wert das Eigenheim tatsächlich hat
  • ob das Eigenheim nur im Eigentum eines Ehegatten oder von beiden steht
  • wer im Grundbuch eingetragen ist
  • ob der Kaufpreis finanziert wurde
  • wer nach der Scheidung die oft hohen Schulden zahlt
  • ob das Haus von den Eltern überschrieben oder mit in die Ehe gebracht wurde
  • ob das Familieneigenheim abbezahlt ist
  • ob die Immobilie aus einer Erbschaft oder Schenkung stammt.

Bei der Wertermittlung kann sich das Ehepaar einvernehmlich auf einen Wert einigen und Streit vermeiden. Allerdings sind die Interessen oft sehr unterschiedlich und gegensätzlich: derjenige, der im Haus wohnt oder es behalten möchte, wird einen geringen Marktwert ansetzen wollen, derjenige, der ausbezahlt werden will, wird einen hohen Verkaufspreis fordern.

Kann sich das Ehepaar während der Scheidung nicht oder nicht sofort auf einen Wert ihres gemeinsamen Hauses verständigen, muss eine objektive Bewertung vorgenommen werden. Es ist erforderlich, das Haus schätzen zu lassen. Ein Sachverständigengutachten kann einen objektiven Marktwert beziffern.
Bei einer streitigen Scheidung muss das Familiengericht einen Gutachter mit der Schätzung beauftragen. Hier fallen oft hohe Kosten bei dem Sachverständigen von ca. 3.000,00 € an.

Wenn sich das Ehepaar außergerichtlich einigen möchte, kann ohne Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, wobei hier nur Kosten ab ca. 700,00 € (bei einen Kurzgutachten) anfallen. Vorstellbar ist es zudem, dass sich das Ehepaar diese Kosten der Wertermittlung teilt, so dass jeder nur relativ wenig zu bezahlen hat.

Wer haftet nach der Scheidung für den Darlehensvertrag?

Ein weiteres Kriterium für die Vermögensauseinandersetzung wird auch die Frage der bisherigen und der künftigen Kreditsituation zu berücksichtigen sein.

Können Sie die bisherigen Schulden allein bezahlen sowie evtl. auch neue zusätzliche Darlehen, wenn Sie den Ehegatten auszahlen müssen?

Es muss beachtet werden, wie die bisherige Hausfinanzierung gestaltet war und ob künftig neue Hypotheken/ Schulden in Absprache mit der Kreditbank aufgenommen werden müssen. Häufig erteilt eine Kreditbank ihre Zustimmung nur, wenn die Ehegatten schon vor der Scheidung eine anwaltlich vorbereitete, außergerichtliche einvernehmliche Einigung (Scheidungsfolgevereinbarung genannt) getroffen haben oder ein aussagekräftiges Gerichtsurteil vorliegt.

Das Eigenheim ist mit Krediten belastet, es muss die Tilgung des gemeinsamen Hauskredites geleistet werden. Es ist daher wichtig, auch bereits zu Beginn der Trennung Unterhaltsfragen und steuerliche Auswirkungen zu klären. Um Planungssicherheit während und nach der Scheidung zu erhalten, können mit Hilfe eines Trennungsberaters diverse Modelle berechnet werden. So werden Sie in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützt und wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob die Immobilie verkauft werden muss oder gehalten werden kann.

Podcast

Scheidung und das gemeinsame Haus – was ist zu beachten?

Wer haftet nach der Scheidung für den Darlehensvertrag

Häufig istUnterhalt Kredite Haus es so, dass ein Ehepaar, das eine Immobilie kauft, auch den erforderlichen Darlehensvertrag gemeinsam unterschreibt.Beide Ehegatten sind dann Vertragspartner der Bank und jeder von beiden hat daher für die gesamten Schulden einzustehen, nicht nur für „seine Hälfte“. Bleibt nach der Trennung / Scheidung ein Ehegatte im Haus wohnen und verpflichtet sich gegenüber dem anderen, die Hausschulden für diese Zeit alleine zu bezahlen, geht dies nicht immer gut aus.

Zahlt der Ehegatte, der im Haus wohnen bleibt, die Hausschulden nicht mehr, sei es, weil er hierfür z. B. wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit kein Geld mehr hat oder sei es, weil er den anderen ärgern will, wird die finanzierende Bank sofort auf den anderen Ehegatten zukommen und diesen auffordern, die fehlenden Kreditraten zu bezahlen. Der Bank kann dann nicht entgegen gehalten werden, dass zwischen den Ehegatten eine Einigung erzielt worden war, dass der andere zu zahlen hat.

Der Ehegatte, der ausgezogen ist, haftet der Bank gegenüber weiterhin und muss an diese zahlen, wenn ihn die Bank hierzu auffordert.

Daher ist es dringend erforderlich, die Bank frühzeitig in die Gespräche mit dem Ehegatten mit einzubeziehen und eine Einigung mit der Bank herbeizuführen, wonach der Kreditvertrag so umgeschrieben wird, dass tatsächlich nur noch der Ehegatte, der im Haus verbleibt, ein Vertragsverhältnis mit der Bank hat und an die Bank zu zahlen hat. Die sogenannte Haftungsfreistellung bewirkt, dass der Ehegatte, der auszieht, keine Schulden mehr bei der Kreditbank hat und nichts mehr an diese zu bezahlen hat.
Im Rahmen frühzeitiger Beratungsgespräche können wir Ihnen vielseitige Lösungswege aufzeigen. Bereits im Trennungsjahr lassen sich hier für beide Eheleute verbindliche Lösungen festlegen.

Welche Auswirkungen hat der Unterhalt auf die Hausfinanzierung?

Bei der Frage, ob ein Ehegatte nach der Scheidung das Haus alleine behalten kann, ist auch der Unterhalt von großer Bedeutung. Grundsätzlich wird zwischen dem Betrag bis zur Scheidung (Trennungsunterhalt) und dem sogenannten nachehelichen Unterhalt entschieden. Es ist wichtig, den jeweiligen Betrag frühzeitig durch einen Fachanwalt für Familienrecht berechnen zu lassen.

Um möglichst früh Planungssicherheit zu erhalten, empfiehlt es sich diese rechtlichen Fragen gleich zu Beginn der Trennung rechtssicher zu klären. Bei der Berechnung des Unterhaltes sind neben den Einkünften insbesondere auch folgende Punkte zu klären:

  • monatliche Kreditrate
  • Wohnvorteil
  • Nutzungsentschädigung
  • Miete
  • Dauer der Unterhaltszahlung
  • Höhe des Unterhaltsbetrages
  • Kindesunterhalt

Aus diesen einzelnen Positionen bzw. Werten resultiert eine bestimmte monatliche Zahlung.

Häufig stellt sich das Problem, dass mehr zu bezahlen ist, nachdem das Haus verkauft wurde. Es fallen z. B. teure Darlehensraten weg, so dass mehr Einkommen für Unterhalt zur Verfügung steht. Oft bleibt aber auch nach dem Verkauf des Hauses Geld übrig oder Sie werden von Ihrem Ehegatten ausbezahlt. Kaufen Sie sich hiervon z. B. eine Eigentumswohnung und müssen so keine Miete bezahlen, verfügen Sie ebenfalls über mehr Einkommen (sogenannter Wohnvorteil). So ist das Erstaunen oft groß, wenn dieser Ehegatte nun mehr als früher zahlen muss.

Um die entsprechenden finanziellen Auswirkungen und Fragen rund um den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses nach der Trennung / Scheidung beurteilen und berechnen zu können, empfiehlt es sich, rechtzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So können Fehlentscheidungen erkannt und vermieden werden.

Fazit:
Eine gute Planung im Vorfeld der Scheidung mit Betrachtung der juristischen, wirtschaftlichen und steuerlichen Ebenen führt früh zu Rechtssicherheit. Auch die Wohnsituation kann dadurch schnell und verbindlich zum Vorteil und Beruhigung aller Familienmitglieder geklärt werden. Hohe Scheidungskosten können so vermieden werden.

Befristetes Wohnen im Familieneigenheim nach der Scheidung

Die finanziellen Möglichkeiten, das Haus zu übernehmen, sind schwierig oder gar nicht vorhanden. Aber die Eheleute sind sich einig, dass den gemeinsamen Kindern zumindest für eine gewisse Zeitdauer das vertraute soziale Umfeld erhalten werden soll. So können die Kinder z. B. einen Schulabschluss oder eine sonstige Ausbildung in gewohnter Atmosphäre absolvieren und sind so weniger störenden Veränderungen oder gar Verschlechterungen ausgesetzt. Danach, wenn die Kinder ausgezogen sind, hat die Immobilie oft Ihre Aufgabe erfüllt und ein Verkauf bzw. eine räumliche Veränderung fällt leichter.

Da jede Familie individuelle Wünsche oder Ziele hat, kann auch diese weitere Nutzung des Hauses in einer Scheidungsvereinbarung individuell geregelt und festgelegt werden.
Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, können wir Sie zu Ihrer persönlichen Lebenssituation und Ihren individuellen Gestaltungsmöglichkeiten hierzu im Rahmen einer Erstberatung umfassend informieren.

Hohe Kostenersparnis und frühe Planungssicherheit mit der Scheidungsfolgevereinbarung

Oft werden wir gefragt, welche Kosten bei einer Scheidung anfallen. Die Beantwortung dieser Frage hängt von vielen Faktoren ab. Streiten der Ehemann und die Ehefrau mit zwei Rechtsanwälten vor Gericht über alle Scheidungsangelegenheiten, sind bei entsprechen hohen Einkommen und Vermögen Kosten für jeden Ehegatten von über 10.000,00 € (auch für Gutachter- und Notarkosten) keine Seltenheit.

Kommt es dann noch zu einer Zwangsversteigerung, Teilungsversteigerung oder einem Zwangsverkauf eines gemeinsamen Eigenheimes entsteht darüber hinaus weiterer erheblicher finanzieller Schaden. Das Haus wird weit unter Preis verkauft. Zusätzlich entstehen hohe Bankgebühren in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung, die eine weitere Schuldenfalle darstellen. Eine Privatinsolvenz kann drohen.

Um diesen Schaden zu vermeiden, Anwalts- und Gerichtkosten zu reduzieren und den Trennungsprozess möglichst kurz zu halten, ist es vorzuziehen, eine außergerichtliche Lösung mit Hilfe einer Scheidungsfolgevereinbarung bzw. eines Ehevertrages herbeizuführen.

So können lange und teure Verfahren vor dem Familiengericht vermieden werden. Ein Fachanwalt für Familienrecht und ein Trennungsberater sind durch langjährige Tätigkeit erfahren und können Sie so in den juristischen, wirtschaftliche und sozialen Fragen der Trennung/Scheidung beraten und mit Ihnen gemeinsam außergerichtliche Lösungen bereits innerhalb des Trennungsjahres erarbeiten, die in einer Scheidungsvereinbarung rechtssicher und verbindlich niedergeschrieben werden. So erhalten Sie relativ schnell wieder Ruhe und Planungssicherheit für ihr künftiges Leben.

Die steuerlichen Auswirkungen für Ihr Familienheim

Bei einer Trennung / Scheidung sind stets auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Zum einen sind nach einer Trennung die Lohnsteuerklassen zu ändern, so dass häufig mehr an Lohnsteuer zu zahlen ist und somit weniger Einkommen oder sonstige finanzielle Mittel für andere Ausgaben wie z. B. Kreditraten zur Verfügung stehen.

Daneben kann bei einem Verkauf eines gemeinsamen Hauses Spekulationssteuer oder Grunderwerbssteuer anfallen. Hier ist maßgebend, wann das Haus gekauft wurde und wie lange das Ehepaar vor der Trennung dort gemeinsam gelebt hatte. Außerdem muss eine Hausübertragung in nahem zeitlichen Zusammenhang mit einer Scheidung stehen.

Bei der Klärung der Wohnsituation in Ihrem Haus sollten Sie daher frühzeitig auch die steuerlichen Aspekte im Blickfeld haben und rechtzeitig anwaltliche Beratung aufsuchen.

Unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren 

0800 – 81 81 333 *gebührenfrei aus dem dt. Festnetz

0163 – 48 13 868

Berlin • München • Hamburg • Stuttgart • Düsseldorf • Frankfurt • Leipzig • Nürnberg • Ingolstadt • Kassel • Hannover

Prozesskostenhilfe – Staatliche Unterstützungen für Scheidungsbetroffene

Häufig stellt sich Scheidungsbetroffenen, auch solchen, die ein Haus haben, die Frage, ob sie sich einen Rechtsanwalt überhaupt leisten können. Es ist zu beachten, dass es regelmäßig sehr wichtig ist, rechtzeitig anwaltliche Beratung wahrzunehmen, um alle mit einer Scheidung anstehenden Fragen und Probleme zu besprechen. Nur so können schwerwiegende Fehlentscheidungen vermieden werden.

Allerdings entstehen hierdurch bei dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl auch Kosten, sowohl für dessen außergerichtliche Tätigkeit, aber auch durch erforderliche gerichtliche Verfahren. Damit hier auch Menschen, die wenig Einkommen haben, geholfen werden kann und diesen die erforderliche rechtliche Unterstützung gegeben werden kann, hat der Gesetzgeber die hier die sogenannten Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe (im Familienrecht wird diese Verfahrenskostenhilfe genannt) geschaffen.

Hiermit werden für den Betroffenen Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten bezahlt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen muss der Betroffene wenige Einkünfte haben. Zum anderen muss eine gewisse Erfolgsaussicht für dessen Forderungen gegeben sein.
Wir können zusammen mit Ihnen vorab prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe erfüllen und mit Ihnen gemeinsam die erforderlichen Antragsformulare durchgehen. Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen wollen, können wir hierzu im Rahmen unserer Erstberatung mit Ihnen hierüber sprechen oder Sie erfahren hier mehr dazu.

Prozesskostenhilfe ist das geeignete Mittel, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, wenn Sie derzeit über wenig Geld verfügen. Unter Umständen ist es auch denkbar, dass Ihnen Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, auch wenn Sie Eigentümer eines Hauses sind; denn meist ist es Ihnen nicht zumutbar, das Haus zu verkaufen oder zu belasten, um Rechtskosten zu bezahlen.

Kann ich die Scheidungskosten in Raten zahlen?

Fazit:
Eine gute Planung im Vorfeld der Scheidung mit Betrachtung der juristischen, wirtschaftlichen und steuerlichen Ebenen führt früh zu Rechtssicherheit. Auch die Wohnsituation kann dadurch schnell und verbindlich zum Vorteil und Beruhigung aller Familienmitglieder geklärt werden. Hohe Scheidungskosten können so vermieden werden.

Zum anderen können Sie bei uns anfallende Gebühren auch stets in für Sie passenden (monatlichen) zinsfreien Raten begleichen.

Zum einen werden wir uns im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bemühen, die Kosten Ihrer Scheidung niedrig zu halten. Wir rechnen dann nur nach den (Mindest-) Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.

Sollten Sie die Bedingen zur Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht erfüllen, aber trotzdem wenig Vermögen haben, können wir Ihnen ebenfalls helfen. Denn es stellt sich Ihnen dann auch die Frage, wie Sie Ihre Rechtsanwaltskosten oder Prozesskosten bezahlen sollen.

Unverbindliche Erstberatung

Haben Sie noch Fragen zu Ihrer individuellen Situation? Dann vereinbaren Sie einen Termin zu einem kostengünstigen Erstberatungsgespräch an einem unserer zahlreichen Standorte im ganzen Bundesgebiet. Die erste telefonische Kontaktaufnahme ist für Sie selbstverständlich kostenlos!

Ihre Vorteile
•    bis zu zweistündiges Gespräch mit einem Trennungsberater und einem Anwalt
•    ganzheitliche Betrachtung – wir klären Ihre juristischen und Ihre finanziellen Fragen
•    Broschüre zum Thema „Scheidung und Familieneigenheim“
•    Vorabprüfung Ihrer Darlehensverträge auf die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung ohne Schadensersatzzahlungen

Rufen Sie uns umgehend unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 – 81 81 333 oder 0163 – 48 13 868 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular für die Vereinbarung eines Beratungstermins. In der Regel erhalten Sie einen Termin bei uns binnen 48 Stunden.

Modifiziert am 2. November 2023Veröffentlicht am 2. November 2023

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Modifiziert am 8. Januar 2024Veröffentlicht am 19. September 2023

Wie wirken sich steuerliche und wirtschaftliche Veränderungen auf mein Leben nach der Scheidung aus?

Diese existentielle Frage beschäftigt viele Betroffene. Gerade steuerlich und wirtschaftlich ungeklärte Fragen können prägend und belastend bei Ehevermögen und Arbeitseinkommen für den künftigen Lebensstandard sein. Maßgebend sind hier auch Unterhaltsleistungen; auch deren Höhe wird von steuerlichen Veränderungen, die mit der Trennung / Scheidung einhergehen, stark beeinflusst. Muss ein Ehegatte nach der Trennung z. B. von Steuerklasse III in Steuerklasse I wechseln, muss dieser Ehepartner mehr an Steuern bezahlen und es bleibt der Familie schlichtweg weniger Geld zum Leben.
Es empfiehlt sich daher, sich bereits in der Trennungsphase der Scheidung über steuerliche Veränderungen und Auswirkungen bei uns zu informieren. Es stellen sich viele Fragen und Probleme wie z. B.

  • Welche steuerliche Veränderungen und Wechselwirkungen kommen bei einer Scheidung auf mich zu? Bereits im Trennungsjahr sind steuerliche Veränderungen, z. B. durch den Wegfall des Ehegattensplittings, zu beachten, die auch den Unterhalt beeinflussen. Im Rahmen einer Erstberatung können wir gemeinsam mit Ihnen dieses Thema aufgreifen.
  • Welche Fristen sind in Steuerangelegenheiten bei einer Scheidung zu beachten? Bereits vor Ablauf des Trennungsjahres oder im Rahmen einer Immobilienübertragung kann die Nichtbeachtung steuerlicher Fristen zu erheblichen Nachteilen führen. Wir beraten Sie für die in Ihrem speziellen Einzelfall zu beachtenden Fristen.
  • Wann muss ich in welche Steuerklasse wechseln und welche finanziellen Auswirkungen hat dies für mich? Bereits vor Ablauf des Trennungsjahres kann es nach dem Einkommenssteuerrecht gefordert werden, die Steuerklasse zu wechseln, was meist mit finanziellen Einbußen verbunden ist.
    Es empfiehlt sich daher, schon zu Beginn einer Trennung hierzu anwaltliche Beratung einzuholen, um Klarheit und damit Sicherheit zu erhalten.
  • Welche Kosten kann ich im Rahmen meiner Scheidung von der Steuer absetzen? Es ist denkbar, Unterhaltsleistungen von der Steuer abzusetzen. Wir können Ihnen gerne im Rahmen einer steuerlichen und unterhaltsrechtlichen Beratung die hier möglichen Wege aufzeigen.
  • Kann ich das Haus unter Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen und steuerlichen Veränderungen halten bzw. muss ich es verkaufen? Wir erstellen für Sie besonders von uns entwickelte Modellberechnungen. Hiermit erhalten Sie einen Überblick über ihre jetzige, aber auch ihre künftige finanzielle Situation und können so für sich die Entscheidung treffen, ob Sie sich Ihr Haus künftig weiterhin leisten können oder wollen.
  • Wie sieht mein Lebensstandard nach der Scheidung aus? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab wie z. B. Unterhaltsleistungen, Wohnen in der eigenen Immobilie, Belastung durch Verbindlichkeiten und Steuern. Wir können Ihnen anhand von uns für Sie erstellten Modellberechnungen, bei welchem wir Ihre Zahlungen berücksichtigen.
  • Welcher Lösungsweg ist für mich am kostengünstigsten? Unserer Auffassung nach sind die Kosten einer Scheidung am geringsten, soweit sich das Paar einigt. Einvernehmliche Lösungen ersparen langwierige und teure Verhandlungen und Streitigkeiten, insbesondere vor Gericht. Wir unterstützen Sie, vernünftige und angemessene Vereinbarungen zu entwickeln und zu treffen.
  • Wie kann ich Folgekosten bei einer Scheidung reduzieren? Wenn Sie recht- und frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, können von Anfang an Fehler vermieden und finanzielle Nachteile erkannt werden. Diesen kann so entgegengewirkt werden. Durch eine steuerliche Planung und der Entwicklung für Sie passender Strategien können die Scheidung auf das Notwendigste reduziert und Kosten reduziert werden.
  • Wie kann ich die Scheidung auf die kostengünstigste Art und Weise durchführen? Durchaus gibt es auch einvernehmliche Scheidungen, bei welchen mit nur einen Rechtsanwalt anstehende Fragen und das Scheidungsverfahren geklärt und durchgeführt werden können. So entstehen geringere Kosten, die man sich auch teilen kann. Wir zeigen Ihnen auf, wie eine Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt möglich sein kann.
  • Unter welchen Bedingungen erhalte ich staatliche Hilfen im Falle einer Trennung? Durchaus gibt es auch einvernehmliche Scheidungen, bei welchen mit nur einen Rechtsanwalt anstehende Fragen und das Scheidungsverfahren geklärt und durchgeführt werden können. So entstehen geringere Kosten, die man sich auch teilen kann. Wir zeigen Ihnen auf, wie eine Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt möglich sein kann.
  • Unter welchen Bedingungen erhalte ich staatliche Hilfen im Falle einer Trennung? Wenn Sie knapp bei Kasse sind, übernimmt der Saat u. U. die Kosten Ihrer Scheidung. Wir prüfen für Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Gewährung dieser sogenannten Verfahrenskostenhilfe erhalten. Sollte Ihnen dies Hilfe nicht gewährt werden können, ist bei uns auch eine für Sie passende Ratenzahlung möglich.

Künftige steuerliche Änderungen sind prägend für den Lebensstandard und beeinflussen den Unterhalt. Um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, ist es auch wichtig, sich über steuerliche Fristen frühzeitig zu informieren und die vorgenannten Fragen kompetent beantworten zu lassen.

Auch falls Sie sich unsicher sind, ob Sie sich wirklich trennen wollen, können wir im Vorfeld Modellberechnungen für Sie durchführen und Ihnen so verschiedene wirtschaftliche Szenarien für die Zukunft aufzeigen, um evtl. finanzielle Fehlentscheidungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Wir sind der Überzeugung, dass durch eine gute und rechtzeitige Planung finanzielle Klarheit geschaffen wird.

Besuchen Sie uns bereits bei familiären Konflikten, da auch so frühzeitig positive Wege aufgezeigt werden können.

In dem Fall, dass Sie das gemeinsame Haus übernehmen wollen und Ihren Partner auszahlen müssen, muss häufig ein entsprechender Kredit aufgenommen werden. Die Fachleute in unserem Netzwerk können Sie dabei unterstützen und durch einen Finanzierungsvergleich können bis zu vierstellige Summen eingespart werden. Wir prüfen für Sie die Tragfähigkeit von Unterhalt, Steuern und Kreditbelastung.

Autor: Wolfgang Pasch, Rechtsanwalt in München

Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am 11. September 2023

Scheidung – Schwabing

Denken Sie über eine mögliche Scheidung oder Trennung nach? Eine Beratung durch unseren Rechtsanwalt steht Ihnen in verschiedenen Regionen zur Verfügung. Wir bieten unsere Dienstleistungen in München-Schwabing an. Unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten hilft Ihnen dabei, all Ihre Fragen rund um das Thema Scheidung und Trennung zu beantworten. Dabei gehen wir auch auf Aspekte wie beispielsweise die Aufteilung des Vermögens, Unterhaltszahlungen oder die Aufteilung der gemeinsamen Immobilie ein. Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung helfen wir Ihnen gerne dabei, Klarheit und Planungssicherheit für Ihre Zukunft zu erhalten, indem wir verschiedene Lösungswege mit Ihnen besprechen.

Trennung und Scheidung München – Schwabing

Eine Scheidung bedeutet immer auch die Veränderung der aktuellen Lebenssituation, weshalb anfangs viele ungeklärte Fragen im Raum stehen. In unserem Erstberatungsgespräch prüfen wir automatisch, ob Sie Anspruch auf Scheidungskostenhilfe haben. Das heißt, dass die Kosten für Anwalt und Gericht in Ihrem Fall vom Staat übernommen werden. Unsere langjährige Erfahrung zeigt hierbei, dass dies bei rund 2/3 der Scheidungsbetroffenen der Fall ist. Selbst Personen mit höherem Einkommen können unter bestimmten Umständen Anspruch auf Scheidungskostenhilfe erhalten. Weitere Fragen klären wir gerne mit Ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Scheidung – Schwabing

Oft lassen sich konfliktreiche Themen bereits vor der eigentlichen Scheidung klären und in einer außergerichtlichen Scheidungsvereinbarung nachhaltig festhalten. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch sehr viel Geld. Deshalb ist eine einvernehmliche Scheidung besonders erstrebenswert. Unser Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen sowohl bei außergerichtlichen einvernehmlichen Lösungen als auch vor Gericht. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne über all Ihre individuellen Möglichkeiten.

Rechtsanwalt für Familienrecht in – Schwabing

Unser Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Scheidung im Raum München-Schwabing. Hierbei erhalten Sie präzise Informationen und juristischen Beistand in all Ihren Fragen und Anliegen. Da eine Scheidung sehr komplex sein kann, werden Sie von unserem Rechtsanwalt durch den gesamten Scheidungsprozess hinweg begleitet, insbesondere wenn wichtige Themen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Ehevermögen besprochen werden müssen. Wir stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten werden, weshalb es umso wichtiger für Sie ist, sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen. Vereinbaren Sie deshalb gerne ein unverbindliches Erstberatungsgespräch mit uns, um sich mit unserem Anwalt vertraut zu machen.

Schwabing

Schwabing ist ein Stadtteil der oberbayrischen Landeshauptstadt München, der für sein lebhaftes und vielseitiges Flair berühmt ist. Die berühmte Leopoldstraße ist das Herzstück des Stadtteils und bietet eine Vielzahl an Boutiquen, Cafés und Restaurants. Schwabing besitzt viele kulturelle Orte, darunter das Lenbachhaus mit seiner eindrucksvollen Sammlung von Blauen Reitern, einem Künstlerkreis, der dort in der Vergangenheit tätig war. Auch die Alte Pinakothek und die Pinakothek der Moderne bereichern das kulturelle Angebot weiter. Etwas Besonderes ist das Klinikum Schwabing am Kölner Platz, das nicht nur optisch das wahrscheinlich schönste Krankenhaus Münchens ist, sondern ebenfalls zu den modernsten Rettungshäusern Europas gehört. Nach einem langen Tag ist der Englische Garten ein Ort, an dem man sowohl entspannen, als auch Radfahren, Picknicken und Sport treiben kann. Aber auch der Luitpoldpark mit dem Obelisken im Zentrum ist ein besonderer Ort, der zum Verweilen und Entspannen einlädt.

Informatives Erstberatungsgespräch

Im Rahmen eines unverbindlichen Erstberatungsgesprächs helfen wir Ihnen dabei, all Ihre Fragen zum Thema Scheidung und Trennung umfassend zu beantworten. Außerdem prüft unser Rechtsanwalt, ob Sie Anspruch auf staatliche Hilfen wie beispielsweise die Scheidungskostenhilfe haben und gibt Ihnen die Möglichkeit, individuelle Fragen zu Scheidung und Trennung zu stellen. Für ein unverbindliches Beratungsgespräch können Sie sich gerne bei uns unter der Telefonnummer 0163 – 48 13 868 oder kostenfrei aus dem deutschen Festnetz 0800 – 81 81 333 melden.

Ihre Vorteile:
• Kompetente und ausführliche Beratung im Familienrecht
• Kostenlose Scheidung durch Scheidungskostenhilfe
• Kostenfreie Erstberatung bei Mandatierung
• Unterstützung durch erfahrenen Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung
• Fachlich fundierte Beratung für Ihre Scheidung
• Telefonische Erstberatung für 79,00 €
• Ratenzahlung des Honorars möglich
• Schnelle Terminvergabe – in der Regel innerhalb von 48 Stunden




Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am

Trennung und Scheidung – Hadern

Eine Scheidung bedeutet immer auch eine grundsätzliche Veränderung der aktuellen Lebenssituation. Deshalb stehen erstmal viele unbeantwortete Fragen im Raum – besonders die, die sich mit der zukünftigen finanziellen Lage beschäftigen. In unserem Erstberatungsgespräch prüfen wir deshalb automatisch, ob Sie Anspruch auf Scheidungskostenhilfe haben. Das heißt, dass die Kosten für Anwalt und Gericht in Ihrem Fall vom Staat übernommen werden. Unsere langjährige Erfahrung zeigt hierbei, dass dies bei rund 2/3 der Scheidungsbetroffenen der Fall ist. Selbst Personen mit höherem Einkommen können bei hohen Ausgaben unter bestimmten Umständen Anspruch auf Scheidungskostenhilfe erhalten. Weitere Fragen klären wir gerne mit Ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Rechtsanwalt für Familienrecht München – Hadern

Unser Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Scheidung im Raum Hadern. Hierbei erhalten Sie präzise Informationen und juristischen Beistand. Da eine Scheidung sehr komplex sein kann, werden Sie von unserem Rechtsanwalt durch den gesamten Scheidungsprozess hindurch begleitet, besonders wenn schwierige Themen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Ehevermögen besprochen werden müssen. Wir stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten werden, weshalb es umso wichtiger für Sie ist, sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen. Vereinbaren Sie deshalb gerne ein unverbindliches Erstberatungsgespräch mit uns, um sich mit unserem Anwalt vertraut zu machen.

Scheidung – Hadern

Oft lassen sich konfliktreiche Themen bereits vor der eigentlichen Scheidung klären und in einer außergerichtlichen Scheidungsvereinbarung nachhaltig festhalten. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch sehr viel Geld. Deshalb ist eine einvernehmliche Scheidung besonders erstrebenswert. Andererseits vertritt unser Rechtsanwalt Ihre Interessen sowohl bei außergerichtlichen einvernehmlichen Lösungen als auch vor Gericht. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne über all Ihre individuellen Möglichkeiten.

Hadern

Hadern ist ein lebendiger Stadtteil im Südwesten der oberbayrischen Landeshauptstadt München, der dank seines urbanen Flairs und der grünen Natur ein beliebtes Zuhause für Familien und Studenten ist. Die zahlreichen Parks und Grünflächen laden zum Entspannen und Erholen ein, während es zudem auch zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten gibt, die einen entspannten Einkaufsbummel durch die Straßen des Stadtviertels ermöglichen. Auch für Kulturliebhaber gibt es vielfältige Angebote für Jedermann: von gemütlichen Cafés und Restaurants bis hin zu kulturellen Veranstaltungen und Festivals.
Besonders bekannt ist Hadern für seine Forschungseinrichtungen und das Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität, welches der größte Krankenhauskomplex Münchens ist.


Unverbindliches Erstberatungsgespräch

Im Rahmen eines unverbindlichen Erstberatungsgesprächs helfen wir Ihnen dabei, all Ihre Fragen zum Thema Scheidung und Trennung umfassend zu beantworten. Außerdem prüft unser Rechtsanwalt, ob Sie Anspruch auf staatliche Hilfen wie beispielsweise die Scheidungskostenhilfe haben und gibt Ihnen die Möglichkeit, individuelle Fragen zu Scheidung und Trennung zu stellen. Für ein unverbindliches Beratungsgespräch können Sie sich gerne bei uns unter der Telefonnummer 0163 – 48 13 868 oder oder kostenfrei aus dem deutschen Festnetz 0800 – 81 81 333 melden.

Ihre Vorteile:

  •     Kompetente und ausführliche Beratung im Familienrecht
  •     Kostenlose Scheidung durch Scheidungskostenhilfe
  •     Kostenfreie Erstberatung bei Mandatierung
  •     Unterstützung durch erfahrenen Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung
  •     Fachlich fundierte Beratung für Ihre Scheidung
  •     Telefonische Erstberatung für 79,00 €
  •     Ratenzahlung des Honorars möglich
  •     Schnelle Terminvergabe – in der Regel innerhalb von 48 Stunden
Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am

Scheidung – Feldmoching

Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Scheidung

Denken Sie über eine Scheidung oder Trennung nach? Oder suchen Sie bereits nach einem erfahrenen Fachanwalt für Trennung und Scheidung in München? Unsere Kanzlei bietet Ihnen in München-Feldmoching kompetente Rechtsvertretung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte, die über fundiertes Wissen und umfangreiche Berufserfahrung verfügen. Unser erfahrener Rechtsanwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist, informiert Sie ausführlich über alle relevanten Themen im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung. Diese sind beispielsweise Trennung, Unterhalt, Ehevermögen und die Aufteilung von Immobilien. Wir beantworten all Ihre Fragen. Außerdem können Sie als Betroffener aus München-Feldmoching gerne einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch ausmachen, damit wir Ihre Situation analysieren und davon ausgehend eine passende Handlungsstrategie für Ihre finanzielle Zukunft entwickeln können.

Trennung und Scheidung in München-Feldmoching

Eine Scheidung ist oftmals mit vielen Fragen verbunden: Wie wird das Ehevermögen aufgeteilt? Wie wird die gemeinsame Immobilie aufgeteilt? Und wie hoch ist die Unterhaltszahlung und wer muss überhaupt Unterhalt zahlen? Als spezialisierte Rechtsanwälte für Familienrecht können wir Ihnen individuell angepasste Informationen zu all Ihren Fragen geben. Unsere Kanzlei arbeitet für Anfragen aus München-Feldmoching eng mit einem Team zusammen, das unter anderem einen Trennungsberater für Finanzpläne, einen Steuerberater und bei Bedarf Notare umfasst. Mithilfe des Finanzplans, den unser Trennungsberater für Sie erstellt, erhalten Sie einen Überblick über vergangene und gegenwärtige Einnahmen und Ausgaben. Damit helfen wir Ihnen dabei, Ihr finanzielles Interesse zu schützen und die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation, auch Ihre künftige finanzielle Situation zu finden. Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung, um sich mit unserer Arbeitsweise vertraut zu machen.

Rechtsanwalt mit Fachwissen im Familienrecht

Wir helfen Ihnen dabei, eine erfolgreiche Strategie für Ihre individuelle Scheidung zu entwickeln. Außerdem begleiten wir Sie bei jedem Schritt ihrer Scheidung – Sie können sich also auf uns verlassen. Mit unserem Fachwissen und unserer Berufserfahrung versuchen wir gemeinsam, die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Wir vertreten Sie deshalb sowohl bei außergerichtlichen Vereinbarungen, als auch vor Gericht.

Scheidung in Feldmoching

Wenn Sie bereits für sich entschieden haben, dass die Trennung oder Scheidung der richtige Schritt ist, helfen wir Ihnen gerne bei der Beantwortung aller aufkommenden Fragen weiter. Natürlich können Sie auch zu uns kommen, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob eine Scheidung das Richtige ist. Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen die Vor- und Nachteile vor. Unser Rechtsanwalt hilft Ihnen in Feldmoching dabei, Planungssicherheit und Klarheit für Ihre Zukunft zu erlangen.  

Feldmoching

Feldmoching ist ein Stadtteil im Nordwesten der bayerischen Landeshauptstadt München. Die Siedlung namens Fasanerie wird oftmals als „das heimliche Grünwald“ betitelt, da sie direkt am Fasaneriesee liegt und eine riesige Grünfläche zu bieten hat, in der man Zeit zur Entspannung und zur Erholung finden kann. Damit bietet Feldmoching eine willkommene Abwechslung vom hektischen Stadtleben. Das Wahrzeichen des Viertels ist zweifellos das Schloss Feldmoching, ein historisches Juwel, das von einem gepflegten Schlosspark umgeben ist und ein beliebtes Ziel für Spaziergänger und Geschichtsinteressierte darstellt.
Für Kunst- und Kulturliebhaber gibt es außerdem viele lokale Museen und Ausstellungen, welche die traditionsreiche Geschichte von Feldmoching darstellen. 
Für Naturliebhaber bietet der nahegelegene Feldmochinger See eine entspannte Umgebung zum Radfahren, Joggen oder einfach nur zum Entspannen am Ufer.

Unser Angebot: Erstberatungsgespräch

Erstberatungsgespräch kennenzulernen. In der Erstberatung unterstützen wir Sie auch gerne dabei, Ihre Lage einzuschätzen und Ihnen verschiedene Lösungswege aufzuzeigen, damit Sie die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation finden können. Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstberatungsgespräch in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer 0000.

Ihre Vorteile:

  • Professionelle und lösungsorientierte Beratung im Familienrecht durch erfahrenen Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung
  • Solide Entscheidungsgrundlage und Sicherheit für Ihr weiteres Vorgehen
  • Kostenloses Verfahren im Rahmen der Scheidungskostenhilfe
  • Bei Mandatserteilung ist die Erstberatung kostenlos
  • Telefonische Erstberatung für 79,00 €
  • Ratenzahlung möglich
  • Schnelle Terminvergabe: in der Regel innerhalb von 48 Stunden
Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am

Fachkundige Unterstützung im Familienrecht bei Trennung und Scheidung

Sie benötigen Unterstützung bei einer Trennung oder Scheidung? Unser Rechtsanwalt ist seit über 20 Jahren als Fachanwalt für Familienrecht tätig und verfügt deshalb über Fachwissen und langjährige Erfahrung, die bei der Beratung und Beurteilung Ihrer Situation von großer Bedeutung sind. Im Rahmen eines unverbindlichen Erstberatungsgesprächs hilft Ihnen unser Rechtsanwalt, sich einen fundierten Überblick über Ihre individuelle Situation zu machen und Klarheit für Ihre Zukunft zu erhalten. Unser Rechtsanwalt informiert Sie ausführlich über Themen wie Scheidung, Trennung, Ehevermögen, Unterhalt und andere finanzielle Aspekte einer Scheidung.

Trennung und Scheidung in München-Bogenhausen

Eine Scheidung ist oftmals mit vielen Fragen verbunden: Wie wird das Ehevermögen aufgeteilt? Wie wird die gemeinsame Immobilie aufgeteilt? Und wie hoch ist die Unterhaltszahlung und wer muss überhaupt Unterhalt zahlen? Als spezialisierte Rechtsanwälte für Familienrecht können wir Ihnen individuell angepasste Informationen zu all Ihren Fragen geben. Unsere Kanzlei in München-Bogenhausen arbeitet eng mit einem Team zusammen, das unter anderem einen Trennungsberater für Finanzpläne, einen Steuerberater und bei Bedarf Notare umfasst. Mithilfe des Finanzplans, den unser Trennungsberater für Sie erstellt, erhalten Sie einen Überblick über vergangene und gegenwärtige Einnahmen und Ausgaben. Damit helfen wir Ihnen dabei, Ihnen einen finanziellen Überblick zu geben sowie eine Prognose, wie sich Ihr zukünftiger Lebensstandard entwickelt. So helfen wir Ihnen, die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung, um sich mit unserer Arbeitsweise vertraut zu machen.

Scheidung in München-Bogenhausen

Wenn Sie sich bereits sicher sind, dass eine Scheidung oder Trennung die richtige Option für Sie ist, berät unser Rechtsanwalt Betroffene aus Bogenhausen zu allen wichtigen Aspekten, die beachtet werden müssen. Diese umfassen beispielsweise die Aufteilung der Immobilie, den möglichen Auszug oder die zukünftige Finanzierung. Auch bei Unsicherheit helfen wir Ihnen gerne weiter und zeigen Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten auf, damit Sie Klarheit für Ihre Zukunft erhalten.

Rechtsanwalt mit Fachwissen im Familienrecht

Wir helfen Ihnen dabei, eine erfolgreiche Strategie für Ihre individuelle Scheidung zu entwickeln. Außerdem begleiten wir Sie bei jedem Schritt ihrer Scheidung – Sie können sich also auf uns verlassen. Mit unserem Fachwissen und unserer Berufserfahrung versuchen wir gemeinsam, die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Wir vertreten Sie deshalb sowohl bei außergerichtlichen Vereinbarungen, als auch for Gericht.

Bogenhausen

Bogenhausen ist ein bezaubernder Stadtteil im Osten der bayerischen Landeshauptstadt München, der für seinen einzigartigen Charme und seine Geschichte bekannt ist. Die Architektur in Bogenhausen reicht vom Jugendstil hin bis zu modernen Gebäuden.
Das Herzstück des Stadtteils ist der Friedensengel, der in den Maximiliansanlagen in Richtung Prinzregentenstraße blickt. Vorbild für die goldene, sechs Meter große Statue war die griechische Siegesgöttin Nike. Im Sommer kommen hier viele Münchner zusammen, um den Sonnenuntergang anzuschauen. Auch der englische Garten bietet einen Ort für Erholung und Entspannung und bietet sich sehr gut für ein Picknick, einen Spaziergang oder eine Radtour an. In der Prinzregentenstraße befinden sich schöne Cafés und Restaurants, die zum Einkaufen und Genießen einladen. Auch Kunst- und Kulturliebhaber kommen im Villa Stuck Museum auf ihre Kosten, das interessante Ausstellungen und Veranstaltungen bietet.

Informatives Erstberatungsgespräch

Im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs haben Sie die Möglichkeit, unseren Rechtsanwalt kennenzulernen und Antworten auf all Ihre Fragen zu erhalten. Unser Rechtsanwalt in Bogenhausen hilft Ihnen dabei, sich einen Überblick über wichtige Aspekte der Scheidung zu verschaffen. Wir schlagen Ihnen verschiedene Lösungswege vor, mit deren Hilfe Sie einen Einblick in Ihre Zukunft erlangen. Somit können Sie eine fundierte Entscheidung treffen und Planungssicherheit erhalten. Gerne können Sie dafür einen unverbindlichen Termin unter der Telefonnummer 0163 – 48 13 868 oder kostenfrei aus dem deutschen Festnetz 0800 – 81 81 333. bei uns vereinbaren.  

Ihre Vorteile:

  • Kompetente und ausführliche Beratung im Familienrecht
  • Kostenlose Scheidung durch Prozesskostenhilfe
  • Erstberatung bleibt kostenlos bei Erteilung des Mandats
  • Unterstützung durch erfahrenen Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung
  • Fachlich fundierte Beratung zu Ihrer Scheidung
  • Telefonische Erstberatung für 79,00 €
  • Bezahlung des Honorars auch in Raten möglich
  • Schnelle Terminvergabe – in der Regel innerhalb von 48 Stunden

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung

Vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung. In der Regel erhalten Sie einen Termin innerhalb von 48 Stunden. Melden Sie sich einfach unter der Telefonnummer 0163 – 48 13 868 oder kostenfrei aus dem deutschen Festnetz 0800 – 81 81 333

Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am

Was sind die Vorteile der Trennung ohne Scheidung für Senioren?

Eine Scheidung ist nicht immer die einzige Antwort auf eine unglückliche Ehe im Seniorenalter. Es gibt Alternativen, die es den Partnern ermöglichen, getrennt zu leben und dennoch eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten. Um die Strapazen eines langen Scheidungsprozesses zu umgehen, entscheiden sich viele ältere Paare, die lange Zeit verheiratet waren, für eine Trennung ohne Scheidung. Auf diese Weise ist es nicht notwendig, die Ehe vor Gericht zu beenden.

Denkbar ist es, dass Rentenansprüche erhalten bleiben und Vermögen, z. B. auch für die Kinder, bewahrt werden. Durch die Trennung erhalten beide Partner ihre Unabhängigkeit zurück. Unser Rechtsanwalt unterstützt bei der außergerichtlichen Regelung, sodass alle wichtigen Aspekte berücksichtigt werden. Obwohl keine eigentliche Scheidung erfolgt, ist es beispielsweise wichtig, sich über die Themen Unterhalt und finanzielle Absicherung einig zu werden.

Die positiven Seiten einer Senioren-Trennung

Durch eine Trennung ohne Scheidung erhalten beide Ehepartner Chancen auf persönliches Glück und Selbstverwirklichung. Viele Senioren haben den Wunsch, ihre eigenen Bedürfnisse und Träume zu verwirklichen. Die Trennung eröffnet die Möglichkeit, neue Wege zu beschreiten, persönliche Interessen zu entdecken und individuelle Ziele zu verfolgen.

Die Entscheidung, eine langfristige Ehe zu beenden, erfordert Mut und markiert oft den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Unser Trennungsberater begleitet Sie bei ersten Schritten in ein neues Leben und erleichtert durch mentale Unterstützung die Übergangsphase. Er unterstützt Sie bei der Kommunikation mit dem Expartner, sodass Sie gestärkt in die Zukunft blicken können. Sie erhalten eine Finanzübersicht, damit Sie Ihre Finanzen kennen.

Durch Verhandlungen mit dem Ehepartner erhalten Sie wirtschaftliche Sicherheit durch Unterhaltszahlungen. Senioren können den Übergang in ein eigenständiges Leben mit größerem Vertrauen angehen. Im Rahmen einer Trennungsberatung in München nehmen sich unser Rechtsanwalt und Trennungsberater ausreichend Zeit, um auf Ihre Sorgen einzugehen und Sie bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Selbstverwirklichung durch Trennungsvereinbarung

Unser Trennungsberater und Rechtsanwalt unterstützen Sie außerdem dabei, Einigungen mit Ihrem Ehepartner zu finden, sodass Konflikte vermieden werden können. Um getroffene Entscheidungen und Ergebnisse der Verhandlungen verbindlich festzuhalten, erstellt unser Rechtsanwalt eine Trennungsvereinbarung, die Sicherheit für alle wichtigen Themen bietet.

Wie bei einer Scheidung wird die Trennung mit Aufteilung von Vermögen, Unterhalt und getrennter Wohnsituation, thematisiert. Bei einem persönlichen Gespräch in München erörtern wir Lösungswege, die zu Ihrer Trennung passen. Auch ohne gerichtliche Scheidung wird eine unabhängige Lebensführung durch die Trennungsvereinbarung gewährleistet.

Sicher in die Zukunft mit Modellberechnungen

Damit beide Ehepartner abgesichert sind, werden Unterhaltsleistungen vereinbart, um den Lebensstandard zu erhalten. Dabei wird auch die Höhe der Rente berücksichtigt. Auch die Wohnsituation in München muss geklärt werden. Nach der Trennung führen beide Ehepartner einen getrennten Haushalt. Ob eine Trennung ohne Scheidung wirtschaftlich machbar ist, berechnet unser Trennungsberater in mathematischen Modellberechnungen. Dabei werden verschiedene Szenarien analysiert, die verschiedene Lösungsansätze behandeln, z. B. ob eine Scheidung einreicht oder nur eine dauerhafte Trennung herbeiführt: Die jeweiligen Vor- und Nachteile werden Ihnen so veranschaulicht und geben Ihnen ein Fundament für Ihre wichtige Entscheidung.

Durch unsere Modellberechnungen wird Ihnen beispielsweise deutlich, wie teuer eine neue Mietwohnung bei Umzug sein darf oder wie sich Unterhaltsleistungen auf Ihren finanziellen Spielraum auswirken. So erfahren Sie, welche finanziellen Entscheidungen zu treffen sind. Aufgrund der detaillierten Berechnungen wird schon im Vorfeld der Trennung Planungssicherheit möglich. Sie erhalten eine Prognose für die Zukunft und das Leben nach der Trennung.

Durch die Beratung unseres Rechtsanwalts und Trennungsberaters haben Sie Klarheit von Anfang an, wodurch der Stress der Trennung reduziert wird. Sie genau wissen, worauf Sie sich einstellen können. Ein reibungsloser Ablauf der Trennung wird durch zielgerichtete Planung vorbereitet. Alle wichtigen Entscheidungen können von unserem Trennungsberater wirtschaftlich eingeordnet werden, woraus klare Handlungsempfehlungen entstehen. Sie erhalten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Trennung. Sie haben Gewissheit, dass kein Aspekt vergessen wird.

Trennungsberatung und unverbindliche Erstberatung in München

Da ältere Ehepaare, die lange verheiratet sind, oft ein gemeinsames Umfeld und Freunde haben, kann es einfacher sein, trotz Trennung verheiratet zu bleiben, um Beziehungen zu Familie und Freunden aufrecht zu erhalten. Es besteht die Chance, ein neues Leben zu beginnen und sich selbst zu verwirklichen. Die Trennung birgt viele positive Aspekte und Chancen auf persönliches Glück und Selbstverwirklichung. Eine einvernehmliche Trennung kann wesentlich schneller durchgeführt werden als eine Scheidung mit Verhandlungen vor Gericht.

Daher kann die Trennung reibungslos gestaltet werden, wenn beide Partner bereit sind, proaktiv zu den Verhandlungen beizutragen. Unser Rechtsanwalt und Trennungsberater unterstützen Sie durch eine persönliche Trennungsberatung in München, um verschiedene Möglichkeiten zu erklären und das Vorgehen auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Sie erhalten eine fachkundige Einschätzung Ihrer Situation und eine klare Handlungsempfehlung. Sie können Fragen zu Trennung, Unterhalt, Immobilien, Finanzen usw. stellen und erfahren, ob die Trennung ohne Scheidung eine Option für Sie ist.

Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung in München, um den Beginn eines neuen Lebensabschnitts zu planen. Unser Rechtsanwalt und Trennungsberater nehmen sich Zeit, um Ihre Fragen ausführlich zu klären und Sie umfassend zu informieren. Termine erhalten Sie in der Regel kurzfristig binnen 48 Stunden. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0163 – 48 13 868 oder kostenfrei aus dem deutschen Festnetz 0800 – 81 81 333.

Modifiziert am 11. September 2023Veröffentlicht am